Am Donnerstag vergangener Woche (18. April) ging bei der Polizei in Bochum ein Notruf ein: Ein Anrufer, demnach ein waffenkundiger Bochumer und Jäger meldete, dass er auf dem Friedhof im Stadtteil Gerthe einen Mann “mit einer vermutlich durchgeladenen Schusswaffe” beobachte.
In der gemeinsamen Pressemitteilung von Polizei Essen und Staatsanwaltschaft Bochum liest sich die Schilderung des weiteren Vorgangs so: “Sofort alarmierte Einsatzkräfte trafen den beschriebenen Waffenträger auf dem Friedhof an. Seitens des Mannes kam es zu einer Bedrohungshandlung gegen die eingesetzten Beamten. Zum eigenen Schutz schossen die Polizisten auf den 77-Jährigen. Der Mann wurde erheblich verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Aus Neutralitätsgründen hat eine Mordkommission der Polizei Essen die Ermittlungen übernommen.” Die Polizisten schossen mehrfach auf den Hobby-Jäger, drei Schüsse trafen nach bisherigen Erkenntnissen seinen Oberkörper.
In einer Folgemeldung wird der Tod des 77-jährigen vermeldet: “Am Samstagabend (20. April) verstarb der 77-Jährige an seinen Verletzungen. Das zuständige Amtsgericht hat für den heutigen Nachmittag (21.04.) die Durchführung eine Obduktion beschlossen.”
Jetzt stellt sich heraus: Der Rentner soll auf dem Friedhof illegal Kaninchen bejagt haben.
“Einem Gerücht wird widersprochen, wonach der Mann im Auftrag der Stadt Bochum Kaninchen gejagt habe. Wir beauftragen Jäger in der Regel nicht mit der Jagd, jedenfalls nicht auf den Friedhöfen.”
Sprecherin der Stadt Bochum
Ein toxikologisches Gutachten soll klären, ob der Mann zum Beispiel unter Drogen oder Medikamenten gestanden hatte.
Laut anderen Quellen werde derzeit geprüft, ob der Erschossene doch nicht beauftragt war, auf dem Friedhof Kaninchen zu jagen.
Allerdings habe die Jagderlaubnis nicht für diesen Zeitraum gegolten und der Hobby-Jäger habe gegen die Sicherheitsbestimmungen verstossen, so die Staatsanwaltschaft.
Bei Friedhöfen handelt es sich um „befriedete Flächen“, auf denen in der Regel um diese Uhrzeit nicht gejagt wird. Oder eben mit Bewilligung ausserhalb der Nutzungszeit, also am frühen Morgen oder am späten Abend. Der Vorfall auf dem Friedhof in Gerthe ereignete sich um 18 Uhr, schreibt derwesten.de.
Laut Oberstaatsanwalt Paul Jansen war auch die Frau des Hobby-Jägers bei der Kaninchenjagd anwesend.
Die zwei an dem Vorfall beteiligten Beamten sind krankgeschrieben und werden von Spezialisten betreut.