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Tierrechte

34 Schlittenhunde im Emmental beschlagnahmt

34 Huskys hat der Veterinärdienst des Kantons Bern heute im Emmental beschlagnahmt. Die Tiere hatten zu wenig Auslauf. Dem Einsatz war ein mehrjähriges Tierschutzverfahren vorausgegangen. Die Tiere werden von Armeeangehörigen bis zu ihrem Verkauf betreut. Der Veterinärdienst, mit Unterstützung der Polizei und des Kompetenzzentrums für Armeetiere des Kantons Bern, hat heute in Röthenbach ein Urteil

Redaktion Wild beim Wild — 4. September 2018

34 Huskys hat der Veterinärdienst des Kantons Bern heute im Emmental beschlagnahmt.

Die Tiere hatten zu wenig Auslauf. Dem Einsatz war ein mehrjähriges Tierschutzverfahren vorausgegangen. Die Tiere werden von Armeeangehörigen bis zu ihrem Verkauf betreut.

Bundesgericht stützte Beschlagnahmung

Der Veterinärdienst, mit Unterstützung der Polizei und des Kompetenzzentrums für Armeetiere des Kantons Bern, hat heute in Röthenbach ein Urteil des Bundesgerichts vollstreckt und 34 Hunde beschlagnahmt. Der Tierhalter der Huskyfarm hatte die Frist missachtet, um seinen Tierbestand auf 19 Hunde zu reduzieren.

Ein mehrjähriges Tierschutzverfahren war der Beschlagnahmung vorausgegangen. Der Veterinärdienst hatte wegen Mängel in der Hundehaltung im Dezember 2014 eine Reduktion des Bestandes auf 19 Tiere verfügt. Das Bundesgericht stützte die Anordnung am 1. Februar 2018 und gewährte dem Hundehalter eine Frist von sechs Monaten für die Reduktion.

Huskyfarm
Huskyfarm. Bild: BZ Archiv/Laura Fehlmann

Zu wenig Personal für über 50 Tiere

Bei einem Bestand von über 50 Tieren seien drei zu hundert Prozent beschäftigte Personen nötig, um die Hunde zu betreuen. Dieses Personal sei aber auf dem Betrieb des Züchters nicht vorhanden.

Das Bundesgericht stützte die Vorinstanz und erkannte in der Reduktion des Bestandes keinen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und auch keine Verletzung der Verhältnismässigkeit.

Die Hunde, vornehmlich der Rassen Husky und Sibirischer Husky, waren bei der Beschlagnahmung in gutem Zustand. Die Armee wird die Hunde bis zu ihrem Verkauf unterbringen und betreuen. Mehr zu Tierrechten.

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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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