Jagd

Zwei Hobby-Jäger im Jura wegen Jagdvergehen verurteilt

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Ein Hobby-Jäger aus der Region Ajoie wurde erwischt, als er mit dem Scheinwerfer in die Natur leuchtete, um Wildtiere zu jagen – eine Praxis, die laut Jagdgesetz strengstens verboten ist.

Die absichtliche Suche nach Wild im Wald oder am Waldrand mit Hilfe einer starken Lichtquelle bringt dem Angeklagten eine Strafe von zehn Tagessätzen auf Bewährung für zwei Jahre ein. Dies gilt umso mehr, als er bei einer anderen Gelegenheit mit Jagdausrüstung unterwegs war, die ohne Genehmigung transportiert wurde.

Wie «Le Quotidien Jurassien» berichtet, macht sich ein Verkehrsteilnehmer nicht strafbar, wenn ihm ein Reh oder Wildschwein vor die Scheinwerfer seines Autos oder Fahrrads läuft, aber man sollte die Wildtiere vor allem nachts so weit wie möglich in Ruhe lassen. Die Beleuchtung ist Zählungen vorbehalten, die vom Umweltamt gesteuert werden, wie z. B. die Zählung der Hasen. Der Wildinspektor Amaury Boillat erinnert daran, wie wichtig die Ruhe für Wildtiere ist.

Ratte aus dem Abwasserkanal

Ein weiterer Hobby-Jäger aus dem Kanton Jura wurde verurteilt, weil er mit einer Schrotflinte auf eine Kanalratte geschossen hatte. Als er von einem Wildhüter an einem Wasserlauf angehalten wurde, gab er vor, Nutria zu jagen, eine Tierart, die die Rückkehr des Bibers verzögert.

Nutria und Bisamratte sind unerwünschte Arten, die von Wildhütern und selten von Hobby-Jägern geschossen werden, doch der Täter besass keine Jagderlaubnis. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen für zwei Jahre sowie eine Geldstrafe von 650 Franken und Kosten.

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