Die Angebote lesen sich wie Wellness-Reisekataloge, nur dass am Ende nicht Entspannung, sondern ein toter Wolf stehen soll.
Diana Jagdreisen bewirbt die Wolfsjagd in Bulgarien mit präzisen Details: Hobby-Jagd-Zeit von Januar bis Anfang März, Ansitz an Luderplätzen, gute Bestände dank «besonders gutem Bestand an Rotwild, Damwild, Rehwild, Mufflons und Wildschweinen». Die Hobby-Jäger residieren in einem 5-Sterne-Jagdhaus mit zwölf Doppelzimmern, Satellitenfernsehen, Kamin, Bar und Trophäenlounge. Für diejenigen, die den Komfort noch steigern möchten, gibt es Luxus-Lodges mit Aussenpool und Wellness-Bereich.
Die Hobby-Jagd selbst wird als «spannendes» Erlebnis verkauft, bei dem man von beheizbaren Hochsitzen aus auf Wölfe wartet, die durch ausgelegte Köder angelockt werden. Nebenbei bestehe die Chance auf Schwarzwild, Schakal und Fuchs. Der Preis für dieses Paket bleibt auf der Webseite diskret unerwähnt, doch die CITES-Gebühren von rund 300 Euro pro Trophäe werden ausdrücklich genannt, ebenso der Hinweis, dass die Ausfuhrgenehmigung «bis zu sechs Monate dauern kann».
Neben Bulgarien listet Diana Jagdreisen weitere Länder auf: Polen, Russland, Rumänien, Estland, Weissrussland, Ukraine. Der Wolf wird dabei in eine Reihe gestellt mit Rothirsch, Damwild und Schwarzwild, als wäre er eine gewöhnliche Hobby-Jagd-Art und kein geschützter Beutegreifer, dessen Bestand in weiten Teilen Europas nach wie vor kritisch ist.
Das Verbot: EU-Artenschutzverordnung und Berner Konvention
Parallel zu diesen kommerziellen Angeboten verkünden europäische Regierungen in ihren offiziellen Pressemitteilungen unmissverständlich: «Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.»
Die rechtliche Grundlage dafür bildet die EU-Verordnung 338/97, die das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in europäisches Recht umsetzt. Der Wolf ist dort in Anhang A gelistet, was bedeutet: strenges Einfuhr-, Ausfuhr- und Vermarktungsverbot. Zusätzlich schützt die Berner Konvention von 1979 den Wolf, die die Schweiz am 12. März 1981 unterzeichnet und am 1. Juni 1982 ratifiziert hat. Diese völkerrechtliche Verpflichtung verbietet grundsätzlich die absichtliche Tötung von Wölfen.
Im Oktober 2024 bestätigte die Berner Konvention ausdrücklich: «Proaktive» Abschüsse, also präventives Erlegen ohne konkreten Schaden, seien illegal. Im Dezember 2024 eröffnete der Ausschuss der Berner Konvention ein Untersuchungsverfahren gegen die Schweiz, weil das geltende Regulierungssystem als nicht konform mit der Konvention eingestuft wird.
In der Schweiz ist die vorsätzliche Tötung eines Wolfs nach Jagdgesetz (JSG) grundsätzlich verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Ausnahmen sind nur unter eng definierten Bedingungen möglich. Trotzdem wurden allein in der Regulierungsperiode 2025/2026 im Kanton Wallis 27 Wölfe getötet, drei per Einzelabschussverfügung, 24 über die sogenannte Bestandsregulierung ganzer Rudel.
Das Schlupfloch: «Persönlicher Gebrauch» statt kommerzieller Handel
Wie kann es dann sein, dass kommerzielle Jagdreiseveranstalter offen für die Wolfsjagd werben? Die Antwort liegt in einer Ausnahmeregelung, die im Artenschutzrecht verankert ist: Jagdtrophäen dürfen als «persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände» in die EU eingeführt werden, wenn sie zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und eine entsprechende Einfuhrgenehmigung vorliegt.
Konkret bedeutet das: Ein Schweizer Hobby-Jäger könnte nach Bulgarien reisen, dort einen Wolf schiessen, dessen Balg präparieren lassen und in die Schweiz einführen, solange er glaubhaft macht, dass die Trophäe für den eigenen Haushalt bestimmt ist und nicht kommerziell verwertet wird. Die Einfuhrgenehmigung wird von der zuständigen Behörde erteilt, verbunden mit einem Vermarktungsverbot. Die Trophäe darf also nicht verkauft, getauscht oder öffentlich zur Schau gestellt werden, darf aber im privaten Rahmen aufgehängt, gezeigt und besessen werden.
Dieses Schlupfloch erlaubt es kommerziellen Veranstaltern wie Diana Jagdreisen, ihre Dienstleistung legal anzubieten: Sie organisieren die Reise, stellen Jagdführer und Ausrüstung, sorgen für die notwendigen Papiere und kümmern sich um die CITES-Ausfuhrgenehmigung. Der Kunde zahlt für diese Dienstleistung, nicht formal für die Trophäe selbst. Am Ende steht ein toter Wolf, der offiziell kein Handelsgut, sondern ein «persönlicher Gegenstand» ist.
Die Praxis: Intransparenz und fehlende Kontrolle
Das Problem dabei: Es gibt kein transparentes Verfahren für die Erteilung solcher Einfuhrgenehmigungen. Tierschutzorganisationen wie Pro Wildlife und Humane World for Animals kritisieren seit Jahren, dass unklar bleibt, nach welchen Kriterien Behörden die «Unbedenklichkeit» einer Trophäeneinfuhr feststellen. Wird geprüft, ob die Wolfspopulation im Herkunftsland tatsächlich stabil ist? Wird kontrolliert, ob der Abschuss rechtmässig erfolgte und nicht etwa ein Leitwolf aus einem ohnehin kleinen Bestand getötet wurde? Welche Rolle spielt der günstige Erhaltungszustand, den die FFH-Richtlinie fordert?
Die verfügbaren Daten legen nahe, dass diese Prüfungen eher formaler Natur sind. Zwischen 2014 und 2018 wurden Trophäen von mindestens 15’000 international geschützten Säugetieren legal in die EU eingeführt. Die Trophäeneinfuhren stiegen in diesem Zeitraum um fast 40 Prozent. Deutschland gehört dabei zu den fünf wichtigsten EU-Mitgliedstaaten, die Jagdtrophäen importieren, zusammen mit Spanien, Dänemark, Österreich und Schweden.
Für die Schweiz liegen zwar keine spezifischen Einfuhrstatistiken vor, doch Zahlen zu Schweizer Im- und Exporten können über die CITES-Datenbank abgerufen werden (https://trade.cites.org/). Die Tatsache, dass kommerzielle Veranstalter seit Jahren offen für diese Hobby-Jagd werben, deutet zudem darauf hin, dass entsprechende Genehmigungen regelmässig erteilt werden, andernfalls wäre dieses Geschäftsmodell längst zusammengebrochen.
Der Widerspruch: Schutz im Inland, Trophäen-Hobby-Jagd im Ausland
Besonders absurd wird die Situation, wenn man sie im Kontext der aktuellen Schweizer Wolfspolitik betrachtet. Im Wallis tobt eine erbitterte Debatte darüber, ob und unter welchen Bedingungen Wölfe geschossen werden dürfen. Christophe Darbellay (Ex-CVP Wallis), selbst Hobby-Jäger, propagiert die «Wolfsbilanz 2025/2026» als «proaktive Regulierung», während Naturschutzverbände von einem «politisch gewollten Massaker» sprechen. Im Artikel «Christophe Darbellays Wolfskrieg: Polemik gegen die Fakten» zeigt wildbeimwild.com, wie gezielt emotionalisierte Einzelereignisse aufgeblasen werden, um eine Atmosphäre der permanenten Bedrohung zu erzeugen.
Parallel dazu könnten Schweizer Hobby-Jäger für einige tausend Euro nach Bulgarien fliegen, dort in einem Luxus-Resort nächtigen und einen Wolf vom beheizten Hochsitz aus erschiessen, angelockt mit ausgelegten Ködern. Die Trophäe dürften sie legal in die Schweiz einführen, solange sie versprechen, sie nicht zu verkaufen. Dass sie für die gesamte Reise, Unterkunft, Führung und Ausfuhrgenehmigung bezahlt haben, ist kein Problem, denn das sei ja keine «kommerzielle Nutzung der Trophäe».
Diese Doppelmoral ist kein Zufall, sondern systemimmanent. Das Artenschutzrecht schützt Tiere vor kommerziellem Handel, nicht vor Hobby-Jägern, die bereit sind, viel Geld für das Privileg zu zahlen, ein geschütztes Tier zu töten. Die Unterscheidung zwischen «kommerziellem Handel» und «persönlichem Gebrauch» mag juristisch sauber sein, ökologisch und ethisch ist sie absurd.
Bulgarien: Wolfsbestand unter Druck
Die Situation in Bulgarien zeigt, wie fragwürdig diese Praxis ist. Bulgarien wird von Diana Jagdreisen als «Perle des Balkans» angepriesen, mit «strengem Wildtiermanagement», das zu «starken Trophäen von hohem internationalen Niveau» führe. Tatsächlich ist Bulgarien eines der wenigen EU-Länder, in denen die Wolfsjagd legal ist, allerdings unter Auflagen. Die Populationsgrösse wird auf rund 1000 bis 2000 Tiere geschätzt, doch verlässliche Monitoringdaten fehlen. Naturschutzorganisationen warnen, dass gerade in grenznahen Gebieten Wölfe bejagt werden, die zu grenzüberschreitenden Populationen gehören und für die genetische Vielfalt anderer Länder wichtig sind.
Die Hobby-Jagd mit Ködern an Luderplätzen, wie sie von Diana Jagdreisen beworben wird, ist aus wildbiologischer Sicht besonders problematisch. Sie zielt nicht auf einzelne Problemtiere, sondern auf jene Wölfe, die sich am leichtesten anlocken lassen, oft unerfahrene Jungtiere oder neugierige Einzelgänger. Leitwölfe, die für die Stabilität von Rudeln entscheidend sind, werden dabei ebenso getötet wie Tiere, die keine Schäden verursacht haben. Genau diese Praxis steht im krassen Gegensatz zur wildbiologischen Kritik, die über 200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler formuliert haben: Gefährdete Arten gehören nicht ins Jagdgesetz, weil Hobby-Jagd Konflikte eher verschärft als löst.
Die Jagdlobby: Zwischen Ethos und Geschäft
Jagdverbände betonen gerne den «Jagdethos», die Verantwortung gegenüber der Natur und die Rolle als «Anwälte des Wildes». In der Schweiz fordern Akteure wie Fabio Regazzi (Ex-CVP Tessin), ehemaliger Jagdpräsident, «wissenschaftsbasierte» Regulierungen, während sie gleichzeitig das schwedische Wolfsmodell als Vorbild anpreisen. Ausgerechnet jenes Modell, das von Gerichten wegen Verstössen gegen rechtsstaatliche Vorgaben und Artenschutz gestoppt wurde.
Gleichzeitig organisieren kommerzielle Jagdreiseveranstalter, die oft eng mit Jagdverbänden vernetzt sind, Luxusreisen zur Wolf-Trophäenjagd in Länder, in denen weder Rudelstrukturen eine Rolle spielen noch wildbiologische Kriterien massgeblich sind. Es geht um das Erlebnis, um die Trophäe, um das Foto mit dem erlegten Wolf. Die Rede vom Ethos wirkt in diesem Kontext wie eine hohle Phrase.
Diana Jagdreisen wirbt damit, seit 1974 im Geschäft zu sein, mit «mehr als vier Jahrzehnten Erfahrung in der Jagdreisebranche». Das Unternehmen präsentiert sich als seriöser Anbieter, der «Sicherheit» und «hochqualifizierte Beratung» garantiert. Die Webseite zeigt Bilder von toten Wölfen, eleganten Lodges und zufriedenen Kunden. Die Gewalt wird ästhetisiert, der Tod des Wolfs zur Dienstleistung.
Politische Heuchelei auf EU-Ebene
Die EU-Kommission, die 2024 den Schutzstatus des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt» herabgestuft hat, betont gleichzeitig, dass der günstige Erhaltungszustand weiterhin massgeblich sei. Ursula von der Leyen, die den Vorstoss zur Herabstufung nach dem Tod ihres Ponys persönlich vorantrieb, spricht von einem «ausgewogenen Ansatz» zwischen Artenschutz und Interessen der Landwirtschaft. Dass gleichzeitig EU-Bürger legal Wölfe in Drittländern jagen und deren Trophäen einführen dürfen, wird nicht thematisiert.
Das Europäische Parlament forderte im Oktober 2022 ein EU-weites Einfuhrverbot für Jagdtrophäen von Arten, die durch CITES geschützt sind. Passiert ist seither nichts. Die Niederlande verboten 2016 die Einfuhr von Jagdtrophäen von über 200 Arten. Belgien hat seit 2024 ein Importverbot von Jagdtrophäen aller Anhang-A-Arten plus aller importgenehmigungspflichtigen Anhang-B-Arten (Afrikanische Elefanten, Breitmaulnashörner, Löwen, Flusspferde, Eisbären und sieben Arten von Argali-Wildschafen). Dieses Verbot wurde kürzlich auch noch mal gerichtlich bestätigt, nachdem dagegen geklagt worden war. Auch Finnland hat vergleichbare Einfuhrbeschränkungen, die allerdings explizit nur für Trophäen von ausserhalb der EU gelten (vermutlich, weil die Kontrolle innerhalb der EU schwer zu bewerkstelligen ist – gerne der vorgeschobene Grund, weshalb auch Deutschland immer auf die EU-Ebene verweist und nicht tätig wird). Frankreich hat bisher nur Importverbote für Löwentrophäen.
Für die Schweiz ist die Situation besonders brisant: Während die Berner Konvention ein Untersuchungsverfahren gegen die Schweiz eröffnet hat, weil die «proaktiven» Abschüsse als illegal gelten, könnten Schweizer Hobby-Jäger gleichzeitig legal in anderen Ländern Wölfe jagen und die Trophäen einführen. Dieser potenzielle Widerspruch zeigt, wie selektiv Artenschutzrecht angewendet werden könnte.
Forderungen: Schlupflöcher schliessen, Transparenz schaffen
Aus Sicht von wildbeimwild.com ist die aktuelle Situation unhaltbar. Solange kommerzielle Veranstalter legal für die Wolfsjagd werben können und Trophäen unter dem Deckmantel des «persönlichen Gebrauchs» eingeführt werden dürfen, bleibt das Handelsverbot zahnlos. Notwendig sind:
Einfuhrverbot für Wolf-Trophäen: Unabhängig davon, ob sie als «persönlicher Gegenstand» deklariert werden. Wer einen Wolf tötet, sollte die Trophäe im Herkunftsland lassen müssen.
Verbot kommerzieller Jagdreisen auf geschützte Arten: Wer als Veranstalter für die Hobby-Jagd auf Arten wirbt, die in der EU und der Schweiz unter Schutz stehen, sollte strafrechtlich verfolgt werden können.
Konsequente Umsetzung des Artenschutzrechts: Statt die Herabstufung des Schutzstatus voranzutreiben, sollten EU und Schweiz ihre eigenen Verpflichtungen ernst nehmen und den günstigen Erhaltungszustand tatsächlich sicherstellen.
Einhaltung der Berner Konvention: Die Schweiz muss das laufende Untersuchungsverfahren ernst nehmen und ihre Wolfspolitik an die völkerrechtlichen Verpflichtungen anpassen.
Wenn Schutz zur Farce wird
Die Wolf-Trophäenjagd-Angebote von Diana Jagdreisen und anderen kommerziellen Veranstaltern sind kein Randphänomen, sondern ein Symptom für ein strukturelles Problem: Artenschutzrecht, das durch Schlupflöcher und mangelnde Kontrolle ausgehöhlt wird. Solange es legal ist, in Bulgarien Wölfe zu jagen und deren Trophäen in die Schweiz einzuführen, bleibt das Handelsverbot eine symbolische Geste ohne praktische Wirkung.
Die Wolfspolitik in Europa ist von Widersprüchen geprägt: Im Wallis werden unter Christophe Darbellay ganze Rudel zur Abschussfreigabe ausgerufen, während gleichzeitig Schweizer Hobby-Jäger legal für Geld Wölfe vom Hochsitz in Bulgarien schiessen dürften. Wer es mit dem Schutz des Wolfs ernst meint, muss diese Schlupflöcher schliessen. Alles andere ist Augenwischerei.
Besonders brisant: Während die Schweiz wegen ihrer Wolfsabschussprogramme von der Berner Konvention untersucht wird, weil diese als völkerrechtswidrig gelten, würde das bestehende Rechtssystem es Schweizer Hobby-Jägern gleichzeitig erlauben, legal Wolfstrophäen aus Ländern zu importieren, in denen die Hobby-Jagd auf Beutegreifer kaum reguliert ist. Diese strukturelle Inkonsistenz zeigt, wie selektiv Artenschutz betrieben wird und wie sehr kommerzielle Interessen der Jagdlobby Vorrang vor ökologischen und ethischen Grundsätzen haben.
Weiterführende Ressourcen:
- Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
- Walliser Wolfsbilanz 2025/2026: Zahlen eines Massakers
- Christophe Darbellays Wolfskrieg: Polemik gegen die Fakten
- Fabio Regazzi und die Wolfspolitik der Schnellschüsse
- Wolfsjagd 2026 gestoppt: Wie Gerichte den Wolf schützen
- Warum gefährdete Arten nicht ins Jagdgesetz gehören






