Kunterbunt

Weiterbetrieb der Jagdschiessanlage Au in Embrach

Der Verein pro Töss-Auen lehnt den Weiterbetrieb der Jagdschiessanlage Au entschieden ab.
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Die Baudirektion des Kantons Zürich hat just am 1. April bekannt gegeben, dass sie die Jagdschiessanlage Au im Embrach Ende 2019 nicht schliessen wird, sondern weitere fünf Jahre zu betreiben gedenkt.

Wenig überraschend steht in der Mitteilung der Baudirektion nicht etwa die Hiobsbotschaft im Zentrum. Der Beginn der Sanierung im kommenden Winter wird in Aussicht gestellt und der vermeintlich grosse Nutzen der Jagd für Flora, Fauna und die Gesellschaft hervorgestrichen. Die Mitteilung der Baudirektion und deren Absicht, auch in den nächsten fünf Jahren in den geschützten Auen weiter zu schiessen, reihen sich in den unrühmlichen Umgang mit der Umweltgesetzgebung in den Töss-Auen zwischen Dättlikon und Freienstein ein.

Hobby-Jäger Markus Kägi

Die Baudirektion und das Amt für Jagd und Fischerei haben in den letzten zwölf Jahren geschlampt und hoch gepokert, eine gigantische Ersatzanlage in Bülach geplant und viel Zeit verstreichen lassen. Alles auf Kosten der Umwelt und der Steuerzahlenden. Baudirektor Kägi und Amtsleiter Philipp liebäugeln schon länger damit, in Embrach weiter zu wursteln. Es steht deshalb zu erwarten, dass auch 2024 nicht Schluss mit Schuss sein wird und dass diese Absichtserklärung, wie die vielen davor, das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht.

Die Baudirektion verspricht, dass der Schiessbetrieb um 60 % bis 70 % reduziert werde. Von etwa 400’000 Schüssen auf 140‘000 Schüsse pro Jahr. Auf das Wurfscheibenschiessen soll verzichtet und Kugelfänge müssten eingebaut werden. Das wäre durchaus wünschenswert und wird vom Verein Pro Töss-Auen seit zehn Jahren gefordert. Nur, was ist von Versprechungen aus der Baudirektion unter Regierungsrat Kägi zu halten? Nach unserer Erfahrung nichts.

  • Trotz anderslautender Beteuerungen werden bis heute schadstoffhaltige Wurfscheiben (BTEX-haltig) und Bleimunition in den Kugelschiessanlagen grossflächig und in gigantischen Mengen im Schutzgebiet und in der Töss abgelagert.
  • Dem Verein Pro Töss-Auen wurden chemische Analysen von Wurfscheibenlieferungen verunmöglicht, weil Herr Philipp von den Betreibern jeweils nicht rechtzeitig informiert worden sei. Dabei sitzt Herr Philipp selber im Betriebsrat der Anlage.
  • Die versprochene Begleitgruppe wurde seit ihrer Einberufung im Juni 2015 zu einer einzigen Sitzung eingeladen.
  • Die Schiesstätigkeit hat in den letzten Jahren gar noch zugenommen, weil die Betreiberin der Jagdschiessanlage, dazu gehört auch das Amt für Fischerei und Jagd, schwarze Zahlen schreiben will.
  • Die geplante Schliessung der Anlage wird bereits zum zweiten Mal vertagt.

Das alles war nur deshalb möglich, weil die im Kantonsrat vertretenen Parteien, die grossen Umweltverbände und der Gesamtregierungsrat wider besseren Wissens zwölf Jahre lang weggeschaut haben.

Der Verein Pro Töss-Auen legte im August 2018 je eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Standortgemeinde Embrach und die Zürcher Baudirektion wegen des Tatbestandes der Duldung von Sondermüllablagerungen auf ihrem Grund ein. Gegen die Baudirektion in ihrer Eigenschaft als Mitbetreiberin der Jagdschiessanlage Au reichte der Verein zudem eine Strafanzeige ein. Die Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Embrach wurde im Präsidialverfahren vom Bezirksrat Bülach an die Baudirektion zur Behandlung weiterverwiesen. Daraus ergibt sich die paradoxe Situation, dass sich die Baudirektion wegen der Duldung von Sondermüllablagerungen auf ihrem Grund verantworten muss und
gleichzeitig über die Gemeinde Embrach wegen desselben Tatbestands richten muss (Gewaltenteilung?).


Vom Rechtsdienst der Staatskanzlei wurde die Baudirektion am 30. August 2018 aufgefordert, innert 30 Tagen zur Beschwerde Stellung zu beziehen. Diesen Termin liess die Baudirektion verstreichen, infolge einer Panne bei der internen Fristenkontrolle. So die Begründung von Regierungsrat und Baudirektor Kägi, der in selbigem Schreiben um eine Fristerstreckung bis zum 30. November 2018 ersuchte. Nachdem diese gewährt worden war, ersuchte die Baudirektion um eine weitere Fristerstreckung bis zum 31. Januar 2019 und verlangte gleichzeitig die Sistierung der Beschwerde, da in Bülach noch ein Verfahren hängig sei. Bereits in dieser Stellungnahme war erkennbar, dass der Baudirektor und der Amtsleiter der Abteilung Jagd und Fischerei mit einem Weiterbetrieb in den Töss- Auen rechneten. Unsere Strafanzeige gegen die Baudirektion als Mitbetreiberin der Jagdschiessanlage Au wurde der Staatsanwaltschaft II übertragen. Die Staatsanwaltschaft II ist für besondere Untersuchungen zuständig. Obwohl Verfahren hängig sind, schafft die Baudirektion Fakten und beschliesst den Weiterbetrieb Jagdschiessanlage.

Der Verein pro Töss-Auen feiert in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen. Gegen die Übermacht aus der Baudirektion haben wir versucht, dem Umweltrecht in den Töss-Auen Nachachtung zu verschaffen. Der Erfolg ist bescheiden, obwohl wir nicht nur das Recht sondern auch die Vernunft auf unserer Seite haben. Unser Verein setzt nun auf den neuen etwas grüneren unbefangenen Regierungsrat und fordert die sofortige Einstellung des Wurfscheibenschiessens, den Einbau von Kugelfängen für den Rest der laufenden Schiesssaison sowie die endgültige Schliessung der Jagdschiessanlage Au im November 2019.

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