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Veganer verklagt die Schweiz wegen Gefängnisdiät

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Die Schweiz wurde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt, weil sie es versäumt hat, einem Häftling und einem Patienten in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses eine angemessene vegane Ernährung zukommen zu lassen.

Dieser Fall könnte dazu führen, dass Veganismus in ganz Europa als geschütztes Merkmal im Rahmen des Rechts auf Gewissensfreiheit interpretiert wird, wie die britische Zeitung «The Guardian» berichtet.

Der Gerichtshof, der zum Europarat und nicht zur EU gehört, hat diese Woche seinen Mitgliedsstaat Schweiz förmlich aufgefordert, auf die beiden Beschwerden zu antworten, dass staatliche Einrichtungen in der Schweiz es versäumt hätten, zwei Klägern eine vollständig vegane Ernährung anzubieten, während sie im Gefängnis bzw. in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses waren.

Der Fall dreht sich um einen ungenannten Schweizer Tierrechtsaktivisten, der im November 2018 wegen einer Reihe von Einbrüchen und Beschädigungen in Schlachthöfen, Metzgereien und Restaurants in der Westschweiz verhaftet wurde.

Der damals 28-Jährige wurde für 11 Monate in Untersuchungshaft im Genfer Gefängnis Champ-Dollon untergebracht, wobei die kantonalen Richter argumentierten, dass aufgrund des «mangelnden Bewusstseins und der Reue» des Beschwerdeführers Wiederholungsgefahr bestehe.

Schon wenige Tage nach seiner Inhaftierung beschwerte sich der Mann bei den Gefängnisbehörden darüber, dass er nicht entsprechend seiner veganen Überzeugung ernährt wurde und sich mit Beilagensalaten, Reis oder Burgerbrötchen ernähren musste.

Er verweigerte eine zusätzliche Behandlung mit Vitamin B12 – dessen geringe Zufuhr zu Blutarmut und Schädigungen des Nervensystems führen kann -, bis das Gefängnis eine Version ohne tierischen Ursprung bereitstellte. Dennoch diagnostizierte ein Arzt später, dass der Gefangene an Verstopfung, Hämorrhoiden und Eisenmangel leidet.

Ein schriftlicher Antrag auf Änderung der Diät wurde vom Gefängnis mit der Begründung abgelehnt, es habe bereits Massnahmen ergriffen, um dem Gefangenen eine Ernährung zu ermöglichen, die seinen Überzeugungen so weit wie möglich entspricht.

Eine Beschwerde wurde vom Schweizer Bundesgericht im Juni 2020 als unzulässig erachtet, woraufhin der Anwalt des Gefangenen den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg brachte, der sich aus 46 Richtern aus allen Ländern zusammensetzt, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, darunter auch Nicht-EU-Staaten wie das Vereinigte Königreich, die Türkei, Norwegen oder die Schweiz.

Ein ehemaliger Patient einer Schweizer psychiatrischen Klinik schloss sich der Klage an und erklärte, auch ihm sei der Zugang zu einer veganen Ernährung verwehrt worden.

Das Strassburger Gericht, das etwa 95 % der ihm vorgelegten Fälle ablehnt, liess die Berufung zu.

In seiner diese Woche veröffentlichten Entscheidung forderte das Gericht den Schweizer Staat ausdrücklich auf, zu prüfen, ob das Genfer Gefängnis gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen hat, der besagt, dass «jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit» hat.

Der Schweizer Staat hat nun drei bis vier Monate Zeit, um die Fragen des EGMR zu beantworten. Danach wird der Europäische Gerichtshof wahrscheinlich seinen Standpunkt zu der Frage klären, ob das Recht auf eine vegane Ernährung in Gefängnissen und Krankenhäusern in der Konvention verankert ist.

Der Fall hat eine besondere Bedeutung in der französischsprachigen Schweiz, wo der «Antispeziesismus» eine bedeutende Aktivistenbewegung ist. Ein Urteil des Strassburger Gerichts hätte aber auch weitreichende Folgen für die Verpflegung in Gefängnissen und Krankenhäusern in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats, die rund 700 Millionen Menschen repräsentieren.

Während das Recht auf eine vegane Ernährung in Gefängnissen aus religiösen Gründen in einigen europäischen Ländern bereits durch die Rechtsprechung abgedeckt ist, könnte das Urteil des EGMR dieses Recht erweitern, indem es Veganismus als ethisches Glaubenssystem definiert.

In einem ähnlichen Fall reichte ein Feuerwehrmann aus Ontario 2019 beim Menschenrechtstribunal von Ontario eine Beschwerde gegen seinen Arbeitgeber, das Ministerium für natürliche Ressourcen und Forstwirtschaft, ein, weil er bei der Bekämpfung eines Grossbrandes in British Columbia nicht ausreichend mit veganem Essen versorgt wurde.

1 Kommentar

  1. Ich bin weder Veganer noch Vegetarier, aber das Essen in Champ-Dollon ist eine Zumutung!
    Und ich bin keineswegs heikel – aber meistens habe ich mich gezwungen zu essen, um nicht noch mehr abzunehmen.
    Nur 1x pro Woche einen Apfel (ohne Geschmack- keine Ahnung wo sie die herhaben. Hab seither nie mehr solche Äpfel gegessen!)
    Kaum Gemüse. Ein paar Blätter Mischsalat.
    Couscous en masse mit undefinierbaren Gewürzen und ein paar verkochten Gemüsestückchen…
    (Ich mag die internationale Küche sehr, aber das Essen im genfer Gefängnis ist schlicht undefinierbar!)
    Omelettes gestreckt mit Wasser – ausser die hellgelbe Farbe erinnert sonst kaum der Geschmack an Ei.
    Schokopudding mit Wasser zubereitet…
    Das Fleisch…….. Oftmals wusste ich nicht, was für ein Tier ich da zu mir nehme…aber Eiweiss musste sein fürs Durchhalten.
    Am meisten habe ich mich vom klebrigen Brot morgens ernährt- mit ranziger Margarine, billiger Gelé-Konfi und 2,5dl Mich und Nesquick.
    Und weil ich arbeitete, konnte ich mir die überteuerten Lebensmittel von der «Épicerie» (Bestellformular um im Supermarkt zu bestellen) leisten.
    Migros-Budget-Schoko-Waffeln, Vitamin-Tabletten, Honig und Zitronen.
    Ach und Pringles-Chips- Das war meine Gefängnis-Ernährung.
    Das wünsche ich keinem.
    Kann mir vorstellen wie schwer es für Veganer ist dort!!

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