Kriminalität

Ungarn: Hobby-Jäger, welche Bündner Wanderwolf illegal erschossen, festgenommen

Der Bündner Wolf M237 ist 1927 Kilometer bis nach Ungarn gewandert.

Die Geschichte des Wanderwolfes M237, der in Ungarn getötet wurde, hat einen grossen Aufschrei ausgelöst.

Viele Menschen verfolgten die Wanderungen des streng geschützten Tieres, da der Peilsender ständig anzeigte, wo sich der Wolf aufhielt und wohin er ging, um eine neue Familie zu finden.

Anfang April 2023 verstummte der Peilsender jedoch, und innerhalb kürzester Zeit wurde vermutet, dass der Wolf auf seiner Wanderschaft gestorben sein könnte.

Um sein Schicksal zu klären, ordnete das Büro für Umweltkriminalität in Ungarn am 8. April 2023 ein Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Täter wegen des Verbrechens der Naturzerstörung an.

Seitdem wurden mehrere Ermittlungsmassnahmen ergriffen. Die Ermittler haben Durchsuchungen und Inspektionen durchgeführt, Beweise gesammelt und Zeugen befragt. Die Analyse der gewonnenen Daten und Informationen dauerte an und hat die Ermittler immer näher an die mutmasslichen Täter herangeführt. Es wurden Kontakte zu den Schweizer Behörden geknüpft, um eine gründliche Rekonstruktion der Ereignisse zu gewährleisten und die verschiedenen beteiligten Behörden in das Strafverfahren einzubeziehen.

Hobby-Jäger sind da, wo sie hingehören

Anhand der im Laufe des Verfahrens gewonnenen Informationen haben die Ermittler festgestellt, dass der geschützte Wolf M237 vermutlich am 1. April 2023 am Rande von Hidasnémeti von Mitgliedern einer Jagdgesellschaft getötet wurde. Nach der Tötung des Tieres wurde der Peilsender vom Kadaver abgeschnitten und in den Fluss Hernád geworfen. Der Peilsender wurde von den Ermittlern mit Hilfe von Tauchern gefunden.

Ermittlungen ergaben auch, dass die Hobby-Jäger wussten, dass es sich beim Wolf um ein geschütztes Tier handelte. Die Behörden haben keine Informationen über den Verbleib des toten Tieres.

Beiden Männer aus Sabol wurden im Morgengrauen des 2. August 2023 festgenommen, einer von ihnen mit Hilfe der Einheit für Terrorismusbekämpfung, da er im Besitz einer zugelassenen Schusswaffe war.

Die beiden Männer wurden von den Ermittlern verdächtigt, Akte der Naturzerstörung, des Missbrauchs von Schusswaffen oder Munition und andere Straftaten begangen zu haben, und nach den Verhören wurden sie in Strafgewahrsam genommen und ihr Gefängnisaufenthalt eingeleitet, berichtet die Polizei.

Offenbar leiden die ungarischen Ermittlungsbehörden nicht unter der gleichen Inkompetenz und Trägheit wie ihre Schweizer Kollegen, wenn es um kriminelle Machenschaften der Hobby-Jäger geht.

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6 Kommentare

  1. Brigitte Kardell Antwort

    Omg, das arme Tier -( So weit gelaufen, um von solchen empathielosen Gestalten abgeknallt zu werden ! Ich hoffe sie bekommen eine Haftstrafe. Der Wolf hatte und wird es nie leicht haben in der Nähe von Menschen und der Lebensraum wird immer kleiner für diese tollen Tiere. Das ist sehr, sehr traurig…

  2. Rita Kalpakis Antwort

    Die Jagd muss abgeschafft werden❗️❗️ Die Natur kommt alleine klar.

  3. Barbara Trentini Antwort

    Es ist erfreulich, dass Ungarn gegen einen illegal geschossenen Wolf vorgeht und den Täter sucht. In der Schweiz können Wölfe immer noch illegal geschossen werden, ohne dass behördlicherseits eingegriffen wird. Der bekannteste Kanton für „bewilligte“ Wilderei ist bekanntlich der Kanton Wallis. Aber auch in den anderen Kantonen können neuerdings wieder mit behördlicher Bewilligung Wölfe geschossen werden.

    Die Schweiz könnte sich ein Beispiel an Ungarn nehmen!
    Barbara Trentini

  4. Carolne Waggershauser Antwort

    Slavc hat bis dato die längeste Strecke zurückgelegt. Slowenien, Österreich, Italien. Insgesamt 2.000 km

  5. Jeanette Riaz Antwort

    CHAPEAU!! Das sind mal den Umständen entsprechend gute Nachrichten! Diesen kriminellen „Hobby“-Jägern muss deutlich gemacht werden, dass so ein Verhalten nicht einfach hingenommen wird und auch durch technische Möglichkeiten, Ermittlungserfolge greifbar sind. Deutliche Strafen wie Haft und umgehender Entzug der Jagdlizenz müssen ausgesprochen werden und nicht wie hierzulande lediglich der Erlass verschmerzbarer Bußgelder in einer Höhe, die aus der Portokasse abgegolten werden können.

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