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Tierwelt

Springreiter Paul Estermann wegen Tierquälerei verurteilt

Springreiter Paul Estermann wurde vom Kantonsgericht Luzern der Tierquälerei schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Redaktion Wild beim Wild — 16. Januar 2023

Urteil wegen Tierquälerei rechtskräftig

Im Dezember 2022 wurde der Schweizer Springreiter Paul Estermann vom Kantonsgericht Luzern der Tierquälerei schuldig gesprochen.

Nachdem das Bundesgericht im Frühling 2022 der Beschwerde von Paul Estermann teilweise rechtgegeben hatte, musste das Kantonsgericht Luzern in der Causa neu urteilen. Die Beschwerdefrist für das revidierte Strafmass ist am 13. Januar 2023 ungenutzt verstrichen. Somit ist die Verurteilung von Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei nun rechtskräftig.

Vorläufige Sperre beantragt

Nachdem das Urteil nun rechtskräftig geworden ist, hat der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) bei der zuständigen Sanktionskommission des Verbandes die vorläufige Sperre von Estermann beantragt.

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Der 57-jährige Estermann hat die Schweiz seit 2012 bei Championaten und FEI-Veranstaltungen vertreten. Die beiden Pferde, um die es in den Vorwürfen geht, sind Castlefield Eclipse und Lord Pepsi. Er soll ihnen, um bessere Trainingsresultate zu forcieren, mit Peitschenhieben gar blutige Wunden verpasst haben. Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte das fehlbare Verhalten zur Anzeige gebracht und seine Anschuldigungen mit Bildmaterial belegt. Mehr zum Thema Tierrechte.

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