2. April 2026, 09:57

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Jagd

Mailand stoppt Buchfinkenjagd in der Lombardei

In der norditalienischen Region Lombardei ist ein politisch brisanter Feldversuch gescheitert: Die Regionalregierung wollte die Hobby-Jagd auf europaweit geschützte Buchfinken und Stare als «Tradition» legalisieren – doch das Verwaltungsgericht in Mailand (TAR Lombardia) hat die Ausnahmebewilligung jetzt kassiert. Das Urteil setzt einen wichtigen Präzedenzfall für den Schutz von Zugvögeln entlang der Alpenroute und zeigt, wie EU‑Naturschutzrecht gegen jagdpolitischen Populismus durchgesetzt werden kann.

Redaktion Wild beim Wild — 9. März 2026

Im Sommer 2025 hatte die rechtspopulistische Regierung der Lombardei beschlossen, die Hobby-Jagd auf Buchfink (Fringilla coelebs) und Star (Sturnus vulgaris) im Rahmen einer sogenannten «Deroga» zu erlauben.

Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November sollten 97’637 Buchfinken und 36’552 Stare legal geschossen werden, offiziell zur «Prävention von Schäden» und zur Pflege einer angeblich tief verankerten jagdlichen Tradition.

Faktisch handelte es sich um ein Wahlgeschenk an die Hobby-Jagdlobby: In einem der wichtigsten Zugkorridore Europas wäre der Beschluss einem Freipass für den Abschuss wandernder Singvögel gleichgekommen. Naturschutzorganisationen warnten umgehend vor einem Rückfall in Zeiten, in denen in Norditalien Millionen Zugvögel auf dem Durchzug getötet wurden.

NGOs ziehen vor Gericht und bekommen Recht

Gegen den Beschluss der Region zog eine breite Koalition italienischer Natur- und Tierschutzorganisationen vor Gericht, darunter LIPU, LAV, ENPA, LAC, LNDC und WWF Italien, unterstützt vom Komitee gegen den Vogelmord. Sie machten geltend, dass die Lombardei mit der Finken- und Starenjagd gleich mehrfach gegen die europäische Vogelschutzrichtlinie verstosse.

Die NGOs kritisierten insbesondere: Die betroffenen Arten sind europaweit geschützt und dürfen grundsätzlich nicht bejagt werden. Die Region konnte nicht stichhaltig nachweisen, dass es keine anderen zufriedenstellenden Lösungen als den Abschuss gibt (z.B. nicht tödliche Massnahmen zum Schutz von Kulturen). Und die Abschusskontingente sind fachlich nicht nachvollziehbar begründet und aus Sicht des Artenschutzes unverantwortbar.

Zunächst stoppten Eilentscheide des obersten Verwaltungsgerichts (Consiglio di Stato) die Hobby-Jagd, bevor nun das Verwaltungsgericht in Mailand in der Hauptsache entschied und die Deroga vollständig aufhob.

Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden

Kern der Entscheidung: Ausnahmen von der Vogelschutzrichtlinie sind als eng auszulegende Instrumente konzipiert und dürfen nicht als generelles Steuerungswerkzeug der Jagdpolitik missbraucht werden. Die Richterinnen und Richter betonen, dass jede Deroga detailliert begründet, fachlich unterlegt und als echte «ultima ratio» ausgestaltet sein muss.

Damit schiebt das Gericht einer Praxis einen Riegel vor, die in mehreren Regionen Italiens zur Routine geworden ist: Jahr für Jahr werden neue Ausnahmebewilligungen erlassen, oft mit nahezu identischen Textbausteinen, statt die Schutzlogik der Richtlinie ernst zu nehmen. Die Botschaft aus Mailand lautet: Was als Ausnahme gedacht ist, darf nicht dauerhaft als Schlupfloch dienen.

Tradition ist kein Rechtsersatz

Besondere Signalwirkung hat der Umgang des Gerichts mit dem Traditions-Argument. Immer wieder versuchen regionale Politikerinnen und Politiker, die Hobby-Jagd auf Sing- und Zugvögel als «kulturelles Erbe» zu romantisieren. Im Verfahren zur Lombardei-Deroga spielte diese Rhetorik eine zentrale Rolle und scheiterte nun krachend.

Das Verwaltungsgericht macht klar: Historische oder kulturelle Gewohnheiten sind kein Freibrief, um europäisches Naturschutzrecht auszuhebeln. Entscheidend sind wissenschaftliche Daten, Artenschutz-Ziele und der Nachweis, dass es keine milderen, nicht-tödlichen Mittel gibt. Ob eine Praxis in der Vergangenheit verbreitet war, sagt nichts darüber aus, ob sie heute rechtlich oder ökologisch vertretbar ist.

Für die Hobby-Jagdlobby ist das ein herber Rückschlag. Für den Zugvogelschutz ist es ein wichtiges Signal: Jagdliches Brauchtum wird nicht länger als politisch bequeme Scheinbegründung akzeptiert, wenn es um geschützte Arten geht.

Bedeutung für die Alpenroute und darüber hinaus

Die Lombardei ist ein Hotspot des europaweiten Vogelzugs. Millionen Vögel müssen beim Überqueren der Alpen Engpässe und Jagddruck zugleich überstehen. Wenn in einer solchen Schlüsselregion in grossem Stil Finken und andere Singvögel freigegeben werden, hat das Auswirkungen auf Populationen weit über Italien hinaus.

Das Urteil aus Mailand stärkt deshalb nicht nur den regionalen Artenschutz, sondern auch den internationalen Zugvogelschutz. Es zeigt: Nationale und regionale Alleingänge, die auf Kosten wandernder Arten gehen, lassen sich juristisch angreifen und im Lichte des EU-Rechts auch gewinnen. Damit steigt der Druck auf andere Regionen, ihre eigene Deroga-Praxis zu überdenken und rechtskonform auszugestalten.

Lehren für die Schweiz

Auch für die Schweiz ist die Entscheidung relevant. Buchfink und andere Zugvögel kennen keine Grenzen. Sie werden im einen Land geschützt und im nächsten auf Druck der Hobby-Jagdlobby ins Visier genommen. Wenn Gerichte in einem zentralen Alpenland wie Italien klarstellen, dass «Tradition» keine Rechtsgrundlage für die Hobby-Jagd auf geschützte Zugvögel ist, erhöht das den Erwartungsdruck auf Nachbarstaaten, ihre Regelungen am wissenschaftlich begründeten Artenschutz auszurichten.

Für jagdkritische Stimmen, die sich für den Schutz von Wildtieren einsetzen, bietet das Mailänder Urteil ein starkes Argument: Zugvögel sind keine Spielbälle der Tagespolitik und schon gar nicht der Wahlkampfstrategien regionaler Regierungen.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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