Graubünden: Die Aussetzung der Luchse ist gestoppt
Als drei streng geschützte Luchse im November 2024 im Kanton Graubünden von einem Wildhüter „verwechselt“ und erschossen wurden, schien der Fall klar: ein Fehlabschuss, ein Skandal, ein Schuldeingeständnis. Der Mann zeigte sich selbst an, wurde gebüsst und von der Wolfsjagd ausgeschlossen. Was wie eine Ausnahme verkauft wurde, entpuppt sich heute als Symptom eines Systems, das die Interessen der Hobby-Jagd über jene des Artenschutzes stellt.
Am 16. November 2024 werden in Graubünden im Rahmen einer Wolfsregulation drei Luchse erlegt, ein adultes Tier und zwei Jungtiere.
Offiziell heisst es, der Wildhüter habe die Tiere im Nachtsichtgerät mit Wölfen verwechselt. Dass ein ausgebildeter Profi dreimal hintereinander «daneben» liegt und jedes Mal eine streng geschützte Art trifft, sagt mehr über die Praxis der Beutegreifer-Jagd als über einen individuellen Fehler aus.
Der Kanton und der Bund reagieren zunächst mit einem klassisch verwaltungsinternen Schadensmanagement: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligt Graubünden im Dezember 2025 die Aussetzung von zwei Luchsen, um den Verlust zu kompensieren und die genetische Vielfalt der Population zu stützen. Ein Luchs soll im Jura gefangen, ein zweiter aus der Karpaten-Population importiert werden. Es ist eine Art technokratische Wiedergutmachung: Man schiesst heimische Luchse ab und holt dafür ausländische nach.
Doch nur wenige Monate später dreht sich der Wind. Im Februar 2026 meldet das Regionaljournal Graubünden: «Vorerst keine Aussetzung von Luchsen in Graubünden.» Der Kanton legt das Projekt auf Eis, obwohl die Bundesbewilligung weiterhin gilt. Nicht, weil der Fehlabschuss plötzlich weniger gravierend wäre, sondern weil im Parlament bäuerlich geprägte, SVP-nahe Kreise, in denen Jagdinteressen eine wichtige Rolle spielen, Kräfte mobil machen.
Politischer Druck statt Verantwortung für eine geschützte Art
Der Grund für die Sistierung ist bemerkenswert: Der Kanton will zwei hängige Vorstösse im Grossen Rat abwarten, bevor er die Luchse aussetzt. Mindestens einer dieser Vorstösse stammt von der SVP Graubünden rund um den Erstunterzeichner Reto Rauch, die eine Neubewertung der Luchsaussetzung fordert und grundsätzlich gegen die Ansiedlung weiterer Beutegreifer auftritt. Der andere Vorstoss ist ein Auftrag des Lugnezer Mitte-Grossrats Gian Andris Derungs.
Bei den nächsten Wahlen kann die Stimmbevölkerung diesen Fehler korrigieren und jene Kräfte schwächen, die den Schutz der Beutegreifer systematisch blockieren.
In ihrem Fraktionsauftrag und der dazugehörigen Kommunikation zeichnet die SVP ein altbekanntes Bild: Beutegreifer als Problem, als Bedrohung für Landwirtschaft, Alpwirtschaft, Tourismus und «Landschaftspflege». Sie beruft sich auf ein Sorgenbarometer, nach dem ein hoher Anteil der Bevölkerung Beutegreifer als dringendes Problem empfinde, und verlangt, dass der Kanton beim BAFU eine neue Prüfung des Projekts beantragt und vorerst auf zusätzliche Beutegreifer verzichtet.
Damit wird der Fehlabschuss von drei Luchsen politisch umgedeutet: Nicht die Jagdstrukturen, die Ausbildung oder die Einsatzpraxis geraten ins Zentrum, sondern die Tiere selbst. Anstatt fragen zu müssen, ob die Bündner Jagdverwaltung und ihre Bewaffneten überhaupt in der Lage sind, mit geschützten Arten verantwortungsvoll umzugehen, verschiebt man die Debatte auf das alte Feindbild «Beutegreifer».
Die Rollenverschiebung: Vom Täter zum Opfer
Besonders typisch für die jagdpolitische Inszenierung ist die Rollenverschiebung: Der Wildhüter, der drei Luchse erschiesst, wird zum tragischen Irrenden, der sich «vorbildlich» selbst anzeigt. Die Luchse, eine streng geschützte Art, werden zu Kollateralschäden einer angeblich notwendigen Wolfsregulation. Die Jagdstrukturen selbst, Abschussaufträge, Nachtsichttechnik, politischer Druck zur «Regulation», bleiben weitgehend unangetastet.
Die juristische Sanktion bleibt entsprechend mild: eine Geldbusse wegen mehrfacher Übertretung des Jagdgesetzes und Ausschluss von der Wolfsjagd. Das ist in etwa das Signal: Drei tote Luchse sind ein Fehler, aber kein Systemfehler.
Gleichzeitig wird das Korrekturprojekt, die Aussetzung von zwei Luchsen, nicht etwa aus ökologischen Gründen hinterfragt, sondern aus politisch-jagdlichen. Die Botschaft an die Verwaltung ist klar: Wer Beutegreifer kompensieren will, die durch Fehlabschüsse verloren gingen, muss mit Gegenwind rechnen.
Ein Artenschutz, der nur auf dem Papier gilt
Auf dem Papier ist der Luchs in der Schweiz streng geschützt. In der Realität ist sein Schutz offenbar so weit relativierbar, wie es der jagdpolitische Konsens gerade zulässt. Der Fall Graubünden zeigt eine Reihe von Widersprüchen: Die Behörden geben sich artenschutzfreundlich, indem sie Ersatz-Luchse planen, scheuen aber vor der konsequenten Umsetzung zurück, sobald die Lobby mobil macht. Der kantonale Entscheid, die Aussetzung zu stoppen, folgt nicht aus einer fachlichen Neubewertung, sondern aus parteipolitischem Druck. Die Bundesbewilligung bleibt bestehen, doch der Vollzug auf kantonaler Ebene wird blockiert. Artenschutz als optionale Kür, nicht als verpflichtende Aufgabe.
Währenddessen bleibt die zentrale Frage unbeantwortet: Was bedeutet es für eine Population, wenn drei Tiere, darunter Jungtiere, in einem einzigen Einsatz von der staatlichen Jagdorganisation ausgelöscht werden? Die Diskussion kreist lieber um «Akzeptanzprobleme» und «Sorgen der Bevölkerung», anstatt um Verantwortung, Fehlerkultur und strukturelle Konsequenzen im Jagdsystem.
Ein Lehrstück über Macht, nicht über Schutz
Der gestoppte Luchs-Aussetzungsplan in Graubünden ist weniger eine Geschichte über Artenschutz als eine über Machtverhältnisse. Ein Kanton, der nach einem massiven Fehlabschuss zuerst symbolisch korrigieren will, lässt dieses Korrekturprojekt fallen, sobald die Lobby Druck aufbaut.
Die Frage, ob der Vorstoss der SVP bereits formell behandelt oder angenommen wurde, ist fast sekundär. Entscheidend ist, dass allein seine Existenz reicht, um den Kanton zur Bremsung zu bewegen. Das ist das eigentliche Signal an alle, die mit geschützten Arten zu tun haben: Nicht der Schutzstatus entscheidet, sondern die politische Durchsetzungskraft derjenigen, die sich durch Luchs und Wolf gestört fühlen.
Wer heute über Luchse in Graubünden spricht, sollte deshalb nicht nur über Populationen, Genetik und Aussetzungen reden, sondern über ein Jagdsystem, das trotz klarer Schutzbestimmungen dazu führt, dass drei Luchse sterben und am Ende das Korrektiv für diese Tötungen politisch blockiert wird.
Hobby-Jagd in Graubünden: Ein Sicherheitsrisiko für Tiere und Menschen
In Graubünden werden jedes Jahr über 1’000 Ordnungsbussen und Anzeigen gegen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger ausgesprochen, weil sie gegen Jagd- und Waffenrecht verstossen. Bei rund 5’800 Patentjägerinnen und Patentjägern in Graubünden ist damit praktisch jede fünfte Person pro Jahr delinquent, die Dunkelziffer bleibt unbekannt. Das zeigt: Gesetzesbrüche sind nicht Randerscheinungen, sondern Teil des Normalbetriebs der Hobby-Jagd in diesem Kanton.
Recherchen zur Bündner Hochjagd weisen zudem darauf hin, dass in fünf Jahren bis zu 1’000 Tiere als Fehlabschüsse klassifiziert wurden, obwohl die Jagdverordnung als «restriktiv» gilt. Studien zu Streifschüssen und Nachsuchen dokumentieren Hunderte Wildtiere mit Schussverletzungen, die als Fallwild aufgefunden werden, und selbst das ist nur die sichtbare Spitze des Eisbergs. Analysen von Tierschutz- und Wildtierschutzorganisationen gehen davon aus, dass ein signifikanter Anteil der beschossenen Tiere zunächst nur verletzt wird und erst Tage später gefunden oder irgendwo im Gelände verendet. Die Hobby-Jagd produziert damit systematisch Tierleid, das mit dem Bild einer angeblich «waidgerechten» und «tierschutzkonformen» Hobby-Jagd unvereinbar ist.
Hinzu kommt die reale Gefahr für Menschen, Nutz- und Haustiere. Dokumentierte Fälle zeigen, dass die Hobby-Jägerschaft immer wieder Menschen schwer verletzt oder tötet, weil auf schlecht identifizierte Ziele geschossen wird. Medien- und Polizeiberichte halten Schüsse auf landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Erntemaschinen und Traktoren fest, bei denen Fahrende nur knapp verfehlt wurden. Immer wieder werden auch Nutztiere und Haustiere wie Kühe, Ziegen, Hunde und Katzen beschossen, weil Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in der Dämmerung oder bei schlechter Sicht auf «vermeintliches Wild» schiessen. So werden nicht nur Wildtiere, sondern auch die landwirtschaftlich Tätigen und die übrige Bevölkerung konkret gefährdet, während sich die Jagdlobby gerne als verlässlicher Partner der Landwirtschaft inszeniert.
Gleichzeitig steht die Hobby-Jagd quer zu einem modernen Wildtier- und Lebensraumschutz. In Graubünden und anderen Kantonen werden Beutegreifer wie Luchs und Wolf immer wieder «irrtümlich» getötet, der Abschuss der drei Luchse durch einen Wildhüter ist dafür nur das sichtbare Beispiel.
Vergleiche mit Kantonen ohne traditionelle Hobby-Jagd, etwa Genf, zeigen, dass man mit professionellem Wildtiermanagement, Verkehrslenkung, Lebensraumaufwertung und fairen Entschädigungsmodellen deutlich weniger Tiere töten und trotzdem Wildschäden kontrollieren kann.
Die jährlichen Abschusszahlen sind enorm: Allein an Huftieren werden in der Schweiz zehntausende Rehe, Hirsche, Gämsen und Wildschweine geschossen, dazu zehntausende Füchse und andere Beutegreifer, obwohl viele dieser Jagdformen ökologisch stark umstritten sind. Ein System, das jedes Jahr tausende Gesetzesverstösse, hunderte Fehlabschüsse, schwere Unfälle und die wiederholte Tötung geschützter Beutegreifer hervorbringt, ist damit kein Instrument moderner Wildtierpolitik, sondern ein Sicherheits- und Tierschutzproblem.
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