Umwelt

Referendum gegen «Verschandelung der Landschaft»

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Das Volk soll entscheiden über das Gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien.

Ein neu gegründetes Bündnis hat ein Referendum lanciert. Es moniert, dass mit dem Mantelerlass der Schutz von Natur und Landschaft auf der Strecke bleibe.

Die meisten Umweltorganisationen akzeptierten, dass Natur und Landschaft der Stromproduktion geopfert würden, machte das Bündnis für Natur und Landschaft Schweiz vor den Medien in Bern geltend. Der Mantelerlass gebe Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien Vorrang vor Natur- und Landschaftsschutz.

Deshalb solle das Volk über den Mantelerlass befinden. Das mit Blick auf das Referendum gegründete Bündnis hat bis zum 18. Januar Zeit, die für das Zustandekommen nötigen 50’000 Unterschriften zusammenzubringen.

Es will nach dem Referendum weitere Projekte unterstützen, darunter eine Initiative, die verlangt, dass für die Stromproduktion mit Sonnenenergie das Potenzial von Gebäuden und Infrastrukturen ausgereizt wird, bevor Module in die Landschaft gebaut werden.

5 Kommentare

  1. Martin Maletinsky Antwort

    Der sogenannten Mantelerlass wäre ein massiver Schlag gegen die Biodiversität und würde zunichte machen, was jahrzehntelanges Engagement in Natur- und Landschaftsschutz erreicht haben. Entsprechend engagieren sich auch verdiente Landschafts- und Naturschützer an vorderster Front für das Referendum (z.Bsp. Dr. Philippe Roch, ehem. Direktor WWF Schweiz, ehemaliger Direktor des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft oder Hans Weiss, ehem. Lehrbeauftragter der ETH Zürich für Natur- und Landschaftsschutz und ehem. Geschäftsleiter der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz).
    Einige der Gesetzesänderungen werden von namhaften Rechtswissenschaftlern (Prof. Dr. Alain Griffel, Altbundesrichter Prof. Dr. Karl Spühler) zudem als verfassungswidrig eingestuft.

    Besonders problematische Bestimmungen im Mantelerlass sind:

    Das Interesse an Solar- und Windkraftanlagen erhält Vorrang vor anderen Interessen (Stromversorgungsgesetz Art. 9a Abs. 4). Beschwerden werden so kaum noch Aussicht auf Erfolg haben, und der Bau von Windturbinen im Wald wird ohne die bisherigen strengen Einschränkungen ermöglicht.
    Selbst BLN, ISOS und IVS Objekte sind nicht mehr vor dem Bau von Anlagen zur Stromerzeugung geschützt (Energiegesetz, Art. 12 Abs. 2), auf Kompensations- und Wiederherstellungsmassnahmen kann dabei verzichtet werden (Energiegesetz, Art 12 Abs 3bis).
    Es werden unrealistische, massiv erhöhte Ausbauziele für Wind&Solar festgesetzt und der Bundesrat erhält sehr weitreichende Kompetenzen um diese Ziele zu erreichen. So kann er z.Bsp. für Anlagen zur erneuerbaren Stromproduktion ein «konzentriertes und abgekürztes» Bewilligungsverfahren beschliessen (Energiegesetz Art. 13, Abs 3), was eine Entmachtung der Gemeinden befürchten lässt.
    Die Ausbauziele für Wind&Solar bis 2035 (35 TWh/jährlich) entsprechen fast der heutigen Wasserstromproduktion (37.3 TWh/jährlich), bzw. mehr als der Hälfte der heutigen Landesproduktion von Strom (ca. 60 TWh/Jährlich). Dabei entscheidet der Bundesrat, welchen Beitrag Windkraft bzw. Solarkraft an diese Produktion leisten sollen.

    Hört man sich die Ausführungen von Bundesrat Rösti in den betreffenden Parlaments-Debatten an, so wird auch klar, dass auf weitergehende Reduktionen der Restwassermengen nur aus referendums-taktischen Gründen verzichtet wurde. Tritt der Mantelerlass in Kraft, so werden weitere Angriffe auf die Restwassermengen mit Sicherheit folgen und dürften bei der aktuellen Parlamentszusammensetzung ein leichtes Spiel haben. Dies wäre dann ein weiterer massiver Schlag gegen die Biodiversität.

  2. Rudolf Johannes Scheibner Antwort

    Windräder sind eine gigantische Naturzerstörung, jedes Rad benötigt eine Straße und ein Fundament ( 14 m Beton im Erdreich) , Wälder werden gerodet und zerschnitten. Jedes Rat erschlägt geschützte Vögel und erschlägt ( nach einer Studie Uni Mainz) 6 Billionen Insekten.

    • Ganz genau, ich bin absolut gegen Windräder! Bevor nicht alle geeigneten Haus- und Scheunendächer mit Solarpanels bedeckt sind, besonders auch in den Bergregionen wo auch im Winter die Sonne scheint, solange sollten sämtliche Windradprojekte gestrichen werden! Und dann sollten die Menschen endlich die unnützen Schaufensterbeleuchtungen in der Nacht verbieten und die Fensterläden schliessen, damit keine Wärme aus den Wohnungen entweichen kann. Es gäbe noch so viel, was man machen könnte, um Strom zu sparen!

      • Martin Maletinsky Antwort

        Beim Mantelerlass gegen welchen aktuell Unterschriften für das Referendum gesammelt werden, hat das Parlament sogar auf eine konsequente Solarpflicht für Parkplätze (!) verzichtet.
        Stattdessen werden dem Naturschutz massive Opfer abverlangt. Dies nicht nur mit den von Ihnen erwähnten Windturbinen, welche nun erleichtert auch in Wäldern aufgestellt werden könnten, sondern auch mit Freiflächen-Solaranlagen in den Alpen und Wasserkraftwerken oberhalb von Biotopen von nationaler Bedeutung.

        Deshalb unbedingt das Referendum unterschreiben und aktiv Unterschriften sammeln, denn dieser Mantelerlass wäre das Ende von Natur- und Landschaftsschutz in diesem Land!

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