Kriminalität

Referendum gegen missratenes Jagdgesetz aufgegleist

Der Schutz wildlebender Tiere wird geschwächt statt verbessert. Das ist auf den Punkt gebracht der Effekt der missratenen Revision des Schweizer Jagdgesetzes.
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Nach einem langwierigen und mühsamen Einigungsprozess beschert uns das Parlament eine Revision im Jagdgesetz, die den Artenschutz in der Schweiz massiv abbaut. So sollen geschützte Tierarten in Zukunft auf Vorrat abgeschossen werden können – einfach weil sie da sind.

Das in einer Zeit, in der die Biodiversität bedroht ist wie nie zuvor in der Geschichte der Menschheit. Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz werden deshalb zusammen mit weiteren Organisationen das Referendum gegen dieses missratene Jagdgesetz ergreifen.

Im Mai 2019 veröffentlichte der Welt-Biodiversitätsrat seinen alarmierenden Bericht zum Zustand der Biodiversität. Nur wenige Monate später präsentiert das Parlament heute voraussichtlich ein revidiertes «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz einheimischer Säugetiere und Vögel» (JSG), das nur noch etwas schützt: die Interessen der Landwirtschaft und die Jagd- und Fischereierträge. Verpasst wurde auch die Chance, gefährdete, aber immer noch jagdbare Tierarten wie den Feldhasen oder die Waldschnepfe endlich unter Schutz zu stellen.

Geschützte Tierarten abschiessen, einfach weil sie da sind

Künftig wird es sehr viel leichter sein, bisher geschützte Tierarten wie Wolf, Biber, Luchs oder Graureiher abzuschiessen, wenn sie Bauern, Jäger, Fischzüchter oder Politiker stören. Der gute Kompromiss des heutigen Gesetzes lautet: Schutz beim Bund, Jagd bei den Kantonen. Neu soll anstelle des Bundes jeder einzelne Kanton selber über die Regulierung geschützter Arten bestimmen können. Tiere können neu abgeschossen werden, ohne dass sie je Schäden angerichtet hätten oder – im Fall eines Schadens – ohne dass zuvor zumutbare Präventivmassnahmen ergriffen wurden. Zwar steht im Gesetz nur, dass der Wolf stark vereinfacht reguliert wird – doch der Bundesrat kann zukünftig nach Belieben weitere Tierarten auf die Abschussliste setzen, an Volk und Parlament vorbei. Der Begriff «geschützte Art» wird dadurch zur leeren Worthülse.

Am Mittwoch fand die Einigungskonferenz zum Jagdgesetz statt – nach vielen, stundenlangen Debatten in beiden Räten im Parlament. So haben sich National und Ständerat unter anderem darauf geeinigt, dass der Wolf auch in Jagdbanngebieten abgeschossen werden darf. Zwei Wortführer der vergangenen Debatten im Bundeshaus sind zu Gast im «Politikum»: Bastien Girod, Nationalrat der Grünen (ZH) und Beat Rieder, CVP-Ständerat (VS).

Nun soll das Stimmvolk über Jagdgesetz entscheiden

Die beteiligten Organisationen wehren sich gegen ein JSG, das in einer Zeit von Biodiversitätsverlust und Artensterben einseitig Interessengruppen dient und dabei den Schutz gefährdeter Tierarten torpediert. Darum werden Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz mit weiteren Organisationen das Referendum gegen das missratene Jagdgesetz ergreifen. Sie sind zuversichtlich, bis im kommenden Januar die notwendigen 50´000 Unterschriften zu sammeln, damit das Stimmvolk an der Urne über den künftigen Umgang mit Biber, Wolf, Graureiher, Luchs und Co. entscheiden kann. Zur Zuversicht trägt auch eine repräsentative Umfrage bei (Wild beim Wild informierte), welche die Organisationen von der gfs durchführen liessen und die eine deutliche Zustimmung zu Artenschutzanliegen in der Bevölkerung zeigt. Die Unterschriftensammlung startet voraussichtlich am 8. Oktober.

gfs-Umfrage

Parlament Jagdgesetz
Quantitative Befragung im Auftrag von Pro Natura