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Jagd

Wer jetzt noch Füchse jagt, jagt nicht waidgerecht

Auch in der Schweiz ist der Fuchs in vielen Kantonen bis zum 1. März jagdbar.

Redaktion Wild beim Wild — 24. November 2025

Während in Wildtierstationen erste Fuchswelpen eingeliefert werden, veranstalten Jagdvereinigungen im Licht des Vollmonds landauf, landab ihre Fuchswochen und Bewegungsjagden.

Ziel dieser revierübergreifenden Jagden ist es – auch mittels vieler Hobby-Jäger, die diese Reviere nicht einmal kennen –, möglichst viele Füchse und anderes «Raubwild» zu töten.

Mit Beginn der Paarungszeit ab Ende November liegen auf der Jagdstrecke mit grosser Wahrscheinlichkeit bereits tragende Füchsinnen und regelmässig die Fuchsväter. Die fallen dann später als Hauptversorger der jungen Fuchsfamilien aus. Insbesondere bei Nachtansitzen ab Mitte Januar besteht eine grosse Gefahr, die Fähe mit einem Jungfuchs zu verwechseln und letztendlich ein für die Welpenaufzucht zwingend erforderliches Elterntier zu töten. Spätestens ab dem Beginn der Setzzeit der Füchse ist das eine Straftat nach dem Bundesjagdgesetz.

Jäger und Jagdverbände rühmen sich gerne, «waidgerecht» zu jagen. Waidgerecht bedeutet nicht nur, konform mit den Gesetzen zu sein, sondern vielmehr auch, stets den ungeschriebenen Regeln der Jagd zu folgen. In seinem Grundsatzpapier zur Waidgerechtigkeit aus dem Jahr 2000 erklärt der Deutsche Jagdverband, dass die ungeschriebenen Regeln dabei den Bereich abdecken, in dem ein jägerisches Verhalten nach allgemein anerkannter Ansicht jagdethisch abzulehnen ist. Im Folgenden heisst es dann:

Jedenfalls ist keineswegs alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Vielmehr fordern die Grundsätze der Waidgerechtigkeit eine Selbstbeschränkung des Jägers.

Für den Fuchs scheint diese Jagdethik nicht zu gelten. Hier billigen Hobby-Jäger, Jagdverbände und Gesetzgeber selbst das Töten der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere. «Wir fordern die zuständigen Ministerien im Bund und in den Ländern deshalb auf, durch entsprechende Gesetze oder Schonzeiten unverzüglich den Schutz von Elterntieren während der Paarungszeit und der Zeit der Jungenaufzucht zu gewährleisten. Der bisherige «Elternschutz» über den Paragrafen 22 Absatz 4 Bundesjagdgesetz hat sich dazu nicht bewährt», erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. «Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber sich dermassen dem Dogma der Lobbyorganisationen der Jäger unterordnet, sodass nicht einmal dieser Mindeststandard des Tierschutzes für Füchse und andere Beutegreifer gilt.»

Update 2025

Seit 2020 hat sich die Datenlage weiter zugespitzt. Die Wildbiologie fordert inzwischen ausdrücklich ein evidenzbasiertes Fuchsmanagement und stellt fest, dass die übliche Freizeitjagd den Bestand des Rotfuchses nicht wirksam reguliert. Stattdessen werden neue, nicht letale Managementkonzepte und der Schutz von Lebensräumen als zentrale Stellschrauben genannt.

Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Regionen wie Luxemburg bestätigen dies in der Praxis. Dort ist der Fuchs seit 2015 keine jagdbare Art mehr. Weder kam es zu einer Massenvermehrung noch zu mehr Seuchen, im Gegenteil sank die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm nach dem Jagdverbot deutlich. Vergleichbare Beobachtungen aus jagdfreien oder fuchsjagdfreien Gebieten in der Schweiz und Deutschland zeigen ebenfalls stabile ökologische Verhältnisse ohne Hobbyjagd.

Parallel dazu liegt eine juristische Neubewertung vor. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht kommt in ihrer Stellungnahme zur Fuchsjagd zum Ergebnis, dass es unter den heutigen Rahmenbedingungen regelhaft an dem im Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund fehlt und eine tierschutzgerechte Fuchsjagd allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen denkbar ist. Jagd auf Füchse wird damit als Ausdruck eines überholten Jagdverständnisses eingeordnet und als mit dem Staatsziel Tierschutz praktisch unvereinbar kritisiert.

In der Schweiz tritt 2025 das revidierte Jagdgesetz in Kraft, das offiziell vor allem auf den Wolf zielt, die Grundsatzdebatte über den Umgang mit Beutegreifern aber zusätzlich anheizt. Gleichzeitig zeigen aktuelle Analysen und Medienmitteilungen der IG Wild beim Wild, dass rund 10’000 Niederjäger jährlich zehntausende Füchse und andere Beutegreifer töten, ohne nachweisbaren ökologischen Nutzen und unter klar tierschutzrechtlich problematischen Umständen. Besonders hervorgehoben werden positive Gegenbeispiele wie der jagdfreie Kanton Genf und das Fuchsjagdverbot in Luxemburg.

Im Ergebnis bestätigt der Stand von Wissenschaft, Praxis und Tierschutzrecht im Jahr 2025 die Kernaussage des ursprünglichen Beitrags deutlich. Wer heute noch Füchse im Rahmen der Hobby-Jagd verfolgt, handelt weder ökologisch sinnvoll noch waidgerecht und bewegt sich zunehmend im Widerspruch zu modernen Tierschutzstandards.

Dossiers: Fuchs in der Schweiz: Meistgejagter Beutegreifer ohne Lobby | Fuchsjagd ohne Fakten: Wie JagdSchweiz Probleme erfindet

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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