Einführung des neuen NRW-Jagdgesetzes
Ende Mai ist das neue NRW-Jagdgesetz im Landtag beschlossen worden.
Während Naturschützer die Novelle generell befürworten, hagelt es von den Hobby-Jägern heftige Kritik.
Es hat ihnen nichts genutzt: Auch eine Demonstration von rund 15 000 Hobby-Jägern gegen das neue Jagdgesetz in NRW hat die Landesregierung nicht umgestimmt, das Vorhaben umzusetzen. Am 29. April hat der NRW-Landtag die Änderung mit 137 Ja-, 86 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen beschlossen. Rund 100 Änderungspunkte sind in dem Paket enthalten, seit Mai ist das Gesetz in Kraft. Somit müssen sich auch die 87’000 Grünröcke in vieler Hinsicht umgewöhnen.
So ist zukünftig unter anderem die Fangjagd massiv erschwert worden. Es dürfen nur noch Lebendfallen verwendet werden, und diese müssen mit einem entsprechenden Sensor versehen sein. Wenn dieser Alarm schlägt, müsse die Falle in der Regel unverzüglich kontrolliert werden.
Die Baujagd, bei der man etwa Füchse in deren Bauten gejagt hat, ist mit den Änderungen verboten worden. Man hat den Bau als Rückzugsort der Tiere für besonders schützenswert erklärt. Hobby-Jäger arbeiten derzeit an Kulissen, die Kunstbauten für Füchse vorsehen. «Wir versuchen, dass dann wenigstens darin die Hobby-Jagd fortgesetzt werden kann», meint der Hobby-Jäger Gerhard Thomas.
Die wichtigsten Änderungen im neuen Jagdgesetz
1. Verbot des Tötens von Katzen
Bisher war der Abschuss erlaubt, wenn sich Katzen 200 Meter entfernt von der Bebauungsgrenze aufhielten. Im Jagdjahr 2013/2014 wurden 7595 Katzen in NRW erlegt. Immer wieder sorgten auch illegale Abschussfälle von Hauskatzen für Ärger. Hobby-Jäger plädierten für den Erhalt des Abschussrechts, weil streunende und wild lebende Katzen eine Gefahr für Vögel und Bodenbrüter seien. Abschussgegner halten die Gefahr für übertrieben und den Abschuss für nicht mehr zeitgemäss. Stattdessen setzen sie auf Kastration.
2. Abschuss von Hunden bleibt «in absoluten Ausnahmefällen» erlaubt …
«[…], wenn andere und mildere Mittel vorher nicht erfolgreich waren». Kein Halter sollte seinen Hund wildern lassen. Doch den Abschuss empfinden viele Menschen in der heutigen Zeit als unerträglich. 2013/2014 wurden in NRW 51 Hunde erlegt. Dabei gab es immer wieder Streit, ob der Hund tatsächlich gewildert hatte oder nicht. Dieses Problem wird auch das neue Gesetz nicht lösen. Ausserdem sieht der NABU das Abschussgebot aufgrund der Verwechslungsgefahr mit den nach NRW zurückkehrenden Wölfen als problematisch.
3. Verbot von Schliefenanlagen, Baujagd und Totschlagfallen
Verboten wird die Ausbildung von Jagdhunden an zahmen Füchsen in sogenannten Schliefenanlagen und an flugunfähigen Enten. Ebenso wird die Baujagd abgeschafft, bei der Hunde in Naturbauten von Füchsen und Dachsen geschickt werden. Das Aufeinanderhetzen von Tieren ist tierschutzwidrig. Ebenso wurde der nun verbotene Einsatz von Totschlagfallen beurteilt.
4. Aussetzen von Wildtieren nur als Hegemassnahme
Natur- und Tierschützer haben in der Vergangenheit oft das massenhafte Aussetzen von Fasanen und Stockenten kritisiert. Die Tiere wurden meist im Frühjahr zu Hunderten in der Natur ausgesetzt und gefüttert, um sie dann ein paar Monate später abzuschiessen. Das Aussetzen ist jetzt genehmigungspflichtig und soll nur «als biotopverbessernde Massnahme» und nicht zum blossen Abschiessen erlaubt werden.
5. Aktualisierung der Liste jagdbarer Arten
Über 100 Tierarten wurden bisher auf der Liste jagdbarer Arten geführt. Diese wurde jetzt auf 29 reduziert. Dabei ist das Wort «jagdbar» missverständlich, da viele Arten seit Jahren einer ganzjährigen Schonzeit unterstehen, wie zum Beispiel alle Greifvögel, Wildkatzen und Luchse. Doch auch wenn Hobby-Jäger bestimmte gelistete Tierarten nicht schiessen durften, fielen diese doch in ihren Zuständigkeitsbereich. Dies ändert sich jetzt zugunsten einer neuen Zuständigkeit von Natur- und Tierexperten.
6. Hobby-Jäger müssen einen Schiessnachweis erbringen und dürfen künftig nur noch mit bleifreier Munition schiessen.
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