«Für professionellen Wildtierschutz»
Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs
Gestützt auf Art. 27 der Verfassung des Kantons Schaffhausen vom 17. Juni 2002 und auf das Gesetz über die politischen Rechte
Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]
Initiativtext
Die unterzeichnenden, im Kanton Schaffhausen stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:
Die Verfassung des Kantons Schaffhausen vom 17. Juni 2002 wird um folgende Artikel ergänzt:
Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz
1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Revierjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Schaffhausen untersagt. Bestehende Jagdpachtverträge zwischen Gemeinden und Jagdgesellschaften werden nicht erneuert.
2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.
3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.
4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.
5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.
6 Der Kanton entschädigt die Gemeinden für den Wegfall der Jagdpachteinnahmen im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung.
7 Das Nähere regelt das Gesetz.
Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.
2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.
3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.
4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.
Übergangsbestimmung
1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.
2 Bestehende Jagdpachtverträge laufen mit der jeweils nächsten ordentlichen Vertragserneuerung aus, spätestens aber innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung.
3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher und regelt die Entschädigung der Gemeinden für entfallende Jagdpachteinnahmen.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Der Kanton Schaffhausen umfasst 298 km² und rund 85’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Er liegt als nördlichster Kanton der Schweiz fast vollständig auf der rechten Seite des Hochrheins, an drei Seiten umgeben von deutschem Territorium. Die Kantonsfläche besteht zu rund 43 Prozent aus Wald und zu rund 40 Prozent aus landwirtschaftlicher Nutzfläche. Der Randen, ein Ausläufer des Juras, bildet das grösste zusammenhängende Waldgebiet des Kantons.
Die Hobby-Jagd wird in Schaffhausen als Revierjagd organisiert. Das Jagdrecht gehört den politischen Gemeinden, die es per Pachtvertrag an Jagdgesellschaften vergeben. Die Schaffhauser Jagdgesellschaften sind, wie in allen Revierjagd-Kantonen, geschlossene Zirkel, die sich das Recht zum Töten von Wildtieren pachten und deren Zusammensetzung und Tätigkeit der Öffentlichkeit weitgehend entzogen ist (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schaffhausen sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com). Ein besonders schlagender Vergleich: Die Wildschäden im Kanton Genf sind vergleichbar mit denen im Kanton Schaffhausen, obwohl in Schaffhausen die Hobby-Jagd erlaubt ist. Gleichzeitig registriert Schaffhausen fast 2’000 Abschüsse allein bei den Huftieren sowie Hunderte erlegte Beutegreifer pro Jahr, während Genf mit jährlich rund 327 Wildschweinen, 36 Rehen und 19 Rothirschen auskommt. Füchse, Dachse, Feldhasen? Null.
Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. In den beiden bisherigen Regulierungsperioden 2023/2024 und 2024/2025 hat das BAFU den Abschuss von insgesamt rund 225 Wölfen genehmigt; tatsächlich erlegt wurden 147 Tiere. Der politische Druck auf weitere Arten wie Luchs, Biber, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com).
2. Das Vorbild: Kanton Genf
Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:
– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.
– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren. Die professionelle Wildhut greift gezielt und in minimalem Umfang ein, anstatt wie in der Hobby-Jagd möglichst hohe Abschusszahlen anzustreben.
– 2005 sprachen sich 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.
– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, also rund 2.40 Franken pro Einwohner. Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).
Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.
3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd
Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell:
Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags. Ihr Ziel ist die Erhaltung gesunder Wildtierpopulationen, nicht die Maximierung der Abschusszahlen (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind: Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, bauliche Schutzmassnahmen. In Genf stellt der Kanton den Bauern Elektrozäune zur Verfügung und schützt Obstbäume mit Netzen. Koexistenz ist eine Frage des Willens, nicht der technischen Möglichkeit.
Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert.
Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig. Die Hobby-Jagd stört diesen Prozess, indem sie Sozialstrukturen zerstört und Reproduktionsraten künstlich erhöht.
4. Warum Schaffhausen?
Schaffhausen eignet sich aus mehreren Gründen besonders für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:
Tiefste Unterschriftenhürde der Deutschschweiz. Für eine kantonale Volksinitiative in Schaffhausen sind lediglich 1’000 gültige Unterschriften erforderlich. Das ist die tiefste Hürde aller Deutschschweizer Kantone mit regulärem Initiativrecht. Die 1’000 Unterschriften sind selbst für ein kleines Komitee erreichbar.
Fast identische Fläche wie Genf. Schaffhausen hat 298 km², Genf 282 km². Dieser Grössenvergleich ist das stärkste Argument der gesamten Initiative: Wenn professioneller Wildtierschutz auf 282 km² seit über 50 Jahren funktioniert, funktioniert er auch auf 298 km². Der Einwand, Genf sei «nicht vergleichbar», wird durch die nackte Flächenzahl widerlegt. Beide Kantone haben ähnliche Wald- und Landwirtschaftsanteile, und Genf verfügt sogar über eine grössere Bevölkerung (500’000 vs. 85’000), was das Wildtiermanagement dort tendenziell komplexer macht.
Stimmzwang als strategischer Vorteil. Schaffhausen ist der einzige Kanton der Schweiz mit einer Stimmpflicht. Das bedeutet, dass bei Abstimmungen eine überdurchschnittlich hohe Beteiligung zu erwarten ist. Die nicht-jagdaffine Bevölkerungsmehrheit – die bei freiwilliger Beteiligung möglicherweise zu Hause bliebe – wird bei einer Abstimmung mitstimmen. Eine Initiative, die breit kommuniziert wird und das Genfer Modell überzeugend präsentiert, profitiert vom Stimmzwang.
Grenzlage als ökologische Chance. Schaffhausen grenzt an drei Seiten an Deutschland. Die grenzüberschreitende Vernetzung von Wildtierkorridoren ist eine Aufgabe, die professionelle Fachpersonen besser bewältigen als Hobby-Jäger mit ihren revierbezogenen Interessen. Der Randen als zusammenhängendes Waldgebiet bietet ideale Voraussetzungen für ein integriertes Wildtiermanagement. Deutschland hat mit dem Nationalpark Schwarzwald und dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb bereits professionelle Strukturen, an die Schaffhausen anschliessen könnte (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
Überschaubare Hobby-Jagd-Lobby. In einem Kanton mit 85’000 Einwohnern ist die Zahl der aktiven Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger gering. Die politische Durchsetzbarkeit ist höher als in grossen Kantonen mit Tausenden von Patentinhaberinnen und Patentinhabern.
Keine gesetzliche Sammelfrist. Der Kanton Schaffhausen kennt keine gesetzliche Sammelfrist für Volksinitiativen. Die Unterschriftensammlung kann daher ohne Zeitdruck organisiert werden. Bei nur 1’000 benötigten Unterschriften ist dies problemlos machbar. An einem einzigen Samstag auf dem Fronwagplatz in Schaffhausen lassen sich bei guter Organisation über 100 Unterschriften sammeln.
5. Zum ersten Paragraphen: Professioneller Wildtierschutz
Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd und Ende der Jagdpachtverträge
Das Verbot der Hobby-Jagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell (Art. 162 der Genfer Kantonsverfassung). Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform.
Die Schaffhauser Revierjagd funktioniert wie in den anderen Revierjagd-Kantonen: Gemeinden verpachten das Jagdrecht an Jagdgesellschaften. Die Initiative beendet dieses System, indem sie die Nichterneuerung der Pachtverträge verfassungsmässig verankert und eine kantonale Entschädigung für die Gemeinden vorsieht.
Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement
Fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst übernehmen sämtliche Aufgaben der Wildtierpflege und, wo nötig, der Bestandsregulierung. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren auf einer praktisch identischen Fläche.
Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio
Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen haben Vorrang. In Genf werden jährlich im Durchschnitt rund 250 Wildschweine durch Wildhüter erlegt, wobei Leittiere aus ethischen Gründen und zur Wahrung der sozialen Stabilität der Rotten explizit geschont werden. Die Abschusszahlen sind damit erheblich geringer als in Schaffhausen, wo die Abschüsse nicht nur der Schadensabwehr, sondern primär dem Hobby dienen.
Absatz 4 – Wildtierkommission
Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie stellt sicher, dass Tier- und Naturschutzverbände ein Mitspracherecht bei Regulierungsentscheiden haben und Entscheidungen evidenzbasiert erfolgen, nicht auf den jagdideologischen Mythen, mit denen die Hobby-Jagd-Lobby ihre Praxis legitimiert.
Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz
In Schaffhausen ist die Vernetzung von Lebensräumen über die Landesgrenze hinweg besonders wichtig. Wildtierkorridore zwischen dem Randen und den angrenzenden deutschen Waldgebieten sind für die genetische Vielfalt und die natürliche Ausbreitung von Arten unverzichtbar. Das heutige System der Revierjagd fragmentiert diese Korridore, weil jede Jagdgesellschaft ihr Revier unabhängig bewirtschaftet, ohne grenzüberschreitende Koordination.
Absatz 6 – Entschädigung der Gemeinden
Wie in Basel-Landschaft sieht die Initiative eine kantonale Entschädigung für den Wegfall der Jagdpachteinnahmen vor. Die Pachteinnahmen sind für die meisten Schaffhauser Gemeinden fiskalisch marginal.
Übergangsbestimmungen
Die Frist von zwei Jahren für die Ausführungsgesetzgebung und die Auslaufklausel von fünf Jahren für bestehende Jagdpachtverträge entsprechen dem Basler Modell. In Schaffhausen können die professionellen Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager in die bestehende kantonale Verwaltung integriert werden.
6. Zum zweiten Paragraphen: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
Für Schaffhausen ist der zweite Paragraph besonders relevant wegen der Grenzlage: Wildtiere kennen keine Kantons- und Landesgrenzen. Der Biber ist am Hochrhein und an seinen Zuflüssen auf Schaffhauser Gebiet dokumentiert. Die Rückkehr des Luchses in den Randen ist ökologisch möglich und wünschenswert. Der Wolf durchquert auf seinen Wanderungen regelmässig grenznahe Gebiete. Ein verfassungsmässiger Schutzverzicht auf präventive Regulierung wäre ein Signal über den Kanton hinaus (vgl. die Analyse der Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Das revidierte eidgenössische Jagdgesetz (Art. 7a JSG) ermächtigt die Kantone zur präventiven Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Der Kanton übt mit diesem Paragraphen lediglich seine Kompetenz aus, von einer bundesrechtlichen Ermächtigung keinen Gebrauch zu machen. Der Vorbehalt für Massnahmen bei unmittelbarer Gefährdung stellt sicher, dass der Kanton seiner Gefahrenabwehrpflicht nachkommen kann.
7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Schaffhausen
Hochrechnung
Für Schaffhausen mit 298 km² Fläche und rund 85’000 Einwohnern ergibt sich folgende Kostenschätzung:
Personalkosten: 240’000 bis 280’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 2 Vollzeitstellen für professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager. Schaffhausen ist flächenmässig vergleichbar mit Genf (282 km²), hat aber deutlich weniger Einwohner. Eine Vollzeitstelle im kantonalen Dienst kostet inklusive Nebenkosten rund 120’000 bis 140’000 Franken jährlich.
Sachkosten: 50’000 bis 80’000 Franken jährlich. Ausrüstung, Fahrzeuge, Vergrämungsgeräte, Monitoring-Infrastruktur, Elektrozäune, Öffentlichkeitsarbeit.
Schadensvergütung: 30’000 bis 60’000 Franken jährlich. Hauptsächlich Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Verbissschäden im Wald. Zum Vergleich: Die Wildschäden im Kanton Genf, der fast gleich gross ist, belaufen sich auf rund 350’000 Franken – wobei dort ein erheblicher Teil auf Taubenschäden entfällt, die in Schaffhausen weniger relevant sind.
Entschädigung der Gemeinden: 50’000 bis 100’000 Franken jährlich. Für den Wegfall der Jagdpachteinnahmen.
Wegfallende Einnahmen
Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Pachteinnahmen aus der Revierjagd von geschätzt 150’000 bis 300’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).
Gesamtkosten: 370’000 bis 520’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 4.35 bis 6.10 Franken pro Einwohner und Jahr.
Einsparungen und Nettomehrkosten
Dem stehen Einsparungen gegenüber: Der Kanton muss keine Jagdpachtverwaltung mehr betreiben, keine Jagdprüfungen abnehmen und keine Jagdaufsicht organisieren. Bereinigt um diese Einsparungen dürften die Nettomehrkosten bei 200’000 bis 350’000 Franken jährlich liegen, was rund 2.35 bis 4.10 Franken pro Einwohner entspricht. Die höheren Pro-Kopf-Kosten gegenüber Genf (2.40 Franken) erklären sich durch die geringere Bevölkerungszahl bei vergleichbarer Fläche. In absoluten Zahlen bewegen sich die Kosten in einer Grössenordnung, die für den Kantonshaushalt problemlos tragbar ist.
8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht
Die Initiative ist bundesrechtskonform. Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt den Kantonen die Regelung der Jagdberechtigung, des Jagdsystems, des Jagdgebiets und der Jagdaufsicht ausdrücklich (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme – Patentjagd, Revierjagd und Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert seit 1974 die Regiejagd und hat in über 50 Jahren nie eine bundesrechtliche Beanstandung erfahren.
Die Beendigung der Jagdpachtverträge durch Nichterneuerung berührt die Eigentumsgarantie nicht, da Jagdpachtverträge befristete öffentlich-rechtliche Verträge sind, auf deren Erneuerung kein Rechtsanspruch besteht. Art. 7a JSG ermöglicht den Kantonen die präventive Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Die Initiative wahrt die Einheit der Materie.
9. Vorwegnahme absehbarer Einwände
«Schaffhausen hat Wald und Landwirtschaft – das ist nicht Genf»
Die Fakten: Genf hat ebenfalls bedeutende Wald- und Landwirtschaftsflächen und eine vergleichbare Kantonsfläche (282 km² vs. 298 km²). Das professionelle Wildtiermanagement funktioniert dort seit über 50 Jahren. Die Wildschäden in Genf sind vergleichbar mit denen in Schaffhausen – obwohl in Schaffhausen die Hobby-Jagd erlaubt ist. Der Einwand widerlegt sich durch den direkten Grössenvergleich.
Kommunikative Kurzformel: «Schaffhausen hat 298 km². Genf hat 282 km². Genf macht es seit 50 Jahren vor – mit vergleichbaren Wildschäden.»
«1’000 Unterschriften sind zu wenig für eine echte Legitimation»
Die Fakten: 1’000 Unterschriften entsprechen der gesetzlichen Hürde, die der Kanton Schaffhausen für Volksinitiativen vorsieht. Da es keine Sammelfrist gibt, kann die Sammlung sorgfältig und breit abgestützt organisiert werden. An einem einzigen Samstag auf dem Fronwagplatz in Schaffhausen lassen sich bei guter Organisation über 100 Unterschriften sammeln.
Kommunikative Kurzformel: «1’000 Unterschriften. Keine Frist. Professioneller Wildtierschutz für alle.»
«Die Pachteinnahmen gehen verloren»
Die Fakten: Die Pachteinnahmen sind für die Schaffhauser Gemeinden fiskalisch marginal. Die Initiative sieht eine kantonale Entschädigung vor. Und die Wildtiere werden nicht mehr zum Freizeitvergnügen getötet.
Kommunikative Kurzformel: «Die Pachteinnahmen sind Kleingeld im Gemeindehaushalt. Die Initiative entschädigt – und die Tiere leben.»
«Die Pro-Kopf-Kosten sind höher als in Genf»
Die Fakten: Die Pro-Kopf-Kosten sind höher, weil Schaffhausen bei vergleichbarer Fläche weniger Einwohner hat als Genf. In absoluten Zahlen kostet das professionelle Wildtiermanagement in Schaffhausen aber nur rund ein Drittel des Genfer Budgets. Und selbst die höheren Pro-Kopf-Kosten liegen im Bereich von 2.35 bis 4.10 Franken pro Person und Jahr – weniger als ein Kaffee (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).
Kommunikative Kurzformel: «Rund 2.35 bis 4.10 Franken pro Person und Jahr. Weniger als ein Kaffee. Für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd.»
10. Zusammenfassung
Diese Initiative gibt der Schaffhauser Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement auszusprechen. Mit nur 1’000 Unterschriften und einer Kantonsfläche, die fast identisch mit derjenigen Genfs ist, bietet Schaffhausen ideale Voraussetzungen für die Einführung des bewährten Genfer Modells. Die Kosten sind überschaubar, die rechtliche Grundlage ist gesichert, und der Stimmzwang sorgt dafür, dass bei einer Abstimmung die gesamte Bevölkerung gehört wird.
Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»
[Name 1], [Name 2], [Name 3] …
(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton)
Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]
Anhang: Weiterführende Dokumentation
Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974 mit Kosten, Bestandszahlen und Biodiversitätsentwicklung.
Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien-ueber-die-auswirkung-der-jagd-auf-wildtiere-und-jaeger – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen.
Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/warum-die-hobby-jagd-in-der-schweiz-kein-naturschutz-ist – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.
Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schaffhausen: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton SH – Motive, Rechtfertigungen und soziale Dynamiken der Hobby-Jagd in Schaffhausen.
Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Analysen zu Motiven, Rechtfertigungen und sozialen Dynamiken der Hobby-Jagd.
Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/dossiers/wolf-in-der-schweiz-fakten-politik-und-die-grenzen-der-jagd – Aktuelle Entwicklungen zur Wolfspolitik in der Schweiz.
Wildtiere und Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/wildtiere – Informationen zu Wildtieren, Beutegreifern und zur Koexistenz von Mensch und Wildtier.
Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck zu den häufigsten Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby.
Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt.
Hinweis zum Verfahren
Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext vor Beginn der Unterschriftensammlung der Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 1’000 gültige Unterschriften erforderlich. Eine gesetzliche Sammelfrist besteht nicht. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte.
Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten
Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Schaffhausen Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026
Zusammenfassung
Schaffhausen bietet mit nur 1’000 benötigten Unterschriften und einer Fläche, die fast identisch mit Genf ist, hervorragende Voraussetzungen für eine Initiative «Für professionellen Wildtierschutz». Der Stimmzwang ist ein strategischer Vorteil: Die nicht-jagdaffine Mehrheit wird bei einer Abstimmung nicht zu Hause bleiben. Die grösste Herausforderung ist die Tatsache, dass Schaffhausen kein klassischer Tierschutz-Kanton ist.
1. Warum Schaffhausen?
Das Killer-Argument: 298 vs. 282 km². Schaffhausen hat 298 km², Genf 282 km². Dieser Vergleich ist so einfach und schlagend, dass er jede Gegenargumentation entkräftet. Jede Infografik, jeder Flyer, jeder Social-Media-Post sollte diesen Vergleich enthalten. Beide Kantone haben vergleichbare Wald- und Landwirtschaftsanteile. Genf hat sogar eine sechsmal grössere Bevölkerung, was das Wildtiermanagement dort komplexer macht.
Stimmzwang nutzen. In keinem anderen Kanton wird die Stimmbeteiligung so hoch sein. Die Mehrheit der Bevölkerung, die keine Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger sind, stimmt mit. Die Kommunikation muss diese Mehrheit erreichen.
1’000 Unterschriften. Die tiefste Hürde der Deutschschweiz. Keine Sammelfrist. Selbst mit einem kleinen Komitee problemlos machbar.
Grenzlage als Chance. Wildtierkorridore über die Landesgrenze erfordern professionelle Koordination, nicht Hobby-Jagd. Deutschland hat mit dem Nationalpark Schwarzwald bereits professionelle Strukturen, an die Schaffhausen anschliessen kann.
2. Lehren aus Zürich
Zürichs Fehler 1: Konfrontativer Titel. «Wildhüter statt Jäger» definierte sich über den Gegner. Unser Titel «Für professionellen Wildtierschutz» ist positiv.
Zürichs Fehler 2: Das Kostenargument blieb unbeantwortet. Unsere Initiative enthält eine detaillierte Budgetrechnung mit nachprüfbaren Zahlen.
Zürichs Fehler 3: Keine Parteiunterstützung. In Schaffhausen müssen die Kontakte zu SP, Grünen und GLP frühzeitig aufgebaut werden.
Zürichs Fehler 4: Das Genfer Modell wurde zu wenig genutzt. In Schaffhausen ist der Flächenvergleich (298 vs. 282 km²) so überzeugend, dass er allein die halbe Kampagne tragen könnte. Das Dossier «Genf und das Jagdverbot» muss das zentrale Kampagnendokument werden.
3. Der zweite Paragraph als Koalitionsverbreiterung
Der Artenschutz-Paragraph mobilisiert über die klassische Tierschutzszene hinaus. Für Schaffhausen besonders relevant:
Biber am Hochrhein. Der Biber ist entlang des Rheins und seiner Zuflüsse auf Schaffhauser Gebiet dokumentiert. Seit Februar 2025 darf er schweizweit auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Die Initiative schützt den Biber im Kanton.
Luchs im Randen. Die Rückkehr des Luchses in den Randen ist ökologisch möglich und wäre ein Gewinn für die Biodiversität.
Grenzüberschreitende Vernetzung. Ein verfassungsmässiger Artenschutz würde Schaffhausen als Partner für grenzüberschreitende Naturschutzprojekte aufwerten.
4. Gegneranalyse
Die Jagdgesellschaften sind lokal verankert und werden die Kampagne gegen die Initiative anführen. In einem kleinen Kanton sind persönliche Beziehungen stärker als in Zürich oder Basel. Die Kampagne muss sachlich und nicht persönlich geführt werden.
Die Gemeinden werden den Verlust der Pachteinnahmen beklagen. Die Antwort: Die Beträge sind marginal, und die Initiative sieht eine kantonale Entschädigung vor.
Das Kostenargument ist bei höheren Pro-Kopf-Kosten als in Genf oder Basel angreifbarer. Die Antwort: In absoluten Zahlen kostet das System rund 370’000 bis 520’000 Franken. Das ist ein Bruchteil des Kantonshaushalts. Und der Flächenvergleich mit Genf zeigt, dass das Modell auf exakt dieser Flächengrösse seit 50 Jahren funktioniert (vgl. Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schaffhausen).
5. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften
«Schaffhausen ist so gross wie Genf. Was dort seit 50 Jahren funktioniert, funktioniert auch hier.» Das schlagendste Argument der gesamten Serie: 298 vs. 282 km². Diese Zahl muss in jeder Kommunikation vorkommen.
«Professionell statt Hobby.» Die Frage ist nicht, ob Wildtiere gemanagt werden, sondern von wem: von Fachpersonen im öffentlichen Interesse oder von Privatpersonen als Freizeitbeschäftigung.
«1’000 Unterschriften, keine Frist. Das ist alles, was es braucht.» Die tiefste Hürde der Deutschschweiz. Ein Signal an die ganze Schweiz.
6. Zeitplan
| Phase | Inhalt | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Komiteebildung & Textvorprüfung | Juristin/Jurist beiziehen; Komiteemitglieder mit SH-Wohnsitz rekrutieren | Monat 1–3 |
| Einreichung zur Vorprüfung | Staatskanzlei Schaffhausen | Monat 3–4 |
| Veröffentlichung & Sammelstart | Keine Sammelfrist; Ziel: 1’500+ Unterschriften als Puffer. | Monat 4 |
| Parteienkontakte & Koalitionsaufbau | Frühgespräche SP, Grüne, GLP; Naturschutzverbände einbinden | Monat 1–8 |
| Einreichung der Unterschriften | Staatskanzlei, amtliche Überprüfung | Monat 10–12 |
| Kantonsratsdebatte | Parlamentarische Verankerung; Medienarbeit intensivieren | Monat 13–20 |
| Abstimmungskampagne | Finale Mobilisierung, Infografiken, Stimmzwang-Strategie | Monat 20–26 |
7. Kampagnenmaterial
- Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium.
- Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schaffhausen als Hintergrundmaterial für Medienkontakte.
- Infografik: Flächenvergleich SH/GE (298 vs. 282 km²) als zentrales visuelles Element.
- Lokale Medien: Schaffhauser Nachrichten, Schaffhauser AZ, Radio Munot, TeleTop.
- Stimmzwang-Strategie: Breite Aufklärungskampagne, weil bei der Abstimmung alle mitstimmen müssen.
8. Weiterführende Quellen
- Genfer Jagdverbot im Detail
- Wissenschaftliche Studien
- Jagd in der Schweiz: Kritik, Fakten, News
- Wolf-Dossier
- Jagdmythen-Faktencheck
- Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schaffhausen
- Eidgenössische Jagdstatistik (BAFU)
- Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt
Dieses Dokument ist ein Arbeitspapier und dient der strategischen Vorbereitung der Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» im Kanton Schaffhausen.