Jagdfreie Zonen und Pilotgebiet nach Genfer Vorbild
Die Schweiz kennt mit dem Kanton Genf seit Jahrzehnten ein erfolgreiches Modell ohne Hobby-Jagd. Der Kanton (………) soll nach diesem Vorbild mindestens ein grösseres jagdfreies Pilotgebiet einrichten, um ein Wildtiermanagement ohne Freizeitjagd zu erproben und wissenschaftlich zu begleiten.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) sowie der Jagdverordnung (…………) und gegebenenfalls weiterer einschlägiger kantonaler Erlasse zu unterbreiten. Ziel ist die Schaffung jagdfreier Zonen und eines grossflächigen Pilotgebiets nach dem Vorbild des Kantons Genf.
Die Gesetzes- und Verordnungsrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass:
- dass im Kanton (………) mindestens ein zusammenhängendes, ausreichend grosses jagdfreies Pilotgebiet ausgeschieden wird, in dem die Hobby-Jagd vollständig verboten ist. Dieses Gebiet ist so zu wählen, dass:
- verschiedene Lebensraumtypen (zum Beispiel Wald, Offenland, Übergangszonen) vertreten sind
- ein Vergleich mit benachbarten jagdlich genutzten Gebieten möglich ist
- bestehende Schutzgebiete, Ruhezonen oder Naturreservate nach Möglichkeit einbezogen oder erweitert werden.
- dass in diesem Pilotgebiet das Wildtiermanagement ausschliesslich durch staatliche Organe erfolgt, insbesondere:
- durch Wildhut, zuständige Fachstellen und gegebenenfalls speziell ausgebildete Berufskräfte
- nach klar definierten fachlichen Kriterien, zum Beispiel im Bereich Tierseuchen, Verkehrssicherheit oder Einzelfallsituationen mit erheblicher Gefährdung.
- dass im übrigen Kantonsgebiet die Möglichkeit geschaffen wird, weitere jagdfreie Zonen auszuweisen, zum Beispiel:
- in dicht besiedelten Naherholungsgebieten
- in besonders sensiblen Lebensräumen für störungsanfällige Arten
- in Gebieten mit hoher Erholungsnutzung durch die Bevölkerung.
- dass für das jagdfreie Pilotgebiet ein verbindliches Monitoringkonzept erarbeitet und umgesetzt wird, welches mindestens folgende Aspekte umfasst:
- Entwicklung der Wildtierbestände und der Artenvielfalt
- Zustand der Vegetation, Waldverjüngung und landwirtschaftlicher Kulturen
- Häufigkeit von Wildunfällen im Strassenverkehr
- Vorkommen von Konflikten zwischen Mensch und Wildtier.
- dass das Monitoring durch unabhängige Fachstellen (zum Beispiel Hochschulen, Forschungsinstitute) begleitet wird und die Ergebnisse regelmässig in Form von Berichten veröffentlicht werden, um einen Vergleich mit jagdlich genutzten Gebieten zu ermöglichen.
- dass im jagdfreien Pilotgebiet und in weiteren jagdfreien Zonen:
- Informationstafeln über die jagdfreie Bewirtschaftung und ihre Ziele angebracht werden
- die Bevölkerung über Regeln des rücksichtsvollen Verhaltens informiert wird (zum Beispiel Leinenpflicht für Hunde in bestimmten Zeiten, Wegegebote in sensiblen Bereichen).
- dass der Regierungsrat die Erfahrungen des Kantons Genf und anderer Regionen ohne Hobby-Jagd systematisch auswertet und in die Ausgestaltung des Pilotprojekts einbezieht, insbesondere:
- Organisationsform des Wildtiermanagements ohne Freizeitjagd
- Finanzierung und personelle Ausstattung
- Kommunikation mit Bevölkerung, Landwirtschaft und Gemeinden.
- dass der Regierungsrat nach einer angemessenen Laufzeit des Pilotprojekts (zum Beispiel nach zehn Jahren) dem Grossen Rat einen umfassenden Evaluationsbericht vorlegt, der:
- die Auswirkungen des jagdfreien Gebiets auf Wildtiere, Biodiversität, Wald, Landwirtschaft und Verkehr dokumentiert
- das Konfliktpotenzial im Vergleich zu jagdlich genutzten Gebieten bewertet
- auf dieser Grundlage Vorschläge macht, ob und wie das Modell jagdfreier Zonen im Kanton ausgebaut werden soll.
Der Regierungsrat legt in seiner Botschaft dar:
- welche rechtlichen Möglichkeiten der Kanton zur Schaffung jagdfreier Zonen hat
- wie das Genfer Modell im Überblick funktioniert und welche Elemente für den Kanton (………) übertragbar sind
- welche Flächen für ein Pilotgebiet in Frage kommen und nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgen soll
- mit welchen organisatorischen und finanziellen Auswirkungen für den Kanton, die Gemeinden sowie betroffene Kreise zu rechnen ist.
2. Kurze Begründung
Die Behauptung der Jagdlobby, ohne Hobby-Jagd sei ein sachgerechtes Wildtiermanagement in der Schweiz nicht möglich, wird durch die Praxis widerlegt. Der Kanton Genf verzichtet seit Jahrzehnten auf die traditionelle Hobby-Jagd und organisiert das Wildtiermanagement durch staatliche Organe. Wildtiere verschwinden dort nicht, sie eskalieren nicht massenhaft, sondern werden nach klaren Kriterien und transparenten Abläufen reguliert.
Ein jagdfreies Gebiet zeigt, was ohne Hobby-Jagd wirklich geschieht. Wer behauptet, die Jagd sei unverzichtbar, sollte keine Angst vor einem solchen Realitätscheck haben.
Gerade in einem dicht besiedelten Land mit intensiv genutzten Naherholungsräumen ist es naheliegend, Modelle zu prüfen, bei denen:
- keine bewaffneten Hobby-Jäger in unmittelbarer Nähe von Spaziergängerinnen, Kindern und Erholungssuchenden unterwegs sind
- keine Freizeitjagd mit Jagdgesellschaften, Treibjagden und Schiessbetrieb in der Landschaft stattfindet
- Konflikte mit Wildtieren durch Prävention, Lebensraumplanung und gezielte, staatlich verantwortete Eingriffe gelöst werden.
Die Jagdverbände argumentieren gerne mit angeblich unverzichtbarer „Hege“ und „Pflege“ durch Jäger. Die Realität zeigt jedoch:
- Wildtierpopulationen werden in erster Linie durch Lebensraum, Nahrungsangebot, Witterung und Krankheiten beeinflusst, nicht durch einzelne Jagdquoten.
- Jagd verursacht ihrerseits erhebliche Probleme: Beunruhigung, Verletzungen, Fehlabschüsse, Nachsuche, Störung von Sozialstrukturen, Stress und Leid bei Tieren.
- Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd sei alles ausser Kontrolle, ist politisch nützlich, aber fachlich unbewiesen, solange systematische Vergleiche mit jagdfreien Gebieten fehlen.
Ein kantonales Pilotgebiet nach Genfer Vorbild bietet die Chance, diese Fragen endlich auf eine sachliche, datenbasierte Grundlage zu stellen:
- Wie entwickeln sich Wildtierbestände, wenn nicht jedes Jahr Freizeitjäger in die Bestände eingreifen.
- Wie verändern sich Waldverjüngung, Vegetation und Landwirtschaftsschäden in einem jagdfreien Kontext.
- Wie wirkt sich der Verzicht auf Jagdbetrieb auf Erholung, Sicherheit und Wahrnehmung der Bevölkerung aus.
Für den Kanton (………) ergibt sich zudem die Möglichkeit, seine Verantwortung gegenüber Tierschutz und Biodiversität ernst zu nehmen. Jagdfreie Zonen können:
- Rückzugsräume für Wildtiere schaffen, die nicht ständig unter Jagddruck stehen
- sensible Arten und Lebensphasen (Brut, Aufzucht, Winterruhe) besser schützen
- der Bevölkerung zeigen, wie ein anderer Umgang mit Wildtieren aussehen kann.
Dass ein solches Modell funktioniert, beweist der Kanton Genf. Es ist politisch und organisatorisch anspruchsvoll, aber rechtlich möglich und praktisch erprobt. Statt theoretisch über „unverzichtbare Jagd“ zu debattieren, sollte der Kanton (………) die eigenen Möglichkeiten nutzen und ein Pilotgebiet einrichten, das wissenschaftlich begleitet wird.
Die Motion verfolgt deshalb drei zentrale Anliegen:
- Erstens die Schaffung mindestens eines grossen, zusammenhängenden jagdfreien Pilotgebiets.
- Zweitens die Möglichkeit, weitere jagdfreie Zonen in sensiblen oder stark genutzten Räumen auszuweisen.
- Drittens ein transparentes, unabhängiges Monitoring, das Vergleiche mit jagdlich genutzten Gebieten erlaubt und die politischen Diskussionen auf Fakten statt auf Jagdpropaganda stützt.
