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Kriminalität & Jagd

Jagdaufseher erschiesst laktierendes Reh im Weidenetz

Der Jagdaufseher aus dem Bezirk Andelfingen im Kanton Zürich hatte eine Rehkuh in der Laktation im Weidezaun verheddert vorgefunden. Jedes Jahr kommen in der Schweiz tausende Tiere in Zäunen um oder verletzen sich daran. Einem Landwirt wurde deshalb vorgeworfen, von Mitte Juni bis Ende Juli 2016 durch unsachgemässe und zweckentfremdete Verwendung eines mobilen Weidenetzes («Flexinet»)

Redaktion Wild beim Wild — 28. August 2018

Der Jagdaufseher aus dem Bezirk Andelfingen im Kanton Zürich hatte eine Rehkuh in der Laktation im Weidezaun verheddert vorgefunden.

Jedes Jahr kommen in der Schweiz tausende Tiere in Zäunen um oder verletzen sich daran.

Zweckentfremdetes Weidenetz wurde zur Falle

Einem Landwirt wurde deshalb vorgeworfen, von Mitte Juni bis Ende Juli 2016 durch unsachgemässe und zweckentfremdete Verwendung eines mobilen Weidenetzes («Flexinet») in Nähe des Waldes eine erhebliche Gefahr für dort lebende Wildtiere geschaffen zu haben.

Mit dem mobilen Zaun wollte der Bauer seine Himbeeren, mit denen er Schnaps brannte, vor Wildfrass schützen. «Ich habe ihn in der Landi gekauft – als Wildschutznetz», so der Landwirt. So nahm die tierische Tragödie ihren Lauf: Der Jagdaufseher, von Dritten avisiert, versuchte laut der Anklageschrift «das schwer atmende und laut klagende Tier» erfolglos zu befreien. So tötete er die Rehkuh mit der Schrotflinte. Die Staatsanwaltschaft befand den Landwirt der fahrlässigen Tierquälerei für schuldig.

Todesschuss war vermutlich unnötig

Der Verteidiger des Angeklagten legte in seinem Plädoyer grossen Wert darauf, das Handeln des örtlichen Jagdaufsehers kritisch zu hinterfragen. So scheint das laktierende Reh auf dem Beweisfoto keine äusseren Verletzungen aufzuweisen. Der erfolgte Todesschuss sei vermutlich gar nicht nötig gewesen, vielmehr hätte das Tier durchaus unverletzt befreit werden können. Daran habe der Jagdaufseher aber – so der Verteidiger – schlichtweg kein Interesse gehabt, schreibt die Zeitung Schaffhauser Nachrichten.

Ich bin nun als Tierquäler schweizweit registriert und werde auch noch als Vorbestrafter behandelt. Das kann ich nicht akzeptieren. Ich werde gehängt dafür, dass ein anderer ein Reh geschossen hat.

TIR begrüsst konsequentes Durchgreifen

Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst das konsequente Durchgreifen des Bezirksgerichts Andelfingen. Auch nach Auffassung der TIR hätte das geschaffene Risiko für Wildtiere mit zusätzlichen Massnahmen – ohne grossen Aufwand – zumindest verringert werden können. Im offiziellen Merkblatt des Schweizer Tierschutzes «Sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere» finden sich hilfreiche Informationen zu dieser Problematik.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Weidezäune Wild- oder auch Haustieren – ohne entsprechende Absicht des Monteurs – zum Verhängnis werden. Daher stehen nach Ansicht der TIR auch die örtlich zuständigen Wildhüter und Jagdobmänner sowie die Regionalbauernverbände in der Pflicht, sich diesbezüglich zu informieren und Landwirte auf die Problematik aufmerksam zu machen. Mehr zu Kriminalität und Hobby-Jagd und zum Tierschutzproblem.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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