2. April 2026, 07:52

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Eidgenössische Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz»

Eidgenössische Volksinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs

Gestützt auf Art. 139 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Die unterzeichnenden Stimmberechtigten stellen folgendes Begehren:
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 79a (neu) Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst der Kantone.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig (Ultima-Ratio-Prinzip). Er bedarf der vorgängigen Genehmigung einer unabhängigen Wildtierkommission.

4 Die Kantone richten unabhängige Wildtierkommissionen ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der zuständigen Behörden zusammensetzen.

5 Bund und Kantone fördern die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

Art. 79b (neu) Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Die präventive Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten ist untersagt. Dazu zählen insbesondere Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Steinadler und weitere nach Bundesrecht geschützte Arten.

2 Bund und Kantone setzen auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere bei unmittelbarer Gefährdung von Menschen bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und ausschliesslich durch die zuständige kantonale Fachstelle durchzuführen.

4 Der Bund setzt sich international für den Schutz bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung zu den Artikeln 79a und 79b (neu)

1 Der Bundesrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innerhalb von drei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Die Kantone stellen die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

3 Bestehende Jagdpatente und Jagdpachtverträge erlöschen mit Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren und Pachtentgelte für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Die Schweiz kennt heute drei Jagdsysteme: Patentjagd, Revierjagd und Regiejagd (Kanton Genf). Rund 30’000 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger lösen jährlich Patente oder pachten Reviere. Die Jagdpatent- und Pachtgebühren belaufen sich gemäss JagdSchweiz auf rund 26 Millionen Franken jährlich.

Die externen Kosten der Hobby-Jagd werden in keiner offiziellen Rechnung erfasst: 20’000 Wildunfälle pro Jahr verursachen rund 76 Millionen Franken Versicherungskosten. Rund 300 Jagdunfälle pro Jahr, davon ein erheblicher Teil mit schweren Verletzungen, verursachen geschätzte 3,6 Millionen Franken SUVA-Kosten; seit dem Jahr 2000 starben über 75 Menschen bei Jagdunfällen.

Die 585’000 Hektar Schutzwald erfordern jährliche Investitionen von rund 150 Millionen Franken durch Bund, Kantone und Nutzniesser; rund 30 Prozent der Schutzwaldfläche weisen zu wenig Verjüngung auf, weil der Jagddruck die Wildtiere in den Wald drängt (Verdrängungseffekt). Die Hobby-Jagd produziert durch kompensatorische Reproduktion mehr Tiere, als sie entnimmt: Hoher Jagddruck führt zu früherer Geschlechtsreife und grösseren Würfen. Das System, das den Schutzwald schützen soll, verschlimmert das Problem, das es vorgibt zu lösen (vgl. das umfassende Jagdmythen-Dossier auf wildbeimwild.com).

Die politische Entwicklung der letzten Jahre verschärft die Lage zusätzlich: Mit der Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der politische Druck auf Luchs, Fischotter und weitere geschützte Arten nimmt stetig zu. Die Schwächung des Artenschutzes auf Gesetzesebene macht eine Verankerung in der Bundesverfassung zwingend (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Die Hobby-Jagdlobby bekämpft Naturschutzanliegen nicht nur auf Gesetzesebene, sondern auch an der Urne. Am 27. September 2020 lehnte die Stimmbevölkerung die Revision des Jagdgesetzes mit 51,9 Prozent ab (SRF). Am 22. September 2024 scheiterte die Biodiversitätsinitiative mit 63 Prozent Nein, aktiv bekämpft von der Hobby-Jagdlobby, dem Bauernverband und der FDP (SRF). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband FCTI den zweiten Schweizer Nationalpark Parc Adula mit Angstpropaganda (SRF). Hobby-Jäger im Parlament stimmten in der Legislaturperiode 2015 bis 2019 mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Diese systematische Blockade ist ein zentraler Grund, warum der Wildtierschutz auf Verfassungsstufe verankert werden muss, resistent gegen den politischen Druck der Hobby-Jagdlobby.

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine fehlten seit Jahrzehnten, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Über 400 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Jagd aus.

  • Die Bilanz nach über 50 Jahren ist eindeutig:
  • Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen Hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation der Schweiz und eine der letzten Rebhuhnpopulationen: 17,7 Feldhasen pro 100 Hektar, gegenüber 1,0 im Kanton Zürich.
  • Die Effizienz des professionellen Wildtiermanagements ist belegt: Ein Wildhüter benötigt für einen gezielten Abschuss 8 Stunden und 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger benötigt für dasselbe Ergebnis 60 bis 80 Stunden und 15 Patronen.
  • 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.
  • Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, verteilt auf Personal (rund drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf etwa ein Dutzend Umweltbeauftragte), Prävention und Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.
  • Im Nationalpark Engadin zeigt sich dasselbe Muster im grossen Massstab: Seit über 100 Jahren jagdfrei, haben sich die Gämsbestände bei stabilen 1’350 Tieren eingependelt, die Artenvielfalt hat sich verdoppelt.

Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

3. Warum eine eidgenössische Initiative?

25 kantonale Initiativen bedeuten 25 parallele Kampagnen, 25 Unterschriftensammlungen und 25 Abstimmungen – in Kantonen mit sehr unterschiedlichen politischen Ausgangsbedingungen, von Basel-Stadt bis Graubünden, von Genf bis Appenzell Innerrhoden. Eine eidgenössische Initiative entscheidet alles auf einmal und schafft ein einheitliches Wildtierschutzrecht für die gesamte Schweiz.

Rechtliche Notwendigkeit. Art. 3 Abs. 1 des eidgenössischen Jagdgesetzes (JSG) delegiert die Organisation der Jagd ausdrücklich an die Kantone. Die drei gleichwertigen Jagdsysteme – Patentjagd, Revierjagd und Regiejagd – sind heute kantonal geregelt. Nur eine Änderung der Bundesverfassung schafft ein schweizweites Verbot der Hobby-Jagd. Art. 79a BV macht die Regiejagd nach Genfer Vorbild zum eidgenössischen Standard (vgl. wildbeimwild.com zur Jagd in der Schweiz).

Unterschriftenhürde. Für eine eidgenössische Volksinitiative sind 100’000 gültige Unterschriften innert 18 Monaten erforderlich. Bei 25 parallel laufenden kantonalen Kampagnen und einer gut organisierten nationalen Sammlung ist diese Hürde realistisch. Zum Vergleich: In Genf wurde das Jagdverbot 1974 mit einer einfachen Volksinitiative durchgesetzt, die weniger als ein Drittel der Stimmbevölkerung mobilisierte.

Doppeltes Mehr. Eine eidgenössische Volksinitiative benötigt Volks- und Ständemehr. Das ist anspruchsvoll, aber erreichbar: Genf hat das System seit 50 Jahren erfolgreich. Die finanzielle Argumentation ist national einsetzbar. Die Wolfspolitik mobilisiert schweizweit. Die Tierschutzbewegung ist in der ganzen Schweiz verankert.

Genf als Referenz. Wenn das Modell in einem Schweizer Kanton seit über 50 Jahren funktioniert, funktioniert es überall – das ist das stärkste Argument der Initiative und es ist schweizweit einsetzbar (vgl. Genf-Dossier auf wildbeimwild.com).

4. Kostenfolgen

Das Genfer Referenzbudget
Genf mit 282 km² Fläche und rund 500’000 Einwohnern gibt rund 1,2 Millionen Franken jährlich für das professionelle Wildtiermanagement aus – 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr. Drei Vollzeitstellen erledigen die Arbeit von über 400 ehemaligen Hobby-Jägern, effizienter und kostengünstiger.

Konservative Hochrechnung für die Schweiz
Für die gesamte Schweiz mit 41’285 km² Fläche und rund 9 Millionen Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung, die alpine Topografie, Herdenschutz-Aufbau und Übergangsmanagement berücksichtigt:

  • Personalkosten: 18 bis 35 Millionen Franken jährlich. Erforderlich sind rund 150 bis 250 Vollzeitstellen (Fachpersonen mit Wildbiologie- oder Wildökologie-Ausbildung). Die Konzentration auf Konfliktregionen – Alpenraum mit Beutegreifern, Mittelland mit Wildschweinen und Bibern, Seeufer-Gebiete – erlaubt eine effiziente Stellenverteilung.
  • Sachkosten: 5 bis 10 Millionen Franken jährlich. Ausrüstung, Fahrzeuge, Monitoring-Infrastruktur, Herdenschutzmaterial, IT, Öffentlichkeitsarbeit und Koordination zwischen den Kantonen.
  • Schadensvergütung: 3 bis 8 Millionen Franken jährlich. Wildschaden in Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Verbissschäden, Biberschäden an Gewässern, Wolfsrissschäden.
  • Herdenschutz-Startinvestition: 5 bis 10 Millionen Franken einmalig. In den ersten fünf Jahren nach dem Systemwechsel braucht es eine einmalige Investition in Herdenschutz-Infrastruktur für die Alpenkantone: Herdenschutzhunde-Programme, mobile Zäune, Nachtpferche, Ausbildung von Hirten. Diese Investition ist nicht wiederkehrend.

Brutto-Gesamtkosten: 26 bis 53 Millionen Franken jährlich. Abzüglich der entfallenden Verwaltungskosten für Jagdprüfungen, Patentverwaltung, Abschussplanung und Jagdaufsicht sowie der heutigen Kosten für Wolfsabschüsse (rund 35’000 Franken pro Abschuss) ergibt sich ein Netto-Mehraufwand von rund 15 bis 40 Millionen Franken jährlich.

Pro Kopf: 1.70 bis 4.50 Franken pro Einwohner und Jahr. Das ist weniger als eine Tasse Kaffee. Dem gegenüber stehen die nie bilanzierten externen Kosten der Hobby-Jagd: 76 Millionen Franken Wildunfall-Versicherungskosten, 3,6 Millionen Franken SUVA-Jagdunfallkosten und ein substanzieller Teil der 150 Millionen Franken Schutzwaldpflegekosten, die auf den jagdbedingten Verdrängungseffekt zurückzuführen sind.

Im Verhältnis zum Gesamtbudget. Bund und Kantone zusammen verfügen über ein Gesamtbudget von rund 100 Milliarden Franken. Die Nettomehrkosten entsprechen weniger als 0.05 Prozent dieses Budgets.

5. Zum Initiativtext

Art. 79a BV – Professioneller Wildtierschutz

Art. 79a Abs. 1 BV – Verbot der Hobby-Jagd
Das Verbot der Hobby-Jagd durch Privatpersonen auf Bundesebene ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell, das seit 1974 bundesrechtskonform praktiziert wird. Art. 79a BV ersetzt in der Wirkung Art. 3 Abs. 1 JSG als Delegationsnorm und schafft eine klare bundesrechtliche Grundlage für das schweizweite Verbot. Im Unterschied zu einer Gesetzesrevision ist die Verfassungsänderung durch das Parlament nicht abänderbar und schützt das Verbot dauerhaft gegen politischen Druck der Hobby-Jagd-Lobby.

Art. 79a Abs. 2 BV – Professionelles Wildtiermanagement
Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben der Wildtierpflege und, wo nötig, der Bestandsregulierung. Diese Fachpersonen verfügen über eine biologische oder wildökologische Ausbildung und handeln auf wissenschaftlicher Grundlage und im öffentlichen Interesse.

Art. 79a Abs. 3 BV – Abschuss als Ultima Ratio
Die zentrale Neuerung gegenüber dem heutigen System: Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen – Elektrozäune, Vergrämung, Umsiedlung, Lebensraumgestaltung – haben Vorrang. Die Genehmigungspflicht der unabhängigen Wildtierkommission nach Art. 79a Abs. 3 BV verhindert, dass politischer Druck einzelner Interessengruppen das Wildtiermanagement verwässert.

Art. 79a Abs. 4 BV – Wildtierkommissionen
Die unabhängigen Wildtierkommissionen sind dem Genfer Modell der verfassungsmässigen Faunakommission nachempfunden. Die Zusammensetzung aus Tier- und Naturschutzverbänden, Wissenschaft und Behörden stellt sicher, dass Entscheidungen evidenzbasiert und nicht auf den jagdideologischen Mythen getroffen werden, mit denen die Hobby-Jagd-Lobby ihre Praxis seit Jahrzehnten legitimiert.

Art. 79b BV – Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Art. 79b BV ist auf Bundesebene besonders wirksam: Er verhindert, dass das Parlament – wie mit der JSG-Revision 2022 geschehen – den Artenschutz schrittweise aushöhlt. Das Verbot der präventiven Bestandsregulierung für Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter und Steinadler ist als dynamische Verweisung konzipiert und schützt auch künftige Rückkehrer. Die «Minimum-Klausel» für unmittelbare Menschengefährdung stellt sicher, dass die Initiative keine Schutzsituationen schafft, die in der Realität nicht handhabbar wären (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern und Wolfspolitik).

Übergangsbestimmungen zu Art. 79a und 79b BV

Die Frist von drei Jahren (gegenüber zwei Jahren in den kantonalen Initiativen) trägt der grösseren Komplexität eines schweizweiten Systemwechsels Rechnung: Der Bundesrat muss Ausführungsgesetzgebung erarbeiten, die 26 Kantone müssen Wildtierkommissionen konstituieren und professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager einstellen. Das bestehende Personal der kantonalen Jagdinspektorate kann als institutionelle Basis dienen. Die anteilige Rückerstattung von Patentgebühren und Pachtentgelten verhindert ungerechtfertigte Bereicherung der öffentlichen Hand auf Kosten von Privatpersonen, die in gutem Glauben Verträge abgeschlossen haben.

6. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Bundesverfassungskonformität
Eine eidgenössische Volksinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs, die die Bundesverfassung direkt ändert, ist per Definition bundesrechtskonform: Die neuen Bestimmungen von Art. 79a BV (professioneller Wildtierschutz) und Art. 79b BV (Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten) stehen im Rang über dem Jagdgesetz und schaffen die neue verfassungsrechtliche Grundlage für das schweizweite Verbot der Hobby-Jagd und den Schutz geschützter Arten. Sie verdrängen Art. 3 Abs. 1 JSG als Delegationsnorm, soweit dieser den Kantonen die Organisation der Hobby-Jagd überträgt, und ermächtigen den Bundesrat, die Ausführungsgesetzgebung im Rahmen von Art. 79a und 79b BV zu erlassen.

Berner Konvention und internationales Recht
Die Schweiz hat bei der Berner Konvention zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen Vorbehalte eingelegt, die die Jagd auf bestimmte Arten ermöglichen. Das in Art. 79a und 79b BV verankerte Verbot der Hobby-Jagd und der präventiven Bestandsregulierung geschützter Arten geht in Richtung höherer Schutzstandards und widerspricht dem Geist der Berner Konvention nicht; vielmehr stärkt es die völkerrechtlich geforderte Schonung bedrohter Arten. Die EU-Habitatrichtlinie ist nicht anwendbar, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist.

Eigentumsgarantie
Das Jagdregal – das Recht, Wildtiere zu jagen – liegt nach schweizerischem Recht beim Staat, nicht bei privaten Personen. Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger leiten ihre Jagdberechtigung vom Staat ab (durch Patent oder Pachtvertrag). Es gibt kein privates Eigentumsrecht an der Jagdberechtigung, das durch Art. 79a oder 79b BV verletzt würde. Die anteilige Rückerstattung von Gebühren und Pachtentgelten in der Übergangsbestimmung zu Art. 79a und 79b BV stellt sicher, dass kein ungerechtfertigter Eingriff in Vermögensrechte stattfindet.

Einheit der Materie
Die Initiative wahrt die Einheit der Materie: Art. 79a BV, Art. 79b BV, die Übergangsbestimmung und die Erläuterungen beziehen sich ausschliesslich auf den Schutz und das Management wildlebender Tiere auf schweizerischem Staatsgebiet und stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang.

Abstimmungsverhalten: Hobby-Jäger gegen Naturschutz

Die Behauptung, Hobby-Jäger seien die «grössten Naturschützer», wird durch ihr Abstimmungsverhalten widerlegt:

  • Jagdgesetz 2020: 51,9 Prozent Nein. Die von der Hobby-Jagdlobby massgeblich mitgestaltete Lockerung des Wolfsschutzes wurde von der Stimmbevölkerung abgelehnt (SRF).
  • Biodiversitätsinitiative 2024: 63 Prozent Nein. Aktiv bekämpft von Hobby-Jagdlobby, Bauernverband und FDP (SRF).
  • Parc Adula 2016: Der zweite Schweizer Nationalpark, von der Hobby-Jagdlobby mit Angstpropaganda torpediert. Der FCTI (Tessiner Jägerverband) bekämpfte den Park offen (wildbeimwild.com).
  • Schneehuhn-Schutz Tessin 2021: Der FCTI bekämpfte den Schutz des gefährdeten Schneehuhns, erfolglos.
  • Bleifreie Munition 2023: Motion Martina Munz mit 99 zu 94 Stimmen abgelehnt, unter aktivem Widerstand von Hobby-Jägern im Parlament.
  • Legislaturperiode 2015 bis 2019: Hobby-Jäger im Schweizerischen Parlament politisierten mehrheitlich gegen Umweltanliegen.

Kommunikative Kurzformel: «Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Nationalparks, gegen Biodiversität, gegen Artenschutz. Die Fakten sind eindeutig.»

7. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Zu teuer»
Die Fakten: 1.70 bis 4.50 Franken pro Person und Jahr. Weniger als eine Tasse Kaffee. Weniger als 0.05 Prozent des Gesamtbudgets von Bund und Kantonen. Dem gegenüber stehen 76 Millionen Franken Wildunfall-Versicherungskosten, 3,6 Millionen Franken SUVA-Jagdunfallkosten und ein substanzieller Teil der 150 Millionen Franken Schutzwaldpflegekosten, die der Allgemeinheit aufgebürdet werden.
Kommunikative Kurzformel: «Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Weniger als 0.05 Prozent des Budgets.»

«Wildbestände explodieren»
Die Fakten: 50 Jahre Genf und 100 Jahre Nationalpark Engadin beweisen das Gegenteil. In Genf haben sich die Bestände auf einem gesunden, waldverträglichen Niveau eingependelt. Im Nationalpark Engadin sind die Gämsbestände seit Jahrzehnten stabil bei 1’350 Tieren. Wildtierpopulationen regulieren sich selbstständig durch Nahrungskonkurrenz, Territorienverteidigung, Krankheiten und natürliche Beutegreifer-Beute-Zyklen. Die Hobby-Jagd stört diese natürliche Regulation durch kompensatorische Reproduktion (vgl. Studien auf wildbeimwild.com).

Kommunikative Kurzformel: «50 Jahre Genf. 100 Jahre Nationalpark. Die Bestände sind stabil. Die Fakten widerlegen den Mythos.»

«Tradition und Kultur»
Die Fakten: Tradition legitimiert keine Tierquälerei. Der Nationalpark Engadin hat eine längere jagdfreie Tradition als die Miliz-Hobby-Jagd in ihrer heutigen Form. Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung hat in den letzten 50 Jahren schrittweise den Schutz empfindungsfähiger Lebewesen ausgeweitet. Die Initiative ist der konsequente nächste Schritt.

Kommunikative Kurzformel: «Der Nationalpark hat eine längere Tradition. Und dort ist die Natur reicher.»

«Das Ständemehr ist unmöglich»
Die Fakten: 2005 stimmten 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Jagdverbots. Die Initiative bricht ein Tabu, aber die finanzielle Argumentation («weniger als ein Kaffee»), das Genfer Beweis-Modell und die Wolfspolitik mobilisieren in Kantonen jenseits der urbanen Zentren. Das Ständemehr ist anspruchsvoll, aber nicht unmöglich: Die Kantone Genf, Basel-Stadt, Neuenburg, Jura und Tessin sind als Unterstützer realistisch. Eine breite Koalition aus Tierschutz-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden (Herdenschutz-Argument) ist entscheidend.

Kommunikative Kurzformel: «Genf hat 90% Zustimmung. Die Fakten überzeugen. Die Schweiz wird überraschen.»

«Der Schutzwald braucht die Hobby-Jagd»
Die Fakten: Die Hobby-Jagd drängt die Wildtiere in den Wald (Verdrängungseffekt), anstatt den Verbissdruck zu senken. Trotz intensiver Hobby-Jagd ist der Anteil der Schutzwaldfläche mit tragbarem Wildeinfluss von über zwei Dritteln (2015) auf unter die Hälfte gesunken (WSL/BAFU Waldbericht 2025). In den Alpenregionen weist ein Drittel bis über 40 Prozent der Schutzwaldfläche waldbaulich problematischen Verbissdruck auf. Der Wolf senkt nachweislich den Verbissdruck durch das «Landscape of Fear»-Prinzip, ohne dass Hobby-Jäger nötig wären (vgl. das Schutzwald-Mythos-Dossier auf wildbeimwild.com).

Kommunikative Kurzformel: «Die Hobby-Jagd verschlimmert das Verbiss-Problem, das sie zu lösen vorgibt. Die Zahlen belegen es.»

8. Zusammenfassung

Diese Initiative ermöglicht der Schweizer Stimmbevölkerung, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Art. 79a BV folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell und ersetzt die Hobby-Jagd durch professionellen Wildtierschutz. Art. 79b BV schützt Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter und Steinadler vor präventiven Abschüssen auf Bundesebene und macht die Schutzstandards gegenüber politischem Druck resistent.

Eine eidgenössische Initiative ist effizienter als 25 kantonale Kampagnen: eine Sammlung, eine Abstimmung, ein Systemwechsel. 100’000 Unterschriften in 18 Monaten sind bei einer gut organisierten nationalen Kampagne realistisch. Das Doppelmehr ist anspruchsvoll, aber erreichbar. Das Ergebnis wäre eine Schweiz, in der Wildtiere weder Zielscheiben für Hobby-Jäger noch Opfer einer politisch motivierten Abschusspolitik sind, sondern als Teil einer lebendigen Natur professionell geschützt werden – zum Wohle der Tiere und der gesamten Bevölkerung.

Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»

[Name 1], [Name 2], [Name 3] …

(Komiteemitglieder mit Wohnsitz in der Schweiz und Stimmberechtigung auf Bundesebene)

Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Die folgenden Dossiers und Quellen stützen die Argumentation dieser Initiative und stehen als Beilagen zur Verfügung:

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974 mit Kosten, Bestandszahlen und Biodiversitätsentwicklung.

Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet: wildbeimwild.com – Die Rechnung, die niemand vorlegt – Vollkostenrechnung der Hobby-Jagd inkl. externer Kosten, Wildunfälle und Schutzwaldschäden.

Jagdmythen-Faktencheck: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Wissenschaftlich fundierte Widerlegung der häufigsten Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby.

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen und zu den ökologischen Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Jagd in der Schweiz – Kritik, Fakten, News: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf – Aktuelle Entwicklungen zur Wolfspolitik in der Schweiz, Rudel-Dokumentation, JSG-Revision 2022.

Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere – Informationen zu Wolf, Luchs, Bär und anderen Beutegreifern in der Schweiz.

Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Übergreifende Beiträge zur Psychologie der Hobby-Jagd.

Nationalpark Engadin: wildbeimwild.com/category/nationalpark – 100 Jahre jagdfreies Schutzgebiet als wissenschaftliches Referenzmodell.

Wildtiere im Siedlungsgebiet: wildbeimwild.com/category/wildtiere-im-siedlungsgebiet – Hintergrund zur Koexistenz von Mensch und Wildtier im urbanen und suburbanen Raum.

Jagdunfälle: wildbeimwild.com/jagdunfaelle – Dokumentation von Jagdunfällen in der Schweiz, SUVA-Statistiken, Todesfälle seit 2000.

Jagdausbildung: wildbeimwild.com/die-jagdausbildung – Kritische Analyse der Jagdausbildung im Vergleich zur professionellen Wildtiermanagement-Ausbildung.

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt (Vorlage): wildbeimwild.com – Volksinitiative Kanton Basel-Stadt – Die Vorlage für die gesamte kantonale Initiativ-Serie, aus der die eidgenössische Initiative hervorgegangen ist.

Eidgenössische Jagdstatistik: jagdstatistik.ch (BAFU) – Offizielle Abschuss- und Patentstatistiken des Bundesamts für Umwelt.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Eidgenössische Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Die eidgenössische Initiative ist die konsequenteste und effizienteste Strategie für einen schweizweiten Systemwechsel im Wildtiermanagement. Statt 25 paralleler kantonaler Kampagnen, von denen viele in jagdkulturell stark geprägten Kantonen von vornherein chancenlos wären, ermöglicht eine einzige nationale Kampagne die Entscheidung auf Bundesebene. 100’000 Unterschriften in 18 Monaten, das Doppelmehr und der politische Widerstand der Hobby-Jagd-Lobby sind reale Hürden. Aber das Genfer Modell nach über 50 Jahren, die Kostenwahrheit und die Wolfspolitik als Mobilisierungsthema bieten eine Ausgangslage, die eine eidgenössische Initiative wirklich ermöglicht.

1. Warum eine eidgenössische Initiative?

Effizienz. Eine eidgenössische Kampagne statt 25 kantonaler Kampagnen. Eine Sammlung, eine Abstimmung, ein Systemwechsel.

Rechtliche Notwendigkeit. Art. 3 Abs. 1 JSG delegiert die Jagd an die Kantone. Nur eine BV-Änderung schafft ein schweizweites Verbot. Die Initiative macht die Regiejagd zum eidgenössischen Standard.

Überwindung der Schwäche der kantonalen Strategie. In vielen Kantonen – Graubünden, Wallis, Uri, Schwyz, Appenzell – ist die Hobby-Jagd kulturell so stark verankert, dass kantonale Initiativen auf absehbare Zeit chancenlos sind. Eine nationale Abstimmung ermöglicht die urbane Bevölkerungsmehrheit als Gegengewicht.

Wolfspolitik als nationales Mobilisierungsthema. Die JSG-Revision 2022 hat die Wolfsdebatte auf nationale Ebene gehoben. Der Artenschutz-Paragraf der Initiative knüpft daran an und mobilisiert schweizweit.

Genf als nationales Referenzmodell. Das stärkste Argument ist national einsetzbar: Wenn es in Genf seit 50 Jahren funktioniert, funktioniert es überall – in Zürich, in Bern, im Wallis, in Graubünden.

2. Die Lehren aus den kantonalen Kampagnen

Positiver Titel. «Für professionellen Wildtierschutz» statt «Wildhüter statt Jäger» oder «Jagdverbot». Der positive Titel beschreibt, wofür die Initiative steht, nicht wogegen.

Konkrete Budgetrechnung. 1.70 bis 4.50 Franken pro Kopf und Jahr. Weniger als ein Kaffee. Weniger als 0.05 Prozent des Budgets. Die Zürich-Erfahrung zeigt: Ungenaue oder überhöhte Kostenschätzungen der Gegenseite können tödlich sein. Die eigene Rechnung muss wasserdicht sein.

Breite Koalition von Anfang an. SP, Grüne, GLP, EVP auf nationaler Ebene. Pro Natura Schweiz, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz. Tierschutzorganisationen. Akademische Unterstützung. Die Wolfspolitik macht Naturschutzverbände zu natürlichen Verbündeten.

Artenschutz als Koalitionsverbreiterung. Der zweite Artikel mobilisiert Naturschutzverbände, die in der Wolfsdebatte bisher defensiv waren. Das macht die Initiative breiter als ein reines «Jagdverbots-Anliegen».

Frühe Parteiunterstützung sichern. Im Nationalrat und Ständerat ist links-grün-liberale Parlamentsmehrheit in urbanen Kantonen vorhanden. Frühzeitige Einbindung verhindert das Zürich-Desaster (0:165 im Kantonsrat).

3. Besondere Herausforderungen

100’000 Unterschriften in 18 Monaten. Das entspricht rund 185 Unterschriften pro Tag. Bei professioneller Sammelorganisation mit bezahlten Sammlerinnen und Sammlern in den grossen Städten (Zürich, Bern, Basel, Genf, Lausanne) ist dies realistisch. Eine nationale Kampagne mit koordinierter Online- und Offline-Sammlung ist entscheidend.

Doppeltes Mehr. Das Ständemehr erfordert eine Mehrheit in 12 der 23 Standesstimmen (20 Kantone + 6 Halbkantone à 0,5). Kleine Landkantone mit starker Jagdkultur sind schwierig. Die Strategie muss die urbanen Kantone (Zürich, Bern, Basel-Stadt und -Land, Genf, Waadt, Neuenburg, Jura, Tessin) mit einer klaren Mehrheit gewinnen und gleichzeitig in jagdkulturell geprägten Kantonen nicht abgeschrieben werden.

Widerstand der organisierten Hobby-Jagd-Lobby. JagdSchweiz, die kantonalen Jagdverbände und die mit der Hobby-Jagd verbundenen Forst- und Landwirtschaftsinteressen werden eine gut finanzierte Gegenkampagne führen. Das Kostenargument und die Behauptung der «Wildbestandsexplosion» sind die zentralen Gegenargumente. Beide sind mit dem Genfer Modell und dem Nationalpark widerlegbar.

Mediale Rahmung. Die Hobby-Jagd wird in ländlichen Medien oft unkritisch dargestellt. Die nationale Kampagne muss aktiv mit Qualitätsjournalismus, Social Media und direktem Austausch mit der städtischen Bevölkerung arbeiten.

Kampagnenbudget. Kostenwahrheit gilt auch für die Initiantinnen und Initianten: Eine eidgenössische Volksinitiative gegen die Hobby-Jagd lässt sich nicht mit Flugblättern und Ehrenamt allein gewinnen. Um gegen die gut finanzierte Gegenkampagne von Bauernverband, JagdSchweiz und Verbündeten zu bestehen, braucht es ein nationales Kampagnenbudget von mindestens 2 bis 3 Millionen Franken – angestrebt werden 4 bis 5 Millionen Franken für eine Kampagne auf Augenhöhe. Das entspricht bei 9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern rund 0.25 bis 0.55 Franken pro Kopf und liegt deutlich unter den jährlichen Hobby-Jagd-Folgekosten, die heute von der Allgemeinheit getragen werden.

Organisation und Finanzierung. Die eidgenössische Initiative braucht ein professionelles Fundament: ein nationales Trägerkomitee mit klarer Finanztransparenz und einer breiten Allianz aus Tierschutz-, Naturschutz-, Umwelt- und Herdenschutzorganisationen. Spenden und Mitgliedsbeiträge fliessen nicht in Dauerlobbying, sondern in eine einmalige Systemkorrektur: weg von der subventionierten Hobby-Jagd für 0.3 Prozent der Bevölkerung, hin zu professionellem Wildtierschutz im Interesse aller.

4. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten

Gegenargument 1: «Zu teuer – der Staat kann das nicht finanzieren»

Die Fakten: 1.70 bis 4.50 Franken pro Person und Jahr. Weniger als 0.05 Prozent des Gesamtbudgets von Bund und Kantonen. Dem stehen 76 Millionen Franken Wildunfall-Versicherungskosten gegenüber, die heute von der Allgemeinheit getragen werden. Die Hobby-Jagd kostet die Schweiz mehr, als sie einbringt.

Kommunikative Kurzformel: «Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Die Hobby-Jagd kostet uns heute deutlich mehr.»

Gegenargument 2: «Wildbestände explodieren ohne Hobby-Jagd»

Die Fakten: 50 Jahre Genf, 100 Jahre Nationalpark Engadin. Stabile Bestände, höhere Artenvielfalt, tieferer Verbissdruck. Kompensatorische Reproduktion zeigt: Hobby-Jagd produziert mehr Tiere, als sie entnimmt.

Kommunikative Kurzformel: «50 Jahre Genf. 100 Jahre Nationalpark. Die Fakten widerlegen den Mythos.»

Gegenargument 3: «Das Ständemehr ist unmöglich»

Die Fakten: 90 Prozent Ja-Stimmen in Genf 2005. Das Kostenargument ist in kleinen Kantonen mit wenigen Hobby-Jägern auf grosser Fläche stark: Die Bevölkerung trägt die Kosten, hat aber kein Interesse an der Hobby-Jagd. Die Wolfspolitik mobilisiert auch in Kantonen mit Berglandwirtschaft im Sinne des Herdenschutzes.

Kommunikative Kurzformel: «90 % in Genf. Die Fakten überzeugen. Die Schweiz wird überraschen.»

Gegenargument 4: «Die Hobby-Jagd gehört zur Schweizer Kultur»

Die Fakten: Rund 30’000 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger auf 9 Millionen Einwohner sind 0.3 Prozent der Bevölkerung. Tradition legitimiert keine Tierquälerei. Der Nationalpark hat eine längere jagdfreie Tradition als die Miliz-Hobby-Jagd in ihrer heutigen Form. In Genf haben 90 Prozent der Bevölkerung das Jagdverbot bestätigt, obwohl es ihre «Kultur» verändert hat.

Kommunikative Kurzformel: «0.3 Prozent der Bevölkerung. Der Nationalpark hat eine längere Tradition. 90 % in Genf.»

Gegenargument 5: «Der Schutzwald braucht die Hobby-Jagd»

Die Fakten: Der Verbissdruck im Schutzwald hat trotz intensiver Hobby-Jagd zugenommen. Die Hobby-Jagd drängt die Tiere in den Wald (Verdrängungseffekt). Der Wolf senkt den Verbissdruck nachweislich durch das «Landscape of Fear»-Prinzip. Die Schutzwaldpflege kostet die Allgemeinheit 150 Millionen Franken pro Jahr – und das, obwohl die Hobby-Jagd stattfindet.

Kommunikative Kurzformel: «150 Millionen Franken Schutzwaldpflege – trotz Hobby-Jagd. Der Verdrängungseffekt ist belegt.»

5. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften

«Genf macht es seit 50 Jahren vor. Was dort funktioniert, funktioniert überall in der Schweiz.» Das stärkste Argument ist empirisch und lokal: Ein Schweizer Kanton hat es bewiesen. Nicht ein skandinavisches Land, nicht ein amerikanischer Nationalpark – Genf, Schweiz.

«Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Die Hobby-Jagd kostet uns heute deutlich mehr.» Das Kostenargument muss offensiv geführt werden. Die Vollkostenrechnung zeigt: Die Hobby-Jagd ist ein Subventionsprojekt für 0.3 Prozent der Bevölkerung auf Kosten aller.

«Professioneller Wildtierschutz statt Hobby-Jagd. Für die Tiere, für den Wald, für uns alle.» Der positive Titel trägt die Botschaft: Die Initiative ist nicht gegen Jägerinnen und Jäger, sondern für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement im öffentlichen Interesse.

6. Zeitplan und nächste Schritte

PhaseInhaltZeitrahmen
Komiteebildung und TextvorprüfungJuristin oder Jurist auf Bundesebene beiziehen; Komiteemitglieder mit Wohnsitz in der Schweiz und eidgenössischer Stimmberechtigung; Vorprüfung durch BundeskanzleiMonat 1–4
Einreichung zur VorprüfungBundeskanzlei (Art. 68 BPR); offizielle Veröffentlichung im BundesblattMonat 4–5
Sammelstart18-Monatsfrist; Ziel: 120’000+ Unterschriften als Puffer; professionelle Sammelorganisation in allen grossen Städten von Tag einsMonat 5
KoalitionsaufbauSP, Grüne, GLP, EVP national; Pro Natura, WWF, BirdLife, Tierschutzorganisationen; Akademische Unterstützung; Wolfspolitik als KoalitionsthemaMonat 1–15
Einreichung der UnterschriftenBundeskanzlei, amtliche ÜberprüfungMonat 18–20
Parlamentarische BeratungNationalrat und Ständerat; Botschaft des Bundesrates; Medienarbeit intensivierenMonat 20–36
AbstimmungskampagneFinale Mobilisierung; Genf-Argument; Kostenwahrheit; Wolfspolitik; urbane Mehrheit mobilisierenMonat 36–42

7. Kampagnenmaterial

  • Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium und Nachweis des Machbaren.
  • Die Vollkostenrechnung der Hobby-Jagd auf wildbeimwild.com als Gegenargument zum «Zu teuer»-Vorwurf.
  • Der Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com als Reaktionsmaterial auf Gegenargumente.
  • Nationale Medien: SRF, NZZ, Tages-Anzeiger, Le Temps, La Liberté, Corriere del Ticino, 20 Minuten, Watson.
  • Infografik: Kostenvergleich Schweiz vs. Genf; Wildunfälle vs. Managementkosten; Biodiversität Genf vs. Jagdkantone; 50 Jahre Nationalpark.
  • Dreisprachige Kampagnenmaterialien (Deutsch, Französisch, Italienisch) von Anfang an.
  • Sammeltische in Zürich, Bern, Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Winterthur, St. Gallen als Hauptstandorte.

8. Weiterführende Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die politischen Verhältnisse auf Bundesebene angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →