Mitte Februar in Ostfriesland. In einem der vielen Niederwildreviere im Landkreis Aurich steigt eine Drohne auf.
Der Drohnenführer sucht nach Beutegreifern. Mit voller Akku-Ladung kreist das Fluggerät und ortet Füchse.
Im Anschluss versucht der Mann, die lokalen Hobby-Jäger zu motivieren, die Füchse mit Unterstützung seiner Drohne zu schiessen. Genauso kommt es auch.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Drohnenführer um Michael Steven, den Leiter der ökologischen Naturschutzstation des NABU in Ostfriesland.
Mit Hightech Tiere vernichten, ist Kriegsführung, keine Jagd
Dr. Hansjörg Heeren vom Friesischen Verband für Naturschutz (FVN): „Wir kennen mehrere dieser Fälle im Landkreis Aurich und Emden. Diese Form der Jagd ist verachtenswert und verboten, eine Tierart mithilfe von Hightech zu vernichten. Das ist Kriegsführung und keine Jagd,“ schreibt bild.de.
Zusätzlich illegal sei es sogar, wenn ein Nichtjäger wie Herr Steven ohne vorherige Einwilligung durch die Jagdpächter eigenständig mit seiner NABU-Drohne den Füchsen nachstelle.
Jagdpächter H. Bruns bestätigt gegenüber BILD, dass es auch bei ihm so passiert sei.
Bestände von bodenbrütenden Vögeln in Gefahr
Weshalb wendet sich der NABU derart drastischen Mitteln zu? Es geht um den verzweifelten Versuch, die Bestände von bodenbrütenden Vögeln in Ostfriesland zu retten. Der NABU hat selbst Schuld. Das falsche Management hat die Bestände auf seinen Flächen radikal dezimiert.
Dadurch, dass kein Dünger und Mist mehr dort hinkommen, sterbe das Bodenleben und damit auch die Lebensgrundlage der Vögel. FVN-Sprecher Dr. Hansjörg Heeren: „Auf solchen Naturschutzflächen ziehen die Wiesenbrüter als Erste aus. Das weiss jeder bei uns.“
Der Friesische Naturschutzverband fordert die Behörden auf, dass die illegale Jagd mit Drohnen sofort gestoppt wird.
In seiner Vorgabe schreibt der Deutsche Jagdverband (DJV) zum Thema Drohnen: Abzulehnen ist der Drohneneinsatz zur Steigerung des Jagderfolges: Drohnen dürfen nicht für die reguläre Jagd eingesetzt werden, um eine höhere Strecke zu erzielen, etwa durch Überprüfung von Einständen unmittelbar vor der Jagd. Wenn Drohnen eingesetzt werden, um Wild zu treiben, anzurühren sowie die Treiberwehr oder einen pirschenden Schützen zu dirigieren, liegt sogar ein Verstoss gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit vor, der die Zuverlässigkeit infrage stellt.
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