Kantonale Volksinitiative – Kanton Basel-Stadt
«Für professionellen Wildtierschutz»
Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs
Gestützt auf § 47 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG) vom 16. Januar 1991
Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]
Initiativtext
Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:
Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 wird um folgende Paragraphen ergänzt:
§ [neu] Professioneller Wildtierschutz
1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Milizjagd (d.h. Revierjagd), Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Basel-Stadt untersagt.
2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.
3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadenverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.
4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.
5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier im Siedlungsraum.
6 Das Nähere regelt das Gesetz.
§ [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.
2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadenverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.
3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.
4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.
Übergangsbestimmung
1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.
2 Bestehende Jagdberechtigungen erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung.
3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Im Kanton Basel-Stadt, einem nahezu vollständig urbanen Kanton mit rund 200’000 Einwohnern auf nur 37 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein Anachronismus. Die Hobby-Jagd dient weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Basel-Stadt). Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).
Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. In den beiden bisherigen Regulierungsperioden 2023/2024 und 2024/2025 hat das BAFU den Abschuss von insgesamt rund 225 Wölfen genehmigt; tatsächlich erlegt wurden 147 Tiere (55 in der ersten, 92 in der zweiten Periode). Im Dezember 2024 wurde der Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von «streng geschützt» auf «geschützt» herabgestuft. Der politische Druck auf weitere Arten wie Luchs, Biber, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu (vgl. die Analyse der Hobby-Jagd in der Schweiz).
Der Kanton Basel-Stadt hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene.
2. Das Vorbild: Kanton Genf
Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.
Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:
– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Das Gebiet des Genfer Sees und der Rhône erhielt internationale Bedeutung für den Vogelschutz, wie eine Studie des Schweizer Vogelschutzes SVS-BirdLife belegt.
– Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz. Vor der Abstimmung 1974 hatte die Hobby-Jagd-Lobby behauptet, der Feldhase würde ohne Hobby-Jagd durch Beutegreifer ausgerottet. Das Gegenteil ist eingetreten.
– Der Kanton verfügt heute über einen wachsenden Bestand von rund 60 bis 100 Rothirschen (je nach Quelle und Zählmethode) und rund 680 Rehen (2024, gemäss eidgenössischer Jagdstatistik BAFU). Der Rehbestand hat sich seit 2015 von rund 330 auf 680 Tiere verdoppelt – ausgehend von einem nach Jahrzehnten der Bejagung sehr tiefen Niveau und bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren. Die Population wächst trotz punktueller Regulierung moderat und bewegt sich in einer für die Waldfläche verträglichen Dichte von rund 10 bis 15 Rehen pro Quadratkilometer Wald. Die professionelle Wildhut greift gezielt und in minimalem Umfang ein, anstatt wie in der Hobby-Jagd möglichst hohe Abschusszahlen anzustreben. Auf den Quadratkilometer Waldfläche kommen rund 5 Wildschweine, ein tiefes und stabiles Niveau.
– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.
– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.
Die Wildtiere im Kanton Genf zeigen eine deutlich geringere Fluchtdistanz gegenüber Menschen als in bejagten Gebieten. Spaziergängerinnen und Spaziergänger begegnen regelmässig Rehen, Feldhasen und einer reichen Vogelwelt. Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, berichtet von einer positiven Wirkung des unmittelbaren Kontakts mit Wildtieren auf die Lebensqualität der Bevölkerung. Eine ausführliche Darstellung des Genfer Modells mit allen Zahlen findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.
3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd
Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:
Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, mit biologischer Ausbildung und im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags. Ihr Ziel ist die Erhaltung gesunder Wildtierpopulationen, nicht die Maximierung der Abschusszahlen. Im Gegensatz dazu verfolgt die Hobby-Jagd systembedingt das Interesse, den eigenen Daseinszweck durch hohe Bestände jagdbarer Arten zu sichern (vgl. das Jäger-Dossier auf wildbeimwild.com).
Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehören Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, Umsiedlung, Geschmacksrepellentien und bauliche Schutzmassnahmen. In Genf werden Obstbäume mit Netzen geschützt, damit Rehe und Hasen keine Rinde abnagen. Für Wildschweine stellt der Kanton den Bauern Elektrozäune zur Verfügung. Diese Praxis zeigt: Koexistenz ist eine Frage des Willens, nicht der technischen Möglichkeit.
Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission, zusammengesetzt aus Tier- und Naturschutzverbänden, Wissenschaft und Behörden, verhindert, dass politischer Druck einzelner Interessengruppen das Wildtiermanagement verwässert. Das ursprüngliche Genfer Modell (1974–2012) zeigte, dass ein solches Kontrollgremium entscheidend ist, um die Unabhängigkeit des Wildtiermanagements zu sichern. Die Basler Initiative verankert diesen Schutzmechanismus konsequenter als das aktuelle Genfer Recht, indem sie die Genehmigungspflicht der Wildtierkommission verfassungsmässig festschreibt.
Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Schutzgebieten und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbständig. Die Hobby-Jagd stört diesen natürlichen Prozess, indem sie Sozialstrukturen zerstört, Reproduktionsraten künstlich erhöht und Wanderungsbewegungen verändert.
4. Warum Basel-Stadt?
Basel-Stadt eignet sich aus mehreren Gründen besonders für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:
– Die geringe Kantonsfläche von 37 km² macht die Umstellung praktisch einfach und finanziell tragbar. Die konkreten Kosten sind in Abschnitt 7 dargelegt.
– Als nahezu rein urbaner Kanton hat Basel-Stadt keine jagdkulturelle Tradition, die mit dem Selbstverständnis der Bevölkerung verflochten wäre. Die wenigen aktiven Hobby-Jäger im Kanton haben kein mit ländlichen Kantonen vergleichbares politisches Gewicht.
– Die Bevölkerung hat mit der Primaten-Initiative (2022) und der Tauben-Initiative (eingereicht 2024, mit über 3’000 bestätigten Unterschriften) gezeigt, dass Tierschutz ein zentrales Anliegen ist. Bei der Primaten-Initiative sprachen sich SP und Grüne für eine Annahme aus, was zeigt, dass parteipolitische Unterstützung für Tierrechtsanliegen vorhanden ist.
– Die Unterschriftenhürde von 3’000 gültigen Unterschriften innert 18 Monaten Sammelfrist ist realistisch erreichbar, wie die bisherigen Basler Tierschutz-Initiativen belegen.
– Ein Erfolg in Basel wäre – nach Genf – das zweite Schweizer Beispiel für professionellen Wildtierschutz und hätte Signalwirkung für die gesamte Schweiz und darüber hinaus.
5. Zum ersten Paragraphen: Professioneller Wildtierschutz
Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd
Das Verbot der Miliz-Hobby-Jagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell (Art. 162 der Genfer Kantonsverfassung: «La chasse aux mammifères et aux oiseaux est interdite. Les mesures officielles de régulation de la faune sont réservées.»). Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform, ohne dass es je zu einer Beanstandung durch den Bund gekommen wäre.
Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement
Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben der Wildtierpflege und, wo nötig, der Bestandsregulierung. Diese Fachpersonen verfügen über eine umfassendere biologische oder wildökologische Ausbildung und handeln auf wissenschaftlicher Grundlage und im öffentlichen Interesse. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren. Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton und als eindeutig langfristig tragbar.
Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).
Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio
Die zentrale Neuerung gegenüber dem heutigen System: Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen haben Vorrang. In Genf werden jährlich im Durchschnitt rund 250 Wildschweine durch Wildhüter erlegt (gemäss BAFU-Jagdstatistik, Durchschnitt 2015–2024), wobei die Abschusszahlen je nach Populationsdynamik und landwirtschaftlichem Schadenpotenzial schwanken. Hauptsächlich werden Jungtiere erlegt, wobei Leittiere aus ethischen Gründen und zur Wahrung der sozialen Stabilität der Rotten explizit geschont werden. Die Abschusszahlen in Genf sind damit erheblich geringer als in vergleichbaren Kantonen mit Hobby-Jagd, wo die Abschüsse nicht nur der Schadensabwehr, sondern primär dem Hobby dienen.
Absatz 4 – Wildtierkommission
Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell der verfassungsmässigen Faunakommission nachempfunden. In Genf wurde diese Kommission unmittelbar nach dem Verbot 1974 eingerichtet, und sie hat sich als entscheidend erwiesen: Sie stellt sicher, dass Tier- und Naturschutzverbände ein Mitspracherecht bei Regulierungsentscheiden haben, und verhindert, dass die Regierung eigenständig und unter dem Druck von Interessengruppen Ausnahmen bewilligt. Die Einbindung der Wissenschaft gewährleistet, dass Entscheidungen evidenzbasiert erfolgen und nicht auf den jagdideologischen Mythen beruhen, mit denen die Hobby-Jagd-Lobby ihre Praxis seit Jahrzehnten legitimiert.
Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz
Dieser Absatz verankert das Leitbild des professionellen Wildtierschutzes in der Verfassung: Die Natur reguliert sich weitgehend selbst, wenn der Mensch nicht durch massenhaftes Abschiessen in die Populationsdynamik eingreift. In Genf zeigt die eidgenössische Jagdstatistik (BAFU) einen Rehbestand von rund 680 Tieren (2024), bei einem jährlichen Spezialabschuss von lediglich 20 bis 36 Tieren durch professionelle Wildhüter. Das Verhältnis von Bestand zu Entnahme beträgt also weniger als 5 Prozent, einen Bruchteil dessen, was in Kantonen mit Hobby-Jagd üblich ist. Die Förderung der Koexistenz umfasst in einem Stadtkanton wie Basel insbesondere die Sicherung und Vernetzung von Wildtierkorridoren, die ökologische Aufwertung von Grünflächen und die Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten gegenüber Wildtieren im Siedlungsraum (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren).
Übergangsbestimmungen
Die Frist von zwei Jahren gibt dem Regierungsrat genügend Zeit, die Ausführungsgesetzgebung zu erarbeiten, professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager einzustellen und die Wildtierkommission zu konstituieren. Die Kontinuitätsklausel stellt sicher, dass es während der Übergangsphase keine Lücke im Wildtiermanagement gibt. Das bestehende Amt für Wald und Wild beider Basel kann als institutionelle Basis dienen.
6. Zum zweiten Paragraphen: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
Absatz 1 – Verzicht auf präventive Regulierung geschützter Arten
Der Kern dieses Paragraphen ist der bewusste Verzicht des Kantons auf die Möglichkeit, beim Bund Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Arten zu stellen. Das revidierte eidgenössische Jagdgesetz (Art. 7a JSG) erlaubt den Kantonen die präventive Regulierung von Wölfen vom 1. September bis 31. Januar, schreibt sie aber nicht vor. Die Formulierung im Bundesgesetz lautet «können», nicht «müssen». Der Kanton übt mit diesem Paragraphen also lediglich seine Kompetenz aus, von einer bundesrechtlichen Ermächtigung keinen Gebrauch zu machen.
Die Aufzählung der Arten mit dem Wort «insbesondere» ist juristisch entscheidend. Sie stellt sicher, dass der Schutz auch künftig unter Bundesrecht geschützte Arten umfasst, ohne dass eine Verfassungsänderung nötig wäre. Dies ist besonders wichtig, weil der politische Druck auf weitere Arten absehbar zunimmt. Die Hobby-Jagd-Lobby hat bereits wiederholt gefordert, Luchs, Biber und Graureiher auf die Liste der regulierbaren Arten zu setzen (vgl. das Wolf-Dossier auf wildbeimwild.com).
Absatz 2 – Koexistenz und passive Schadenverhütung
Anstelle von Abschüssen setzt der Kanton auf präventive, nicht-letale Massnahmen: die ökologische Aufwertung von Lebensräumen, die Vernetzung von Wildtierkorridoren, bauliche Schutzmassnahmen, Vergrämung und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz durch Monitoring und Forschung. In einem Stadtkanton wie Basel-Stadt stehen nicht Nutztierrisse im Vordergrund, sondern die Fragen des Zusammenlebens von Mensch und Wildtier im Siedlungsraum: Wie geht man mit Füchsen, Dachsen, Bibern oder Wasservögeln um? Wie verhindert man Konflikte in Gärten, an Gewässern, im Strassenverkehr? Das professionelle Wildtiermanagement nach Genfer Vorbild gibt darauf evidenzbasierte Antworten, die über das blosse Abschiessen hinausgehen. Die Aufklärung der Bevölkerung über das richtige Verhalten gegenüber Wildtieren ist dabei ein zentrales Element.
Absatz 3 – Vorbehalt für Gefahrenabwehr
Dieser Vorbehalt ist rechtlich unverzichtbar. Er stellt sicher, dass der Kanton seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr nachkommen kann, wenn ein einzelnes Wildtier eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellt. Die doppelte Einschränkung – «unmittelbar» und «erheblich» – verhindert, dass der Vorbehalt als Einfallstor für routinemässige Abschüsse missbraucht wird. Die Zuständigkeit liegt bei der kantonalen Fachstelle, nicht bei Privatpersonen. Diese Regelung entspricht dem Genfer Prinzip: Auch dort sind amtliche Massnahmen zur Regulierung vorbehalten, aber sie werden restriktiv und ausschliesslich durch professionelle Fachpersonen angewendet.
Absatz 4 – Aktive Schutzpolitik gegenüber dem Bund
Dieser Absatz geht über eine blosse Verzichtserklärung hinaus. Er verpflichtet den Kanton, sich in der interkantonalen Zusammenarbeit, bei Vernehmlassungen zu Bundesverordnungen und in der Konferenz der kantonalen Jagddirektoren aktiv für den Artenschutz einzusetzen. Basel-Stadt würde damit als Kanton eine klare Stimme für den Schutz bedrohter Arten in der nationalen Debatte erhalten. Angesichts der Herabstufung des Wolfes in der Berner Konvention am 3. Dezember 2024 und des anhaltenden parlamentarischen Drucks auf weitere geschützte Arten ist diese aktive Schutzpolitik von wachsender Bedeutung.
7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Basel-Stadt
Das Genfer Referenzbudget
In Genf, das mit 282 km² fast achtmal grösser ist als Basel-Stadt und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich. Das Budget gliedert sich wie folgt: rund 600’000 Franken für Personal (ca. 3 Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), rund 250’000 Franken für Prävention (Elektrozäune, Schutznetze, Vergrämungsmassnahmen) und rund 350’000 Franken für Schadensvergütung (hauptsächlich durch Tauben und Wildschweinschäden an Weinreben, nicht durch Grosswild).
Hochrechnung für Basel-Stadt
Für Basel-Stadt mit 37 km² Fläche und rund 200’000 Einwohnern ergibt sich folgende realistische Kostenschätzung:
Personalkosten: 180’000 bis 240’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 1,5 bis 2 Vollzeitstellen für professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager. Eine Vollzeitstelle im kantonalen Dienst (Lohnklasse vergleichbar mit Wildhut/Umweltfachperson, Gehaltsklasse 14 bis 16 nach kantonalem Besoldungsgesetz) kostet inklusive Sozialabgaben und Arbeitgebernebenkosten rund 120’000 bis 140’000 Franken jährlich. Bei 1,5 bis 2 Stellen ergibt das 180’000 bis 240’000 Franken. Diese Fachpersonen können im bestehenden Amt für Wald und Wild beider Basel angesiedelt werden, was den administrativen Aufwand minimiert.
Sachkosten: 30’000 bis 50’000 Franken jährlich. Dazu gehören Ausrüstung, Fahrzeuge (anteilig), Vergrämungsgeräte, Monitoring-Infrastruktur (Fotofallen, GPS-Sender für wissenschaftliche Begleitung), bauliche Schutzmassnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.
Schadensvergütung: 10’000 bis 30’000 Franken jährlich. Der in Basel-Stadt zu erwartende Wildschaden ist aufgrund der geringen Fläche und des minimalen landwirtschaftlichen Anteils sehr überschaubar. In Genf entfällt ein wesentlicher Teil der Schadensvergütung auf Taubenschäden und Wildschweinschäden an Weinreben, nicht auf Grosswild.
Gesamtkosten: 220’000 bis 320’000 Franken jährlich. Das entspricht rund 1.10 bis 1.60 Franken pro Einwohner und Jahr.
Einsparungen
Dem stehen Einsparungen gegenüber: Der Kanton muss keine Jagdverwaltung mehr betreiben, keine Jagdprüfungen abnehmen, keine Patente ausstellen und verwalten, und keine Jagdaufsicht organisieren. Die derzeit mit diesen Aufgaben betrauten Ressourcen innerhalb des Amtes für Wald und Wild können teilweise umgewidmet werden. Der Genfer Faunainspektor Dandliker weist darauf hin, dass die Organisation einer Patentjagd mindestens zwei Vollzeitstellen erfordern würde, während für die Schwarzwildregulation in Genf rund eine Vollzeitstelle aufgewendet wird.
Kosten des zweiten Paragraphen
Der zweite Paragraph zum Schutz bedrohter Arten verursacht keine nennenswerten Zusatzkosten, da er im Wesentlichen einen Verzicht auf Regulierungsgesuche und eine Neuausrichtung der kantonalen Haltung gegenüber dem Bund beinhaltet. Die Kosten für passive Schadenverhütungsmassnahmen und wissenschaftliche Begleitung können teilweise durch Bundesbeiträge an den Umgang mit geschützten Arten gedeckt werden.
Wegfallende Einnahmen
Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Pachteinnahmen aus der Revierjagd von geschätzt 50’000 bis 100’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).
Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).
8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht
Erster Paragraph: Abschaffung der Hobby-Jagd
Die Initiative ist bundesrechtskonform. Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt den Kantonen die Regelung der Jagdberechtigung, des Jagdsystems, des Jagdgebiets und der Jagdaufsicht ausdrücklich (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert seit 1974 die Regiejagd und hat in über 50 Jahren nie eine bundesrechtliche Beanstandung erfahren. Die verfassungsrechtliche Grundlage entspricht Art. 162 der Genfer Kantonsverfassung (in der aktuellen, im Oktober 2012 per Volksabstimmung angenommenen Verfassung), deren Bundesrechtskonformität durch über fünf Jahrzehnte Praxis bestätigt ist.
Zweiter Paragraph: Schutz geschützter Arten
Art. 7a JSG ermöglicht den Kantonen die präventive Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Der Verzicht auf diese Möglichkeit verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention. Der Vorbehalt für Massnahmen bei unmittelbarer Gefährdung von Menschen stellt sicher, dass der Kanton seiner Gefahrenabwehrpflicht nachkommen kann. Auch in der Regulierungsperiode 2024/2025 haben Kantone für zahlreiche unauffällige Rudel – laut BAFU wurden 12 Rudel als unauffällig eingestuft – bewusst keine Regulierungsgesuche eingereicht. Der Verzicht auf Gesuche ist also bereits gängige Praxis.
Einheit der Materie
Die Initiative wahrt die Einheit der Materie, da sich sämtliche Bestimmungen beider Paragraphen auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen. Die thematische Klammer – der Übergang von einem auf Hobby-Jagd basierenden zu einem professionellen, wissenschaftsbasierten System des Wildtierschutzes – verbindet beide Paragraphen zu einem kohärenten Regelungsgegenstand.
9. Vorwegnahme absehbarer Einwände
«Das neue Wildtier- und Jagdgesetz 2024 ist bereits wildtierfreundlich genug»
Es ist absehbar, dass Gegner der Initiative auf das kantonale Wildtier- und Jagdgesetz von 2021 (in Kraft seit 2024) verweisen und argumentieren werden, der bestehende Rechtsrahmen sei bereits ausreichend modern und wildtierfreundlich. Dieser Einwand geht an der Sache vorbei. Das geltende Gesetz regelt die Rahmenbedingungen der Hobby-Jagd. Es optimiert ein System, das auf der Prämisse aufbaut, dass private Personen als Freizeitbeschäftigung Wildtiere töten. Es stellt diese Prämisse selbst nicht in Frage. Die vorliegende Initiative hingegen vollzieht einen Systemwechsel: von der Hobby-Jagd zur professionellen Wildhut. Das ist kein Widerspruch zum geltenden Gesetz, sondern geht bewusst darüber hinaus, so wie der Kanton Genf 1974 über sein damaliges Jagdgesetz hinausgegangen ist. Das kantonale Wildtier- und Jagdgesetz kann auch keine Antwort auf die zunehmende Bedrohung geschützter Arten durch die Bundespolitik geben. Es enthält keinen Mechanismus, der den Kanton daran hindert, Regulierungsgesuche beim BAFU einzureichen, und es enthält keine Verpflichtung des Kantons, sich aktiv für den Artenschutz einzusetzen. Genau diese Lücken schliesst der zweite Paragraph der Initiative.
Binationale Koordination: Das Amt für Wald und Wild beider Basel
Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreiben gemeinsam das Amt für Wald und Wild beider Basel. Dieses Amt ist für den Vollzug der Jagd- und Wildtiergesetzgebung in beiden Halbkantonen zuständig. Die Initiative betrifft ausschliesslich die Verfassung des Kantons Basel-Stadt und damit das Kantonsgebiet von Basel-Stadt. Sie ändert nichts an der Zusammenarbeit mit Basel-Landschaft im Bereich der gemeinsamen Verwaltung. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den beiden Halbkantonen ist im bestehenden Staatsvertrag und in der Verwaltungsvereinbarung geregelt. Im Ausführungsgesetz zur Initiative ist klarzustellen, wie die professionellen Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager organisatorisch in die bestehende Struktur des gemeinsamen Amtes eingebettet werden. Die Erfahrung aus Genf zeigt, dass eine solche Einbettung in bestehende Verwaltungsstrukturen reibungslos funktioniert: Dort wurde das Wildtiermanagement nach 1974 in die bestehende Wild- und Fischereibehörde integriert, ohne dass eine neue Behörde geschaffen werden musste. Für Basel-Landschaft entsteht keine Bindungswirkung. Der Halbkanton kann sein eigenes Jagdsystem beibehalten. Allerdings könnte ein Erfolg in Basel-Stadt durchaus eine Debatte in Basel-Landschaft anstossen.
Die «insbesondere»-Formel beim Artenschutz
Die offene Formulierung «insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten» könnte als Rechtsunklarheit angegriffen werden. Das Gegenteil ist der Fall: Die Formulierung ist bewusst als dynamische Verweisung auf das Bundesrecht konzipiert. Sie stellt sicher, dass der kantonale Schutz automatisch auch für Arten greift, die der Bundesgesetzgeber künftig unter Schutz stellt oder auf eine Regulierungsliste setzt, ohne dass jedes Mal eine kantonale Verfassungsänderung nötig wäre. Diese Technik der dynamischen Verweisung ist im Schweizer Verfassungsrecht etabliert und bewährt. Die namentliche Aufzählung der wichtigsten Arten dient der Konkretisierung und Verständlichkeit, der Zusatz «und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten» der Zukunftssicherung. Beides zusammen ergibt eine Formulierung, die sowohl rechtlich bestimmt als auch vorausschauend ist.
Wolfspräsenz in Basel-Stadt
Der Wolf kommt im Kanton Basel-Stadt derzeit faktisch nicht vor. Gegner könnten deshalb die Relevanz des zweiten Paragraphen in Frage stellen. Diese Kritik verkennt die dreifache Funktion des Paragraphen. Erstens hat die Bestimmung eine interkantonale Signalwirkung: Basel-Stadt positioniert sich als Kanton, der den Schutz bedrohter Arten ernst nimmt und sich auf Bundesebene entsprechend einsetzt (Absatz 4). Dieses Signal ist umso wichtiger, als die Mehrzahl der Kantone im Gegenteil auf eine Lockerung des Schutzes drängt. Zweitens ist die Bestimmung zukunftsgerichtet: Wölfe breiten sich in der Schweiz aus. Im Juli 2025 wurde ein erstes Wolfsrudel im Kanton Schwyz mittels Fotofallennachweis bestätigt. Bereits rund fünf Wochen später beantragte der Kanton die Regulierung beim BAFU und erhielt am 28. August 2025 die Bewilligung, zwei Drittel der Welpen abschiessen zu lassen. Bis Ende November 2025 wurden drei von fünf Jungwölfen erlegt. Der Abstand zwischen Erstnachweis und Abschuss illustriert, wie schnell aus einer biologischen Tatsache eine politische Tötungsverfügung wird – und warum ein verfassungsmässiger Schutz nötig ist, bevor es so weit kommt. Basel-Landschaft und der Jura grenzen an Basel-Stadt, und eine Wolfspräsenz im erweiterten Agglomerationsraum ist mittelfristig nicht auszuschliessen. Drittens betrifft der Paragraph nicht nur den Wolf, sondern alle geschützten Arten, von denen viele im Kanton Basel-Stadt tatsächlich vorkommen oder durchziehen, darunter der Biber (an der Birs und am Rhein dokumentiert), verschiedene geschützte Vogelarten sowie potenziell der Fischotter, dessen Rückkehr in die Nordwestschweiz erwartet wird.
10. Zusammenfassung
Diese Initiative gibt der Basler Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Paragraph folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell und ersetzt die Hobby-Jagd durch professionellen Wildtierschutz – zu Kosten von rund 1.10 bis 1.60 Franken pro Einwohner und Jahr. Der zweite Paragraph stellt sicher, dass der Kanton Basel-Stadt auf die präventive Tötung geschützter Arten verzichtet und sich stattdessen aktiv für deren Erhaltung einsetzt.
Das Ergebnis wäre ein Basel, in dem Wildtiere weder Zielscheiben für Hobby-Jäger noch Opfer einer politisch motivierten Abschusspolitik sind, sondern als Teil einer lebendigen urbanen Natur professionell geschützt werden – zum Wohle der Tiere und der gesamten Bevölkerung.
Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»
[Name 1], [Name 2], [Name 3], [Name 4], [Name 5], [Name 6], [Name 7]
(Mindestens 7 stimmberechtigte Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt)
Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]
Anhang: Weiterführende Dokumentation
Die folgenden Dossiers und Quellen stützen die Argumentation dieser Initiative und stehen als Beilagen zur Verfügung:
Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974 mit Kosten, Bestandszahlen und Biodiversitätsentwicklung.
Wissenschaftliche Studien zur Hobby-Jagd: wildbeimwild.com – Wissenschaftliche Studien – Studien über die Auswirkung der Hobby-Jagd auf Wildtiere und Hobby-Jäger.
Die Hobby-Jagd in der Schweiz: Fakten und Kritik: wildbeimwild.com – Die Hobby-Jagd in der Schweiz – Warum die Hobby-Jagd in der Schweiz kein Naturschutz ist.
Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und Jagd: wildbeimwild.com – Wolf-Dossier – Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd.
Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Basel-Stadt: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Basel-Stadt – Kantonsspezifische Analyse.
Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Übergreifende Beiträge zur Psychologie der Hobby-Jagd.
Wildtiere und Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/wildtiere – Wildtiere, Beutegreifer und Koexistenz von Mensch und Wildtier.
Hinweis zum Verfahren
Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste der Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt schriftlich zur Vorprüfung einzureichen. Das Initiativkomitee besteht aus mindestens 7 stimmberechtigten Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Für das Zustandekommen der Initiative sind 3’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Sammelfrist beträgt 18 Monate ab Veröffentlichung im Kantonsblatt. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG) vom 16. Januar 1991.
- Vorprüfung bei der Staatskanzlei per E-Mail an abstimmungen@bs.ch oder per Post an Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel https://www.bs.ch/themen/sicherheit-und-demokratie/politische-mitsprache/eine-initiative-einreichen
Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten
Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Basel-Stadt Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026
Zusammenfassung
Basel-Stadt ist der strategisch beste Kanton der Schweiz, um eine Initiative für professionellen Wildtierschutz zu lancieren. Die Unterschriftenhürde ist tief, die Bevölkerung ist tierschutzfreundlich, die Kosten sind minimal, und das Genfer Modell liefert nach über 50 Jahren den empirischen Beweis, dass es funktioniert. Ein Erfolg in Basel wäre ein zweites Genf und hätte Signalwirkung weit über die Kantonsgrenze hinaus.
1. Warum ausgerechnet Basel-Stadt?
Niedrige Hürde, hohe Bereitschaft
In Basel-Stadt braucht es lediglich 3’000 gültige Unterschriften für eine kantonale Volksinitiative, Sammelfrist 18 Monate ab Veröffentlichung im Kantonsblatt. Dass diese Hürde realistisch ist, zeigen jüngste Beispiele: Die Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» kam 2017 mit 3’080 Unterschriften zustande, die Tauben-Initiative wurde 2024 mit über 3’000 bestätigten Unterschriften eingereicht. Bei beiden Vorlagen waren die nötigen Unterschriften rasch beisammen. Basel ist ein Kanton, in dem Tierschutzthemen mobilisieren.
Nahezu vollständig urban
Der Kanton ist praktisch eine reine Stadtregion: rund 200’000 Einwohner auf 37 km². Es gibt kaum ländlich geprägte Bevölkerung, die traditionell jagdaffin wäre. Die politische Landschaft ist links-grün geprägt: SP, Grüne und GLP verfügen im Grossen Rat über eine solide Basis. Bei der Primaten-Initiative hatten SP und Grüne bereits Ja-Parolen ausgegeben. Das ist entscheidend, denn in Zürich scheiterte die Initiative «Wildhüter statt Jäger» nicht zuletzt daran, dass im Kantonsrat keine einzige Stimme dafür war, nicht einmal von links-grüner Seite.
Minimale Kosten, maximale Wirkung
Die geringe Kantonsfläche macht das Kostenargument, das in Zürich tödlich war, in Basel wirkungslos. Die konkrete Budgetrechnung zeigt: Professioneller Wildtierschutz kostet in Basel-Stadt 220’000 bis 320’000 Franken jährlich, also 1.10 bis 1.60 Franken pro Einwohner. In Genf, das achtmal grösser ist, sind es 2.40 Franken. Das ist weniger als eine Tasse Kaffee pro Person und Jahr. Basel-Stadt hat ohnehin kaum Hobby-Jagd-Aktivität: Nur die Gemeinden Bettingen und Riehen haben das Jagdregal inne, das sie per Pachtvertrag an eine singuläre Jagdgesellschaft übertragen. Die Umstellung ist keine Revolution, sondern die Formalisierung einer Realität, die in weiten Teilen des Kantons bereits besteht.
Signalwirkung: Ein zweites Genf
Ein Erfolg in Basel wäre der Beweis, dass das Genfer Modell übertragbar ist. Dazu passt, was der Zürcher Jägerverband selbst zur Zürcher Initiative sagte: Zürich werde «von den Initianten als Testlabor für ihr Anliegen verstanden», weil der Kanton «urbaner geprägt als andere Gebiete der Schweiz» sei. Basel-Stadt ist noch urbaner als Zürich. Wenn es irgendwo in der Deutschschweiz funktionieren kann, dann hier.
2. Warum nicht ein anderer Kanton?
Zürich: Verbrannt für eine Generation
Die Initiative «Wildhüter statt Jäger» wurde 2018 mit 84 Prozent Nein abgelehnt. Keine einzige Gemeinde stimmte Ja. Im Kantonsrat lautete das Ergebnis 165 zu 0. Ein erneuter Versuch innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre wäre kontraproduktiv und würde von der Gegenseite als Beweis für die «Unbelehrbarkeit» der Jagdgegner instrumentalisiert.
Graubünden und andere Bergkantone
Die Hobby-Jagd ist dort tief in der Kultur verankert. In Graubünden wurde selbst eine Initiative gegen die Sonderjagd abgelehnt, obwohl sie mit einer Rekordzahl von über 10’000 Unterschriften eingereicht worden war. Die Bedingungen für einen Systemwechsel sind in alpinen Kantonen auf absehbare Zeit nicht gegeben.
Waadt
Grenzt an Genf und könnte langfristig interessant sein. Die Romandie hat aber laut Forschung des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) höhere Anforderungen an das Verhältnis von Unterschriftenzahl zur Anzahl Stimmberechtigten als die Deutschschweiz. Zudem fehlt die für Basel typische Konzentration von Tierschutzorganisationen und links-grüner Parteien in einem kleinen, überschaubaren Kanton.
Basel-Landschaft
Wäre mit nur 1’500 Unterschriften zwar noch einfacher beim Sammeln, ist aber deutlich ländlicher geprägt. Die Hobby-Jagd hat dort ein anderes Gewicht. Ein Erfolg in Basel-Stadt könnte allerdings eine Debatte in Basel-Landschaft anstossen, weshalb die Reihenfolge stimmt: zuerst die Stadt, dann das Land.
3. Die Lehren aus Zürich: Was wir anders machen
Das Scheitern in Zürich war kein Beweis dafür, dass die Sache falsch ist. Es war ein Beweis dafür, dass die Strategie falsch war. Die entscheidenden Fehler und unsere Antworten darauf:
Fehler 1: Keine Parteiunterstützung In Zürich gab es im Kantonsrat null Stimmen für die Initiative. Nicht einmal SP und Grüne unterstützten sie. In Basel-Stadt ist die Ausgangslage anders: SP und Grüne haben bei der Primaten-Initiative Ja-Parolen ausgegeben. Die Kontakte zu diesen Parteien müssen frühzeitig aufgebaut und gepflegt werden. Ein Initiativkomitee, das prominente Basler Politikerinnen und Politiker einschliesst, ist entscheidend.
Fehler 2: Konfrontativer Titel «Wildhüter statt Jäger» war ein Titel, der sich über den Gegner definierte. Unsere Initiative heisst «Für professionellen Wildtierschutz». Der Titel ist positiv formuliert, betont Professionalität statt Verbot, und zwingt die Gegner, sich gegen «professionellen Wildtierschutz» zu positionieren, was kommunikativ schwierig ist.
Fehler 3: Das Kostenargument wurde nicht entkräftet Die Zürcher Regierung stellte Kosten von 20 bis 30 Millionen Franken in Aussicht, und die Initianten hatten dem nichts Konkretes entgegenzusetzen. Diese Zahl war zudem nie belegt: Die Zürcher Jagdverwaltung blieb auf Anfragen gemäss Öffentlichkeitsgesetz eine erklärende Antwort schuldig. Unsere Initiative enthält eine detaillierte Budgetrechnung, die auf dem Genfer Referenzmodell basiert und auf Basel-Stadt heruntergerechnet ist. Die Zahlen sind überprüfbar und realistisch.
Fehler 4: Zu wenig Zeit für die Kampagne Die Zürcher Initianten beklagten, der Abstimmungstermin sei überraschend früh angesetzt worden und sie hätten zu wenig Zeit gehabt, die Bevölkerung zu informieren. Wir müssen die Kampagnenplanung von Anfang an auf einen Zeithorizont von zwei bis drei Jahren anlegen: Unterschriftensammlung, Kantonsratsdebatte, Abstimmungskampagne.
Fehler 5: Die Genfer Erfahrung wurde zu wenig genutzt 1974 existierte kein Referenzmodell. 2018 in Zürich wurde es zu wenig ins Zentrum gestellt. Heute, nach über 50 Jahren Genfer Praxis, ist es das stärkste Argument überhaupt. Das Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com muss das zentrale Kampagnendokument werden.
4. Der zweite Paragraph: Warum der Artenschutz dazugehört
Die Initiative geht bewusst über die Abschaffung der Hobby-Jagd hinaus. Der zweite Paragraph zum Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten ist aus drei Gründen strategisch wichtig:
Breitere Koalition. Ein reiner Anti-Hobby-Jagd-Artikel spricht Tierschützer an. Der Artenschutz-Paragraph mobilisiert zusätzlich Naturschützer, Vogelfreunde, Bibergruppen, Wolfsfreunde und alle, die sich über die zunehmende Abschusspolitik des Bundes ärgern. Die Koalition wird breiter, ohne dass die Botschaft verwässert wird.
Aktualität. Die Wolfsregulierung ist in der öffentlichen Debatte präsent wie selten zuvor. Im Juli 2025 wurde in Schwyz ein erstes Wolfsrudel bestätigt, fünf Wochen später lag die Abschussbewilligung vor, bis November waren drei von fünf Welpen tot. Die Berner Konvention hat den Wolf im Dezember 2024 herabgestuft. Das Parlament drängt auf weitere Lockerungen. Dieser Paragraph gibt der Basler Bevölkerung die Möglichkeit, ein Gegenzeichen zu setzen. Im Basler Kontext besonders relevant sind Arten, die im Siedlungsraum präsent sind: Biber, Schwarzstorch, Fledermäuse, Eisvogel. Die Initiative muss nicht allein durch den Wolf argumentieren.
Zukunftssicherung. Die «insbesondere»-Formulierung stellt sicher, dass der Schutz automatisch auch für Arten greift, die der Bund künftig auf eine Abschussliste setzt. Der Kanton muss nicht jedes Mal eine neue Initiative lancieren.
5. Warum der Rahmen 2026 breiter ist als 2020
2020 hat das Schweizer Stimmvolk eine missratene Revision des Jagdgesetzes mit 51,9 Prozent abgelehnt. Die Initiative «Für professionellen Wildtierschutz» operiert heute in einem fundamental veränderten politischen Umfeld. Diese Veränderung lässt sich auf vier Ebenen konkret begründen:
Was 2020 hypothetisch war, ist 2026 Realität
2020 war der Angriff auf mehrere geschützte Arten vor allem theoretisch. Das revidierte Hobby-Jagd-Gesetz hätte es ermöglicht, geschützte Arten leichter zu regulieren. Die Gegner argumentierten: «Heute der Wolf, morgen der Biber und der Luchs.» Das war ein wirksames, aber letztlich hypothetisches Argument. Heute ist dieses Szenario Realität geworden: Der Biber darf seit Februar 2025 abgeschossen werden, der Schutzstatus des Gänsesägers wird aktiv gesenkt, und BirdLife nennt öffentlich eine Liste weiterer Arten, die in der politischen Pipeline stehen. Was 2020 eine Warnung war, ist 2026 ein Faktum.
Mehr betroffene Interessengruppen
2020 ging es im Kern um Wolf, Luchs und Banngebiete. Die mobilisierten Kreise waren primär Naturschutzverbände und Wolfsfreunde. Heute kommen konkret hinzu: Fischereiverbände (weil der Gänsesäger-Abschuss die Forschungslage ignoriert und Fischern schadet, die auf intakte Ökosysteme angewiesen sind), Vogelschützer im engeren Sinn (BirdLife als Hauptbetroffene der Graureiher-, Höckerschwan- und Möwen-Debatte) sowie Biberfreunde, die mit Pro Natura und WWF eine eigene Basis mitbringen. Jede zusätzliche Art erweitert die potenzielle Koalition um eine Gruppe, die 2020 noch nicht direkt betroffen war.
Das demokratiepolitische Argument existierte 2020 nicht
2020 ging es um ein Gesetz, das vors Volk kam und abgelehnt wurde. Das war ein sauberer demokratischer Prozess. Heute kommt eine Ebene hinzu, die damals fehlte: Bundesrat Rösti hat den Volkswillen von 2020 per Verordnung ausgehebelt, ohne nochmals eine Abstimmung durchzuführen. Dieses «Verordnungsminister»-Argument spricht Menschen an, die mit Artenschutz wenig anfangen können, aber sehr wohl darauf reagieren, wenn ein Bundesrat einen Volksentscheid auf dem Verwaltungsweg untergräbt. Das erweitert den Rahmen über die Naturschutzszene hinaus in die demokratiepolitische Mitte.
Die internationale Dimension ist neu
2020 spielte die Berner Konvention keine Rolle in der Abstimmungsdebatte. Heute liefern das laufende Untersuchungsverfahren, die Rüge des Europarats-Ausschusses und die EGMR-Klage zusätzliches Argumentationsmaterial. Zwar haben diese Verfahren keine direkte Durchsetzungskraft, aber sie ermöglichen es, die Schweizer Wolfspolitik als internationalen Reputationsverlust zu rahmen, was gerade für bürgerliche Wählerinnen und Wähler ein relevantes Argument darstellt.
Zusammengefasst
2020 war der Rahmen: «Ein Gesetz bedroht mehrere Arten.» 2026 ist der Rahmen: «Ein Bundesrat hat einen Volksentscheid ausgehebelt, mehrere Arten werden bereits abgeschossen, und das Parlament baut den Schutzauftrag des Gesetzes systematisch ab.» Das ist nicht nur breiter, sondern auch konkreter und emotional zugänglicher, weil es nicht mehr um Hypothesen geht, sondern um eingetretene Fakten.
6. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten
Dies ist der Abschnitt, der in der Kampagnenvorbereitung am häufigsten vernachlässigt wird. Wer die Gegenargumente nicht kennt und nicht vorbereitet ist, verliert die Medienarbeit. Nachfolgend die drei wahrscheinlichsten Angriffspunkte der Gegnerschaft – und unsere Antworten.
Gegenargument 1: «Das ist ein Eingriff in die kantonale Jagdgesetzgebung»
Was die Gegner sagen werden: Die Kantone haben gemäss Bundesverfassung die Kompetenz, ihre Jagdgesetzgebung selbst zu regeln. Eine Initiative, die in das Jagdrecht eingreift, sei verfassungsrechtlich heikel oder verstosse gegen Bundesrecht.
Die Fakten: Genau das Gegenteil ist wahr. Das Schweizer Jagdrecht ist ausdrücklich föderalistisch aufgebaut: Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel beschränkt die Bundeskompetenzen auf die Festlegung jagdbarer Arten, Schonzeiten und eidgenössische Jagdbanngebiete. Den Vollzug und die Ausgestaltung regeln die Kantone selbst. Genf hat dies 1974 getan – und der Bund hat es nie angefochten, weil es sein Recht ist. Basel-Stadt hat erst 2023 ein neues kantonales Wildtier- und Jagdgesetz verabschiedet, was beweist, dass der Kanton in diesem Bereich autonom handelt. Eine Volksinitiative, die dieses Gesetz ändern will, ist der demokratische Normalfall.
Kommunikative Kurzformel: «Genf hat es 1974 gemacht. Der Bund hat es nie angefochten. Es ist unser kantonales Recht – und unser demokratisches Recht.»
Gegenargument 2: «Basel hat kaum Wildtierprobleme. Wozu die Initiative?»
Was die Gegner sagen werden: In Basel gibt es kaum Wildtiere und kaum Jagdaktivität. Die Initiative löse ein Problem, das gar nicht existiere. Das sei politischer Aktivismus ohne praktische Relevanz.
Die Fakten: Dieses Argument enthüllt unfreiwillig die Stärke unserer Position. Wenn Basel kaum Wildtierprobleme hat und kaum Jagdaktivität kennt, dann ist der Systemwechsel umso einfacher, günstiger und risikoloser. Tatsächlich haben nur die Gemeinden Bettingen und Riehen das Jagdregal, übertragen per Pachtvertrag an eine einzelne Jagdgesellschaft. Das heisst: Die Umstellung betrifft einen minimalen Bereich. Gleichzeitig wachsen auch in und um Basel die Wildtierpopulationen im Siedlungsraum: Füchse, Dachse, Biber, Rehe, Wildschweine. Professionelles Wildtiermanagement ist kein Luxus, sondern präventive Infrastruktur – so wie man eine Feuerwehr nicht erst gründet, wenn es brennt.
Kommunikative Kurzformel: «Wenn es so wenig zu tun gibt, kostet professioneller Wildtierschutz noch weniger. Das Argument widerlegt sich selbst.»
Gegenargument 3: «Die Kosten steigen – das zahlt am Ende der Steuerzahler»
Was die Gegner sagen werden: Professionelle Wildhüter kosten Steuergeld. Heute wird die Jagd durch Patentgebühren und Pachteinnahmen mitfinanziert. Der Wechsel belaste den Kanton finanziell.
Die Fakten: Das Kostenargument war in Zürich effektiv, weil es unwidersprochen blieb. Die angeblichen 20 Millionen Franken Mehrkosten wurden nie belegt; die Zürcher Jagdverwaltung blieb Antworten auf Anfragen nach dem Öffentlichkeitsgesetz schuldig. In Basel ist die Ausgangslage fundamental anders:
- Genf: 1.2 Millionen Franken Gesamtkosten pro Jahr für 500’000 Einwohner = 2.40 Franken pro Kopf.
- Basel-Stadt (Hochrechnung): 220’000 bis 320’000 Franken pro Jahr für 200’000 Einwohner = 1.10 bis 1.60 Franken pro Kopf.
- Zum Vergleich: Eine Tasse Filterkaffee kostet in Basel rund 4.50 Franken. Der professionelle Wildtierschutz für ein ganzes Jahr kostet weniger als ein Drittel davon.
Zudem: Wildschadenvergütungen in Genf betreffen mehrheitlich Tauben und Wildschweinschäden an Weinreben, nicht Grosswild. In Basel, wo die Wildtierdichte noch geringer ist, sind die Schadenrisiken entsprechend tiefer. Wildtierinspektor Gottlieb Dandliker bestätigt: «Das Jagdverbot für Hobby-Jäger in Genf ist die billigste Alternative für den Kanton und eindeutig auf lange Sicht finanziell tragbar.»
Kommunikative Kurzformel: «1 Franken 60 pro Einwohner und Jahr. Die Zürcher Zahl von 20 Millionen wurde nie belegt. Genf macht es vor – seit 50 Jahren.»
7. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften
Die gesamte Kampagne sollte sich auf drei einfache, wiederholbare Botschaften konzentrieren:
«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» Das ist das stärkste Argument, weil es kein Gedankenexperiment ist, sondern gelebte Realität. Mehr Biodiversität, stabile Populationen, minimale Kosten, 90 Prozent Zustimmung bei der Nachbefragung 2005.
«Professionell statt Hobby.» Die Frage ist nicht, ob Wildtiere gemanagt werden, sondern von wem: von ausgebildeten Fachpersonen im öffentlichen Interesse oder von Privatpersonen als Freizeitbeschäftigung. Die Antwort liegt auf der Hand.
«Weniger als ein Kaffee pro Jahr.» Die Kosten betragen 1.10 bis 1.60 Franken pro Einwohner. Das ist ein Betrag, den niemand ernsthaft als Argument gegen die Initiative verwenden kann.
8. Zeitplan und nächste Schritte
| Phase | Inhalt | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Komiteebildung & Textvorprüfung | Juristin/Jurist beiziehen; mind. 7 stimmberechtigte Komiteemitglieder mit BS-Wohnsitz rekrutieren; Verfassungs- vs. Gesetzesinitiative entscheiden | Monat 1–3 |
| Einreichung zur Vorprüfung | Staatskanzlei Basel-Stadt: abstimmungen@bs.ch, Rathaus Marktplatz 9, 4001 Basel | Monat 3–4 |
| Veröffentlichung & Sammelstart | 18-Monatsfrist beginnt mit Publikation im Kantonsblatt; Ziel: 4’000+ Unterschriften als Puffer | Monat 4 |
| Parteienkontakte & Koalitionsaufbau | Frühgespräche SP, Grüne, GLP, BastA!; Unterstützungsschreiben sichern | Monat 1–12 |
| Einreichung der Unterschriften | Staatskanzlei, amtliche Überprüfung | Monat 19–21 |
| Kantonsratsdebatte | Parlamentarische Verankerung; Medienarbeit intensivieren | Monat 22–30 |
| Abstimmungskampagne | Finale Mobilisierung, Infografiken, Medienpräsenz | Monat 30–36 |
Zur Frage Verfassungs- vs. Gesetzesinitiative: Diese Entscheidung ist vor der Vorprüfung zu klären. Eine Verfassungsinitiative ist schwerer rückgängig zu machen (Zweidrittelmehrheit nötig zur Aufhebung), eine Gesetzesinitiative ist einfacher formulierbar und weniger angreifbar wegen allfälliger Bundesrechtskollisionen. Juristischen Rat beizuziehen ist obligatorisch.
9. Kampagnenmaterial vorbereiten
- Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium nutzen. Die wissenschaftlichen Studien für Mediengespräche aufbereiten.
- Eine eigene Dossierseite zur Basel-Initiative aufbauen – analog zum Genf-Dossier, mit direktem Bezug zu Basler Verhältnissen.
- Infografiken erstellen: Kostenvergleich pro Einwohner (BS/GE), Biodiversitätsentwicklung Genf, Zeitstrahl «50 Jahre Erfolg».
- Lokale Medien frühzeitig einbinden: Bajour, bz Basel, BZ Basel, Telebasel. Die Initiative als positive Vision framen, nicht als Verbot.
10. Weiterführende Quellen
- Genfer Jagdverbot im Detail
- Wissenschaftliche Studien zur Hobby-Jagd
- Die Hobby-Jagd in der Schweiz: Fakten und Kritik
- Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und Jagd
- Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Basel-Stadt
- Psychologie der Hobby-Jagd (Kategorie)
- Wildtiere und Beutegreifer
- Eidgenössische Jagdstatistik (BAFU)
- Wildtier- und Jagdgesetz Basel-Stadt (SG 912.200)
- Bundesgesetz über die Jagd – Föderale Kompetenzverteilung
Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Basel-Stadt angepasst werden.
Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby
Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →
