Bayern droht Verbot der Fischotter-Jagd
Das ist ein ziemlich brisanter Fall, weil er gleich mehrere Ebenen berührt: Landesrecht, Bundesrecht, europäisches Artenschutzrecht – und dazu noch die praktische Frage, wie man streng geschützte Tiere überhaupt wirksam schützt, wenn Landesregeln deren Tötung erleichtern.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit dem Bund Naturschutz Bayern (BN) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Normenkontrollantrag zum Schutz des Fischotters eingereicht.
Ziel ist, die bayerische Jagdverordnung, die den Fang und die Tötung des streng geschützten Fischotters weitreichend erlaubt, auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen.
Nachdem die DUH am 30. Juni 2025 im Eilverfahren gegen eine der artenschutzrechtlichen Allgemeinverfügungen zum Abschuss des Fischotters in Oberfranken gewonnen hat, sorgt diese Normenkontrolle für eine gerichtliche Überprüfung der Änderungen der jagdrechtlichen Ausnahmeverordnung (GVBI.2024, S. 397).
Nach der geltenden Regelung, vorangetrieben vom stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger, werden Fang und Tötung des streng geschützten Fischotters an Fischteichen ganzjährig erlaubt – und das auf besonders brutale Weise auf der Jagd. So dürfen sogar Jungtiere von Hobby-Jägern erschossen werden und erwachsene Tiere dürfen trotz erheblicher Verletzungsgefahr mit Kastenfallen gefangen und die männlichen Tiere nach einer Wiegeprozedur getötet werden. Ausserdem erlaubt Bayern sogenannte Nachtzieltechnik und künstliche Lichtquellen sowie den Einsatz nicht selektiver Fallen für die Fischotter-Jagd.
Die bayerischen Regelungen verstossen gegen den Schutzstatus des Fischotters in zahlreichen FFH-Gebieten und gegen europäisches Artenschutzrecht. Mit den europarechtlich hier verbotenen Nachtsichtgeräten kann nicht sicher erkannt werden, ob es sich um ein weibliches Tier mit abhängigen Jungtieren handelt. Das verstösst unter anderem gegen den Elterntierschutz! Lebendfallen wiederum erfüllen beim Fischotter die Vorgaben hinsichtlich Selektion und Unversehrtheit nicht. Bayern muss bedrohte und streng geschützte Arten wie den Fischotter endlich schützen – und das geht nur mit einem Jagdrecht, das sich am Naturschutz orientiert. – Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH
Rückenwind für den Normenkontrollantrag gibt der jüngste Erfolg der DUH vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth: Nachdem sich die Behörde in Oberfranken zunächst geweigert hatte, setzte die DUH in dieser Woche die Rücknahme der letzten zwei Entnahmebescheide durch. Damit darf während des laufenden Verfahrens gegen die Allgemeinverfügung im Bezirk Oberfranken kein einziger Fischotter mehr getötet werden.
Eine Normenkontrolle prüft nicht einen einzelnen Bescheid, sondern die Gültigkeit der ganzen Verordnung. Wenn DUH und BN gewinnen, würde die beanstandete Jagdregelung für ganz Bayern kippen, nicht nur für einzelne Fälle.
Hintergrund:
Mit den Ausnahmeverordnungen nach Artenschutz- und Jagdrecht versucht die bayerische Staatsregierung seit Jahren, sich über europäisches Artenschutzrecht hinwegzusetzen. Die jetzt ermöglichten Tötungen und Fänge gefährden nach Einschätzung von DUH und BN die Stabilisierung der ehemals fast ausgerotteten Fischotterpopulation in Bayern.
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