Ein Privatwald, Esel auf der Weide, ein Schild mit klarer Botschaft: «Bosco privato, divieto di accesso ai cacciatori».
Und dann das, was im Tessin viele Konflikte rund um die Freizeitjagd auf den Punkt bringt: Das Schild wird mehrfach abgerissen, die Bitte der Eigentümer ignoriert, die Frustration wächst. Die Betroffenen sagen gegenüber tio.ch, Hobby-Jäger würden regelmässig durch ihr privates Waldareal streifen oder sich darin aufhalten, trotz wiederholter Signalisierung.
Der Bericht von Ticinonline schildert nicht nur Ärger über Sachbeschädigung. Er zeigt ein Muster: Wer sich der Freizeitjagd auf dem eigenen Grund aus ethischen Gründen entziehen will, stösst schnell an Grenzen, die das heutige Recht setzt. Konkret sagen die Eigentümer, sie hätten sich an Wildhüter und Polizei gewandt und die Rückmeldung erhalten: Ohne Umzäunung könne man Hobby-Jäger nicht vom Betreten abhalten. Gleichzeitig hält die Forstplanung des Kantons fest, in der Schweiz gelte freier Zugang zum Wald, und Zäune oder Konstruktionen, die den Zugang einschränken, seien grundsätzlich verboten bzw. bewilligungspflichtig.
Hier liegt der Kern des Problems: Freier Waldzugang für Fussgängerinnen und Fussgänger wird in der Praxis mit einem faktischen Durchmarschrecht für die Hobby-Jagd verwechselt. Doch Jagd ist nicht einfach «Nutzung wie jede andere». Jagd ist eine staatlich geregelte, bewaffnete Tätigkeit mit erheblicher Wirkung auf Tiere, Menschen und Sicherheit. Genau deshalb wirkt es wie ein systemischer Blindfleck, wenn Behörden auf «Zugang zum Wald» verweisen, während sich Eigentümerinnen gleichzeitig mit der Realität konfrontiert sehen, dass im eigenen Privatwald Tiere verfolgt und getötet werden können, obwohl man das aus Gewissensgründen ablehnt. Denn wer Jagd aus Gewissensgründen ablehnt, kann sich dem auf dem eigenen Grund nicht entziehen.
Ticinonline zitiert zudem die kantonale Argumentation, wonach Jagd im Rahmen des Managements von Huftieren «fundamental» für Wald und Verjüngung sei, und dass zu hohe Huftierbestände die Schutzfunktion des Waldes gefährden könnten. Das ist die klassische Rechtfertigung, mit der Freizeitjagd als vermeintliche Forstnotwendigkeit verkauft wird. Nur: Selbst wenn ein Kanton Wildbestände steuern will, folgt daraus nicht automatisch, dass private Eigentümer jede Form der Freizeitjagd auf ihrem Grund ertragen müssen, schon gar nicht gegen ihre ethische Überzeugung und trotz wiederholter Grenzverletzungen und Sachbeschädigung.
Genau hier setzt wildbeimwild.com seit Langem an, mit einem klaren politischen Vorschlag: Jagdruhe auf Privatwald durch «jagdliche Befriedung» aus ethischen Gründen. In unserem Mustertext wird verlangt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatwald und anderem Privatland auf Gesuch hin erreichen können, dass auf ihren Flächen keine Jagd zu Freizeitzwecken mehr ausgeübt wird, wenn sie die Jagd aus grundsätzlichen ethischen Überzeugungen ablehnen. Die Begründung stützt sich auf die Eigentumsgarantie, die Gewissensfreiheit und die menschenrechtliche Dimension der Zwangsbejagung unter der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Wichtig ist dabei: Der Vorschlag ist nicht «alles oder nichts». Der Mustertext sieht ausdrücklich eng umschriebene Ausnahmen vor, wenn überwiegende öffentliche Interessen betroffen sind, etwa bei Seuchenbekämpfung, Sicherheitsfragen oder zwingenden Naturschutzgründen. Und er hält fest, dass solche Eingriffe in der Regel durch die Wildhut erfolgen und sich auf das notwendige Minimum beschränken sollen. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen ethisch begründeter Jagdruhe und einer pauschalen Blockade jeder Bestandsregulierung.
Der Tessiner Fall ist deshalb mehr als eine lokale Anekdote über abgerissene Schilder. Er ist ein Realitätscheck: Wenn Eigentümerinnen im Luganese berichten, Verbotssignale würden «systematisch ignoriert» und sogar als «Trophäen» gesammelt, dann geht es nicht nur um Anstand, sondern um Machtverhältnisse. Und wenn die zuständige Amtsstelle sagt, man habe «nie Probleme oder Meldungen» über Unvereinbarkeit zwischen Jagd und Waldeigentümern gehabt, wirkt das angesichts solcher Berichte wie ein institutionelles Wegschauen.
Was jetzt zählt, ist politische Übersetzung. Wer solche Konflikte nicht weiter eskalieren lassen will, braucht klare Regeln statt Appelle an «respektvolles Verhalten». Kantone können Jagd so ausgestalten, dass Grundrechte, Eigentum und Wildtierschutz ernst genommen werden. Ein konkreter Hebel ist die Möglichkeit, Privatflächen aus ethischen Gründen jagdlich zu befrieden, mit klaren Ausnahmen für überwiegende öffentliche Interessen.
Mehr dazu im Hintergrund: «Jagdruhe auf Privatwald: Befriedung von Privatgrundstücken aus ethischen Gründen». Einordnung zur Grundrechtsfrage: «Jagd und Menschenrechte: Wenn Hobby-Jagd zum Grundrechtsproblem wird».
Der Fall aus dem Luganese zeigt: Solange Eigentümerinnen Jagd auf dem eigenen Grund nicht wirksam ausschliessen können, bleibt der Konflikt programmiert, und die Grenzen im Wald werden weiter zu einem Machtkampf.
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