Kaum ein anderes Land verfügt über so fortschrittliche Tierschutzgesetze wie die Schweiz.
Heute schützt der Staat nicht nur das Wohlbefinden der Tiere, sondern auch ihre Würde. Doch wie kam es dazu und wie sieht es im Vergleich aus?
Es gibt wenig Diskussionsbedarf: Die Schweiz sticht im Vergleich zu ihren EU-Nachbarn aus der Masse heraus. In der Tat sind Tierschutz und Tierethik in vielen EU-Ländern ein Fremdwort. Anders als in der Schweiz werden die landwirtschaftlichen Betriebe in der EU weder staatlich kontrolliert noch werden klare Tierschutzverstösse geahndet.
Während die Schweizer Tierschutzgesetzgebung detaillierte Vorschriften und Mindestanforderungen an den Platz für alle Nutztiere festlegt, gibt es in der EU keine Tierschutzrichtlinien für die Haltung von Kühen, Masttieren, Truthähnen, Straussen, Schafen, Ziegen, Pferden und allen Geflügelarten ausser Hühnern.
Dies bedeutet, dass mehr als 100 Millionen Tiere in der EU keinen gesetzlichen Schutz geniessen.
Manche Tiere sind gleicher
Zum Vergleich: Ein einzelnes Schwein in einem Schweizer Betrieb hat 0,9 m2 Platz (Biobetriebe bieten 1,65 m2 + zusätzlichen Auslauf), während ein einzelnes Schwein in einem durchschnittlichen EU-Betrieb 0,75 m2 zur Verfügung hat. Für Hühner sind die Prognosen ähnlich düster.
Nebenbei bemerkt: Während die Käfighaltung von Legehennen in der Schweiz verboten ist, sind sogenannte ausgestaltete Käfige in der Europäischen Union weiterhin erlaubt.
Die Lebensbedingungen für Rinder sind jedoch noch viel schlimmer.
In der Schweiz stehen einer Kuh 2 m2 Platz zur Verfügung, Biobetriebe gewähren ihr sogar 4,5 m2 mit zusätzlichem Auslauf. In der EU gibt es keine Vorschriften für die Rinderhaltung oder serienmässig hergestellte und verkaufte Haltungs- und Stalleinrichtungen. Letztere müssen in der Schweiz vor ihrer Zulassung auf Tierschutzkonformität und Praxistauglichkeit geprüft werden.
Die Schweiz verbietet auch einige der schmerzhaftesten Eingriffe an Tieren, während das Kupieren von Schnäbeln und Schwänzen sowie das Entfernen von Zähnen bei Ferkeln in der EU weiterhin erlaubt sind. Auf der anderen Seite verbietet Deutschland Anfang 2021 die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung, ein Gesetz, das südwestlich seiner Grenze bereits seit 2010 in Kraft ist.
Auch wenn die EU-Tierschutzgesetze sicherlich erhebliche Mängel aufweisen, hat jedes EU-Land das Recht, Vorschriften zur Verbesserung des Wohlergehens der Tiere zu erlassen.
Bisher hat nur Österreich Tierschutzgesetze erlassen, die so umfassend sind, dass sie mit denen der Schweiz mithalten können. Die meisten südeuropäischen Länder halten sich nicht einmal an die rudimentären EU-Richtlinien zum Tierschutz.
Was könnte sich ändern?
Doch es gibt einen Hoffnungsschimmer für die Tiere in der EU.
Die Europäische Union verhandelt derzeit im Rahmen des europäischen Green Deals über bessere Bedingungen für den Tierschutz. Konkret geht es darum, das Wohlergehen von Tieren in der landwirtschaftlichen Tierhaltung sowie bei Transport und Schlachtung zu verbessern. Darüber hinaus plant sie, die Käfighaltung von Geflügel und Kaninchen bis 2027 abzuschaffen und die Verwendung von Abferkelbuchten und -kisten für Sauen sowie von Einzelboxen für Kälber gleichzeitig mit einem schrittweisen Ausstieg zu verbieten.
Ich drücke die Daumen, dass die EU in Sachen Tierschutz weiter vorankommt und eines Tages mit den strengen Tierschutzgesetzen ihres Nachbarn gleichzieht.
Die ersten dokumentierten Tierschutzprobleme in der Schweiz tauchten Mitte des 18. Jahrhunderts auf. Die Ursache: Vivisektionen. In der Schweiz wurden die ersten öffentlichen Vivisektionen, d. h. Eingriffe an lebenden Tieren zu Versuchs- oder Forschungszwecken, an mehreren Universitäten durchgeführt und stiessen, wie nicht anders zu erwarten, auf starken Widerstand.
Damals gab es jedoch keinen organisierten Widerstand gegen diese Praxis. Doch nachdem sie die grausame Prozedur live miterlebt hatten, waren die Schweizer entschlossen, dies zu ändern und den Tieren künftig den Respekt entgegenzubringen, den sie verdienen.
1842, kurz nachdem sich die öffentliche Empörung im ganzen Land ausgebreitet hatte, erliess der Kanton Schaffhausen das erste Gesetz gegen Tierquälerei in der Schweiz. Im Jahr 1844 wurde in Bern der erste Tierschutzverein des Landes gegründet.
Bis 1885 erliessen alle Schweizer Kantone gesetzliche Bestimmungen gegen Tierquälerei, wobei einige Kantone zu diesem Zeitpunkt nur die öffentliche Tierquälerei verboten. Doch erst 1893 wurde das Schlachten ohne Betäubung – wie es bei Vivisektionen häufig der Fall war – per Volksentscheid verboten.
Das Schweizerische Bundesgesetz über den Tierschutz, eine Revision des Tierschutzgesetzes, trat 1978 in Kraft, nachdem es von 80 % der Stimmenden angenommen worden war. Doch obwohl das Gesetz als sehr umfassend angesehen wurde und die meisten Aspekte des Tierschutzes abdeckte, gingen die Schweizer noch einen Schritt weiter. Sie machten 1992 den Schutz der Tierwürde zu einem Verfassungsgrundsatz in der Schweiz und waren damit das erste Land, das diesen Grundsatz in seine Gesetze aufnahm.
Trotz ihrer fortschrittlichen Tierschutzgesetze hat die Schweiz in ihrem Bestreben nach strengeren Tierschutzgesetzen auch einige Rückschläge erlitten.
Im Jahr 1975 forderten die Schweizer in einer Petition ein Verbot der Massentierhaltung, das jedoch scheiterte. Erst letzten Monat wurde die Petition, die im Rahmen der direkten Demokratie in der Schweiz zur Volksabstimmung gestellt wurde, in neuer Form wiederbelebt, scheiterte aber erneut mit grossem Vorsprung.
Im Jahr 2010 lehnten alle Schweizer Kantone ein Referendum ab, das darauf abzielte, Anwälte im Namen der Tiere zu bestellen. Nur 29,5 % der Wähler sprachen sich für die umstrittene, von Tierschützern vorgeschlagene Änderung aus.
Derzeit wird die Schweiz auf dem Tierschutzindex von World Animal Protection mit der Note B (von A-G) bewertet. Im Vergleich dazu haben die meisten Länder der Europäischen Union die Note C oder schlechter, schreibt der local.com.
2 Kommentare
Bitte genau hinschauen, da gibt es noch viel zu tun! Ein “D” für “Protecting the welfare of wild animals” und ein “C” für “Protecting animals used in farming”
Stimmt teilweise. Bei der Umsetzung siehts anders aus, inkl. Jagdgesetz aus 1932.