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Verbot bleihaltiger Munition knapp gescheitert

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Der Nationalrat hat eine Motion der Nationalrätin Martina Munz während der Frühlingssession 2023 für ein Verbot bleihaltiger Munition mit 99 zu 94 Stimmen knapp abgelehnt.

Die Motion wurde unter anderem von dem Hobby-Jäger Fabio Regazzi bekämpft.

Obwohl der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt und die Motion zur Annahme empfohlen hat, wurde das überfällige Verbot verworfen. Die Gefährdung von Mensch und Tier ist erwiesen.

Das hochgiftige Schwermetall nehmen Wildtiere auf, wenn sie die Eingeweide fressen, die von den Jägern zurückgelassen werden. Dies ist ein schädlicher Cocktail für Greifvögel, aber auch für Füchse oder Marder. Eine erhöhte Bleikonzentration ist auch für den Menschen gefährlich.

Der Schweizer Tierschutz lies kürzlich Wildfleisch aus einheimischer Jagd untersuchen. In fünf von 13 untersuchten Proben wurde Blei nachgewiesen; zwei Proben lagen fast doppelt bzw. vierfach über dem Grenzwert. Bleihaltige Munition ist in Graubünden und im Wallis bereits verboten. Der Widerstand auf Bundesebene der Bürgerlichen und Jagdkreise ist unverständlich, gerade weil eine breite Palette an bleifreien Kugelgeschossen zur Auswahl steht.

In den Schweizer Alpen wurde wissenschaftlich belegt, dass Steinadler und Bartgeier an Bleivergiftungen erlegen sind, nachdem sie Reste von Wildtieren gefressen haben, die mit bleihaltiger Munition erlegt worden sind. Zudem kann auch das Wildbret für den menschlichen Konsum mit Blei kontaminiert sein. Das BLV empfiehlt deshalb Kindern bis zum 7. Lebensjahr, Stillenden, Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch auf den Verzehr von mit Bleimunition erlegtem Wild zu verzichten.

Der Bundesrat hat im Änderungsentwurf der Jagdverordnung vom 8. Mai 2020, in Artikel 1b, Absatz 4 vorgesehen bleihaltige Munition sowie Kupfer- und Zinkschrot bei Wasservögeln zu verbieten. Die Verordnung wurde bereits in die Vernehmlassung gegeben, anschliessend aber nicht in Kraft gesetzt, weil das Jagdgesetz am 27. September 2020 abgelehnt wurde, für welches Fabio Regazzi so weibelte.

Durch die Verordnungsänderung lässt sich verhindern, dass die Aufbrüche der geschossenen Tiere mit Bleipartikeln belastet sind. Damit wird die Gefahr der Bleivergiftung von Steinadlern, Bartgeiern oder anderen Greifvögeln, die von diesen Aufbrüchen fressen, an der Ursache bekämpft. Da auch Paarhufer und Murmeltiere als Wildbret gegessen werden, verbessert diese Bestimmung auch den Gesundheitsschutz des Menschen. Zudem soll auch die Verwendung von Bleischrot für die Jagd auf Feld- und Schneehasen verboten werden.

Von einem allgemeinen Verbot bleihaltiger Schrote kann laut Bundesrat vorläufig noch abgesehen werden, da beim Verschiessen von groben, bleifreiem Schroten aus konventionellen Jagdgewehren noch Sicherheitsbedenken bestehen. Das Verbot soll allerdings eingeführt werden, sobald diese Bedenken ausgeräumt werden können.

Gemäss neuen Erkenntnissen sind weitere Metalle (Zink, Kupfer) für Wasserorganismen stark giftig. Aus diesem Grund soll auch das Verwenden von Kupfer- und Zinkschroten für die Wasservogeljagd verboten werden,

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