2. April 2026, 06:01

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Kantonale Volksinitiative – Kanton Luzern

«Für professionellen Wildtierschutz»

Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs

Gestützt auf § 27 der Verfassung des Kantons Luzern vom 17. Juni 2007 und auf das Stimmrechtsgesetz

Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton Luzern stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:

Die Verfassung des Kantons Luzern vom 17. Juni 2007 wird um folgende Paragraphen ergänzt:

§ [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Revierjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Luzern untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

§ [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Im Kanton Luzern, dem grössten Revierjagd-Kanton der Zentralschweiz mit rund 420’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 1’493 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).

Die Hobby-Jagd wird in Luzern als Revierjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Behauptung übernehmen die Patentinhaber keine ökologische Verantwortung, sondern handeln im Rahmen kantonaler Abschusspläne, die primär auf die Interessen der Forst- und Landwirtschaft ausgerichtet sind (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Luzern sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der politische Druck auf weitere Arten wie Luchs, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu. Der Wolf ist am Pilatus und in der Zentralschweiz präsent. Das UNESCO-Biosphärenreservat Entlebuch, das einzige der Schweiz, beherbergt eine reiche Wildtierfauna. Der Luchs ist in den Luzerner Voralpen heimisch. Der Biber besiedelt die Reuss, die Kleine Emme und weitere Gewässer (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Der Kanton Luzern hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene.

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.

Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren. Die Population bewegt sich in einer für die Waldfläche verträglichen Dichte.

– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.

– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.

Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, mit biologischer Ausbildung und im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags. Ihr Ziel ist die Erhaltung gesunder Wildtierpopulationen, nicht die Maximierung der Abschusszahlen. Im Gegensatz dazu verfolgt die Hobby-Jagd systembedingt das Interesse, den eigenen Daseinszweck durch hohe Bestände jagdbarer Arten zu sichern (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehören Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, Umsiedlung, Geschmacksrepellentien und bauliche Schutzmassnahmen. In Genf werden Obstbäume mit Netzen geschützt, damit Rehe und Hasen keine Rinde abnagen. Für Wildschweine stellt der Kanton den Bauern Elektrozäune zur Verfügung. Diese Praxis zeigt: Koexistenz ist eine Frage des Willens, nicht der technischen Möglichkeit.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission, zusammengesetzt aus Tier- und Naturschutzverbänden, Wissenschaft und Behörden, verhindert, dass politischer Druck einzelner Interessengruppen das Wildtiermanagement verwässert. Die Initiative verankert diesen Schutzmechanismus konsequent, indem sie die Genehmigungspflicht der Wildtierkommission verfassungsmässig festschreibt.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig. Die Hobby-Jagd stört diesen natürlichen Prozess, indem sie Sozialstrukturen zerstört, Reproduktionsraten künstlich erhöht und Wanderungsbewegungen verändert.

4. Warum Luzern?

Der Kanton Luzern eignet sich aus mehreren Gründen besonders für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:

Grösster Revierjagd-Kanton der Zentralschweiz. Luzern ist nach Bern der zweitgrösste Revierjagd-Kanton der Deutschschweiz. Wenn professioneller Wildtierschutz in Luzern funktioniert, funktioniert er in jedem Revierjagd-Kanton der Zentralschweiz. Der Systemwechsel ist administrativ einfacher als in Revierjagd-Kantonen, weil keine Jagdpachtverträge aufgelöst und keine Gemeinden entschädigt werden müssen.

UNESCO-Biosphärenreservat Entlebuch. Das Entlebuch ist das einzige UNESCO-Biosphärenreservat der Schweiz. Es beherbergt eine reiche Wildtierfauna, darunter Luchs, Rothirsch und zahlreiche geschützte Vogelarten. Professionelles Wildtiermanagement würde die ökologische Bedeutung des Biosphärenreservats stärken und den UNESCO-Auftrag konsequenter umsetzen als die Hobby-Jagd (vgl. wildbeimwild.com zu Nationalparks und Schutzgebieten).

Wolf am Pilatus. Der Wolf ist am Pilatus und in der Zentralschweiz dokumentiert. Die kontrovörsen Wolfsabschüsse haben die Debatte politisiert. Die Initiative bietet eine verfassungsmässige Antwort auf die Wolfsdebatte: Professionelles Wildtiermanagement statt politisch motivierter Abschüsse (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

4’000 Unterschriften. Bei 420’000 Einwohnern sind 4’000 Unterschriften weniger als ein Prozent der Bevölkerung. In Luzern, Emmen, Kriens, Horw, Sursee und Willisau lässt sich effizient sammeln (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Biber an Reuss und Kleiner Emme. Der Biber ist entlang der Reuss, der Kleinen Emme und weiterer Gewässer dokumentiert. Seit Februar 2025 darf er schweizweit auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Die Initiative schützt den Biber im Kanton (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern).

Tourismuskanton. Luzern ist einer der bedeutendsten Tourismuskantone der Schweiz. Die Präsenz von Wildtieren in der Landschaft ist ein touristisches Kapital. In Genf zeigt die Erfahrung, dass die Wildtiere in hobby-jagdfreien Gebieten eine geringere Fluchtdistanz haben und für Erholungssuchende sichtbarer sind. Professioneller Wildtierschutz erhöht die Attraktivität des Kantons für den Naturtourismus.

Luchs in den Voralpen. Der Luchs ist in den Luzerner Voralpen heimisch und reguliert auf natürliche Weise den Rehbestand. Professionelles Wildtiermanagement schützt den Luchs und nutzt seine ökologische Funktion.

5. Zum Initiativtext

Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd

Das Verbot der Revierjagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform. Im Unterschied zu Revierjagd-Kantonen müssen in Luzern keine Jagdpachtverträge aufgelöst und keine Gemeinden entschädigt werden: Die bestehenden Patente erlöschen und bereits bezahlte Gebühren werden anteilig rückerstattet.

Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement

Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben der Wildtierpflege und, wo nötig, der Bestandsregulierung. Diese Fachpersonen verfügen über eine umfassendere biologische oder wildökologische Ausbildung und handeln auf wissenschaftlicher Grundlage und im öffentlichen Interesse. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren.

Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio

Die zentrale Neuerung gegenüber dem heutigen System: Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen haben Vorrang. In Genf werden jährlich im Durchschnitt rund 250 Wildschweine durch Wildhüter erlegt (gemäss BAFU-Jagdstatistik), hauptsächlich Jungtiere, wobei Leittiere aus ethischen Gründen und zur Wahrung der sozialen Stabilität der Rotten explizit geschont werden.

Absatz 4 – Wildtierkommission

Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell der verfassungsmässigen Faunakommission nachempfunden. Sie stellt sicher, dass Tier- und Naturschutzverbände ein Mitspracherecht bei Regulierungsentscheiden haben und verhindert, dass die Regierung eigenständig und unter dem Druck von Interessengruppen Ausnahmen bewilligt. Die Einbindung der Wissenschaft gewährleistet, dass Entscheidungen evidenzbasiert erfolgen und nicht auf den jagdideologischen Mythen beruhen, mit denen die Hobby-Jagd-Lobby ihre Praxis seit Jahrzehnten legitimiert.

Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz

Dieser Absatz verankert das Leitbild des professionellen Wildtierschutzes in der Verfassung: Die Natur reguliert sich weitgehend selbst, wenn der Mensch nicht durch massenhaftes Abschiessen in die Populationsdynamik eingreift. Die Förderung der Koexistenz umfasst in Luzern insbesondere die Sicherung und Vernetzung von Wildtierkorridoren entlang der Reuss und der Kleinen Emme, die ökologische Aufwertung des UNESCO-Biosphärenreservats Entlebuch und die Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten gegenüber Wildtieren (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Übergangsbestimmungen

Die Frist von zwei Jahren gibt dem Regierungsrat genügend Zeit, die Ausführungsgesetzgebung zu erarbeiten, professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager einzustellen und die Wildtierkommission zu konstituieren. Die bestehende Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) kann als institutionelle Basis dienen. Der Systemwechsel von der Revierjagd zur Regiejagd ist administrativ einfacher als in Revierjagd-Kantonen: Es müssen keine Pachtverträge aufgelöst und keine Gemeinden entschädigt werden.

6. Zum zweiten Paragraphen: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Der zweite Paragraph ist für Luzern besonders relevant. Der Wolf ist am Pilatus und in der Zentralschweiz präsent. Der Luchs ist in den Voralpen heimisch. Der Biber besiedelt die Reuss, die Kleine Emme und weitere Gewässer. Das UNESCO-Biosphärenreservat Entlebuch beherbergt zahlreiche geschützte Arten. Der Artenschutz-Paragraph verankert den Verzicht auf Regulierungsgesuche in der Verfassung und gibt dem Kanton eine klare Haltung in der nationalen Debatte.

Die «insbesondere»-Formulierung ist als dynamische Verweisung auf das Bundesrecht konzipiert. Sie stellt sicher, dass der kantonale Schutz automatisch auch für Arten greift, die der Bundesgesetzgeber künftig unter Schutz stellt oder auf eine Regulierungsliste setzt, ohne dass eine Verfassungsänderung nötig wäre (vgl. die Analyse der Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Luzern

Das Genfer Referenzbudget

In Genf, das mit 282 km² rund fünfmal kleiner ist als Luzern und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich: rund 600’000 Franken für Personal, rund 250’000 Franken für Prävention und rund 350’000 Franken für Schadensvergütung.

Konservative Hochrechnung für Luzern

Für Luzern mit 1’493 km² Fläche und rund 420’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung. Diese rechnet grosszügig und berücksichtigt die Voralpen- und Alpgebiete (Entlebuch, Pilatus, Napf), den Herdenschutz-Aufbau und das Übergangsmanagement:

Personalkosten: 840’000 bis 1’400’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 7 bis 10 Vollzeitstellen. Eine Vollzeitstelle im kantonalen Dienst kostet inklusive Sozialabgaben und Arbeitgebernebenkosten rund 120’000 bis 140’000 Franken jährlich. Luzern ist fünfmal grösser als Genf und topographisch vielfältig: Mittelland im Norden, Voralpen und Alpen im Süden (Entlebuch, Pilatus, Napf). Der Wolf am Pilatus machte 2023/2024 national Schlagzeilen und erfordert spezialisiertes Grossraubtier-Management.

Sachkosten: 180’000 bis 300’000 Franken jährlich. Ausrüstung, Fahrzeuge, Vergrämungsgeräte, Monitoring-Infrastruktur (Fotofallen, GPS-Sender), bauliche Schutzmassnahmen, Elektrozäune und Öffentlichkeitsarbeit. Im voralpinen und alpinen Gelände sind die Sachkosten höher als im Flachland.

Schadensvergütung: 100’000 bis 250’000 Franken jährlich. Hauptsächlich Wildschweinschäden in der Landwirtschaft, Verbissschäden im Wald, Biberschäden an Gewässern und allfällige Wolfsrissschäden. Die höhere Schätzung berücksichtigt die zunehmende Wolfspärsenz am Pilatus.

Herdenschutz-Startinvestition: 400’000 bis 700’000 Franken. In den ersten drei bis fünf Jahren nach dem Systemwechsel braucht es eine einmalige Startinvestition in die Herdenschutz-Infrastruktur für das Entlebuch und die Pilatus-Region: Herdenschutzhunde-Programme, mobile Zäune, Nachtpferche, Ausbildung von Hirten. Diese Investition ist nicht wiederkehrend und wird über drei bis fünf Jahre amortisiert. Im Luzerner Mittelland sind diese Kosten nicht nötig.

Gesamtkosten: 1’120’000 bis 1’950’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 2.65 bis 4.65 Franken pro Einwohner und Jahr.

Kompensatorische Reproduktion und Übergangsmanagement

Die kompensatorische Reproduktion – die durch Jagddruck künstlich erhöhte Fortpflanzungsrate – betrifft auch den Kanton Luzern. Die Hobby-Jagd produziert mehr Geburten, als sie Tiere entnimmt. Nach dem Systemwechsel braucht es in den ersten drei bis fünf Jahren ein aktives Übergangsmanagement, das die Populätionsdichte auf ein natürliches Niveau zurückführt. Professionelle Wildhüter übernehmen diese Aufgabe auf wissenschaftlicher Grundlage und ohne wirtschaftliche Eigeninteressen.

8. Zum Initiativprozess im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern ist für eine Volksinitiative auf Verfassungsebene die Sammlung von 4’000 Unterschriften innert 6 Monaten erforderlich (§ 27 Abs. 2 KV LU). Das Initiativkomitee muss beim Staatskanzlei angemeldet werden. Bei Einreichung prüft der Regierungsrat die Initiative auf Zulässigkeit. Bei Gutheissung wird sie dem Kantonsrat und anschliessend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Die 4’000 Unterschriften können in Luzern, Emmen, Kriens, Horw, Sursee und Willisau gesammelt werden. Das sind die grössten Städte des Kantons Luzern. Mit einem professionellen Sammelsystem ist das erreichbar.

9. Strategische Einbettung

Die Luzerner Initiative ist Teil einer nationalen Strategie: In mehreren Kantonen werden koordiniert Volksinitiativen für professionellen Wildtierschutz lanciert. Koordinierte Massnahmen auf nationaler Ebene schaffen Synergien bei der Argumentation, der Medienarbeit und der politischen Positionierung. Der Kanton Luzern eignet sich als Pilotkanton für die Zentralschweiz.

10. Weiteres Vorgehen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Luzern angepasst werden.

Der nächste Schritt ist die Bildung eines Initiativkomitees im Kanton Luzern, bestehend aus Personen aus verschiedenen Gemeinden des Kantons, mit stimmberechtigten Personen aus dem Kanton Luzern. Das Komitee stellt die Trägerschaft der Initiative sicher und gibt ihr politische Legitimität.

Die rechtliche Grundlage, die politische Argumentation, der kommunikative Rahmen und das Budget sind mit diesem Dokument gelegt. Das Initiativkomitee kann direkt mit der Umsetzung beginnen.

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Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Luzern angepasst werden.

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