Kantonale Volksinitiative – Kanton Basel-Landschaft
«Für professionellen Wildtierschutz»
Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs
Gestützt auf § 28 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 und auf das Gesetz über die politischen Rechte (GpR)
Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]
Initiativtext
Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:
Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 wird um folgende Paragrafen ergänzt:
§ [neu] Professioneller Wildtierschutz
1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Revierjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Basel-Landschaft untersagt. Bestehende Jagdpachtverträge zwischen Gemeinden und Jagdgesellschaften werden nicht erneuert.
2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.
3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.
4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.
5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier im Siedlungs- und Landwirtschaftsraum.
6 Der Kanton entschädigt die Gemeinden für den Wegfall der Jagdpachteinnahmen im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung.
7 Das Nähere regelt das Gesetz.
§ [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.
2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.
3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.
4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.
Übergangsbestimmung
1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.
2 Bestehende Jagdpachtverträge laufen mit der jeweils nächsten ordentlichen Vertragserneuerung aus, spätestens aber innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung.
3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher und regelt die Entschädigung der Gemeinden für entfallende Jagdpachteinnahmen.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Der Kanton Basel-Landschaft umfasst 518 km² und rund 290’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Er erstreckt sich von den dicht besiedelten Vororten der Stadt Basel (Bezirk Arlesheim) über das hügelige Mittelland (Bezirke Liestal und Sissach) bis in das Laufental (Bezirk Laufen) und das Oberbaselbiet (Bezirk Waldenburg). Rund 42 Prozent der Kantonsfläche sind bewaldet, rund 38 Prozent landwirtschaftlich genutzt.
Die Hobby-Jagd wird in Basel-Landschaft als Revierjagd organisiert. Das Jagdrecht gehört den Gemeinden, die es per Pachtvertrag an Jagdgesellschaften vergeben. Diese Jagdgesellschaften bestehen aus Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern, die als Freizeitbeschäftigung Wildtiere töten. Das System der Revierjagd erzeugt dabei eine besonders problematische Dynamik: Die Jagdgesellschaften sind lokal verankert, oft personell mit Gemeinderäten und Bürgergemeinden verflochten und bilden geschlossene Zirkel, in die Aussenstehende kaum Einblick haben (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com sowie die Psychologie der Jagd im Kanton Basel-Landschaft).
Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com). Die Hobby-Jagd dient weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten.
Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. In den beiden bisherigen Regulierungsperioden 2023/2024 und 2024/2025 hat das BAFU den Abschuss von insgesamt rund 225 Wölfen genehmigt; tatsächlich erlegt wurden 147 Tiere. Im Dezember 2024 wurde der Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von «streng geschützt» auf «geschützt» herabgestuft. Der politische Druck auf weitere Arten wie Luchs, Biber, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com).
Der Kanton Basel-Landschaft hat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt ein klares Zeichen zu setzen: für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd und für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene.
2. Das Vorbild: Kanton Genf
Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.
Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:
– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Das Gebiet des Genfer Sees und der Rhône erhielt internationale Bedeutung für den Vogelschutz.
– Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz. Vor der Abstimmung 1974 hatte die Hobby-Jagd-Lobby behauptet, der Feldhase würde ohne Hobby-Jagd durch Beutegreifer ausgerottet. Das Gegenteil ist eingetreten.
– Der Kanton verfügt heute über einen wachsenden Bestand von rund 60 bis 100 Rothirschen und rund 680 Rehen (2024, gemäss eidgenössischer Jagdstatistik BAFU). Der Rehbestand hat sich seit 2015 von rund 330 auf 680 Tiere verdoppelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren. Die professionelle Wildhut greift gezielt und in minimalem Umfang ein, anstatt wie in der Hobby-Jagd möglichst hohe Abschusszahlen anzustreben.
– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.
– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. 3 Vollzeitstellen), rund 250’000 Franken für Prävention und rund 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr. Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).
Eine ausführliche Darstellung des Genfer Modells mit allen Zahlen findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.
3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd
Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:
Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, mit biologischer Ausbildung und im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags. Ihr Ziel ist die Erhaltung gesunder Wildtierpopulationen, nicht die Maximierung der Abschusszahlen. Im Gegensatz dazu verfolgt die Hobby-Jagd systembedingt das Interesse, den eigenen Daseinszweck durch hohe Bestände jagdbarer Arten zu sichern (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).
Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehören Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, Umsiedlung, Geschmacksrepellentien und bauliche Schutzmassnahmen. In Genf werden Obstbäume mit Netzen geschützt, damit Rehe und Hasen keine Rinde abnagen. Für Wildschweine stellt der Kanton den Bauern Elektrozäune zur Verfügung. Diese Praxis zeigt: Koexistenz ist eine Frage des Willens, nicht der technischen Möglichkeit.
Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission, zusammengesetzt aus Tier- und Naturschutzverbänden, Wissenschaft und Behörden, verhindert, dass politischer Druck einzelner Interessengruppen das Wildtiermanagement verwässert. Die Basler Initiative verankert diesen Schutzmechanismus verfassungsmässig, indem sie die Genehmigungspflicht der Wildtierkommission festschreibt.
Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig. Die Hobby-Jagd stört diesen natürlichen Prozess, indem sie Sozialstrukturen zerstört, Reproduktionsraten künstlich erhöht und Wanderungsbewegungen verändert.
4. Warum Basel-Landschaft?
Basel-Landschaft eignet sich aus mehreren Gründen besonders für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:
Tiefste Unterschriftenhürde. Für eine kantonale Volksinitiative in Basel-Landschaft sind lediglich 1’500 gültige Unterschriften erforderlich, bei einer Sammelfrist von 24 Monaten (2 Jahren). Das ist eine der tiefsten Hürden in der Schweiz und realistisch erreichbar.
Gemeinsame Verwaltungsstruktur mit Basel-Stadt. Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreiben gemeinsam das Amt für Wald und Wild beider Basel. Diese bestehende Struktur vereinfacht den Systemwechsel erheblich: Die institutionelle Basis für professionelles Wildtiermanagement ist bereits vorhanden. Sollte Basel-Stadt die parallele Initiative annehmen, würde ein einheitliches System über den gesamten Grossraum Basel entstehen.
Überschaubare Fläche. Mit 518 km² ist Basel-Landschaft der drittkleinste Flächenkanton der Deutschschweiz. Die Umstellung ist praktisch handhabbar und finanziell tragbar. Die konkreten Kosten sind in Abschnitt 7 dargelegt.
Revierjagd als Schwachstelle. Die Revierjagd in Basel-Landschaft ist ein System der geschlossenen Zirkel. Das Jagdrecht gehört den Gemeinden, die es an Jagdgesellschaften verpachten. Diese Gesellschaften bestimmen selbst, wer aufgenommen wird, und bilden lokale Machtstrukturen, die weder demokratisch legitimiert noch fachlich kontrolliert sind. Die Bevölkerung hat faktisch keinen Einfluss darauf, wer in ihrer Gemeinde welche Wildtiere tötet, in welcher Zahl und nach welchen Kriterien. Die Initiative gibt der Bevölkerung diese Kontrolle zurück (vgl. die Psychologie der Jagd im Kanton Basel-Landschaft).
Urbanisierungstendenz. Der Bezirk Arlesheim, in dem über 40 Prozent der Kantonsbevölkerung leben, ist nahezu vollständig urbanisiert und grenzt direkt an die Stadt Basel. Auch in den übrigen Bezirken nimmt die Urbanisierung zu. Die jagdkulturelle Tradition ist in Basel-Landschaft weniger tief verwurzelt als in alpinen Kantonen.
Signalwirkung. Ein Erfolg in Basel-Landschaft wäre, nach Genf und allenfalls Basel-Stadt, ein weiteres Schweizer Beispiel für professionellen Wildtierschutz. Ein Doppelerfolg beider Basel hätte eine Signalwirkung, die weit über die Region hinausginge.
5. Zum ersten Paragraphen: Professioneller Wildtierschutz
Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd und Ende der Jagdpachtverträge
Das Verbot der Hobby-Jagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell (Art. 162 der Genfer Kantonsverfassung). Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform.
Der Zusatz zur Nichterneuerung der Jagdpachtverträge ist für Basel-Landschaft spezifisch und notwendig, weil hier im Unterschied zu Basel-Stadt ein flächendeckendes Pachtsystem besteht. Die Formulierung respektiert die bestehenden vertraglichen Bindungen, indem sie keine sofortige Kündigung verlangt, sondern die Verträge mit dem nächsten ordentlichen Erneuerungstermin auslaufen lässt.
Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement
Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben der Wildtierpflege und, wo nötig, der Bestandsregulierung. Das bestehende Amt für Wald und Wild beider Basel bietet die ideale institutionelle Plattform für die Ansiedlung dieser Fachstellen.
Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio
Die zentrale Neuerung gegenüber dem heutigen System: Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen haben Vorrang. In Genf werden jährlich im Durchschnitt rund 250 Wildschweine durch Wildhüter erlegt, wobei Leittiere aus ethischen Gründen und zur Wahrung der sozialen Stabilität der Rotten explizit geschont werden. Die Abschusszahlen sind damit erheblich geringer als in vergleichbaren Kantonen mit Hobby-Jagd, wo die Abschüsse nicht nur der Schadensabwehr, sondern primär dem Hobby dienen.
Absatz 4 – Wildtierkommission
Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie stellt sicher, dass Tier- und Naturschutzverbände ein Mitspracherecht bei Regulierungsentscheiden haben, und verhindert, dass die Regierung eigenständig und unter dem Druck von Interessengruppen Ausnahmen bewilligt. Die Einbindung der Wissenschaft gewährleistet, dass Entscheidungen evidenzbasiert erfolgen und nicht auf den jagdideologischen Mythen beruhen, mit denen die Hobby-Jagd-Lobby ihre Praxis seit Jahrzehnten legitimiert.
Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz
In Basel-Landschaft ist die Vernetzung von Lebensräumen besonders wichtig: Der Kanton liegt im Spannungsfeld zwischen dem dicht besiedelten Agglomerationsgürtel und den noch relativ intakten Waldgebieten des Juras. Wildtierkorridore zwischen diesen Landschaftsräumen sind für die genetische Vielfalt und die natürliche Ausbreitung von Arten unverzichtbar. Das heutige System der Revierjagd fragmentiert diese Korridore zusätzlich, weil jede Jagdgesellschaft ihr Revier unabhängig bewirtschaftet, ohne Gesamtkoordination über die Reviergrenzen hinweg (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).
Absatz 6 – Entschädigung der Gemeinden
Dieser Absatz ist für Basel-Landschaft als Revierjagd-Kanton spezifisch und zentral. In der Revierjagd fliessen die Pachterlöse an die Gemeinden. Diese Einnahmen sind für die meisten Gemeinden fiskalisch unbedeutend – die jährlichen Pachtzinsen pro Revier liegen typischerweise im tiefen fünfstelligen Bereich –, werden aber von Gemeindepolitikern als Argument gegen den Systemwechsel instrumentalisiert. Die Initiative begegnet diesem Einwand, indem sie eine kantonale Entschädigung für den Wegfall der Pachteinnahmen verfassungsmässig garantiert.
Übergangsbestimmungen
Die Frist von zwei Jahren für die Ausführungsgesetzgebung entspricht dem Basler-Städter Modell. Der Zusatz zur Auslaufklausel der Jagdpachtverträge ist für Basel-Landschaft spezifisch: Bestehende Verträge werden nicht sofort gekündigt, sondern laufen mit dem nächsten ordentlichen Erneuerungstermin aus, spätestens aber innert fünf Jahren. Diese grosszügige Übergangsfrist respektiert die bestehenden Vertragsverhältnisse und gibt den Gemeinden genügend Zeit für die Umstellung.
6. Zum zweiten Paragraphen: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten
Absatz 1 – Verzicht auf präventive Regulierung geschützter Arten
Der Kern dieses Paragraphen ist der bewusste Verzicht des Kantons auf die Möglichkeit, beim Bund Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Arten zu stellen. Das revidierte eidgenössische Jagdgesetz (Art. 7a JSG) ermächtigt die Kantone zur präventiven Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Der Kanton übt mit diesem Paragraphen lediglich seine Kompetenz aus, von einer bundesrechtlichen Ermächtigung keinen Gebrauch zu machen.
Dies ist besonders wichtig für Basel-Landschaft, wo mehrere geschützte Arten tatsächlich vorkommen oder sich ausbreiten: Der Biber ist entlang der Birs, der Ergolz und weiterer Gewässer dokumentiert. Der Luchs kommt im Juragebiet des Kantons vor. Die Rückkehr des Fischotters in die Nordwestschweiz ist absehbar (vgl. die Analyse der Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).
Absatz 2 – Koexistenz und passive Schadensverhütung
Anstelle von Abschüssen setzt der Kanton auf präventive, nicht-letale Massnahmen. In Basel-Landschaft betrifft dies besonders die Koexistenz mit dem Biber, dessen Dämme und Grabaktivitäten gelegentlich zu Konflikten mit der Landwirtschaft und dem Hochwasserschutz führen. Professionelles Bibermanagement nach dem Genfer Vorbild setzt auf bauliche Schutzmassnahmen, Drainagesysteme und gegebenenfalls die fachgerechte Umsiedlung, nicht auf Abschüsse.
Absatz 3 – Vorbehalt für Gefahrenabwehr
Dieser Vorbehalt stellt sicher, dass der Kanton seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr nachkommen kann. Die doppelte Einschränkung – «unmittelbar» und «erheblich» – verhindert, dass der Vorbehalt als Einfallstor für routinemässige Abschüsse missbraucht wird.
Absatz 4 – Aktive Schutzpolitik gegenüber dem Bund
Dieser Absatz verpflichtet den Kanton, sich in der interkantonalen Zusammenarbeit und bei Vernehmlassungen zu Bundesverordnungen aktiv für den Artenschutz einzusetzen. Basel-Landschaft könnte gemeinsam mit Basel-Stadt als Doppelkanton eine klare Stimme für den Schutz bedrohter Arten in der nationalen Debatte bilden.
7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Basel-Landschaft
Das Genfer Referenzbudget
In Genf, das mit 282 km² etwa halb so gross ist wie Basel-Landschaft und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich: rund 600’000 Franken für Personal (ca. 3 Vollzeitstellen), rund 250’000 Franken für Prävention und rund 350’000 Franken für Schadensvergütung.
Hochrechnung für Basel-Landschaft
Für Basel-Landschaft mit 518 km² Fläche und rund 290’000 Einwohnerinnen und Einwohnern ergibt sich folgende realistische Kostenschätzung:
Personalkosten: 360’000 bis 480’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 3 bis 4 Vollzeitstellen für professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager. Eine Vollzeitstelle im kantonalen Dienst kostet inklusive Sozialabgaben und Arbeitgebernebenkosten rund 120’000 bis 140’000 Franken jährlich. Diese Fachpersonen können im bestehenden Amt für Wald und Wild beider Basel angesiedelt werden.
Sachkosten: 80’000 bis 120’000 Franken jährlich. Dazu gehören Ausrüstung, Fahrzeuge, Vergrämungsgeräte, Monitoring-Infrastruktur (Fotofallen, GPS-Sender), Elektrozäune für Landwirtschaftsbetriebe, Baumschutz und Öffentlichkeitsarbeit.
Schadensvergütung: 50’000 bis 100’000 Franken jährlich. Hauptsächlich Wildschweinschäden an Kulturen, Verbissschäden durch Rehe im Wald und gelegentliche Biberschäden an Uferböschungen.
Entschädigung der Gemeinden: 100’000 bis 200’000 Franken jährlich. Die Jagdpachteinnahmen der Gemeinden bewegen sich typischerweise im tiefen fünfstelligen Bereich pro Revier.
Wegfallende Einnahmen
Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Pachteinnahmen aus der Revierjagd von geschätzt 200’000 bis 400’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).
Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).
Gesamtkosten: 590’000 bis 900’000 Franken jährlich. Das entspricht rund 2.00 bis 3.10 Franken pro Einwohner und Jahr (brutto).
Einsparungen und Nettomehrkosten
Dem stehen Einsparungen gegenüber: Der Kanton muss keine Jagdpachtverwaltung mehr betreiben, keine Jagdprüfungen abnehmen und keine Jagdaufsicht organisieren. Der Genfer Faunainspektor Dandliker weist darauf hin, dass die Organisation einer Patentjagd mindestens zwei Vollzeitstellen erfordern würde; für die Verwaltung der Revierjagd mit ihren Pachtverträgen, Revierplanungen und Abschussplankontrollen dürfte der Aufwand vergleichbar sein. Eine realistische Schätzung der Nettomehrkosten liegt bei 300’000 bis 500’000 Franken jährlich, was rund 1.00 bis 1.70 Franken pro Einwohner entspricht.
8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht
Die Initiative ist bundesrechtskonform. Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt den Kantonen die Regelung der Jagdberechtigung, des Jagdsystems, des Jagdgebiets und der Jagdaufsicht ausdrücklich (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme – Patentjagd, Revierjagd und Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert seit 1974 die Regiejagd und hat in über 50 Jahren nie eine bundesrechtliche Beanstandung erfahren.
Die Beendigung der Jagdpachtverträge durch Nichterneuerung berührt die Eigentumsgarantie nicht, da Jagdpachtverträge befristete öffentlich-rechtliche Verträge sind, auf deren Erneuerung kein Rechtsanspruch besteht. Die grosszügige Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren respektiert den Vertrauensschutz.
Art. 7a JSG ermöglicht den Kantonen die präventive Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Der Verzicht auf diese Möglichkeit verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention. Die Initiative wahrt die Einheit der Materie, da sich sämtliche Bestimmungen auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.
9. Vorwegnahme absehbarer Einwände
«Basel-Landschaft ist kein Stadtkanton – das Genfer Modell funktioniert hier nicht»
Die Fakten: Genf ist mit 282 km² etwa halb so gross wie Basel-Landschaft und verfügt ebenfalls über erhebliche landwirtschaftliche Flächen, darunter Weinbau, Ackerbau und Grünland. Die Wildschweindichte in Genf ist stabil bei rund 5 Tieren pro km² Waldfläche, die Abschüsse durch professionelle Wildhüter liegen bei durchschnittlich rund 250 Tieren pro Jahr. Das System funktioniert auch in einer Landschaft mit gemischter Nutzung.
Kommunikative Kurzformel: «Genf hat Weinberge, Äcker und Wald – und professioneller Wildtierschutz funktioniert dort seit 50 Jahren. Basel-Landschaft ist nicht grösser als Genf.»
«Die Gemeinden verlieren ihre Pachteinnahmen»
Die Fakten: Die Jagdpachteinnahmen sind für die meisten Gemeinden fiskalisch marginal. Die Initiative sieht eine kantonale Entschädigung für den Wegfall der Pachteinnahmen vor (Absatz 6). Von einer Enteignung kann keine Rede sein: Das Jagdrecht der Gemeinden wird nicht aufgehoben, sondern das Recht zur Verpachtung an Private wird durch professionellen Vollzug ersetzt.
Kommunikative Kurzformel: «Die Pachteinnahmen machen weniger als ein Prozent eines typischen Gemeindehaushalts aus. Die Initiative entschädigt die Gemeinden – und die Wildtiere werden nicht mehr zum Freizeitvergnügen getötet.»
«Die Jagdgesellschaften leisten wertvolle Arbeit für die Gemeinden»
Die Fakten: Jagdgesellschaften sind vertragspflichtig, diese Leistungen zu erbringen – sie tun es nicht als Gefälligkeit, sondern als Gegenleistung für das Recht, Wildtiere zu töten. Im professionellen System sind diese Aufgaben besser aufgehoben: Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager führen die Fallwildbergung, die Nachsuche und die Schadensverhütung als Bestandteil ihres Leistungsauftrags durch, mit besserer Ausbildung und ohne den systemimmanenten Interessenkonflikt der Hobby-Jagd (vgl. Analyse der Jagdmythen auf wildbeimwild.com).
Kommunikative Kurzformel: «Jagdgesellschaften leisten keinen ‹Frondienst›. Sie erfüllen eine Vertragspflicht – als Gegenleistung für das Recht, Wildtiere zu töten. Professionelle Fachpersonen können das besser, unabhängiger und ohne Interessenkonflikt.»
10. Das Amt für Wald und Wild beider Basel: Chance statt Hindernis
Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreiben gemeinsam das Amt für Wald und Wild beider Basel. Diese binationale Struktur ist kein Hindernis für die Initiative, sondern eine besondere Chance. Sollte Basel-Stadt die parallele Initiative annehmen, entstünde ein einheitliches professionelles Wildtiermanagement über den gesamten Grossraum Basel. Sollte nur Basel-Landschaft die Initiative annehmen, ist die Abgrenzung der Zuständigkeiten durch den bestehenden Staatsvertrag und die Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Erfahrung aus Genf zeigt, dass professionelles Wildtiermanagement in bestehende Verwaltungsstrukturen integriert werden kann, ohne dass eine neue Behörde geschaffen werden muss.
11. Zusammenfassung
Diese Initiative gibt der Baselbieter Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Paragraph folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell und ersetzt die Revierjagd durch professionellen Wildtierschutz – zu Nettomehrkosten von rund 1.00 bis 1.70 Franken pro Einwohner und Jahr. Der zweite Paragraph stellt sicher, dass der Kanton Basel-Landschaft auf die präventive Tötung geschützter Arten verzichtet und sich stattdessen aktiv für deren Erhaltung einsetzt.
Das Ergebnis wäre ein Baselbiet, in dem Wildtiere weder Zielscheiben für Hobby-Jäger noch Opfer einer politisch motivierten Abschusspolitik sind, sondern als Teil einer lebendigen Kulturlandschaft professionell geschützt werden – zum Wohle der Tiere und der gesamten Bevölkerung.
Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»
[Name 1], [Name 2], [Name 3] …
(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton)
Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]
Anhang: Weiterführende Dokumentation
Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974 mit Kosten, Bestandszahlen und Biodiversitätsentwicklung.
Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien-ueber-die-auswirkung-der-jagd-auf-wildtiere-und-jaeger – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen und zu den ökologischen Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Jagd in der Schweiz – Kritik, Fakten, News: wildbeimwild.com/warum-die-hobby-jagd-in-der-schweiz-kein-naturschutz-ist – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.
Psychologie der Jagd im Kanton Basel-Landschaft: wildbeimwild.com – Psychologie der Jagd im Kanton BL – Motive, Rechtfertigungen und soziale Dynamiken der Hobby-Jagd im Baselbiet.
Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Analysen zu Motiven, Rechtfertigungen und sozialen Dynamiken der Hobby-Jagd.
Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/dossiers/wolf-in-der-schweiz-fakten-politik-und-die-grenzen-der-jagd – Aktuelle Entwicklungen zur Wolfspolitik in der Schweiz.
Wildtiere und Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/wildtiere – Informationen zu Wildtieren, Beutegreifern und zur Koexistenz von Mensch und Wildtier.
Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck zu den häufigsten Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby.
Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der parallelen Initiative im Nachbarkanton.
Hinweis zum Verfahren
Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste der Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft zur Vorprüfung einzureichen. Das Initiativkomitee besteht aus mindestens 7 stimmberechtigten Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft. Für das Zustandekommen der Initiative sind 1’500 gültige Unterschriften erforderlich. Die Sammelfrist beträgt 24 Monate ab Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Basel-Landschaft.
Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten
Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Basel-Landschaft Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026
Zusammenfassung
Basel-Landschaft ist nach Basel-Stadt der strategisch zweitwichtigste Kanton für eine Initiative «Für professionellen Wildtierschutz». Die Unterschriftenhürde von 1’500 ist extrem tief, das gemeinsame Amt für Wald und Wild bietet eine institutionelle Brücke, und ein Doppelerfolg beider Basel hätte eine Signalwirkung, die weit über die Region hinausreicht. Die grösste Herausforderung ist die stärkere Verankerung der Revierjagd im ländlichen Teil des Kantons.
1. Warum Basel-Landschaft?
Die tiefste Hürde der Deutschschweiz (nach AR). In Basel-Landschaft braucht es lediglich 1’500 gültige Unterschriften für eine kantonale Volksinitiative, bei einer Sammelfrist von 24 Monaten (2 Jahren). Die 1’500 Unterschriften sind in einem Kanton mit fast 300’000 Einwohnern realistisch erreichbar.
Die Brücke zwischen Stadt und Land. Basel-Landschaft ist kein reiner Stadtkanton, aber auch kein Bergkanton. Es ist ein Agglomerationskanton mit urbanen, suburbanen und ländlichen Gebieten. Genau diese Mischung macht es zum idealen Testfall: Wenn professioneller Wildtierschutz hier funktioniert, funktioniert er in jedem Mittellandkanton.
Das gemeinsame Amt als Trumpf. Das Amt für Wald und Wild beider Basel ist bereits die institutionelle Basis für das Wildtiermanagement in beiden Halbkantonen. Der Systemwechsel erfordert keine neue Behörde, sondern die Umwidmung bestehender Ressourcen.
Die Revierjagd als Achillesferse. Das System der geschlossenen Pachtgesellschaften lässt sich als undemokratisch und intransparent darstellen. Die Bevölkerung hat keinen Einfluss darauf, wer in ihrer Gemeinde Wildtiere tötet. Die Initiative gibt der Bevölkerung diese Kontrolle zurück.
2. Lehren aus Zürich – und warum BL anders ist
Zürichs Fehler 1: Konfrontativer Titel. «Wildhüter statt Jäger» definierte sich über den Gegner. Unser Titel «Für professionellen Wildtierschutz» ist positiv.
Zürichs Fehler 2: Das Kostenargument blieb unbeantwortet. Die angeblichen 20 Millionen Franken waren nie belegt. Unsere Initiative enthält eine detaillierte Budgetrechnung: Nettomehrkosten von rund 1.00 bis 1.70 Franken pro Einwohner.
Zürichs Fehler 3: Keine Parteiunterstützung. Im Kantonsrat lautete das Ergebnis 165:0 dagegen. In Basel-Landschaft ist die Ausgangslage anders: SP, Grüne und GLP sind im Landrat gut vertreten.
Der entscheidende Unterschied zu Zürich: Basel-Landschaft hat mit 518 km² weniger als ein Drittel der Zürcher Fläche (1’729 km²). Die Kostenrechnung ist eine ganz andere: In Zürich konnte die Gegenseite mit Millionenbeträgen Angst machen. In Basel-Landschaft reden wir von unter einer Million Franken.
3. Der zweite Paragraph als Koalitionsverbreiterung
Der Artenschutz-Paragraph mobilisiert über die klassische Tierschutzszene hinaus. Für Basel-Landschaft besonders relevant:
Biber an der Birs und Ergolz. Der Biber ist im Kanton präsent und wird von der Bevölkerung überwiegend positiv wahrgenommen. Seit Februar 2025 darf er aber schweizweit auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Die Initiative schützt den Biber im Kanton.
Luchs im Jura. Der Luchs kommt im jurassischen Teil des Kantons vor. Seine Präsenz ist ein Zeichen intakter Ökosysteme.
Fischereiverbände als Verbündete. Die Debatte um den Gänsesäger-Abschuss betrifft auch die Fischer, die auf intakte Gewässerökosysteme angewiesen sind.
4. Gegneranalyse
Die Jagdgesellschaften sind die unmittelbar Betroffenen. Ihre Stärke ist die lokale Verankerung in den Gemeinden. Ihre Schwäche ist, dass sie als exklusive, intransparente Clubs wahrgenommen werden. Die Frage «Wer bestimmt in Ihrer Gemeinde, welche Tiere getötet werden?» ist kommunikativ stark.
Die Gemeinden werden den Verlust der Pachteinnahmen beklagen. Die Antwort: Die Beträge sind marginal, und die Initiative sieht eine kantonale Entschädigung vor.
Der kantonale Jägerverband wird versuchen, die Initiative als «stadtgrün» und «realitätsfern» zu diskreditieren. Die Antwort: Genf, mit seinen Weinbergen und Äckern, beweist seit 50 Jahren das Gegenteil.
5. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften
«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» Das stärkste Argument: kein Gedankenexperiment, sondern 50 Jahre gelebte Praxis. Mehr Biodiversität, stabile Populationen, 90 Prozent Zustimmung bei der Nachbefragung 2005.
«Professionell statt Hobby.» Die Frage ist nicht, ob Wildtiere gemanagt werden, sondern von wem: von Fachpersonen im öffentlichen Interesse oder von Privatpersonen als Freizeitbeschäftigung.
«Weniger als zwei Franken pro Jahr.» Die Nettomehrkosten betragen rund 1.00 bis 1.70 Franken pro Einwohner. Weniger als ein halber Kaffee.
6. Zeitplan
| Phase | Inhalt | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Komiteebildung & Textvorprüfung | Juristin/Jurist beiziehen; mind. 7 stimmberechtigte Komiteemitglieder mit BL-Wohnsitz rekrutieren | Monat 1–3 |
| Koordination mit Basel-Stadt | Abstimmung mit allfälligem BS-Initiativkomitee; gemeinsame Medienarbeit planen | Monat 1–6 |
| Einreichung zur Vorprüfung | Landeskanzlei Basel-Landschaft | Monat 3–4 |
| Veröffentlichung & Sammelstart | 24-Monatsfrist beginnt mit Publikation im Amtsblatt; Ziel: 2’000+ Unterschriften als Puffer | Monat 4 |
| Parteienkontakte & Koalitionsaufbau | Frühgespräche SP, Grüne, GLP; Unterstützungsschreiben sichern; Naturschutzverbände einbinden | Monat 1–12 |
| Einreichung der Unterschriften | Landeskanzlei, amtliche Überprüfung | Monat 19–21 |
| Landratsdebatte | Parlamentarische Verankerung; Medienarbeit intensivieren | Monat 22–30 |
| Abstimmungskampagne | Finale Mobilisierung, Infografiken, Medienpräsenz | Monat 30–36 |
7. Kampagnenmaterial
- Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium. Die wissenschaftlichen Studien für Mediengespräche aufbereiten.
- Die Psychologie der Jagd im Kanton Basel-Landschaft als Hintergrundmaterial für Medienkontakte.
- Infografiken: Kostenvergleich BL/GE pro Einwohner, Biodiversitätsentwicklung Genf, «50 Jahre Erfolg».
- Lokale Medien: Basler Zeitung (bz), Volksstimme, Oberbaselbieter Zeitung, Telebasel.
- Gemeindespezifische Factsheets: Für jede Gemeinde mit Jagdrevier die konkrete Pachteinnahme dem Entschädigungsanspruch gegenüberstellen.
8. Weiterführende Quellen
- Genfer Jagdverbot im Detail
- Wissenschaftliche Studien
- Jagd in der Schweiz: Kritik, Fakten, News
- Wolf-Dossier
- Jagdmythen-Faktencheck
- Psychologie der Jagd im Kanton Basel-Landschaft
- Eidgenössische Jagdstatistik (BAFU)
- Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt «Für professionellen Wildtierschutz»
Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Basel-Landschaft angepasst werden.
Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby
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