2. April 2026, 05:56

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Mustertext: Erholungsrecht ohne Konfrontation mit Hobby-Jagd

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (… Gesetzesbezeichnung …), des Waldgesetzes (… Gesetzesbezeichnung …) sowie der Jagdverordnung (… Verordnungsbezeichnung …) zu unterbreiten, mit der im Kanton (…) das Recht der Bevölkerung auf uneingeschränkte, gefahrlose und ungestörte Erholung in Wald und Natur gegenüber der Hobby-Jagd rechtlich gestärkt wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass

  • Hobby-Jagdaktivitäten in öffentlich zugänglichen Wald- und Erholungsgebieten zeitlich und räumlich so geregelt werden, dass die Bevölkerung zu keiner Tages- und Jahreszeit mit Schusswaffengebrauch, Absperrungen oder Hetzjagden mit Hunden konfrontiert wird, ohne zuvor rechtzeitig und klar informiert worden zu sein
  • eine kantonale Meldepflicht für alle Jagdaktivitäten eingeführt wird, die öffentlich zugänglich in Echtzeit publiziert wird (digitale Karte, App)
  • an Wochenenden und allgemeinen Feiertagen keine Hobby-Jagd in öffentlich zugänglichen Erholungsgebieten stattfindet
  • jagdfreie Erholungszonen in Naherholungsgebieten rund um Siedlungen, an viel begangenen Wanderwegen und in Gebieten mit hoher Freizeitnutzung verbindlich ausgeschieden werden

Insbesondere ist gesetzlich zu regeln, dass

  • Spaziergängerinnen, Wanderer und andere Erholungssuchende zu keinem Zeitpunkt durch jagdliche Aktivitäten gefährdet oder am Zugang zu öffentlichen Wegen gehindert werden dürfen
  • eigenmächtige Absperrungen und Wegsperren durch Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger ohne behördliche Bewilligung, einen Verstoss gegen das Waldgesetz (freier Waldzutritt) darstellen
  • der Kanton eine niedrigschwellige Meldestelle einrichtet, bei der die Bevölkerung Konflikte mit der Hobby-Jagd melden kann
  • der Regierungsrat dem Kantonsparlament jährlich über die gemeldeten Konflikte Bericht erstattet

2. Kurze Begründung

Das Recht auf Erholung in der Natur ist ein grundlegendes Anliegen der Bevölkerung. Das Waldgesetz des Bundes (WaG Art. 14) garantiert den freien Zugang zum Wald. Gleichzeitig werden in den Kantonen regelmässig Jagdaktivitäten in genau jenen Gebieten durchgeführt, die der Bevölkerung als Erholungsräume dienen.

Besonders problematisch sind Bewegungsjagden, bei denen ganze Waldabschnitte de facto abgesperrt werden. Für Familien mit Kindern, ältere Personen oder Menschen mit Hunden sind solche Situationen nicht bloss unangenehm, sondern potenziell gefährlich.

Der Kanton Genf hat gezeigt, dass ein professionelles Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd den Naturraum vollständig für die Bevölkerung öffnet. Die vorliegende Motion fordert eine verbindliche Regelung, die das Erholungsrecht schützt.

  • Dossier Jagd und Menschenrechte: Link
  • Dossier Genf und das Jagdverbot: Link
  • Dossier Jagdunfälle: Link