Ein amerikanischer Diplomat sagte, dass europäische Gesetze zur humanen Behandlung von Tieren religiöse Ausnahmen für jüdische und islamische Schlachtpraktiken beinhalten müssen, damit die Nationen nicht als feindlich gegenüber religiösen Minderheiten angesehen werden.
“Gesetze, die Juden an der Ausübung ihrer Religion hindern, einschliesslich des Verbots des koscheren Schlachtens, wurden in der nicht allzu fernen Vergangenheit in Europa erlassen, um Juden das Leben zu erschweren. Eine der ersten Handlungen des Naziregimes war die Verabschiedung eines solchen Gesetzes“, sagte Deborah Lipstadt, die Sonderbeauftragte des US-Aussenministeriums für die Überwachung und Bekämpfung des Antisemitismus, auf einer Sitzung der Europäischen Kommission am 20.10.2022. Lipstadt, wurde bekannt durch ihren Sieg über den Holocaust-Leugner David Irving.
Die Kommission ist die Kabinettsregierung der Europäischen Union.
Frau Lipstadt äusserte sich während der Konferenz über Religionsfreiheit und rituelles Schlachten, auf der die Teilnehmer über Gesetze diskutierten, die das “Betäuben” von Tieren bis zur Bewusstlosigkeit vor dem Schlachten vorschreiben, was Befürwortern zufolge humaner ist. Belgien und Finnland gehören zu den EU-Ländern, die solche Gesetze eingeführt haben.
Nach den islamischen Halal- und den jüdischen Koscher-Vorschriften müssen die Tiere bei Bewusstsein sein, wenn sie geschlachtet werden; andernfalls sind die Lebensmittel für die Anhänger dieser beiden Religionen nicht zulässig.
Frau Lipstadt, eine bekannte Holocaust-Gelehrte, die im Mai als Sonderbeauftragte vereidigt wurde, sagte bei dem Treffen, dass die Betäubungspflicht “einige Personen dazu zwingen könnte, religiöse oder kulturelle Praktiken aufzugeben” und dass sie mit dem Schutz religiöser Minderheiten in Einklang gebracht werden müsse. Sie veröffentlichte Auszüge aus ihren Kommentaren auf dem Twitter-Account ihres Büros.
“In einer Zeit, in der wir einen Anstieg von Antisemitismus, antimuslimischer Stimmung und Fremdenfeindlichkeit in ganz Europa beobachten, verstärkt diese Art von Gesetzgebung den Eindruck, dass Mitglieder religiöser Minderheiten in einigen Ländern nicht willkommen sind. Es ist eine schlimme Zeit, Jude oder Muslim zu sein”, sagte sie.
Frau Lipstadt fügte hinzu: Es gibt einen einfachen Weg, um sowohl den Tierschutz beim Schlachten zu fördern [als auch] die Rechte von Angehörigen religiöser Minderheiten zu respektieren. Indem sie das rituelle Schlachten von diesen Gesetzen ausnehmen, können die Länder sicherstellen, dass die Tiere humaner behandelt werden und gleichzeitig die Rechte gewahrt bleiben.
Die Frage des rituellen Schlachtens ist in Europa seit mehr als 25 Jahren umstritten. Im Dezember 2020 wies der Europäische Gerichtshof die Anfechtung des Verbots der flämischen Region Belgiens ab, Tiere zu schlachten, die nicht betäubt wurden, sagte aber, dass die Mitgliedsstaaten die Religionsfreiheit “jüdischer und muslimischer Gläubiger respektieren müssen, um ihre Religion zu manifestieren”, schreibt die Washingtontimes.
11 Kommentare
Guten Tag! Ich denke, die über den nachstehenden Link angekündigte Veranstaltung des Berliner Online-Tierschutzforums am 07.11.2022 um 19 Uhr mit einem Vortrag von Frau Lydia Käufer könnte fürTeilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Forums interessant und hilfreich sein:
https://www.eventbrite.co.uk/e/20-berliner-tierschutzforum-wege-zu-einem-nachhaltigen-aktivismus-tickets-419096106737
Werte Kommentatorinnen und Kommentatoren!
Wir sind uns also nicht einig. Das kann geschehen und wäre in Ordnung. Zunehmend musste ich jedoch leider aufgrund der sprachlichen Diktion sowie von Äußerungen, die ich ansonsten nur von Rechtsextremisten kenne, zur Kenntnis nehmen, dass in diesem Forum statt Dialogbereitschaft bedauerlicherweise pauschale Diffamierungen sehr breiten Raum einnehmen, d.h. auf niedrigem sprachlichen Niveau unter Missachtung mitteleuropäischer Umgangsformen Rundumschläge gegenüber Menschen üblich sind, die nicht 100% die Meinung des Verfassers / der Verfasserin unterstützen.
Besonders befremdlich finde ich, dass Sie, Herr Dittmann, es immer noch nicht fertigbrachten, mich darüber zu informieren, wann, wo und in welcher Weise Sie sich gegen die CO2-Betäubung zu Worte gemeldet haben. Übermorgen, also am 3.11..22 werde ich noch einmal hier reinschauen, ob Sie das nun noch nachholen werden.
Religionen in deren “Pamphleten” extremste Tierquälerei verankert ist sind verachtenswert.
Soviel zu den Gutmenschen die ahnungslos dem Multi-Kulti-Trend hinterherhetzen. Alles hat Grenzen.
Im Übrigen stimme ich einem vorherigen Kommentar zu; vorsintflutliche Riten werden ohne Bedenken vollzogen,
die Errungenschaften modernster Technik im Gegensatz dazu allzu gerne in Anspruch genommen.
Frau Gerlach, ich stimme Ihrer abschließenden Zusammenfassung “Menschen wollen leben mit den Vorteilen des Fortschritts, aber die Tiere wollen sie schächten wie vor 3.000 Jahren! Armselig und perfide!” zu 100% zu. Ich erwähne in dem Zusammenhang gerne, dass Juden aus aller Welt zur Klagemauer gehen … den letzten km vielleicht und die Muslime gen Mekka fliegen. Sie nehmen wie wir alle, so die Krankenkassen das bezahlen, die neuesten Errungenschaften der Medizin in Anspruch (z.B. MRT). benutzen Mobiltelefone, statt Brieftauben, um Nachrichten zu versenden und bekommen die Antworten binnen weniger Minuten. Bei der Schlachtung werden auch modernste Technologien eingesetzt … aber dadurch geht es den meisten Tieren auch nicht besser als den Schächtopfern. Von Schlachthofbesichtigungen weiß ich, dass Rinder nicht selten nachbetäubt werden müssen. Im Schulungsraumeines süddeutschen Schlachthofes wurden uns Schädel mit drei Einschüssen gezeigt und einer hatte sogar vier! Bei der Elektrozange ist der Mensch das Problem, wenn er unter dem Druck des Akkords die Elektroden nicht rechtzeitig säubert oder auswechselt. Hühner werden an die Fließbandkette gehängt und so langsam bzw. weit gefahren, bis sie total erschlafft herunterhängen, so dass sie beim Eintauchen in die Wasserbadbetäubung es nicht mehr schaffen, dem Kopf herauszuziehen. Noch übler ist die CO2-Betäubung, mittels der die Schweine, Hühner und Puten (bei Wassergeflügel ist das verboten, weil die Tiere minutenlang die Luft anhalten würden … und Zeit ist schließlich Geld, haha!). ja, und wie sonst könnten auf einem Schlachthof 25.000 Mastschweine, 60.000 Puten oder 450.000 Masthühner an einen Tag exekutiert werden? Das Fleisch soll ja billig sein, damit es für den Preiskampf der Discounter geeignet ist. So, und hier hakt meine Kritik ein: Warum NUR die Schächtpraxis der Muslime und Juden verdammen und nicht die Millionenfache Tierquälerei in „normalen“ Schlachthöfen. Damit wird die Gefahr heraufbeschworen, dass den Tierschützern Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit vorgeworfen wird.
Verbrechen befürworten bedeutet, Verbrechen stärken/unterstützen. Warum tun das manche „Menschen“? Weil sie selbst nicht Opfer sind, weil sie selbst diese Qualen nicht erleiden müssen!!! – Dabei verdienten gerade solche „Menschen“ das, was den hilflos ausgelieferten Tieren unter unterschiedlichsten Vorwänden – auch Religionsvorwänden – mit unverschämter Selbstverständlichkeit angetan wird.
Beim betäubungslosen Schächten von Tieren wird den betroffenen Tieren von vornherein jegliche Qualminderung vorenthalten.
Dieses Verbrechen damit zu verharmlosen, dass in Schlachthöfen – ebenso grausam für Tiere – Tiere leiden in Folge Fehlbetäubungen, ist nichts Anderes als ein grausames Verbrechen mit einem anderen grausamen Verbrechen bzw. Versagen zu rechtfertigen.
Offensichtlich wird genau dies getan.
Auch dies entspricht nicht den Tatsachen: „Nach den islamischen Halal- und den jüdischen Koscher-Vorschriften müssen die Tiere bei Bewusstsein sein, wenn sie geschlachtet werden; …“ – Das ist bequemes Übernehmen freier Erfindungen, um Tiere straffrei quälen zu können! Außerdem ist die Schächtproblematik zu einer Machtfrage seit Jahrzehnten geworden!
Für das betäubungslose Schächten kann keinerlei Vorwand gelten! Es ist nichts Geringeres als Freude und Rausch der Peiniger durch die dem Tier beigefügten Qualen.
Und, das bestätigt sich immer wieder und in allen Tierqualbereichen: Die Grausamsten sind immer auch die Feigsten!!!
Beim Verbrechen betäubungsloses Schächten von Tieren ermöglichen Politiker/Behörden Religions-Extremisten straffreie grausame Tierquälerei!
Noch ein paar Zitate/Ausführungen, die Befürwortern des Verbrechens betäubungsloses Schächten nachdenklich machen sollten, denn es gibt nicht die geringste Notwendigkeit, Tieren qualmindernde Betäubung vorzuenthalten:
Der vom TierSchG geforderten Nachweis sog. „zwingenden Vorschriften“, um grausame Verbrechen an Tieren zu legalisieren, existiert nicht und ist deshalb auch in keiner Form nachweisbar! Trotzdem bezieht man sich auf diesen Ausnahme-Paragraphen, um so Sondergenehmigungen für grauenvolle Tierquälerei – schriftlich oder per Handschlag – zu erteilen.
In Deutschland bestätigen Tierärzte und die Bundestierärztekammer, dass betäubungsloses Schächten vorsätzliche grausame Tierquälerei und völlig inakzeptabel ist. Berufung auf Glaubensüberzeugung, um grausamen Traditionen an Tieren zu frönen, hat mit Religionsausübung nichts zu tun. Ein garantiertes Grundrecht auf Verbrechen an Tieren unter Religionsvorwand oder als Tradition verbrämt, wird weder vom Grundgesetz noch vom Tierschutzgesetz gedeckt!
„Religionsfreiheit hatte zunächst nur das ZIEL zu verhindern, dass jemand wegen seines Glaubens verfolgt wird, nichts weiter. Inzwischen aber dient sie der Legitimation von Tierquälerei!“ – Dr.Wardeck-Mohr
„Die Religionsausübung hat mit dem Fleischverzehr gar nichts zu tun, denn keine Religion zwingt die Gläubigen überhaupt Fleisch zu essen.“ – J. Hinz
Traditionelles – Schächten mit „Berufung auf Glaubensüberzeugung“ zu begünstigen/zu ermöglichen, ist Verstärkung/Ermöglichen des Verbrechens an den betroffenen Tieren!
Und dies vergessen islamische Schächtbegehrer und Schächtbewürworter gar zu gerne!
„Das unnötige Schlachten, Töten, Schlagen und grausame Behandeln von Tieren
ist eine große Sünde. Wer gegenüber einem Tier Mitleid fühlt, dem wird auch Gott Mitleid schenken. Wahrlich kein Tier gibt es und keinen Vogel, der mit seinen Schwingen
fliegt, die nicht Völker wie ihr wären. Alsdann werden auch sie zu ihrem Herrn versammelt.
(Mohammed Abu I-Kasin; 570-632, Begründer des Islam“
Zum betäubungslosen Schächten nach mosaischem „Glauben“:
Willi Fackenheim, orthodoxer Jude, Häftling im KZ, schrieb an Bundespräsidenten Heuss:
„Der Kampf gegen das Schächten ist der Streit der Kulturen gegen die Barbarei.“
Rabbi Jo David: „Betäubungsloses Schächten ist in keiner Form eine geheiligte Tötung und in keiner Form eine rituelle Schlachtung.“ (12.01.2003)
Sure 2/256 – “Es gibt keine Zwang im Glauben” – Durch nichts und niemanden ist irgendein Mensch gezwungen, Tiere zu quälen!
„Im Koran gibt es kein Opferfest.“
„Der Koran sagt: 22/37. Das Fleisch (Opferfleisch) erreicht Allah nicht, noch tut es ihr Blut, sondern eure Ehrfurcht (Takwa) ist, die ihn erreicht …“
„Was sich aber ändern muss, ist die Tatsache, dass endlich begriffen wird, dass nicht das Blut des Tieres wichtig ist, sondern die Großzügigkeit des Menschen anderen Menschen gegenüber und vielleicht sogar den Tieren gegenüber.“
(Mustafa Celebi, Mail Animal Spirit v. 17.11.2010)
Wenn die Schächtbegehrer/Schächtbefürworter/Schächter alle so gläubig wären, wie sie vorgeben, es zu sein, um straffrei Tiere zu quälen, dann dürften sie überhaupt nicht schächten und kein Tierfleisch = Tierleichenschmaus – zu sich nehmen. Kein geschächtetes oder geschlachtetes Tier blutet vollständig aus. Es ist immer Restblut in diesen Tierkörpern!
Und soviel mal zum angeblichen schonenden Umgang mit dem zum vorgesehenem betäubungslos zu schächtendem Tier:
Israelische Zeitschrift „Kultur und Gesundheit“:
„Das Rind liegt auf dem Rücken, seine Beine sind mit Ketten gebunden und gegen die Decke gestrickt. Das Maul ist am Boden mit einem Eisenring festgespannt. Der ausgestreckte Hals wird in seiner ganzen Tiefe, bis an die Wirbelsäule, durchschnitten. Das Leiden ist schrecklich! Das Blut fließt wie eine immer stärker werdende Quelle. Das Todesringen dauert bis zu 13 Minuten!
Jeder, der Zeuge war solch einer grauenvollen Tötung, jeder, der den Todes-Schrecken gesehen hat, der aus den Augen des ermordeten Tieres sichtbar ist, wird diese Schau, die in ihrer bestialischen Grausamkeit gegen den Himmel schreit, niemals vergessen!“
„Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.
Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem Bewusstsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu …“ –
Zitat aus „Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20. Jahrhundert“ von Dr. med. W. Hartinger
Schächten ist zu einem Politikum gemacht worden, welches grausamster Quälerei keinen Abbruch tut.
Betäubungsloses Schächten bedeutet Bankrotterklärung an Ethik, Empathie und Zivilisation.
Das ist eine politische, juristische und kulturelle Schande!
In Deutschland kämpfen verantwortungsvolle Menschen bereits seit 1884 gegen die Barbarei des betäubungslosen Schächtens, dabei auch Schlachthausdirektoren. Dass das Schächtverbot 1933 in Deutschland erlassen wurde, ist lediglich ein zufälliger zeitlicher Zusammenfall, hat keineswegs, wie gar zu gerne missbräuchlich behauptet – etwas mit Nazis gegen Juden zu tun. Aber solcher Vorwand passt wohl immer, um Schächtkritiker mundtot zu machen.
„Ein Staat, ein Mensch, der Glaubenswelten höher bewertet als das Leid in der Realität, hat sich moralisch diskreditiert, tritt alle menschlichen Werte und Wertvorstellungen in den Dreck des Profits, des eigenen Vorteils – und er hat sich zum moralischen Paria zurückentwickelt. Solange Ehrfurcht vor dem Leben nur Ehrfurcht vor Menschenleben beinhaltet, ist jeder Humanismus grotesk und wertlos.“ (pro jure animalis)
Es sollte selbstverständlich sein, unseren sog. Nutztieren zumindest zum Zeitpunkt der Tötung qualmindernde Betäubung angedeihen zu lassen. Das zumindest schulden wir den Tieren und unserem Gewissen.
Menschen wollen leben mit den Vorteilen des Fortschritts, aber die Tiere wollen sie schächten wie vor 3.000 Jahren! Armselig und perfide!
Martina Gerlach – Pazifist (weder rechts, links oder sonstwo)
Großer CO2-Spezialist Eckard Wendt:
In diesem Beitrag ging und geht es ALLEIN um das betäubungslose Schächten, eine in das heutige Deutschland eingeschleppte ekelerregende Tierquälerei, bei der die Tiere vorsätzlich und bewusst langsam per „Sondergenehmigung“ zu Tode gequält werden.
Um nix anderes ging und geht es hier.
In der Schule hieße es „Note 6“ ,Thema verfehlt, wenn Sie etwas über Autos schreiben sollen und dann über Fahradpannen spinnisieren. Das müssten Sie als ehemaliger Lehrer eigentlich wissen.-
So haben Sie hier sehr zielorientiert auch andere Qualenarten beim Schlachten eingebracht um damit das Schächten kleinzureden und zu entschuldigen. Das ist schlicht böswillig und schäbig, indem Sie sich kriecherisch anbiedernd an die Seite der Schächtmuslime und Schächtjuden stellen. Schämen Sie sich Wendt.
Setzen Sie Ihr großes CO2-Wissen beim Schlachten von Schweinen ein, aber halten Sie sich beim Thema Schächten zurück, da haben Sie keine Ahnung, um dem Tierschutz nicht noch mehr zu schaden.
Tip: Klicken Sie zu Ihrer Wissenserweiterung einmal folgenden Link an – wie dort auch weiterführende Linkhinweise – um vielleicht etwas erhellendes Licht in Ihre Gehirnwindungen gelangen zu lassen, wenn Sie lesen wie Bundestierärzteammer, Gutachter, Juristen für Tierrechte, oder auch fortschrittliche Juden und Muslime das betäubungslose Schächten beurteilen: https://wolodja51.wordpress.com/das-betaeubungslose-schaechten-von-tieren-im-focus-des-21-jahrhundert/
Ansonsten habe ich fertig: “Was nützt alle geschriebene Weisheit, wenn der Empfänger sie nicht liest, sie nicht versteht, sie nicht verstehen kann und nicht verstehen will. Jeder kann nur soviel Geist wahrnehmen, wie er intellektuelle Kapazität und Redlichkeit besitzt.” (Dr. Gunter Bleibohm)
Ulrich Dittmann, es tut mir sehr leid, aber Sie wissen offensichtlich nicht, was bei der CO2-Betäubung der Schweine, Hühner und Puten abläuft, denn Sie erwähnen im selben Atemzug sämtliche Schlachtmethoden und demzufolge auch Verfahren der Betäubung miteinander. Die CO2-Betäubung ist systemimmanent extrem tierquälerisch. Im Gegensatz dazu wirkt die Elektrobetäubung mit Zangen sehr schnell (in weniger als 0,3 sec!). Das schließt natürlich Bedienungsfehler nicht aus. Diese lassen sich aber durch Technik und automatische Abschaltung ausschließen.
Also, Herr Dittmann, bitte erst Kenntnisse aneignen und nicht gleich polemisieren.
Und noch diese Frage: Was haben Sie bisher gegen die CO2-Betäubung unternommen???
Absolute Zustimmung zu den Ausführungen von Bernd Wolfgang Meyer. Es sind genau solche Möchte-gern-Tierschützer und Allesversteher wie Eckard Wendt, die durch sophistisches Aufrechnen der Tierqualarten einen Erfolg in dieser Tierschutzsache zu verhindern.
NIEMANDEN darf Narrenfreiheit für ein lebensverachtendes, BEWUSSTES(!) und VORSÄTZLICHES(!) BETÄUBUNGSLOSES zu Tode quälen von Leid und Schmerz empfindenden Mitgeschöpfen zugestanden werden. Auch Juden und Muslimen nicht.
Schlachten ist schlimm – Schächten aber eine grauenhafte Perversion des Schlachtvorgangs bei dem die Tiere in ihrem eigenen Blut und Erbrochenem verröcheln. Nicht umsonst ist lt. regulärem TierSchG dieses Tun grundsätzlich verboten.
Schächten evtl. mit den bekannten schlimmen Missständen in “normalen” Schlachthöfen relativieren zu wollen ist der traurige Versuch, eine Tierquälerei mit einer anderen entschuldigend aufzurechnen und der perfide, unzulässige Vergleich eine vorsätzlich zugefügte Qual mit einer anderen unabsichtlich zugefügten zu vergleichen.
Genau die Taktik, die von Schächtbefürwortern dem Tierschutz um die Ohren gegeben wird!
Es geht darum, dass man keinen Freibrief, keine “Ausnahmegenehmigung”, (§ 4a Abs. 2, Nr. 2 TierSchG) zum langsamen zu Tode quälen ausstellen darf. Ebensowenig, wie für Diebstahl, Vergewaltigung etc. “Sondergenehmigungen” erteilt werden dürfen! Wieso sehen sich manche schon als benachteiligt an, wenn sie nicht bevorteilt werden?
„Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht“ konstatierte sehr richtig Maria von Ebner-Eschenbach.
Samuel Dombrowski KZ-Überlebender und zeitgenössischer Schächtkritiker – gewißlich frei von dem Vorwurf ein “böser Rechter” zu sein – dazu: „Das Schächtproblem ist wie eine Eiterbeule die nicht abheilen wird, solange Tiere ohne Betäubung qualvoll getötet werden.“
Werter Herr Meyer, eine sprachliche Volksweisheit besagt; Wer mit dem Finger auf andere zeigt,, der richtet drei gegen sich. Eine andere Erkenntnis sagt: Kehre erst einmal vor Deiner eigenen Tür!
Koschere und Halal- Schlachtungen sind korrekt ausgeführt NICHT im Akkord möglich, weil die Tiere zuvor beruhigt, gefüttert und getränkt werden sollen. Was bei den angeblichen Halal-Schlachtungen in Geflügelschlachtereien abgeht, verursacht HARAM-Fleisch, denn wenn morgens zu Schichtbeginn nur ein Masthuhn von am Tag über 400.000 Hühnern beruhigt, nach Mekka ausgerichtet und mit dem Anruf des Propheten versehen anschließend mittels CO2 betäubt und nach EU-Recht im Massen getötet wird, verstößt das eindeutig gegen die Vorschriften des Koran! Durch das Gebet sollen sich Schlachter (der Geistliche) aber auch die Konsumenten bewusstwerden, dass das Tier wie der Mensch auch ein von Gott, seinem Schöpfer, geliebtes Lebewesen ist. Die jüdischen Vorschriften zur koscheren Zubereitung des Fleisches sind darüber hinaus sehr kompliziert und kosten viel Zeit. Das hemmt den Fleischkonsum.
Die definitiv dümmste Einstellung, Eckard Wendt, die einem einfallen kann. Tierquälerei der Einen rechtfertigt Tierquälerei der Anderen. Tierquälerei ist ein Identitätsmerkmal bestimmter Religionen, die sich die “Einzigartigkeit” zu erhalten trachten, um einer Annihilation vorzubeugen.
So lange in der EU Schlachtungen nach Betäubung mit der denkbar tierquälerischsten Betäubungsmethode, also mittels CO2, erlaubt sind, bei der die Schweine bis zu ca. 30 Sekunden und Masthühner bis zu 40 Sekunden schlimmste Atemnot und Todesängste erleiden, steht es der EU nicht zu, Koscher- und Halal-Schlachtungen zu verbieten.