Kunterbunt

Tierschutz fordert klare Pelz-Deklaration

Der Schweizer Tierschutz (STS) kritisiert die geplanten Änderungen der Pelzdeklarationsverordnung. Sie würden die Deklarationspflicht massiv verwässern.
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Mit der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten habe das Eidgenössische Departement des Innern eine Präzisierung einzelner Bestimmungen in Aussicht gestellt. Zur Diskussion stehe aber im Gegenteil eine Aufweichung der bisherigen Deklarationspflicht.

Zwar begrüsst der STS in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung die explizite Kennzeichnung als Echtpelz beziehungsweise Kunstpelz. Dies ergebe Sinn, da Kunstpelz heute von Laien kaum noch von Echtpelz zu unterscheiden sei. Wenn die Herkunft eines Fells aber keinem geografischen Raum zugeordnet werden könne, so solle neu die Deklaration «Herkunft unbekannt» angebracht werden.

Dafür hat Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz kein Verständnis. «Mit diesem Vorschlag öffnet der Bund dem Import der billigsten Qualpelze Tür und Tor», sagt sie. Für Brodmann ist klar: Wenn Konsumenten schon Pelze etwa aus China erwerben können, dann soll ihnen das wenigstens transparent aufgezeigt werden müssen. Auch Helen Sandmeier vom Schweizer Tierschutz kritisiert: «Das ist ein Kniefall vor dem Handel, der oft Probleme hat, die Herkunft der Pelze zu klären», sagt sie. Die Aufweichung der Deklarationspflicht könne nicht die Lösung sein.

Kritik an der schwammigen Formulierung 

«Herkunft unbekannt» öffnet mangelnder Deklaration beziehungsweise Konsumenteninformation Tür und Tor und verwässert die Deklarationspflicht massiv, wie der Tierschutz schreibt. Bereits die bestehende Verordnung kenne eine schwammige Formulierung bezüglich der Gewinnungsart.

Der STS habe die Pelzdeklarationspflicht bei der Einführung als notwendige und sinnvolle Konsumenteninformation begrüsst. Zu einer Deklaration gehöre allerdings zwingend, dass sich der Konsument über Herkunft und Gewinnungsart des Pelzes informieren könne. Das sei mit der Bezeichnung «Herkunft unbekannt» nicht mehr gegeben.

Solche Wischi-Waschi-Deklarationen verschleiern Tierleid und sollen der Vergangenheit angehören! ©Zürcher Tierschutz

Pelze, bei denen der Lieferant nicht in der Lage ist, über die Herkunft und Produktion des Pelzes Informationen zu geben, gehören gemäss dem Tierschutz nicht in den Handel. Der Verkauf dieser Produkte müsse verboten werden.

Gewinnungsart «Gruppenhaltung»: irreführend, beschönigend!

Der Vorschlag für die Bezeichnung der Gewinnungsarten ist grob vereinfacht: Dass «Käfighaltung mit Gitterböden» bleiben soll, ist unbestritten. Dies trifft auf 85-90 % der Pelzartikel zu, wie Ladenrecherchen des Zürcher Tierschutz zeigten. Alles andere aber mit «Gruppenhaltung» zu bezeichnen, ist reine Konsumententäuschung! Der beschönigende Begriff sagt nichts darüber aus, ob die Haltung tiergerecht war oder nicht. Viele Pelztiere wie Füchse und Nerze leben meist als Einzelgänger und sind in Gruppenhaltung völlig überfordert und gestresst! Einzig Kaninchen sind Gruppentiere, doch gerade sie werden auf Pelzfarmen meist einzeln gehalten! Zielführend ist eine Unterscheidung gemäss landwirtschaftlicher Deklarationsverordnung (LDV): «Aus in der Schweiz (nicht) zugelassener Haltungsform». «Niemand muss das Rad neu erfinden», so Brodmann, «diese Bezeichnung kann wie für Käfigeier und Käfigfleisch auch für Pelz gelten». Entscheidend ist primär, ob die Haltung den Schweizer Vorgaben entspricht oder nicht.

Importverbot

Tierschützer sähen es am liebsten, wenn die Schweiz den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten ganz unterbinden würde. Ständerätin Pascale Bruderer (AG/SP) hat den Bund 2014 aufgefordert, ein entsprechendes Verbot zu prüfen. Dieser lehnte das Ansinnen in seinem Bericht ab – und begründete dies mit «rechtlichen und praktischen Gründen». Er warnt etwa vor Handelsstreitigkeiten, weil ein solches Importverbot «in einem Spannungsverhältnis zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz stehen». Gemeint sind damit die rechtlichen Leitplanken der Welthandelsorganisation WTO, die etwa vorsehen, dass ausländische Waren nicht anders behandelt werden dürfen als inländische. Tierschützer geben sich mit dieser Begründung nicht zufrieden und verweisen auf das Importverbot von Katzen-, Hunde- und Robbenfellen. Allerdings hat die Schweiz diese Reglung von der EU übernommen. Mit einem Importverbot von Pelzprodukten wäre sie allein auf weiter Flur.

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