2. April 2026, 00:36

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Hobby-Jäger bestrafen, die Minderjährige an der Hobby-Jagd teilnehmen lassen

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat im Jahr 2023 mit «General Comment No. 26» unmissverständlich festgehalten: Kinder müssen vor allen Formen physischer und psychischer Gewalt geschützt werden, einschliesslich der Konfrontation mit Gewalt gegen Tiere. Die Schweiz ist als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, dieses Recht wirksam zu gewährleisten.

Zahlreiche Studien zeigen, dass das Miterleben von Gewalt an Tieren das Empathievermögen von Kindern beeinträchtigen, zu einer Desensibilisierung gegenüber Leid führen und mit späteren psychosozialen Problemen verbunden sein kann. Eine Übersicht dazu findet sich im Dossier «Psychologie der Hobby-Jagd». Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit – dazu gehört auch, sie nicht als passive Zuschauerinnen oder aktive Teilnehmende der Gewalt der Freizeitjagd auszusetzen.

Trotzdem werben Jagdverbände gezielt um Minderjährige, treten in Schulen auf und nehmen Kinder mit auf die Hobby-Jagd. Diese Praxis ist aus kinderrechtlicher, psychologischer und tierschutzethischer Sicht nicht vertretbar. Ausführlicher wird dies u.a. in den Beiträgen «Kinder müssen vor der Gewalt auf der Hobby-Jagd geschützt werden» und «Nein zum Unterricht durch Hobby-Jäger in Schulen» sowie im offenen Brief an den Bundesrat: «Keine Minderjährigen auf der Hobby-Jagd» dargestellt.

Wir fordern den Bundesrat auf, klare gesetzliche Massnahmen zu ergreifen, damit Minderjährige nicht mehr an Jagdtätigkeiten teilnehmen dürfen und Verstösse konsequent sanktioniert werden.

Die Petition richtet sich an: Bundesrat Albert Rösti (Vorsteher UVEK)

Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti

Ich wende mich an Sie, weil ich zutiefst besorgt bin über die Teilnahme von Minderjährigen an der Hobby-Jagd in der Schweiz.

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat Jahr 2023 im «General Comment No. 26» festgehalten, dass Kinder vor allen Formen physischer und psychischer Gewalt und vor dem Ausgesetztsein gegenüber Gewalt geschützt werden müssen, ausdrücklich einschliesslich von Gewalt gegen Tiere (vgl. UN-Kinderrechtsausschuss, General Comment 26). Die Schweiz ist als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, das Recht aller Minderjährigen auf körperliche und geistige Unversehrtheit zu gewährleisten.

Die passive und aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Jagdtätigkeiten – sei es als Zuschauerinnen und Zuschauer oder in Form von Mithilfe und Schiessübungen im Rahmen der Freizeitjagd – steht im Widerspruch zu diesem Schutzauftrag. Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten legen nahe, dass das Miterleben von Gewalt an Tieren mit einer Beeinträchtigung des Empathievermögens, einer Desensibilisierung gegenüber Leid und erhöhten Risiken für spätere psychosoziale Probleme verbunden sein kann. Eine Zusammenstellung solcher Erkenntnisse findet sich im Dossier «Psychologie der Hobby-Jagd».

Obwohl die Jagd in der Schweiz in erster Linie kantonal geregelt ist, trägt der Bund die Verantwortung, die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Er muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche wirksam vor Situationen geschützt werden, in denen Gewalt an Tieren – insbesondere im Rahmen freizeitlicher Jagdaktivitäten – als normal, notwendig oder akzeptabel vermittelt wird.

Ich fordere Sie auf:

Die Teilnahme von Minderjährigen an der Hobby-Jagd auf Bundesebene ausdrücklich zu verbieten, sowohl in aktiver Form (z.B. Mitjagen, Schiessen, Nachsuche) als auch in passiver Form (Mitanwesenheit bei Tötungshandlungen).

Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger sowie jagdliche Organisationen, die Minderjährige an der Hobby-Jagd teilnehmen lassen, konsequent zu sanktionieren.

Die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses im «General Comment No. 26» vollumfänglich umzusetzen und sicherzustellen, dass Kinder in der Schweiz nicht der Gewalt gegen Tiere ausgesetzt werden, insbesondere nicht im Rahmen freizeitlicher Jagdaktivitäten.

Mit freundlichen Grüssen

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