Gesundheitsrisiken von Wildbret transparent machen
Der Verkauf von Wildbret aus Hobbyjagd soll im Kanton (………) nur noch unter klaren Gesundheits- und Deklarationsvorgaben zulässig sein, damit Konsumentinnen und Konsumenten über Risiken wie Bleibelastung und Keimgefahr informiert entscheiden können.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesundheitsgesetzes (………) sowie der einschlägigen Verordnungen über Lebensmittelrecht und Jagd (…………) zu unterbreiten, mit der im Kanton (………) spezifische Vorschriften für die Inverkehrbringen von Wildbret aus Hobbyjagd eingeführt werden. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass:
- dass Wildbret aus Freizeitjagd, welches an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben oder in der Gastronomie verwendet wird, speziellen kantonalen Deklarations- und Informationspflichten unterliegt.
- dass insbesondere eine Deklarationspflicht zur Art der verwendeten Munition eingeführt wird, namentlich:
- deutliche Kennzeichnung, ob das Tier mit bleihaltiger oder bleifreier Munition erlegt wurde
- Kennzeichnungspflicht sowohl bei Direktverkauf auf Märkten und in Hofläden als auch in Metzgereien und Gastronomiebetrieben.
- dass für Wildbret aus Hobby-Jagd verbindliche Mindestanforderungen an Hygiene, Kühlung, Transport und Verarbeitung festgelegt werden, die über allgemeine Empfehlungen hinausgehen und durch den Kanton kontrolliert werden können.
- dass bei Wildbret, das als besonders empfindliche Personengruppen betreffende Ware in Verkehr gebracht wird, zusätzliche Anforderungen gelten, zum Beispiel:
- ausdrückliche Warnhinweise für Schwangere, Kinder und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen
- gegebenenfalls Höchstwerte für Bleibelastung oder andere relevante Kontaminanten.
- dass der Kanton eine Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung wahrnimmt, indem:
- regelmässig über Risiken von Bleisplittern und krankheitsrelevanten Keimen in Wildbret informiert wird
- Empfehlungen für den sicheren Umgang mit und Verzehr von Wildbret publiziert werden.
- dass der Regierungsrat ein Monitoring einrichtet, in dessen Rahmen Wildfleischproben systematisch auf Bleibelastung und relevante Krankheitserreger untersucht und die Ergebnisse in geeigneter Form veröffentlicht werden.
- dass der Regierungsrat in seiner Botschaft darlegt:
- in welchem Umfang im Kanton Wildbret aus Hobbyjagd in Verkehr gebracht wird
- welche Risiken heute bestehen und wie sie mit den neuen Regelungen reduziert werden können
- mit welchen organisatorischen und finanziellen Auswirkungen für Kantonsverwaltung, Kontrollbehörden, Handel und Gastronomie zu rechnen ist.
Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die Koordination mit Bundesrecht im Bereich Lebensmittelgesetzgebung sowie die Abstimmung mit Nachbarkantonen.
2. Kurze Begründung
Wildbret wird häufig als besonders gesundes Naturprodukt beworben. In der Praxis stammt ein grosser Teil des Wildfleisches aus der Freizeitjagd, bei der die Tiere mit Gewehren beschossen werden. Dabei gelangen Geschosssplitter und andere Verunreinigungen in den Tierkörper. Rund um den Schusskanal finden sich oft feine Metallfragmente, die mit blossem Auge kaum zu erkennen sind, im zerkleinerten Fleisch aber auf dem Teller der Konsumentinnen und Konsumenten landen können.
Insbesondere bei bleihaltiger Jagdmunition besteht das Risiko, dass Wildbret deutlich erhöhte Bleikonzentrationen aufweist. Blei ist für den Menschen schon in geringen Dosen gesundheitsschädlich und kann das Nervensystem, die Blutbildung und die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen. Auch bei der Verarbeitung, Lagerung und Zubereitung von Wildbret können hygienische Fehler zu einem erhöhten Risiko durch Keime und Parasiten führen.
Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Anrecht auf transparente Informationen über die Herkunft und die spezifischen Risiken von Wildfleisch. Heute ist für sie meist nicht erkennbar, ob ein Tier mit Bleimunition erlegt wurde, unter welchen Bedingungen es versorgt wurde und welche Kontrollen stattgefunden haben. Die Verantwortung wird stillschweigend auf die Kundschaft abgeschoben.
Der Kanton (………) verfügt im Rahmen seiner Zuständigkeiten im Lebensmittel- und Jagdrecht über die Möglichkeit, zusätzliche Deklarationspflichten, Warnhinweise und Kontrollen einzuführen. Die vorgeschlagene Motion zielt nicht auf ein Verbot von Wildbret, sondern auf eine ehrliche, gesundheitsbasierte Regulierung. Sie stärkt den Konsumentenschutz, schafft klare Regeln für Jagd und Gastronomie und ermöglicht ein datengestütztes Monitoring der tatsächlichen Belastung.
Wer mit scharfer Munition Tiere beschiesst, soll gegenüber der Bevölkerung nicht mit weichgezeichneten Naturbildern werben dürfen. Ehrliche Deklaration und klare Warnhinweise sind das Minimum an Respekt vor Gesundheit und Tierschutz.
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