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Jagdgesetz

Kopfgeld auf Wölfe: Kanton Schwyz und die Jagdlobby

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat am 14. Oktober 2025 beschlossen, die Motion M 13/25 zur Regulierung von Grossraubtieren nicht als Motion, sondern als Postulat weiterzuführen.

Redaktion Wild beim Wild — 24. Oktober 2025

Auf den ersten Blick klingt dies nach einer Formalität.

In Wahrheit ist es ein folgenschwerer Schritt: Die Regierung macht damit den Weg frei, dass künftig nicht nur die Wildhut, sondern auch private Hobby-Jäger in die Tötung von Wölfen eingebunden werden.

Unter dem Vorwand der „Effizienzsteigerung“ sollen ortskundige Hobby-Jäger in Zukunft offiziell Jagd auf geschützte Wildtiere wie den Wolf machen dürfen. Was im Wallis oder St. Gallen bereits Praxis ist, wird nun also auch in Schwyz eingeführt, trotz des klaren Schutzstatus im Bundesgesetz.

Die Argumentation ist stets dieselbe: Hobby-Jäger seien kostengünstiger, entlasteten die Behörden und erhöhten die „Erfolgsaussichten“ bei Abschüssen. Mit anderen Worten: Je mehr Gewehre im Wald, desto grösser die Chance, dass Wölfe verschwinden. Statt den gesetzlichen Schutz ernst zu nehmen und in Prävention – etwa Herdenschutz oder Aufklärung – zu investieren, setzt die Regierung auf den Abschuss als scheinbar einfache Lösung.

Besonders befremdlich ist der Gedanke, eine Abschussprämie einzuführen. Damit würde die Tötung eines Wolfes finanziell belohnt, eine Rückkehr ins 19. Jahrhundert, als Hobby-Jäger für erlegte Beutegreifer ein Kopfgeld kassierten. Obwohl der Wolf in der Schweiz bereits im Jahre 1872 ausgerottet wurde, sah das staatliche Jagdgesetz bis in das Jahr 1902 eine Abschussprämie von 100 Franken vor. Solche Anreize sind nicht nur ökologisch kontraproduktiv, sondern auch gesellschaftlich inakzeptabel: In einer Zeit, in der Artenvielfalt weltweit unter Druck steht, ist es völlig aus der Zeit gefallen, für das Töten geschützter Tiere Geld auszuschütten. Wer heute noch mit Prämien Jagdtrieb anfeuern will, zeigt, wie rückwärtsgewandt und lobbygesteuert die Jagdpolitik in Teilen der Schweiz immer noch ist.

Die offizielle Begründung, man wolle sich an den „positiven Erfahrungen“ anderer Kantone orientieren, blendet die Realität aus: Überall, wo Wölfe systematisch bejagt werden, entstehen neue Konflikte mit Nutztieren, weil die Sozialstrukturen der Rudel zerschlagen werden und unerfahrene Jungtiere vermehrt auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen.

Anstatt endlich ein modernes, ganzheitliches Beutegreifermanagement zu entwickeln, knickt der Regierungsrat vor der Jagdlobby ein. Dass ausgerechnet jene Interessensgruppe, die schon beim Schalenwild die Bestände massiv negativ beeinflusst, nun auch offiziell zur Wolfsregulation beigezogen wird, ist ein gefährlicher Dammbruch. Hobby-Jagd bedeutet bei vielen Arten nicht weniger Wild, sondern mehr Geburten.

Der Anteil der bedrohten Arten ist in keinem Land der Welt so gross wie in der Schweiz. Über ein Drittel der Pflanzen, Wildtiere und Pilzarten gilt als bedroht. Die Schweiz ist europaweit beim Ausscheiden von Schutzflächen für die Biodiversität ebenfalls Schlusslicht.

Der Wolfsbestand reguliert sich (auch die Füchse) ab einer bestimmten Anzahl in einem Gebiet selbst und wächst nicht mehr weiter an, sondern dehnt sich länderübergreifend aus. Zu den Regulationsmechanismen gehören vermehrte Revierkämpfe, eine erhöhte Jungtiersterblichkeit oder ein begrenztes Nahrungsangebot. Die Wölfe leben nomadisch in Rudeln innerhalb eines festen Streifgebietes. Die Rudelgrösse schwankt im Jahresverlauf und liegt meist bei vier bis sechs Tieren, das Elternpaar und dessen Nachwuchs aus einem oder zwei Jahren. Reviere umfassen in Mitteleuropa, je nach Beutedichte, eine Fläche von etwa 200 km².

Wenn der Kantonsrat das Postulat erheblich erklärt – wovon auszugehen ist –, wird Schwyz in die Reihe jener Kantone treten, die den Schutz des Wolfes faktisch aushebeln. Am Ende bleibt ein schiefer Eindruck: Während die Bundesgesetzgebung und internationale Verträge den Wolf klar schützen, nutzen Kantone jede Lücke, um den Hobby-Jägern neue Jagdgelegenheiten zu verschaffen.

Der Wolf ist kein Schädling, sondern Teil eines gesunden Ökosystems. Wer seine Bestände künstlich klein hält oder gar mit Prämien zum Töten anreizt, sabotiert die Natur, und zementiert ein unwissenschaftliches Jagdsystem, das längst aus der Zeit gefallen ist.

Regulierung des Chöpfenberg-Rudels

Der Schwyzer Regierungsrat hat am 02.09.2025 eine Regulations-Abschussverfügung für die einzige im Kanton Schwyz lebende Wolfsfamilie erteilt. Bis am 31.01.2026 sollen 2/3 der Welpen geschossen werden. Gegen diesen Entscheid des Regierungsrates hat CHWOLF eine Aufsichtsbeschwerde beim Kanton eingereicht. Die Abschussverfügung ist nicht verhältnis­mässig und weder mit dem Jagdgesetz noch mit der Jagdverordnung vereinbar.

Rechtliche Aspekte:

  1. Bundesgesetz und internationale Vorgaben
    • Der Wolf ist nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) und der Jagdverordnung (JSV) eine geschützte Art.
    • Auch international ist die Schweiz verpflichtet:
      • Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere)
      • CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen)
    • Diese verpflichten die Schweiz, Bestände geschützter Arten langfristig zu sichern. Abschüsse sind nur in engen Ausnahmefällen erlaubt (z. B. erhebliche Gefährdung von Menschen oder erhebliche Schäden bei Nutztieren).
  2. Ausnahmebewilligungen
    • Gemäss Jagdgesetz kann ein Kanton nur dann Abschüsse bewilligen, wenn alle anderen zumutbaren Massnahmen (z. B. Herdenschutz) nicht ausreichen.
    • Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) muss in der Regel zustimmen.
    • Der Entscheid des Schwyzer Regierungsrates, 2/3 der Welpen des Chöpfenberg-Rudels zu schiessen, steht deshalb auf wackeligen Beinen: Er ist kaum verhältnismässig und könnte gerichtlich angefochten werden.
  3. Motion vs. Postulat
    • Eine Motion verpflichtet die Regierung zur Umsetzung.
    • Ein Postulat prüft nur, ob ein Anliegen umgesetzt werden soll.
    • Dass der Regierungsrat die Motion M 13/25 zum Postulat umdeutet, wirkt formal harmlos – erlaubt aber, später Spielräume auszudehnen, z. B. indem miserabel ausgebildete Hobby-Jäger offiziell eingesetzt werden.
  4. Juristische Grauzone: Kopfgeld / Prämien
    • Eine Abschussprämie für streng geschützte Tiere wäre ein klarer Bruch mit Bundesrecht und internationalen Verpflichtungen.
    • Selbst wenn der Kanton dies formal einführen würde, wären rechtliche Beschwerden fast sicher erfolgreich, da das Ziel der Schutzgesetzgebung – die Sicherung der Art – damit konterkariert wird.
    • Juristisch drohen Klagen, internationale Kritik und Konflikte mit Bundesrecht.

Ökologische Folgen

  1. Störung der Rudelstrukturen
    • Wölfe leben in Rudeln mit klaren Hierarchien.
    • Werden Tiere abgeschossen (v. a. Eltern oder Leitwölfe), zerfallen die Strukturen.
    • Folgen: Junge, unerfahrene Wölfe jagen leichter erreichbare Beute → mehr Angriffe auf Schafe. Damit erreicht man oft das Gegenteil von dem, was man wollte, siehe Graubünden.
  2. Selbstregulation der Bestände
    • Wölfe regulieren ihre Population selbst:
      • Revierkämpfe
      • natürliche Sterblichkeit (v. a. Jungtiere)
      • Begrenztes Nahrungsangebot
    • Studien zeigen: Ab einer bestimmten Dichte wächst die Population nicht unendlich weiter, sondern stabilisiert sich.
  3. Kaskadeneffekte im Ökosystem
    • Wölfe sind Top-Prädatoren, sie regulieren Schalenwild (Rehe, Hirsche), was Überweidung verhindert und den Schutzwald stärkt.
    • Fehlen Wölfe, nimmt der Druck auf Wälder und Jungpflanzen zu.
    • Abschüsse stören diese Regulation und schwächen die Ökosystemstabilität.
  4. Biodiversität und Artenschutz in der Schweiz
    • Bereits heute sind über 1/3 der Arten bedroht (Pflanzen, Tiere, Pilze).
    • Die Schweiz ist europäisches Schlusslicht bei der Ausweisung von Schutzflächen.
    • In so einem Kontext ist eine Politik, die geschützte Arten wie den Wolf schwächt, ökologisch widersinnig. Es drohen instabile Wolfsbestände, mehr Konflikte mit Nutztieren und ein geschwächtes Ökosystem.

Rechtlich bewegt sich auch der Kanton Schwyz mit dem geplanten Vorgehen wieder auf sehr dünnem Eis. Sowohl gegenüber Bundesrecht als auch gegenüber internationalen Verpflichtungen. Ökologisch ist der Ansatz kontraproduktiv, da er natürliche Regulierungsmechanismen stört, Rudel destabilisiert und Konflikte mit Nutztieren sogar verstärken kann.

Es wäre viel sinnvoller, in Herdenschutz, Entschädigungssysteme und Aufklärung zu investieren, statt militante Hobby-Jäger mit Gewehren und Prämien in den Wald zu schicken.

Dossier: Wolf Schweiz: Fakten, Politik und Grenzen der Jagd

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