2. April 2026, 12:55

Geben Sie oben einen Suchbegriff ein und drücken Sie Enter, um die Suche zu starten. Drücken Sie Esc, um den Vorgang abzubrechen.

Kriminalität & Jagd

Gewalt durch Hobby-Jäger gegen Tierschützende

Am 8. März 2026 griff ein Hobby-Jäger vor der Umwelt Arena Spreitenbach den HUNT-Watch-Aktivisten Olivier Bieli am Hals an. Es kam zu massiven Beschimpfungen der friedlich Demonstrierenden. Die Kantonspolizei Aargau ermittelt und sucht die Täter. Was wie ein Einzelfall klingt, ist keiner. Es ist das jüngste Glied einer langen, dokumentierten Kette.

Redaktion Wild beim Wild — 10. März 2026

Die Schweizer Jagdmesse in der Umwelt Arena Spreitenbach war von Beginn an umstritten. Die IG Wild beim Wild hatte mit einer Petition und 850 Protest-E-Mails an die Gemeinde Spreitenbach und die Umwelt Arena gegen den Anlass protestiert.

An der Messe demonstrierten Aktivistinnen und Aktivisten friedlich vor dem Eingang. Ein Hobby-Jäger griff Olivier Bieli an den Hals und entwendete sein Mobiltelefon. Der Unbekannte soll Bieli dann erneut bedroht haben: «Er fragte mich, ob ich einen Schlag ins Gesicht möchte», schreibt 20min.ch.

«Bieli mit einem Schalldämpfer hinrichten»

Die Bedrohungen blieben nicht auf den öffentlichen Raum beschränkt. In einschlägigen Jagdforen und Hobby-Jäger-Gruppen im Internet wurde Olivier Bieli in den Wochen vor dem Spreitenbach-Vorfall explizit mit dem Tod bedroht. Hunt Watch dokumentiert auf seinem offiziellen Kanal:

Aus mehreren verlässlichen Quellen, innerhalb und ausserhalb der Baselbieter Jagdszene, wurden uns in den vergangenen Wochen verschiedene Aussagen gemeldet, die klare Gewaltfantasien gegen Hunt-Watch-Gründer Olivier Bieli beinhalten, bis hin zum Aufruf zu seiner Ermordung mittels eines eingesetzten Schalldämpfers. Bereits in der Vergangenheit wurde in der Jagdszene unverblümt damit gedroht, Bieli krankenhausreif zu prügeln.

Das ist keine Meinungsäusserung. Es ist eine Todesdrohung nach Art. 180 StGB, strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, auch wenn sie online und in Gruppenformaten geäussert wird.

Dass derselbe Aktivist wenige Wochen nach diesen Drohungen an einer öffentlichen Demonstration körperlich angegangen wurde, ist kein Zufall.

Hunt Watch selbst distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Gegengewalt und ruft die Jagdszene auf, «von Gewalttaten gegen Tierrechtsaktivistinnen und -aktivisten in jeder erdenklichen Form abzusehen und auch die Gewaltexzesse gegen Tiere per sofort einzustellen». Die Antwort aus der organisierten Hobby-Jägerschaft: Schweigen.

Aktivistin zu Boden geworfen

Am 17. Dezember 2025 beobachtete eine HUNT-Watch-Aktivistin von einem öffentlichen Waldweg aus legal eine Treibjagd in Füllinsdorf und Arisdorf (BL). Ein Treiber beschimpfte sie, bedrohte sie und warf sie gewaltsam zu Boden. Er führte dabei einen stockartigen Gegenstand mit Metallharke sowie mutmasslich eine Stichwaffe am Gürtel mit sich.

Bei der Täterschaft handelte es sich mutmasslich um einen ausserkantonalen Jagdaufseher, der ausserhalb seines Kantons keinerlei Amtsbefugnisse besitzt und rechtlich als Privatperson gilt. Er hätte die Aktivistin weder wegweisen noch anfassen dürfen. Die Aktivistin erstattete Strafanzeige und musste anschliessend ein gerichtliches Kontakt- und Annäherungsverbot gegen den Mann erwirken, weil die Einschüchterungen privat weitergingen.

Nicht alle Übergriffe sind körperlich direkt. Tierschützerinnen und Tierschützer, die Baselbieter Hobby-Jäger bei der Hobby-Jagd beobachteten und dokumentierten, kehrten zu ihrem Fahrzeug zurück und stellten fest: Die Reifen waren aufgeschlitzt worden. Sachbeschädigung als Einschüchterungsmittel, anonym, feige, aber unmissverständlich in der Botschaft.

Der Vorfall fügt dem Muster eine weitere Dimension hinzu: Wenn körperliche Konfrontation zu riskant erscheint, werden Eigentum und Sicherheit der Beobachtenden zur Zielscheibe. Das Ziel bleibt dasselbe: Abschreckung, Schweigen, Rückzug.

Würgegriff und Bewusstlosigkeit

Eine Tierschützerin wollte in Trimmis GR beobachten, wie ein erlegter Hirsch im Schlachthaus zerlegt wird. Ein anwesender Hobby-Jäger bespuckte sie, entriss ihr das Mobiltelefon und drückte sie im Würgegriff zu Boden mit den Worten: «Du alte, frustrierte Kuh!» Die Tierschützerin verlor das Bewusstsein und wurde auf die Notaufnahme eingeliefert, mit dokumentierten Verletzungen an Oberarm, Ellbogen, Schulter und Nacken. Sie erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden. Die Staatsanwaltschaft verpasste der Tierschützerin einen Maulkorb.

Wer Tiere quält, ist unbeseelt, und Gottes guter Geist ihm fehlt. Mag noch so vornehm drein er schau’n, man sollte niemals ihm vertrauen. — Johann Wolfgang von Goethe (deutscher Dichter)

Schuss hinter einem Fliehenden

Ein Wanderer dokumentierte in Tersnaus zwei Hobby-Jäger, die ihn zunächst verbal angriffen, dann mit dem Gewehrkolben zum Schlag ausholten und schliesslich einen Schuss hinter dem Fliehenden abgaben, mit dem Ruf: «Dich kriegen wir schon noch!» Die Polizei in Ilanz fand die Täterschaft angeblich nie. Der aufnehmende Polizist wurde versetzt. Die Akte verschwand.

«Je mehr Anzeigen, desto eher verschwindet er von der Bildfläche»

Was in Chats und Foren als Gewaltfantasie erscheint, hat im Umfeld des Verbands JagdSchweiz eine dokumentierte institutionelle Entsprechung. Ein internes E-Mail vom 11. September 2016, verfasst von Dominik Feusi (damals Basler Zeitung) an Hanspeter Egli (Ex-Präsident des militanten Verbands JagdSchweiz), zeigt, wie mit Kritisierenden umgegangen werden sollte. Der Wortlaut:

Das Ziel ist, dass S…… ganz ruhiggestellt wird. […] Je mehr Anzeigen vorliegen, desto eher verschwindet er von der Bildfläche.»

Als Koordinator wurde Nationalrat und FDP-Anwalt Thierry Burkhart empfohlen. Nicht um Recht durchzusetzen, sondern um durch eine konzertierte Flut von Strafanzeigen einen Kritisierenden mundtot zu machen, durch koordinierten Justizmissbrauch. Das ist kein Zufall. Das ist Methode.

Der Plan scheiterte vor Gericht. Am 17. Juli 2020 sprach das Strafgericht des Kantons Tessin wildbeimwild.com vollumfänglich frei. Richter Siro Quadri befand, die kritisierten Aussagen über JagdSchweiz seien keine Lügen und hätten keinen verleumderischen Charakter. Auch das Zivilverfahren in Locarno verlor JagdSchweiz. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gewalt gegen Tiere, Gewalt gegen Menschen

Die dokumentierten Übergriffe auf Tierschützerinnen und Aktivistinnen und Aktivisten sind kein Zufall und keine Entgleisung einzelner «schwarzer Schafe». Sie folgen einer psychologischen Logik, die die Forschung seit Jahrzehnten kennt.

Der Zusammenhang zwischen Gewalt gegen Tiere und Gewalt gegen Menschen ist eines der am besten replizierten Ergebnisse der Aggressionsforschung. Eine Studie der Northeastern University und der SPCA ergab: Menschen, die Tiere quälen, sind fünfmal wahrscheinlicher auch gegenüber Menschen gewalttätig. Die Gewalt gegen Tiere wirkt dabei nicht als Ventil, das Aggression abbaut, sondern als Übungsfeld, das Hemmschwellen senkt.

Für die Hobby-Jägerschaft kommt ein spezifischer Mechanismus hinzu: Die österreichische Psychologin Iris Grohs fand in einer der wenigen systematischen deutschsprachigen Studien, dass Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger sich selbst als signifikant aggressiver einschätzen als Nicht-Jagende, Konflikte häufiger durch Dominanz und Kontrolle lösen und ein anderes Verhältnis zur Gewalt haben. Gleichzeitig legen psychologische Modelle nahe, dass wiederholtes, lust- oder spannungsbasiertes Töten von Tieren Aggressionsverarbeitung, Erregungssuche und Distanzierungsmechanismen beeinflusst.

Die Hirnforschung ergänzt dieses Bild: Wiederholte Gewaltakte können die emotionale Reaktion auf Leid dämpfen und Empathie erodieren lassen, gegenüber Tieren ebenso wie gegenüber Menschen. Eine Jagdkultur, die das Töten als Erfolg, Stärke und Zugehörigkeit rahmt und Mitgefühl mit dem Tier als Schwäche abtut, schafft damit einen sozialen Kontext, in dem Gewalt gegen Kritisierende und Beobachtende keine psychologische Ausnahme ist, sondern eine naheliegende Fortsetzung.

Das erklärt nicht alles. Aber es erklärt, warum die Gewalt immer wieder aus derselben Szene kommt und warum es sich dabei um ein Strukturproblem handelt, nicht um Einzelfälle.

Keine Befugnisse, aber Waffen

Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger sind Privatpersonen. Sie haben im öffentlichen Raum keine polizeilichen Befugnisse. Sie dürfen weder Spaziergängerinnen wegweisen, noch Wandernde kontrollieren, noch Aktivistinnen anfassen, auch nicht während einer laufenden Hobby-Jagd.

Gleichzeitig führen sie geladene Schusswaffen. Diese Kombination, keine Kontrolle, volle Bewaffnung, ausgeprägte Gruppenkultur und politische Protektion, schafft ein Gefährdungspotenzial, das in der öffentlichen Debatte massiv unterschätzt wird.

Kein anderer Bereich mit vergleichbarem Risikopotenzial, ob Strassenverkehr, Sicherheitsdienst oder Chemiebranche, akzeptiert Selbstkontrolle. Die Hobby-Jagd tut es. Das ist kein Versehen, sondern Ergebnis jahrzehntelanger politischer Einflussnahme.

Was Beobachtende und Aktivistinnen wissen müssen

Hobby-Jagden von öffentlichen Wegen aus zu beobachten und zu dokumentieren, ist legal. Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger im öffentlichen Raum zu fotografieren oder zu filmen, ist ebenfalls legal. Die Hobby-Jägerschaft hat keine Befugnis, Beobachtende wegzuweisen, zu kontrollieren oder anzufassen. Bei Übergriffen gilt: Distanz schaffen, weiter dokumentieren, Polizei rufen und Strafanzeige erstatten. Online-Drohungen sollten sofort per Screenshot mit URL, Zeitstempel und Profilname gesichert werden, bevor Inhalte gelöscht werden. Strafanzeige ist auch für Online-Drohungen möglich.

Weiterführende Informationen: Kriminalität und Jagd · Psychologie und Jagd · Jagdlobby-Dossier

Mehr dazu im Dossier: Psychologie der Jagd

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

Unterstütze unsere Arbeit

Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.

Jetzt spenden