Erlegerbilder: Doppelmoral und blinder Fleck der Hobby-Jagd
Ein Mann kniet lachend neben einem toten Reh, die Waffe griffbereit, Blut im Gras, dazu der Hashtag «Waidmannsheil». Stellen wir uns dieselbe Szene mit einem Polizisten vor, der neben einem Opfer posiert und das Bild online stellt: Es wäre ein Skandal, ein Dienstvergehen, ein Grund für fristlose Entlassung. Dass eine Gesellschaft diese Inszenierung bei Wildtieren toleriert, zeigt, wie tief der doppelte Standard im Umgang mit Leben und Tod verankert ist. Dieses Dossier beleuchtet mit Rechtsgrundlagen, Studien und konkreten Fällen, warum Erlegerbilder kein harmloses Brauchtum sind, sondern ein Lackmustest für unser Verständnis von Würde.
Was dich hier erwartet
- Tierwürde im Schweizer Recht: Wie Bundesverfassung, Tierschutzgesetz und Art. 135 StGB die Würde des Tieres schützen, warum diese Normen auch Gewalt an Tieren erfassen und warum Erlegerbilder trotzdem in einer Grauzone liegen.
- Polizei und Armee als Massstab: Was passiert, wenn Staatsangehörige mit Toten posieren, welche Fälle zu Entlassungen und Haftstrafen geführt haben und warum bei Hobby-Jägern andere Massstäbe gelten.
- Studien und Zahlen: Was eine repräsentative Studie über die Wahrnehmung von Erlegerbildern durch die Generation Z zeigt und warum selbst die Jagdlobby von «kommunikativen Tretminen» spricht.
- Psychologie und Ethik: Was die Inszenierung mit toten Körpern über Empathie, Abstumpfung und Selbstdarstellung verrät und warum der Verweis auf «Tradition» ethisch nicht trägt.
- Internationale Vergleiche: Namibias Erlegerbilder-Verbot, Walmarts Entscheid, europäische Trophäen-Einfuhrverbote und was die Schweiz versäumt.
- Ethik des Sterbens: Warum Todesangst kein Fotomotiv ist und warum die Hobby-Jagd den brutalsten Sterbeprozess zum Selfie-Anlass macht.
- Was sich ändern müsste: Konkrete politische Forderungen zu Tierwürde, Jagdpatent-Richtlinien, Jugendschutz und unabhängiger Aufsicht.
- Argumentarium: Antworten auf die häufigsten Einwände der Hobby-Jagd-Lobby.
- Quicklinks: Alle relevanten Beiträge, Studien und Quellen auf einen Blick.
Tierwürde: Was das Recht verspricht und was es hält
Die Schweiz hat den Schutz der Tierwürde so weit in die Rechtsordnung eingeschrieben wie kein anderes Land. Art. 120 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) verankert die «Würde der Kreatur» seit 1992 als Verfassungsprinzip. Art. 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) formuliert als Gesetzeszweck, «die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen». Art. 3 lit. a TSchG konkretisiert, was Würde bedeutet: Der Eigenwert des Tieres ist zu achten. Eingriffe, die es erniedrigen, übermässig instrumentalisieren oder in seinem Erscheinungsbild verletzen, gelten als Missachtung der Tierwürde.
Wer die Tierwürde missachtet, begeht Tierquälerei im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG und riskiert Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das Bundesgericht hat 1989 festgehalten, dass nur ein umfassender Lebensschutz den ethischen Empfindungen der Gesellschaft gerecht werde. In der Fachliteratur wird ausserdem diskutiert, ob die Tierwürde auch nach dem Tod rechtliche Wirkung entfalten kann, analog zur postmortalen Wirkung der Menschenwürde nach Art. 7 BV. Bolliger und Rüttimann schreiben dazu: Weil der Würdebegriff für Tiere keine grundlegend andere Bedeutung haben könne als für Menschen, dürfe auch bei der Tierwürde eine rechtliche Wirkung über den Tod hinaus nicht kategorisch ausgeschlossen werden.
Trotz dieser hohen normativen Dichte bleibt die Zurschaustellung toter Wildtiere im Netz weitgehend unreglementiert. Das Tierschutzgesetz schützt Tiere vor Schmerzen und Leiden, regelt aber nicht explizit, wie der Körper nach dem Tod medial inszeniert werden darf. Eine Gesellschaft, die in Gesetzestexten die Würde des Tieres anerkennt, müsste konsequent auch die entwürdigende Zurschaustellung toter Tiere problematisieren.
Mehr zum Rechtsrahmen: Jagd und Tierschutz: Was die Praxis mit Wildtieren macht
Art. 135 StGB: Wenn Gewaltbilder strafbar werden
Art. 135 StGB verbietet Darstellungen, die «grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen». Die Norm erfasst ausdrücklich auch Gewalt an Tieren. Strafbar ist, wer solche Aufnahmen herstellt, verbreitet, lagert, zeigt oder zugänglich macht (Abs. 1, bis 3 Jahre Freiheitsstrafe). Seit der Revision ist auch der blosse Besitz strafbar (Abs. 1bis, bis 1 Jahr).
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bestätigt, dass sich strafbar macht, wer Aufnahmen mit expliziter Gewaltdarstellung an Tieren aufnimmt und im Internet veröffentlicht. Die Frage, ob sich auch Betreiber von sozialen Netzwerken gestützt auf Art. 135 StGB strafbar machen, ist in der Praxis bisher nicht geklärt.
Das Bundesgericht wendet Art. 135 StGB restriktiv an und beschränkt ihn auf «wirklich krasse und eindeutige Fälle» exzessiver Gewalt. Typische Erlegerbilder, auf denen ein Hobby-Jäger neben einem geschossenen Tier posiert, fallen nach herrschender Lehre nicht unter diesen Tatbestand, weil die Darstellung der «legalen» Tötung als nicht exzessiv genug gilt. Die Schwelle liegt hoch: Wo der Staat die Tötung selbst erlaubt, fällt es schwer, das fotografische Festhalten als «grausame Gewalttätigkeit» einzustufen. Juristisch entsteht eine Lücke: Die Würde des Tieres endet dort, wo die Kamera beginnt.
Dass diese Lücke nicht bedeutungslos ist, zeigt ein aktueller Fall aus Graubünden. Wie wildbeimwild.com dokumentiert, verweigerte die Bündner Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen einen Hobby-Jäger, der öffentlich Erlegerbilder und Kinderfotos auf Social Media veröffentlichte. Gleichzeitig wurde derjenige strafrechtlich verfolgt, der eines dieser Bilder in kritischem Kontext verwendete. Die Sache liegt beim Bundesgericht. Sie zeigt exemplarisch, dass Jagdbilder in der Schweiz faktisch als rechtsfreier Raum behandelt werden: Wer tote Tiere zur Schau stellt, geht straffrei aus. Wer dieselben Bilder kritisiert, riskiert ein Verfahren.
Mehr zu Fällen an der Grenze zur Strafbarkeit: Jagd und Tierquälerei
Polizei und Armee: Was passiert, wenn Staatsangehörige mit Toten posieren
In Polizei und Armee gelten strenge Regeln für den Umgang mit Opfern und Bildern von Gewalt. Wer an der Grenze von Leben und Tod tätig ist, darf diesen Moment nicht zur Bühne für Selbstdarstellung machen. Verstösse werden hart sanktioniert, weil sie die Opfer zum Objekt der Unterhaltung machen und das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben.
Ein Fall aus London zeigt, wie ernst solche Verstösse genommen werden: Im Juni 2020 sollten die Polizisten Deniz J. (47) und Jamie L. (33) den Tatort eines Doppelmords an zwei Schwestern im Fryent Country Park bewachen. Statt ihrer Aufgabe nachzukommen, machten sie Selfies mit den Leichen und teilten die Bilder in WhatsApp-Gruppen. Das Urteil: Beide wurden aus dem Polizeidienst entlassen und zu je zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Mutter der Opfer erklärte, die Beamten hätten ihre Kinder «entmenschlicht».
In Deutschland wurde 2020 ein Kommissaranwärter in Nordrhein-Westfalen wegen «fehlender charakterlicher Eignung» entlassen, nachdem er wiederholt Dienstsituationen für Social-Media-Selfies genutzt hatte, unter anderem bei einem Gefangenentransport. Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigte die Entlassung. Das Signal ist klar: Wer seine Stellung an der Schnittstelle von Gewalt und Ordnung für narzisstische Inszenierung missbraucht, verliert seinen Job.
Bei Hobby-Jägern fehlen vergleichbare Konsequenzen. Kein Jagdpatent wird entzogen, weil jemand stolz mit einem toten Reh posiert. Kein Jagdverband sanktioniert Mitglieder, die blutige Szenen in den Feed stellen. Das zugrunde liegende Verhalten, nämlich das Posieren mit einem getöteten Körper, ist strukturell dasselbe. Die Bewertung hingegen folgt einem doppelten Standard: Bei Menschenopfern gilt es als Missachtung der Würde. Bei Wildtieren als «Waidmannsehre».
Mehr Beispiele für entgleiste Jagdpraxis: Unseriöse Schweizer Jagdverwaltungen
Was die Studien sagen: 96 Prozent reagieren negativ
Die Daten sind eindeutig. Eine repräsentative Studie des Marktforschungsinstituts Bilendi und Respondi aus dem Jahr 2024, durchgeführt im Rahmen einer Masterarbeit an der FH Burgenland, untersuchte erstmals systematisch, wie die Generation Z auf Erlegerbilder in sozialen Medien reagiert. Die Ergebnisse sind für die Hobby-Jagd verheerend: 96 bis 99 Prozent der affektiven Reaktionen auf Erlegerbilder waren negativ. 73 Prozent der Befragten wünschten sich, dass solche Bilder mit einem Warnhinweis versehen werden. 69 Prozent wollten keine Erlegerbilder in sozialen Medien sehen. 67 Prozent empfanden Mitleid mit den abgebildeten Tieren. 57 Prozent waren der Meinung, dass Erlegerbilder das gesellschaftliche Bild der Hobby-Jagd negativ beeinflussen.
Die Ablehnung blieb durchgehend auf hohem Niveau bestehen, unabhängig davon, ob die Darstellungen das Wild, den Hobby-Jäger oder andere Bildkompositionen zeigten. Die Studie widerlegt damit die verbreitete Annahme unter Hobby-Jägern, eine «ansprechende Inszenierung» könne Erlegerbilder gesellschaftsfähig machen. Der Jagdkommunikationsexperte Christoph Fischer formuliert es auf der Plattform Hirsch&Co unverblümt: «Ein totes Tier bleibt ein totes Tier und kann beim tierlieben Durchschnittsbürger keine positiven Assoziationen auslösen.» Er bezeichnet Erlegerbilder als «kommunikative Tretminen» und warnt, dass jedes einzelne unbedachte Foto die mühsam gepflegte Erzählung von der «verantwortungsvollen Hege» in Sekunden zerstören könne.
Bemerkenswert ist, dass die Kritik auch aus der Hobby-Jagdszene selbst kommt: 70 Prozent der jungen Hobby-Jäger sprachen sich bereits 2019 klar gegen die Verbreitung von Erlegerbildern in sozialen Medien aus (Fischer 2019). In den USA dokumentierte die Organisation Mountain Pursuit, dass 2019 noch 29 Prozent der Instagram-Posts der Jagdindustrie Trophäenfotos oder blutige Szenen zeigten, eine Quote, die bis 2021 um 25 Prozent sank, weil selbst die Branche erkannte, dass solche Bilder die öffentliche Akzeptanz der Hobby-Jagd gefährden.
Die sozialen Plattformen reagieren ebenfalls: Instagram stuft Waffen- und Jagdinhalte seit der Einführung der «Sensitive Content Control» als potenziell problematisch ein und drosselt deren Reichweite für Nichtabonnenten. Hashtags wie #trophyhunting sind gebannt. Der Algorithmus erkennt Waffenbilder und reduziert deren Sichtbarkeit automatisch. Die Hobby-Jagd verliert damit nicht nur die moralische, sondern auch die technische Kontrolle über ihre Bildsprache.
Mehr Analysen zur heutigen Jagdkultur: Der Hobby-Jäger im 21. Jahrhundert
Psychologie: Tote Körper als Bühne der Selbstdarstellung
Erlegerbilder geben Einblick in eine Psychologie der Distanzierung. Wer lächelnd neben einem toten Tier posiert, signalisiert, dass das Leiden und Sterben dieses Individuums hinter Stolz, Erfolg und Gruppenzugehörigkeit zurücktritt. In der Sozialpsychologie ist belegt, dass wiederholte Exposition gegenüber Gewaltbildern ohne empathischen Kontext die innere Grenze des Zumutbaren verschiebt: Menschen gewöhnen sich an Anblicke, die sie zuvor schockiert hätten.
Im polizeilichen Kontext wird genau diese Tendenz als Warnsignal gewertet. Wer lässig mit einem Opfer posiert, zeigt nach professioneller Einschätzung, dass er für eine sensible Rolle ungeeignet sein könnte. In der Hobby-Jagd wird dieselbe Lust an der Inszenierung mit dem toten Körper als «Leidenschaft für die Natur» oder «Brauchtum» verklärt. Einschlägige Jagdmagazine sind voll mit Bildern von Hobby-Jägern im Jagdfieber, die in dominierender Position über ihren Opfern posieren. Wie es wildbeimwild.com treffend beschreibt: Jeder Soldat oder Polizist würde unehrenhaft aus dem Dienst entlassen und in die psychiatrische Klinik eingewiesen, wenn er sich so vor seinem Opfer darstellt, wie das Hobby-Jäger machen.
Die Bildsprache verrät mehr als tausend Worte: Kniend am Haupt des Tieres, eine Hand am Geweih, die andere an der Waffe, breites Lächeln, Daumen hoch. Das Tier dient nicht als lebendiges Subjekt, sondern als Beweisstück für Schiesskunst, Männlichkeit oder Jagderfolg. Die Pose degradiert das Tier zum Requisit eines Ego-Moments. Derartige Fotografien brauchen Hobby-Jäger, um sich wichtig zu fühlen und um innerhalb der Jagdkultur Anerkennung zu erlangen. Wer die grösste Trophäe, den stärksten Hirsch oder den weitesten Schuss vorweisen kann, steigt in der Hierarchie. Die Parallele zu Trophäenjagd im Ausland ist unübersehbar: Ob ein Reh im Bündner Revier oder ein Elefant in Namibia, die Mechanik der Selbstdarstellung über den toten Körper ist dieselbe.
Aus ethischer Sicht ist der Tod der maximal verletzliche Moment eines Lebewesens. Ihn als Kulisse für Selfies zu nutzen, reduziert das Individuum zum Objekt, verstärkt die Entwertung von Wildtieren und fördert eine Kultur, in der Empathie zweitrangig gegenüber Ego und Unterhaltung wird.
Mehr zu den psychologischen Hintergründen: Psychologie der Jagd
Internationale Vergleiche: Wer handelt und wer zusieht
Die Debatte um Erlegerbilder ist nicht auf die Schweiz beschränkt. In Namibia erliess Umweltminister Pohamba Shifeta ein Verbot, Fotos mit toten Wildtieren in sozialen Medien zu veröffentlichen. Die Begründung: Solche Bilder stellten die Hobby-Jagd falsch dar und seien moralisch nicht vertretbar. Wildbeimwild.com berichtete über die Strafandrohung, die für alle gelten soll, «insbesondere für diejenigen mit Jagdgenehmigungen». Fotos dürften nur noch für den privaten Gebrauch gemacht werden, nicht für soziale Medien.
In den USA hat die Warenhauskette Walmart, der grösste private Arbeitgeber der Welt, alle Darstellungen von Jagdgewalt aus Läden und Bildschirmen entfernt. In immer mehr Ländern werden Einfuhrverbote für Jagdtrophäen diskutiert oder umgesetzt: Belgien, Finnland, die Niederlande und Frankreich haben bereits Verbote erlassen. In Grossbritannien passierte ein entsprechender Gesetzentwurf das Unterhaus. Die EU diskutiert eine Verschärfung der Einfuhrregeln.
Die Schweiz hinkt in dieser Entwicklung hinterher. Es gibt weder eine gesetzliche Regelung für Erlegerbilder noch verbindliche Richtlinien der Jagdverbände. Der Schweizer Jagdverband Jagd Schweiz empfiehlt zwar intern «Zurückhaltung» beim Posten, sanktioniert aber Verstösse nicht. Das Ergebnis: Während in Namibia ein Minister handelt, verbleibt die Schweizer Debatte im Stadium höflicher Bitten.
Mehr über das Schweizer Versäumnis: Hobby-Jagd im Faktencheck: Schnelle Lizenz zum Töten statt Wissen
Ethik des Sterbens: Todesangst ist kein Fotomotiv
In der Humanmedizin ist «Sterben in Würde» ein zentrales Leitbild. Palliativmedizin und Ethik betonen, dass die letzte Lebensphase von Ruhe, Schmerzreduktion und Respekt geprägt sein soll. Niemand käme auf die Idee, einen sterbenden Menschen in Todesangst zu versetzen und seinen Körper anschliessend als Trophäe für ein Freizeitvergnügen zu inszenieren.
Auf der Hobby-Jagd geschieht genau dies mit Wildtieren. Sie werden auf Distanz beschossen, fliehen in Panik, sind häufig verletzt, kämpfen um ihr Leben. Die Nachsuche-Erfolgsquote je nach Kanton bei nur 35 bis 65 Prozent. Jährlich werden in der Schweiz schätzungsweise 3’000 bis 4’000 Wildtiere angeschossen und nie erlöst. Eine dänische Studie (Elmeros et al. 2012) wies nach, dass 25 Prozent der erlegten Füchse Spuren früherer Beschüsse trugen. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) in Deutschland dokumentierte, dass bei Drückjagden bis zu 70 Prozent der beschossenen Tiere nicht sofort sterben.
Genau dieses Ergebnis, ein blutendes, panisch geflohenes und schliesslich getötetes Tier, wird dann stolz fotografiert. Während Schlachttiere in der Schweiz vor dem Blutentzug betäubt werden müssen, gilt für Wildtiere auf der Hobby-Jagd keine vergleichbare Betäubungspflicht. Aus ethischer Sicht ist es kaum zu rechtfertigen, dass wir ausgerechnet den brutalsten und unkontrolliertesten Sterbeprozess zum Anlass eines Selfies machen. Das Erlegerbild feiert das Ergebnis eines Vorgangs, den wir im Schlachthof als tierschutzwidrig bestrafen würden.
Mehr zur fehlenden Betäubungspflicht: Treibjagd unter Beobachtung
Was sich ändern müsste
- Tierwürde über den Tod hinaus: Der tierschutzrechtliche Würdebegriff muss über den Tod hinaus Wirkung entfalten. Art. 3 lit. a TSchG in Verbindung mit Art. 26 TSchG muss so ausgelegt werden, dass die entwürdigende Zurschaustellung toter Tiere im Netz als würdemissachtend eingestuft wird. Mustervorstoss: Regulierung von Erlegerbildern
- Verbindliche Social-Media-Richtlinien für Jagdpatent-Inhaber: Die Erteilung eines Jagdpatents wird mit einer verbindlichen Richtlinie verknüpft. Die Veröffentlichung von Erlegerbildern, die tote Tiere als Trophäen inszenieren, wird als unvereinbar mit «waidgerechter» Jagd definiert. Verstösse ziehen den Entzug oder die befristete Suspendierung des Patents nach sich.
- Unabhängige Jagdaufsicht mit Medienkontrolle: Der Fall Graubünden zeigt, dass Staatsanwaltschaften Erlegerbilder als Bagatelle behandeln, während kritische Verwendung derselben Bilder strafrechtlich verfolgt wird. Eine unabhängige Jagdaufsicht nach Genfer Vorbild professionalisiert auch die Kontrolle über die mediale Inszenierung der Hobby-Jagd. Mustervorstoss: Unabhängige Jagdaufsicht: Externe Kontrolle statt Selbstkontrolle
- Jugendschutz konsequent anwenden: Erlegerbilder sind auf Plattformen frei zugänglich, auch für Minderjährige. Das Jugendschutzgesetz (JSFVG) muss Erlegerbilder in seinen Wirkungsbereich einbeziehen, analog zu anderen Darstellungen von Gewalt an Tieren.
Argumentarium
«Erlegerbilder sind Tradition.» Viele frühere Traditionen, von öffentlichen Hinrichtungen bis zu Tierkämpfen, gelten heute als inakzeptabel, weil sie Leid zum Spektakel machten. Der Verweis auf Tradition erklärt nicht, warum ein Verhalten moralisch vertretbar sein soll. Erlegerbilder folgen demselben Muster, indem sie den Tod eines Tieres zur Bühne für Stolz und Unterhaltung machen.
«Ein einzelnes Foto schadet doch nicht.» In der Logik sozialer Medien zählen Masse und Wiederholung. 96 bis 99 Prozent der Generation Z reagieren laut Bilendi/Respondi 2024 negativ auf Erlegerbilder. Jede neue blutige Pose reiht sich in einen Strom von Bildern ein, der die Hobby-Jagd mit Brutalität, Waffenfetisch und Empathielosigkeit verknüpft.
«Gibt es nicht auch bei Polizei und Armee problematische Bilder?» Ja, und sie werden strafrechtlich verfolgt. In London wurden 2021 zwei Polizisten zu je fast drei Jahren Haft verurteilt, weil sie Selfies mit Mordopfern machten und über WhatsApp teilten. In NRW wurde ein Kommissaranwärter wegen Selfies im Dienst aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Bei der Hobby-Jagd fehlen vergleichbare Konsequenzen, obwohl das Verhalten strukturell dasselbe ist.
«Tiere haben keine Persönlichkeitsrechte, der Vergleich hinkt.» Der Vergleich zielt nicht auf identische Rechtsstellung, sondern auf identische Haltung: die Inszenierung eines toten Körpers als Ego-Moment. Die Schweiz anerkennt in Art. 1 TSchG einen Eigenwert des Tieres. Eine konsequente Anwendung dieses Prinzips muss auch die postmortale Entwürdigung problematisieren.
«Wer Fleisch isst, darf nicht über Erlegerbilder reden.» Das Heuchelei-Argument verwechselt verschiedene Ebenen. Fleischkonsum kann ethisch kritisiert werden, rechtfertigt aber nicht, dass der Tod eines Tieres zum Anlass für narzisstische Inszenierung im Netz wird. Wer ein Steak isst, posiert nicht lächelnd neben der Kuh.
«Gesunder Menschenverstand reicht.» Die Verbreitung und Verteidigung von Erlegerbildern zeigt, dass der «gesunde Menschenverstand» in Teilen der Hobby-Jagdszene anders funktioniert als in der restlichen Gesellschaft. Wo Empathie und Selbstbegrenzung nicht ausreichen, braucht es klare ethische und rechtliche Leitplanken.
«Die Jagd wird nur von Jagdgegnern kritisiert.» 70 Prozent der jungen Hobby-Jäger sind selbst gegen Erlegerbilder im Netz (Fischer 2019). Die Plattform Hirsch&Co, ein jagdfreundliches Medium, warnt vor den kommunikativen Risiken. Selbst die Branche erkennt, dass Erlegerbilder dem eigenen Image mehr schaden als jede Kampagne von aussen.
Quicklinks
Beiträge auf Wild beim Wild:
- Wenn Jagdbilder zum blinden Fleck der Justiz in Graubünden werden
- Jagd und Tierquälerei
- Treibjagd unter Beobachtung
- Namibia: Trophäenbilder-Verbot für Hobby-Jäger
- Trophäenjagd: Mythos und Realität
- Der Jagdschein: Ein Spiegel psychischer Gesundheit
- Hobby-Jagd im Faktencheck: Schnelle Lizenz zum Töten statt Wissen
- Unseriöse Schweizer Jagdverwaltungen
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Unser Anspruch
Erlegerbilder sind kein Randthema, sondern ein Spiegel dafür, wie wir als Gesellschaft über Würde, Mitgefühl und Gewalt denken. Dieses Dossier dokumentiert, warum die Zurschaustellung toter Wildtiere mit Rechtsanspruch, Studienlage und ethischem Mindeststandard kollidiert und warum dieselbe Pose, die einem Polizisten den Job kostet, bei Hobby-Jägern als «Tradition» durchgeht. Das Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue Urteile, Studien oder politische Entwicklungen es erfordern.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.
