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Kriminalität & Jagd

Schweizer Hobby-Jäger beschäftigen Justiz

Ein Hobby-Jäger sollte seine Schusswaffe niemals aus den Augen lassen, sonst kann es zu einer bösen Überraschung kommen.

Redaktion Wild beim Wild — 20. Mai 2025

Ein Innerschwyzer Hobby-Jäger wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt.

Er hatte nicht auf seine Jagd-Waffe aufgepasst. 

Ein anderer Hobby-Jäger jagte an einem Schontag im Kanton Schwyz und wurde ebenfalls kürzlich verurteilt.

Ebenfalls im Kanton Schwyz wurde kürzlich ein Hobby-Jäger wegen Tierquälerei verurteilt.

Im Kanton Wallis vergisst ein Hobby-Jäger seine Waffe im Wald. Ein Anderer erlegte ein Hirschkalb im Banngebiet. Beide erhielten ebenfalls einen Strafbefehl, laut einer Mitteilung im Mai 2025 von pomona.ch.

Im Kanton Thurgau soll gar ein vorbestrafter Hobby-Jäger Richter werden

Der Innerschwyzer Hobby-Jäger war letzten Herbst im Raum Pfäffikon dabei, ‚die Natur in Ordnung zu schiessen‘. Zurück auf dem Parkplatz lehnte er die Flinte an seinen Wagen und fuhr los. Die zum Glück ungeladene Jagd-Waffe blieb am Boden liegen, ehe eine Passantin sie bemerkte und den Polizeiposten Höfe verständigte. Die Kapo stellte das Gewehr sicher. Am Morgen darauf meldete sich der Hobby-Jäger nüchtern bei der Polizei.

Der Mann wurde mittlerweile wegen Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt. Er muss eine Busse in Höhe von 600 Franken entrichten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn wegen «Pflichtvergessenheit». 

Im Waffengesetz steht: «Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.» Die Maximalstrafe für Übertretungen liegt bei 10’000 Franken.

Mit einer Busse im dreistelligen Bereich ist der Hobby-Jäger glimpflich davongekommen. Allerdings ist dem Innerschwyzer eine Gesetzesänderung zum Verhängnis geworden. Fahrlässige Verstösse gegen das Waffengesetz sind früher mit einer einfachen Ordnungsbusse geahndet worden. Seit dem 1. Januar 2020 zieht ein solches Vergehen ein Verfahren nach sich, das in diesem Fall nicht nur eine Geldbusse, sondern auch einen Eintrag ins Strafregister zur Folge hat. 

Fernab des Strafverfahrens sind administrative Massnahmen denkbar, etwa der Entzug des Jagdpatents. Offen ist gemäss Strafbefehl, ob der Hobby-Jäger seine Waffe wieder zurückerhält. Das muss polizeilich geprüft werden.

Insbesondere bei der Hobby-Jagd ist es überaus elementar, dass die Behörden ganz genau hinschauen. Nirgendwo wird so viel mit Unwahrheiten manipuliert. Gewalt und Lügen gehören zur gleichen Münze. Die Hobby-Jagd ist seit Jahrzehnten nichts anderes als eine permanent kostenintensive Baustelle und Streitpunkt für die Politik, Forst, Landwirtschaft, Verwaltungen, Justiz, Krankenkassen, Versicherungen, Tierschutzorganisationen, Umwelt- und Naturschutzorganisationen, Polizei, Bund, Medien usw. 

Vorbild Kanton Genf

Was früher also im Kanton Genf Hunderte Hobby-Jäger sinnfrei gemacht haben, erledigen heute ein gutes Dutzend Wildhüter, die sich zusammen 3 Vollzeitstellen teilen, nebst vielen anderen Aufgaben vorbildlicher. Aus dem Kanton Genf weiss man auch, dass nicht nur die Überwachung, Monitoring etc. der Hobby-Jäger eine enorme finanzielle Belastung war. Die Wildhüter kosten heute den Steuerzahlern an Lohnkosten eine Tasse Kaffee pro Jahr, und der Mehrwert an Biodiversität für die Bevölkerung ist gigantisch.

Es gibt Jahre, da werden im Kanton Genf zum Beispiel kein Rothirsch, Reh, Rotfuchs, Dachs, Marder, Feldhase, Eichelhäher usw. erschossen, laut der eidg. Jagdstatistik. Dies, weil es keine Jagdzeiten für Hobby-Jäger gibt, wie in den anderen Kantonen. Die Wildtiere haben im Kanton Genf in erster Linie eine ganzjährige Schonzeit. Viele Wildtiere sind für die Bevölkerung sichtbar und erlebbar, was wissenschaftlich erwiesen und wertvoll für die Gesundheit der Tiere und Menschen ist.

Sanitarische und therapeutische Abschüsse der Wildhüter in Genf sind nicht das Gleiche, wie eine dezimierende Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener Naturerfahrung. Hobby-Jagd bedeutet laut Biologen nicht zwangsläufig weniger Wildtiere, sondern mehr Geburten. Hobby-Jäger leisten bei einer genauen Analyse keinen “Frondienst” für die Öffentlichkeit und schon gar nicht für die Wildtiere. Wildtiere mögen keine Hobby-Jäger. Die Hobby-Jäger würden keinen „Frondienst“ leisten, wenn sie nicht töten dürfen. 

Allein im Kanton Graubünden gibt es jedes Jahr über 1’000 Anzeigen und Bussen gegen Hobby-Jäger.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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