2. April 2026, 09:43

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Kantonale Volksinitiative – Kanton Wallis

«Für professionellen Wildtierschutz» / «Pour une gestion professionnelle de la faune sauvage»

Gesetzesinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs / Initiative constitutionnelle rédigée de toutes pièces

Gestützt auf Art. 33 der Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907 und auf das Gesetz über die politischen Rechte

Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Hinweis: Der Kanton Wallis ist zweisprachig. Für die Einreichung muss der Initiativtext in deutscher und französischer Sprache vorliegen. Die französische Fassung ist vor der Einreichung durch eine juristische Fachperson sicherzustellen.

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton Wallis stimmberechtigten Personen reichen folgende Gesetzesinitiative ein:

Die Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907 wird um folgende Artikel ergänzt:

Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Wallis untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Der Staatsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Der Staatsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Im Kanton Wallis, dem drittgrössten und flächenmässig grössten rein alpinen Kanton der Schweiz mit rund 345’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 5’224 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).

Die Hobby-Jagd wird im Wallis als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Der Kanton Wallis steht im Zentrum der nationalen Wolfsdebatte. Das Wallis hat schweizweit die meisten Wolfsrudel. Kein anderer Kanton hat in den letzten Jahren mehr Wolfsabschüsse beantragt und durchgeführt. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der Luchs ist im Kanton heimisch. Der Steinadler brütet in den Walliser Alpen. Das Wallis beherbergt den Bärtgeier, den Steinbock und eine einzigartige alpine Fauna. Mit dem UNESCO-Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch liegt eines der wertvollsten Schutzgebiete Europas teilweise im Kanton (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Der Kanton Wallis hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene. Als Kanton mit den meisten Wolfsrudeln der Schweiz hätte dieses Zeichen eine Wirkung, die weit über die Kantonsgrenzen hinausreicht.

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.

Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.

– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.

– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.

Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig.

4. Warum das Wallis?

Der Kanton Wallis eignet sich aus mehreren Gründen für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:

Wolfskanton Nr. 1 der Schweiz. Das Wallis hat schweizweit die meisten Wolfsrudel. Kein anderer Kanton hat in den letzten Jahren mehr Wolfsabschüsse beantragt und durchgeführt. Die Wolfspolitik des Kantons ist national und international umstritten. Die Initiative bietet eine verfassungsmässige Antwort: Professionelles Wildtiermanagement und professioneller Herdenschutz statt politisch motivierter Massenabschüsse. Der zweite Artikel zum Artenschutz macht die Initiative für Naturschutzverbände attraktiv, die in der Wolfsdebatte bisher defensiv waren (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

UNESCO-Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch. Der Grosse Aletschgletscher und das umliegende Gebiet gehören zum UNESCO-Weltnaturerbe. Professionelles Wildtiermanagement würde dieses einzigartige Schutzgebiet konsequenter schützen als die Hobby-Jagd (vgl. wildbeimwild.com zu Nationalparks und Schutzgebieten).

Einzigartige alpine Fauna. Das Wallis beherbergt Bärtgeier, Steinadler, Steinbock, Gämse, Wolf, Luchs und zahlreiche weitere Arten in einer einzigartigen Hochgebirgslandschaft. Es ist der artenreichste Alpenkanton der Schweiz (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern).

Zweisprachigkeit als Brücke. Das Wallis ist zweisprachig: rund zwei Drittel der Bevölkerung sprechen Französisch (Unterwallis), ein Drittel Deutsch (Oberwallis). Die Initiative verbindet die Genfer Erfahrung der Romandie mit der Deutschschweizer Debatte. Die Kernbotschaften müssen auf Deutsch und Französisch funktionieren.

Schutzwald und Alpwirtschaft. Das Wallis hat einen hohen Schutzwaldanteil. Der Wolf reguliert den Rehbestand natürlich und reduziert den Verbissdruck im Schutzwald. Für die Alpwirtschaft bietet professioneller Herdenschutz besseren Schutz als die Hobby-Jagd, die Beutegreifer nicht effektiv von Nutztierherden fernhält.

4’000 Unterschriften. Bei 345’000 Einwohnern sind 4’000 Unterschriften 1.15 Prozent der Bevölkerung. In Sitten/Sion, Brig-Glis, Visp, Monthey, Martigny und Naters lässt sich sammeln. Die Sammlung muss in beiden Sprachen organisiert werden (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.

Tourismuskanton. Zermatt, Saas-Fee, Verbier, Crans-Montana: Das Wallis ist einer der wichtigsten Tourismuskantone der Schweiz. Professioneller Wildtierschutz und die Koexistenz mit Beutegreifern sind ein Argument für nachhaltigen Tourismus.

5. Zum Initiativtext

Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd

Das Verbot der Patentjagd durch Privatpersonen entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz ist unbestritten: Art. 3 Abs. 1 JSG. Die drei Jagdsysteme sind gleichwertig. Genf seit 1974 bundesrechtskonform.

Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement

Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren.

Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio

Ein Abschuss ist die Ausnahme, nicht die Regel. Passive Massnahmen haben Vorrang.

Absatz 4 – Wildtierkommission

Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie verhindert, dass der Staatsrat eigenständig Ausnahmen bewilligt. Im Wallis hat die Wolfspolitik gezeigt, wie schnell politischer Druck zu Massenabschüssen führt. Eine verfassungsmässig verankerte Wildtierkommission hätte diesen Automatismus verhindert (vgl. wildbeimwild.com/jagd-fakten).

Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz

Die Förderung der Koexistenz umfasst im Wallis insbesondere die Sicherung des UNESCO-Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch, die Vernetzung der alpinen Lebensräume, den professionellen Herdenschutz und die Aufklärung der Bevölkerung und der Touristinnen und Touristen (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Übergangsbestimmungen

Die Frist von zwei Jahren gibt dem Staatsrat genügend Zeit. Das bestehende kantonale Amt für Jagd, Fischerei und Wildtiere (Service de la chasse, de la pêche et de la faune) kann als institutionelle Basis dienen. Wichtig: Das Wallis ist zweisprachig. Der Initiativtext muss in beiden Sprachen vorliegen.

6. Zum zweiten Artikel: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Der zweite Artikel ist für das Wallis von höchster Aktualität. Das Wallis hat schweizweit die meisten Wolfsrudel und die meisten Wolfsabschüsse. Die Initiative bietet einen verfassungsmässigen Schutz, der verhindert, dass aus jeder Wolfspräsenz automatisch eine Abschussverfügung wird. Der Bärtgeier brütet im Wallis. Der Steinadler ist präsent. Der Luchs ist heimisch. Die «insbesondere»-Formulierung schützt auch künftige Rückkehrer, insbesondere den Bären, der über das Wallis in die Schweiz zurückkehren könnte (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für das Wallis

Das Genfer Referenzbudget

In Genf, das mit 282 km² rund achtzehnmal kleiner ist als das Wallis und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich.

Konservative Hochrechnung für das Wallis

Für das Wallis mit 5’224 km² Fläche und rund 345’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung. Diese rechnet grosszügig und berücksichtigt die besonderen Herausforderungen des grössten rein alpinen Kantons:

Personalkosten: 1’440’000 bis 2’520’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 12 bis 18 Vollzeitstellen. Das Wallis ist achtzehnmal grösser als Genf und topographisch extrem anspruchsvoll: Hochgebirge, zahlreiche Seitentäler, grossflächige Alpwirtschaft. Die Besiedlung ist aber auf das Rhonetal und die Seitentäler konzentriert. Die höhere Stellenzahl berücksichtigt das Rothirsch-Übergangsmanagement.

Sachkosten: 350’000 bis 600’000 Franken jährlich. Im Hochgebirge sind die Sachkosten höher: Geländefahrzeuge, alpine Ausrüstung, Herdenschutzmaterial, Monitoring-Infrastruktur und Öffentlichkeitsarbeit in zwei Sprachen.

Schadensvergütung: 250’000 bis 500’000 Franken jährlich. Hauptsächlich Wolfsrissschäden an Nutztieren und Verbissschäden im Schutzwald.

Herdenschutz-Startinvestition: 700’000 bis 1’200’000 Franken. In den ersten drei bis fünf Jahren nach dem Systemwechsel braucht es eine einmalige Startinvestition in die Herdenschutz-Infrastruktur für das gesamte Walliser Alpgebiet, das schweizweit die grösste Herdenschutz-Herausforderung darstellt: Herdenschutzhunde-Programme, mobile Zäune, Nachtpferche, Ausbildung von Hirten. Diese Investition ist nicht wiederkehrend.

Gesamtkosten: 2’040’000 bis 3’620’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 5.90 bis 10.50 Franken pro Einwohner und Jahr.

Rothirsch-Übergangsmanagement

Auch im Wallis sind die Rothirschbestände erheblich und durch die Hobby-Jagd nicht nachhaltig reguliert. Die kompensatorische Reproduktion – also die durch Jagddruck künstlich erhöhte Fortpflanzungsrate – verhindert eine nachhaltige Reduktion. Nach dem Systemwechsel braucht es ein gezieltes Übergangsmanagement, das in den höheren Stellenzahlen eingerechnet ist (vgl. Studien auf wildbeimwild.com).

Einsparungen und Gegenfinanzierung

Dem stehen erhebliche Einsparungen gegenüber: Keine Jagdprüfungen, keine Patentverwaltung, keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Im Wallis kommen besonders die enormen Kosten für die logistisch aufwändigen Wolfsabschüsse hinzu: Ein einziger sinnlos getöteter Wolf kostet die Öffentlichkeit rund 35’000 Franken (Helikoptereinsätze, Koordination, juristische Verfahren). Bei Dutzenden von Abschüssen pro Jahr summiert sich das rasch auf Hunderttausende.

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 2.5 bis 3.5 Millionen Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Die Nettomehrkosten dürften bei 1’200’000 bis 2’500’000 Franken jährlich liegen, was rund 3.50 bis 7.25 Franken pro Einwohner entspricht. Selbst grosszügig gerechnet: Das sind weniger als 0.06 Prozent des kantonalen Budgets von rund 4.6 Milliarden Franken (Staatsrechnung 2024, EFV). Oder anders: weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr – für professionellen Wildtierschutz im Wolfskanton Nr. 1 der Schweiz (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).

8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Erster Artikel: Abschaffung der Hobby-Jagd

Bundesrechtskonform. Art. 3 Abs. 1 JSG. Drei gleichwertige Jagdsysteme. Genf seit 1974 unbeanstandet.

Zweiter Artikel: Schutz geschützter Arten

Art. 7a JSG ermöglicht die präventive Regulierung, verpflichtet aber nicht dazu. Der Verzicht verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention.

Einheit der Materie

Gewahrt, da sich sämtliche Bestimmungen auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.

9. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Das Wallis ist achtzehnmal grösser als Genf und ein Hochgebirgskanton – das Genfer Modell funktioniert hier nicht»

Die Fakten: Grössere Fläche erfordert mehr Fachpersonen (10–12 statt 2–3 Vollzeitstellen). Aber: Die Besiedlung ist auf das Rhonetal und die Seitentäler konzentriert. Der grösste Teil der Kantonsfläche ist Hochgebirge ohne permanente Besiedlung – dort gibt es keine Mensch-Wildtier-Konflikte. Die absoluten Kosten (1’200’000 bis 2’500’000 Franken) sind für einen Kanton mit einem Milliarden-Budget bescheiden (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis).

Kommunikative Kurzformel: «Das Rhonetal ist die gleiche Landschaft wie Genf. Und im Hochgebirge gibt es weniger Konflikte, nicht mehr.» / «La plaine du Rhône est le même paysage que Genève. Et en haute montagne, il y a moins de conflits, pas plus.»

«Der Wolf muss reguliert werden – das Wallis hat die meisten Rudel»

Die Fakten: Das Wallis hat die meisten Rudel und die meisten Abschüsse – und trotzdem nehmen die Rudel zu. Die Abschusspolitik hat ihr Ziel verfehlt. Der Wolf reguliert den Rehbestand natürlich, senkt den Verbissdruck im Schutzwald und verändert das Verhalten der Huftiere zugunsten des Waldes (Landscape of Fear). Professionelles Wildtiermanagement ermöglicht dem Wolf, seine ökologische Funktion auszuüben, und schützt gleichzeitig die Nutztierherden durch professionelle Prävention.

Kommunikative Kurzformel: «Das Wallis schiesst am meisten Wölfe ab – und hat trotzdem die meisten Rudel. Abschiessen funktioniert nicht. Koexistenz schon.» / «Le Valais tire le plus de loups – et a quand même le plus de meutes. Tirer ne fonctionne pas. La coexistence, si.»

«Die Pro-Kopf-Kosten sind zu hoch»

Die Fakten: In einem grossen, alpinen Kanton mit 345’000 Einwohnern sind die Pro-Kopf-Kosten naturbedingt höher als in Zürich. In absoluten Zahlen: Selbst grosszügig gerechnet: 1’200’000 bis 2’500’000 Franken jährlich. Weniger als 0.1 Prozent des Kantonsbudgets. Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Die enormen Kosten für die Wolfsabschüsse entfallen vollständig.

Kommunikative Kurzformel: «Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Weniger als 0.1 Prozent des Kantonsbudgets. Und die aufwändigen Wolfsabschüsse entfallen.»

10. Zusammenfassung

Diese Initiative gibt der Walliser Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Artikel folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell. Der zweite Artikel ist eine direkte Antwort auf die Walliser Wolfspolitik: Er verhindert, dass aus jeder Wolfspräsenz automatisch eine Abschussverfügung wird, und schützt auch Bärtgeier, Luchs, Steinadler und künftige Rückkehrer wie den Bären. Als Wolfskanton Nr. 1 der Schweiz hätte ein Erfolg im Wallis eine nationale Signalwirkung.

Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz» / «Pour une gestion professionnelle de la faune sauvage»

[Name 1], [Name 2], [Name 3] …

(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Wallis)

Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974.

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton VS

Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf

Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere

Nationalparks und Schutzgebiete: wildbeimwild.com/category/nationalpark

Wildtiere im Siedlungsgebiet: wildbeimwild.com/category/wildtiere-im-siedlungsgebiet

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt

Hinweis zum Verfahren

Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext in deutscher und französischer Sprache vor Beginn der Unterschriftensammlung der Staatskanzlei des Kantons Wallis zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 4’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Wallis Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Das Wallis ist der schwierigste und gleichzeitig der strategisch wichtigste Kanton der Serie. Wolfskanton Nr. 1 der Schweiz, meiste Rudel, meiste Abschüsse. Die Initiative ist eine Gegenoffensive: Professionelles Wildtiermanagement statt politisch motivierter Massenabschüsse. 4’000 Unterschriften bei 345’000 Einwohnern sind machbar. Die Zweisprachigkeit als Brücke. UNESCO-Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch. Die Kernbotschaft: «Das Wallis schiesst am meisten Wölfe ab und hat trotzdem die meisten Rudel. Abschiessen funktioniert nicht.»

1. Warum ausgerechnet das Wallis?

Wolfskanton Nr. 1. Meiste Rudel, meiste Abschüsse, meiste Debatte. Artenschutz-Paragraph ist die Antwort.

UNESCO-Weltnaturerbe. Jungfrau-Aletsch. Professioneller Schutz für ein Welterbe.

Einzigartige alpine Fauna. Bärtgeier, Steinadler, Wolf, Luchs, Steinbock.

4’000 Unterschriften. 1.15 Prozent. Machbar.

Zweisprachigkeit. Brücke Romandie–Deutschschweiz.

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge.

2. Die Lehren aus Zürich: Was wir anders machen

Positiver Titel. «Für professionellen Wildtierschutz» / «Pour une gestion professionnelle de la faune sauvage».

Wolfsdebatte als Gegenoffensive. Nicht defensiv («der Wolf ist nicht gefährlich»), sondern offensiv («Abschiessen funktioniert nicht – Koexistenz schon»).

Absolute Kosten. 800’000–1’500’000 Franken. Weniger als 0.1 Prozent des Kantonsbudgets.

Zweisprachige Kampagne von Tag eins.

3. Besondere Herausforderungen

Jagdkultur. Das Wallis ist einer der jagdkulturell am stärksten geprägten Kantone der Schweiz. Die Kampagne muss mit Fakten, nicht mit Emotionen arbeiten.

Wolfspolarisierung. Die Debatte ist im Wallis stärker polarisiert als in jedem anderen Kanton. Die Initiative muss die Mitte gewinnen, nicht die Extreme.

Alpwirtschaft. Die Alpwirtschaft ist im Wallis kulturell und wirtschaftlich bedeutsam. Die Initiative muss zeigen, dass professioneller Herdenschutz die Herden besser schützt als die Hobby-Jagd.

4. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten

Gegenargument 1: «Das Wallis ist zu gross und zu alpin»

Kommunikative Kurzformel: «Das Rhonetal ist die gleiche Landschaft wie Genf. Im Hochgebirge gibt es weniger Konflikte.» / «La plaine du Rhône est Genève.»

Gegenargument 2: «Der Wolf muss reguliert werden»

Kommunikative Kurzformel: «Das Wallis schiesst am meisten Wölfe ab und hat trotzdem die meisten Rudel. Abschiessen funktioniert nicht.» / «Le Valais tire le plus de loups et a quand même le plus de meutes.»

Gegenargument 3: «Die Kosten sind zu hoch»

Kommunikative Kurzformel: «1’200’000 bis 2’500’000 Franken. Weniger als 0.1 Prozent des Kantonsbudgets. Und die aufwändigen Wolfsabschüsse entfallen.»

5. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften

«Abschiessen funktioniert nicht. Koexistenz schon.» / «Tirer ne fonctionne pas. La coexistence, si.»

«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» / «Genève le fait depuis 50 ans.»

«Professionell statt Hobby.» / «Professionnel au lieu de loisir.»

6. Zeitplan und nächste Schritte

PhaseInhaltZeitrahmen
Komiteebildung & TextvorprüfungJuristin/Jurist beiziehen; Übersetzung; Komiteemitglieder aus Ober- und UnterwallisMonat 1–4
Einreichung zur VorprüfungStaatskanzlei Wallis (deutscher und französischer Text)Monat 4–5
Veröffentlichung & SammelstartZiel: 5’000+ Unterschriften als Puffer; zweisprachige SammelorganisationMonat 5
Parteienkontakte & KoalitionsaufbauSP, Grüne, GLP; Pro Natura Wallis; WWF Wallis; Fondation Franz Weber; Groupe Loup SuisseMonat 1–12
Einreichung der UnterschriftenStaatskanzlei, amtliche ÜberprüfungNach Sammelfrist
GrossratsdebatteParlamentarische Verankerung; zweisprachige MedienarbeitFolgemonate
AbstimmungskampagneWolfsdebatte als Gegenoffensive, UNESCO-Argument, zweisprachigVor Abstimmung

7. Kampagnenmaterial

  • Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium.
  • Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis als Hintergrundmaterial.
  • Lokale Medien: Walliser Bote, Le Nouvelliste, Rhone Zeitung, Kanal 9, Radio Rottu.
  • Infografik: «Abschüsse vs. Rudel»-Grafik (Abschüsse steigen, Rudel steigen trotzdem). UNESCO-Weltnaturerbe als visuelles Element. Kostenvergleich VS vs. GE.
  • Sämtliches Kampagnenmaterial zweisprachig (DE/FR).

8. Weiterführende Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Wallis angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →