Der Fall zeigt exemplarisch, wie fehlender oder nur «auf dem Papier» bestehender Herdenschutz Nutztiere dem Wolf regelrecht ausliefert und wie Behörden seit Jahren bekannte Probleme nicht konsequent angehen.
In Paudo im Tessin wurden nach Medienberichten zehn Schafe auf einer rund ein Hektar grossen Weide gehalten, die lediglich mit einer konventionellen, teilweise beschädigten Einzäunung versehen war. Die Tiere verbrachten die Nacht im Freien, weil der Stall nach Aussage des Halters nicht genügend Platz für alle Schafe bietet.
Der Stall ist zu klein für alle zwanzig, erklärt Maretti. Die etwa einen Hektar grosse Weide ist eingezäunt, obwohl „immer wieder Löcher entstehen“, räumt er ein. Genau dort entdeckte der Wolf die Schwachstelle und schlich sich hinein. Es ist das erste Mal, dass wir einen solchen Angriff erleiden mussten, aber wir wussten, dass es früher oder später passieren würde.
Das Ufficio della caccia e della pesca des Kantons Tessin hielt in seiner Meldung ausdrücklich fest, dass die Tiere nicht genügend geschützt waren. Bereits wenige Tage zuvor waren in Sonvico vier Schafe getötet worden; auch dort sprach die kantonale Behörde von unzureichendem Schutz.
Damit handelt es sich auch dieses Jahr nicht um einen isolierten Einzelfall, sondern um ein Muster: Nutztiere werden in bekannten Wolfsgebieten ohne genügende Schutzmassnahmen gehalten, obwohl die Präsenz von Wölfen seit Jahren dokumentiert ist.
Was das Tierschutzgesetz verlangt
Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung ist klar: Tiere müssen so gehalten und betreut werden, dass ihr Wohlbefinden gewährleistet ist. Dazu gehören nicht nur Futter und Unterbringung, sondern auch der Schutz vor vorhersehbaren Gefahren.
- Das Tierschutzgesetz (TSchG) stellt nicht nur aktive Misshandlungen unter Strafe, sondern auch pflichtwidrige Unterlassungen.
- Die Tierschutzverordnung (TSchV) konkretisiert, dass Tierhalter alle zumutbaren Massnahmen ergreifen müssen, um unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden zu verhindern.
- Anhangsbestimmungen zur Schafhaltung definieren Mindestanforderungen, etwa an Unterkünfte und Weidesicherung.
Wer seine Schafe in einem Wolfsgebiet über Nacht ungeschützt auf einer ungenügend eingezäunten Weide lässt, nimmt ein hohes Risiko für das Leben der Tiere bewusst in Kauf. Rechtlich kann dies als Vernachlässigung und damit als Tierquälerei durch Unterlassung gewertet werden.
Ein Papierschutz ist kein Tierschutz
Im politischen Diskurs ist häufig von «Herdenschutz» die Rede. In der Praxis zeigt sich aber immer wieder, dass es beim schönen Wort bleibt, während auf der Weide kaum etwas umgesetzt wird. Ein Papierschutz – etwa im Subventionsformular oder im Bewilligungsentscheid – nützt den Schafen nichts.
Werden Tiere nur «auf dem Papier» geschützt, werden sie dem Wolf buchstäblich auf dem Silbertablett serviert. Wölfe sind opportunistische Beutegreifer: Wo sie auf ungeschützte Schafe treffen, werden sie lernen, wie leicht verfügbar diese Beute ist. So entsteht erst die Spezialisierung auf Nutztiere, die dann als Argument für Abschussforderungen missbraucht wird.
Wirksamer Herdenschutz – mit funktionierenden Elektrozäunen, Schutzhunden und angepasster Stallnutzung – ist dagegen geeignet, Angriffe deutlich zu reduzieren und Wölfe wieder stärker auf wildlebende Beutetiere zu lenken.
Verantwortung von Tierhaltern und Behörden
Die Verantwortung beginnt bei den Tierhaltern: Wer in einem Wolfsgebiet Schafe hält, muss sich informieren und die gesetzlichen Mindestanforderungen sowie anerkannte Standards des Herdenschutzes einhalten. Wer das unterlässt, handelt nicht nur fahrlässig, sondern möglicherweise auch strafbar.
Doch auch Behörden tragen Verantwortung. Wenn kantonale Stellen immer wieder feststellen, dass Tiere «nicht genügend geschützt» waren, ohne konsequent durchzugreifen, entsteht ein System der Duldung. Beratung allein genügt nicht, wenn seit Jahren klar ist, dass einfache, zumutbare Schutzmassnahmen nicht umgesetzt werden. Dann stellt sich die Frage, ob Aufsichts- und Interventionspflichten erfüllt werden.
Statt den Wolf zum Sündenbock zu machen, braucht es eine ehrliche Bilanz: Wie oft fehlt der Herdenschutz? Wie oft wurden Verstösse tatsächlich geahndet? Und wie werden Subventionen an klare, kontrollierte Schutzauflagen geknüpft?
Warum IG Wild beim Wild Strafanzeige einreicht
Mit der Strafanzeige will IG Wild beim Wild erneut klären lassen, ob im Fall von Paudo – und im wiederholten Vorfall in Sonvico – strafbare Vernachlässigungen vorliegen. Es geht dabei nicht nur um individuelle Verantwortung einzelner Tierhalter, sondern auch um die Praxis der Vollzugsbehörden.
Die Anzeige soll deutlich machen: Tierschutz hört nicht beim Haustier in der Stube auf. Wer Schafe hält und von Direktzahlungen, Subventionen oder gesellschaftlicher Anerkennung als «Bergbauer» profitiert, muss auch die Pflicht übernehmen, die Tiere wirksam zu schützen.
Nur wenn Gesetz und Praxis konsequent aufeinander abgestimmt werden, lässt sich verhindern, dass immer neue Rissereignisse produziert werden, zum Schaden der Tiere, zum Schaden des Wolfs und zum Schaden eines sachlichen, faktenbasierten Diskurses über geschützte Wildtiere und landwirtschaftliche Tierhaltung in der Schweiz.






