Der Nationalrat will nicht klären lassen, ob unter den Schweizer Wölfen auch Mischlinge von Wolf und Hund leben.
Eine Motion von Roberto Schmidt (CVP/VS), die Abklärungen und Abschüsse von Mischlingen durchsetzen wollte, lehnte er mit 110 zu 82 Stimmen ab.
Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab und verwies auf das geltende Recht. Erkennbare Hybriden aus Wild- und Haustieren müssten schon heute geschossen werden. Bei den Wölfen hätten Untersuchungen bisher keinen Handlungsbedarf gezeigt.
„Wir haben hierzu ja schon verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen gehabt, ob es auch in der Schweiz solche Mischlinge, Hybride, gibt,“ sagte Bundesrätin Doris Leuthard. „Und es gibt sie einfach nicht. Wir haben keine Wolfshybriden in der Schweiz. Alle Untersuchungen von Bund und Kantonen seit 1995 haben ergeben, dass bei keinem einzigen der nachgewiesenen Wölfe in der Schweiz und im Alpenraum eine Hybridisierung mit Hunden nachgewiesen werden konnte. Sicher könnte das nicht mit Ihrer Methode gemacht werden, Herr Schmidt, wonach das Aussehen schon genügen würde, um das zu erkennen. Das, glaube ich, ist eine unwissenschaftliche Methode, welche ziemlich ungeeignet wäre. Bei den Wölfen in der Schweiz handelt es sich zweifelsfrei um wilde Wölfe und nicht um Hybride. Insofern glaube ich, sollten wir hier den Universitäten vertrauen und nicht Ihrem kritischen Auge“ hält die Bundesrätin fest.
Nationalrat Roberto Schmidt (CVP/VS) wollte den Bundesrat beauftragen, einen unabhängigen, international anerkannten Experten einzusetzen. Dieser sollte abklären, ob es sich bei den in der Schweiz zurzeit vorkommenden Wölfen um reine Wölfe (Canis lupus lupus) oder um Wolfsmischlinge (sogenannte Hybride) handelt. Bei Wolfsmischlingen seien die nötigen Massnahmen zu ergreifen, heisst in der Motion von Schmidt. So sollten Wolfshybriden aus dem Bestand entfernt werden.
In Mitteleuropa gelte nur der Canis lupus lupus (Europäischer Grauwolf mit graubraunem Fell) als heimisch. Somit sei nach der Jagdverordnung nur dieser Wolf als geschützte Tierart zu betrachten.
Der Bundesrat liess in seiner Antwort verlauten, dass es in der Schweiz keine freilebende Hundepopulation gäbe. Deshalb dürfte sich auch in Zukunft kein Handlungsbedarf ergeben. „Sollte sich in unserer Natur jedoch ein Fall einer Wolf-Hund-Hybridisierung zeigen, dann würden die Kantone auf der Grundlage bestehenden Rechts bereits die erste Generation solcher Tiere sofort entfernen“, hält die Regierung fest.
1 Kommentar
Wie nur kann es sein, das eine solch‘ mikroskopisch kleine Minderheit wie die Blut sabbernde und mordslustige „Spass-Jäger-Mafia“ in unserem korrupten Berner Politfilz eine solch gigantische Lobby hat.
«Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit»