Eine genauere Analyse der Jagdplanung, der Abschussfreigaben und der realen ökologischen Situation zeigt jedoch ein anderes Bild: Die Jagd in Graubünden folgt vielfach einer überholten Eingriffslogik, die weder wildbiologisch zwingend noch gesellschaftlich breit akzeptiert ist.
Die kantonale Jagdplanung basiert auf jährlich neu festgelegten Abschusszielen für verschiedene Wildarten. Besonders auffällig ist dabei die hohe Abschussdichte beim sogenannten Niederwild, darunter Feldhase, Schneehuhn und Birkhuhn. Diese Arten stehen seit Jahren unter Druck durch Lebensraumverlust, Klimawandel und touristische Nutzung alpiner Räume. Beim Alpenschneehuhn ist der Rückgang in der Schweiz gut belegt, und bei Raufusshühnern ist zudem additiver Jagddruck beschrieben. Für einzelne Niederwildarten in Graubünden liegen lokale Hinweise auf Rückgang oder Fragmentierung vor, die politisch in der Jagdplanung zu wenig berücksichtigt werden.
Trotzdem werden regelmässig Abschüsse bewilligt, die sich weniger an stabilen Populationstrends als an jagdlichen Traditionen orientieren. Eine konsequente jagdliche Schonung wäre aus Sicht des Wildtierschutzes naheliegend, wird aber politisch kaum diskutiert.
Graubünden ist geprägt von der Patentjagd. Die Hobby-Jagd ist damit kein lokal begrenztes Revier-Management, sondern ein kantonal organisiertes System aus Jagdzeiten, Patenten, Abschussvorgaben und Nachsteuerung. Diese Struktur erzeugt einen permanenten Handlungsdruck: Die Hobby-Jagd wird zur normalisierten Massenpraxis, und Jagderfolg wird als planbare Leistung gerahmt.
Die Hochjagd steht dabei sinnbildlich für das Leistungsnarrativ der Jagd: Präsenz im Gelände, Erfüllung von Vorgaben, Status in der Gruppe. Wenn Ziele verfehlt werden, rückt die Logik der Nachsteuerung in den Vordergrund. Genau hier wird die Sonderjagd psychologisch relevant: Sie wirkt wie ein institutionalisierter Korrekturmodus, der Planerfüllung erzwingen soll, auch dann, wenn die ökologische Notwendigkeit umstritten ist.
Zur Sonderjagd als Routineinstrument und zur Kritik an dieser Logik passt dieser Hintergrundtext.
Niederwild-Regulierungen als psychologisches Muster
Die kantonale Jagdplanung basiert auf jährlich neu festgelegten Abschusszielen für verschiedene Wildarten. Besonders auffällig ist dabei die Fortsetzung der Niederwildjagd, darunter Feldhase, Schneehuhn und Birkhuhn. Diese Arten stehen seit Jahren unter Druck durch Lebensraumverlust, Klimawandel und zunehmende Störung durch touristische Nutzung alpiner Räume.
Gerade bei Raufusshühnern ist der Zusammenhang zwischen Lebensraum, Störung und Populationsentwicklung gut belegt. Jagd wirkt in solchen Situationen als zusätzlicher Belastungsfaktor, der je nach Ausgangslage additive Effekte haben kann. Wenn Populationen klein, fragmentiert oder instabil sind, steigt das Risiko, dass Abschüsse nicht mehr kompensiert werden. Trotzdem werden regelmässig Abschüsse bewilligt, die sich in der öffentlichen Wahrnehmung weniger an stabilen, transparent kommunizierten Populationstrends orientieren als an jagdlichen Traditionen.
Eine konsequente jagdliche Schonung wäre aus Sicht des Wildtierschutzes naheliegend, wird aber politisch kaum als Standardoption diskutiert.
Die Fortsetzung der Niederwildjagd in Graubünden lässt sich nicht allein mit ökologischen Argumenten erklären. Vielmehr zeigt sich ein klassisches psychologisches Muster der Jagd: Der Abschuss wird als Handlungsmacht erlebt, unabhängig davon, ob ein realer Regulierungseffekt nachweisbar ist.
Diese Form der Jagd erfüllt primär soziale Funktionen innerhalb der Jägerschaft. Sie stabilisiert Identität, Zugehörigkeit und Status, während ökologische Kosten externalisiert werden. Ähnliche Mechanismen wurden bereits im Beitrag zur Psychologie der Jagd im Kanton Bern analysiert, wo jagdliche Eingriffe ebenfalls häufig symbolischen Charakter tragen.
Trophäenjagd in Graubünden: Symbolik statt Wildschutz
Besonders umstritten ist die Trophäenjagd auf kapitale Tiere wie Hirsch, Gämse und Steinbock. Solche Abschüsse werden offiziell als selektiv und populationsstabilisierend dargestellt. In alpinen Populationen können Abschüsse grosser, genetisch starker Tiere jedoch langfristig negative Effekte begünstigen, etwa über Selektionsdruck, Altersstruktur oder Fortpflanzungsdynamiken.
In Graubünden wird die Trophäenjagd dennoch verteidigt. Der Grund liegt häufig weniger in wildbiologischer Notwendigkeit als in kulturell tief verankerten Narrativen. Der Abschuss eines kapitalen Tieres gilt als jagdlicher Erfolg, als Beweis von Kompetenz und Männlichkeit. Psychologisch zählt das Signal, nicht die ökologische Bilanz. Genau hier entsteht der Konflikt mit modernen Wildtierschutzprinzipien: Schutz orientiert sich am Tier und am System, Trophäenlogik orientiert sich am Status.
Unwissenschaftliche Wolfsjagd und institutionelles Versagen
Die Jagdpolitik in Graubünden ist besonders beim Umgang mit dem Wolf ein zentraler Konfliktpunkt. Abschussfreigaben wurden wiederholt mit pauschalen Schadensargumenten begründet, obwohl wissenschaftliche Daten weder eine generelle Gefährdung von Nutztieren noch einen negativen Einfluss auf Huftierbestände belegen. Fachlich problematisch ist insbesondere, dass Abschüsse teils präventiv und ohne populationsökologische Notwendigkeit erfolgen.
Diese Praxis steht im Widerspruch zu wildbiologischen Erkenntnissen und wird von Fachstellen ausserhalb der kantonalen Jagdverwaltung regelmässig kritisiert. Die Wolfsjagd in Graubünden ist damit weniger wissenschaftlich fundiert als politisch und emotional motiviert.
Der Kanton Graubünden verkauft die Wolfsabschüsse seit Jahren als „Regulation“ und „Schadensverhütung“. Entscheidend ist, was der Kanton tatsächlich begründet, und ob diese Begründungen wissenschaftlich tragen.
- Kanton Graubünden: Welpenabschüsse als „proaktive Regulation“
In der Medienmitteilung vom 27. August 2025 wird die Stossrichtung offen benannt. Adrian Arquint sagt wörtlich: „… dürfen … bis maximal zwei Drittel der bestätigten Welpen erlegt werden.“
Der Kanton präzisiert zugleich das Ziel: In allen Rudeln mit bestätigtem Nachwuchs sollten „bis zu zwei Drittel der bestätigten Jungtiere“ erlegt werden.
- Kanton Graubünden: Riss Val Fex und Abschuss „zur Verhütung weiterer Schäden“
Beim Fall Val Fex (21. August 2025) formuliert das Amt für Jagd und Fischerei die Abschusslogik sehr direkt: „Zur Verhütung weiterer Schäden … den Abschuss des schadenstiftenden Wolfs.“
Das ist die kantonale Standardformel: Erst wird „Schaden“ festgestellt, dann wird Abschuss als Prävention begründet. Im selben Dokument stützt sich der Kanton auf das einzelbetriebliche Herdenschutzkonzept und spricht von „Notfallmassnahme“ (vorzeitige Abalpung). Genau hier setzt die Recherche an, weil die öffentliche Darstellung „trotz Schutzmassnahmen“ nicht mit der dokumentierten Praxis zusammenpasst.
- Kanton Graubünden: Psychologische Zielbehauptungen in der Verfügung
In der Departementsverfügung vom 28. August 2025 wird die Wolfsjagd zusätzlich mit Verhaltenszielen begründet. Der Kanton behauptet, mit dem Abschuss von Jungtieren solle „die Scheu … beibehalten und erhöht werden“, unerwünschtes Verhalten solle sich „nicht verstärken und … weitergegeben werden“, Abwanderung und Schäden sollen sinken, und gleichzeitig sollen „Sozialstrukturen … erhalten“ und „soziale Desorganisation verhindert“ werden.
Das ist wichtig, weil der Kanton hier nicht nur „Schäden“ behauptet, sondern eine psychologische Erzählung baut: Abschüsse sollen Wölfe scheuer machen, Lernen steuern und Rudel stabil halten. Das ist kommunikativ geschickt, aber wissenschaftlich keineswegs so eindeutig, wie es klingt.
Wissenschaftliche Einordnung: Was sagt die Forschung zu Abschüssen als Konfliktlösung? Die internationale Studienlage ist seit Jahren relativ konsistent in einem Punkt: Letale Eingriffe sind kein verlässlich wirksames Werkzeug, wenn sie nicht mit konsequentem Herdenschutz und überprüfbarer Wirksamkeitskontrolle gekoppelt sind.
Erstens zeigen Auswertungen, dass Tötungen nach Rissen nicht stabil und nicht zuverlässig zu weniger Wiederholungsereignissen führen. Eine grosse Fallstudie aus Michigan (1998 bis 2014) kommt zum Schluss, dass die Resultate die Wirksamkeit der staatlichen letalen Intervention zur Reduktion weiterer Vorfälle nicht stützen.
Zweitens zeigen Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen zur Konfliktminderung mit Beutegreifern, dass nicht-letale Massnahmen im Mittel überzeugender abschneiden und die Evidenzbasis für „Töten hilft“ schwach und widersprüchlich ist.
Drittens kommt eine systematische Auswertung von Schutzmassnahmen gegen Wölfe zu dem Befund, dass letale Kontrolle und Umsiedlung weniger effektiv waren als andere Massnahmen, während Zäune, Abschreckung und Hirtung in vielen Settings deutlich besser wirken.
Was bedeutet das für Graubünden konkret?
Der Kanton begründet Welpenabschüsse gleichzeitig mit „Schadensverhütung“, „Scheu erhöhen“ und „Sozialstrukturen erhalten“. Das ist ein logischer Spagat: Wer Sozialstrukturen schützen will, muss erklären, warum genau der wiederholte Eingriff in Rudel (inklusive Jungtiere) das Risiko von Fehlanpassungen nicht erhöht. Und wer „Schäden“ verhindern will, muss belastbar zeigen, dass Herdenschutz lückenlos umgesetzt wird und Abschüsse im Vergleich dazu einen messbaren Zusatznutzen bringen. Genau diese Nachweise fehlen in der kantonalen Kommunikation, während die Eingriffe maximal sind.
Strafverfahren gegen den Amtsleiter der Jagdverwaltung
Im Kanton Graubünden laufen mehrere Strafverfahren im Kontext des Vollzuges der Jagd- und Tierschutzgesetzgebung, die direkt die Glaubwürdigkeit der kantonalen Jagdverwaltung betreffen. Konkret steht Amtsleiter Adrian Arquint im Fokus der Strafanzeigen wegen mutmasslicher Kompetenzüberschreitungen, Falschinformationen gegenüber der Öffentlichkeit sowie möglicher Amtsdelikte im Kontext von Wolfsabschüssen und Herdenschutzfällen.
Auslöser ist unter anderem ein Wolfsriss auf einer Schafalp im Val Fex (Gemeinde Sils im Engadin) im August 2025, bei dem 37 Schafe getötet oder notgetötet wurden. In der öffentlichen Kommunikation wurde von kantonaler Seite behauptet, der Angriff habe sich trotz getroffener Herdenschutzmassnahmen ereignet. Recherchen zeigen jedoch, dass zum Zeitpunkt des Angriffs weder Herdenschutzhunde noch wolfsabweisende Zäune vorhanden waren. Die Tiere weideten in einem Bereich, der gemäss einzelbetrieblichem Herdenschutzkonzept ausdrücklich ohne Schutzmassnahmen vorgesehen war.
Diese Diskrepanz zwischen dokumentierter Realität und öffentlicher Darstellung wirft schwerwiegende Fragen zur Amtsführung auf. Der Verdacht: Durch die Verbreitung unzutreffender Angaben wurde der Eindruck eines versagenden Herdenschutzes erzeugt, um nachträglich jagdpolitische Massnahmen gegen geschützte Beutegreifer zu legitimieren. Gleichzeitig wurden mögliche Verstösse gegen das eidgenössische Tierschutzgesetz durch Tierhalter und Verantwortliche verharmlost oder verschleiert.
Das Verfahren ist exemplarisch für ein strukturelles Problem im Bündner Jagdvollzug. Die institutionelle Nähe zwischen Jagdverwaltung, Jägerschaft und landwirtschaftlichen Interessen erschwert eine unabhängige Kontrolle. Für den Wildtierschutz bedeutet dies, dass Fehlentscheide nicht nur rechtlich, sondern unmittelbar tödlich für Tiere sein können.
Für den Wildtierschutz ist dies besonders problematisch, da Vollzugsfehler unmittelbar tödliche Folgen für geschützte Tiere haben.
Jagdfreier Nationalpark und stabile Huftierbestände
Ein oft verdrängter Referenzraum liegt mitten im Kanton: der Schweizerische Nationalpark. Dort ist die Jagd verboten. Der Nationalpark zeigt seit über hundert Jahren, dass Huftierbestände ohne Hobby-Jagd in natürlichen Bandbreiten schwanken können, gesteuert durch Klima, Nahrung, Krankheiten und Beutegreifer.
Der Nationalpark widerspricht damit einem Kernnarrativ intensiver Jagdpolitik: dass starke Bejagung zwingend nötig sei, um ökologische Gleichgewichte zu erhalten. Die Existenz dieses jagdfreien Raums macht sichtbar, dass viele Eingriffe nicht aus wissenschaftlicher Notwendigkeit folgen, sondern aus Institution, Tradition und politischem Durchsetzungswillen.
Der Park ist ein Stück Wildnis, das sich selbst überlassen ist und wo niemand auf die Jagd geht. Das sei kein Problem, sagt Ex-Nationalparkdirektor und Wildbiologe Heinrich Haller.
Auch ohne Jagd habe es nicht plötzlich zu viele Füchse, Hasen oder Vögel. Die Erfahrung zeige, die Natur könne man sich selbst überlassen.
Akzeptanzproblem und gesellschaftlicher Wandel
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd in Graubünden ist keineswegs homogen. Während sie in einzelnen ländlichen Regionen noch als selbstverständlich gilt, wächst insbesondere in urbanen Zentren und touristisch geprägten Gebieten die Kritik. Gäste, Zweitwohnungsbesitzerinnen und jüngere Generationen hinterfragen zunehmend, warum Wildtiere in sensiblen Lebensräumen weiterhin bejagt werden.
Dieser Akzeptanzverlust ähnelt Entwicklungen im Kanton Zürich, wo die Jagd im urbanen Raum zunehmend als Fremdkörper wahrgenommen wird.
Gewaltwahrnehmung und Normalisierung
Ein zentrales Element der jagdkritischen Analyse ist die Wahrnehmung von Gewalt. In Graubünden ist Jagdgewalt stark normalisiert. Öffentlich sichtbare Abschüsse, Jagdparaden und mediale Verharmlosung tragen dazu bei, dass Töten als legitimes Mittel der Wildverwaltung erscheint.
Der Vergleich mit dem Kanton Genf, wo die Jagd verboten ist, zeigt, dass Wildtiermanagement auch ohne regelmässige Tötung funktioniert und gesellschaftlich deutlich weniger konflikthaft ist.
Die Jagd im Kanton Graubünden ist weniger ein Instrument des Wildtierschutzes als ein historisch gewachsenes Macht- und Identitätssystem. Niederwild-Regulierungen und Trophäenjagden werden fortgeführt, obwohl ihre ökologische Notwendigkeit vielfach fehlt. Eine zeitgemässe Wildpolitik müsste diese Praktiken kritisch hinterfragen und den Schutz der Tiere konsequent über jagdliche Interessen stellen.
Warum Freude am Töten kein harmloses Freizeitmotiv ist
In der Jagdkommunikation wird der Tötungsakt oft als Naturdienstleistung verklärt. Psychologisch relevant ist dabei die Normalisierung von Gewalt: Wenn Töten als Freizeit, Ritual oder Statussignal gerahmt wird, sinkt die moralische Hemmschwelle und Empathie wird gezielt ausgeblendet. Diese Mechanismen sind aus der Gewaltpsychologie bekannt.
Menschen, die Freude daran empfinden, Lebewesen zu töten und dafür zu bezahlen, zeigen aus psychologischer Sicht kein normales Freizeitverhalten. Dieses Verhalten widerspricht grundlegenden Mechanismen von Empathie, Mitgefühl und moralischer Hemmung, wie sie in der breiten Bevölkerung normalerweise vorhanden sind. Psychologisch lässt sich hier eine gewaltbezogene Motivation beschreiben, auch wenn es politisch oder kulturell geduldet wird.
Freude am Töten ist ein klassisches Merkmal lustbasierter Gewalt. Der Gewaltakt selbst wirkt belohnend. Nicht das Ergebnis, nicht die Notwendigkeit, sondern das Töten. Das ist kein Randphänomen, sondern in der Gewaltpsychologie klar beschrieben.
Wer die Hobby-Jagd als Freude erlebt, zeigt eine psychologisch problematische Gewaltmotivation, die historisch und strukturell mit Entwertung und Gewaltlegitimation arbeitet.
Die Hobby-Jagd in Graubünden ist abschliessend weniger ein Instrument des Wildtierschutzes als ein historisch gewachsenes Macht-, Identitäts- und Ritualsystem. Niederwild-Regulierungen, Trophäenjagd und die politische Erzählung rund um Wolfsabschüsse werden fortgeführt, obwohl ihre ökologische Notwendigkeit häufig nicht belastbar nachgewiesen ist. Eine moderne Wildpolitik müsste das System konsequent vom Tier her denken: Lebensraum, Störung, Biodiversität, Herdenschutz, Transparenz und unabhängige Kontrolle, statt Planerfüllung und Statuslogik.
Interne Links für den Serienkontext:
- Psychologie der Jagd im Kanton Zürich
- Psychologie der Jagd im Kanton Genf
- Psychologie der Jagd im Kanton Bern
- Psychologie der Jagd im Kanton Solothurn
- Psychologie der Jagd im Kanton Aargau
- Psychologie der Jagd im Kanton Tessin
- Psychologie der Jagd im Kanton Wallis
- Psychologie der Jagd im Kanton Graubünden
- Psychologie der Jagd im Kanton St. Gallen
- Psychologie der Jagd im Kanton Freiburg
- Psychologie der Jagd im Kanton Waadt
- Psychologie der Jagd im Kanton Luzern





