2. April 2026, 06:02

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Kantonale Volksinitiative – Kanton Zug

«Für professionellen Wildtierschutz»

Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs

Gestützt auf § 34 der Verfassung des Kantons Zug vom 31. Januar 1894 (aktuelle Fassung) und auf das Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (WAG)

Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton Zug stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:

Die Verfassung des Kantons Zug wird um folgende Paragraphen ergänzt:

§ [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Zug untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

§ [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Der Kanton Zug umfasst 239 km² und rund 130’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Er gehört zu den wohlhabendsten und am dichtesten besiedelten Kantonen der Schweiz. Die Kantonsfläche besteht aus einer Mischung von urbanem Siedlungsgebiet rund um die Stadt Zug und die Gemeinden Baar, Cham und Risch-Rotkreuz, landwirtschaftlich genutztem Mittelland sowie dem Zugerberg und den Voralpengebieten.

Die Hobby-Jagd wird in Zug als Patentjagd organisiert. Rund 230 Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung. Die Hauptjagd ist die Rehwildjagd im Oktober und November, die traditionell als «laute Jagd» mit dem Laufhund gepflegt wird: Hunde treiben Rehe aus ihren Einständen, die Tiere flüchten auf sogenannten Wechseln, wo die Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger abgestellt sind und die Rehe in der Bewegung mittels Schrotschuss erlegen. Die Jagd darf nur an drei Wochentagen ausgeübt werden: Montag, Mittwoch und Samstag. Was nach strenger Regulierung klingt, ist psychologisch betrachtet die Verpackung einer Freizeitbeschäftigung als geordnetes System (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Zug).

Das Patentsystem erzeugt keinen fachlichen Mehrwert gegenüber professionellem Wildtiermanagement: Die Patentjagd bindet die Hobby-Jägerschaft nicht an ein bestimmtes Gebiet und erschwert damit eine koordinierte Wildtierbewirtschaftung. Gleichzeitig ist das System für den Kanton administrativ aufwändig: Prüfungswesen, Patentverwaltung, Abschussplanung und Jagdaufsicht binden Ressourcen, die im professionellen Modell effizienter eingesetzt wären (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Seit 1993 wird im Kanton Zug auf die Bejagung des Hasen verzichtet. Dieses Moratorium erfolgte auf Antrag der Zuger Hobby-Jägerschaft selbst, «zur Förderung der Bestände». Der Verzicht auf das Töten einer Art, die man eigentlich nicht töten sollte, wird als Beweis für Verantwortungsbewusstsein präsentiert. Gleichzeitig stehen Wasservögel auf der Abschussliste, und die «laute Jagd» mit Hunden auf Rehe wird als Kulturgut gerahmt. Die Legitimation verschiebt sich von der Funktion zur Identität: Man jagt nicht, weil man muss, sondern weil man es schon immer so gemacht hat.

Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com). Zug hat mit 239 km² sogar eine kleinere Fläche als Genf (282 km²). Wenn professioneller Wildtierschutz auf 282 km² seit über 50 Jahren funktioniert, gibt es keinen Grund, warum er auf 239 km² nicht funktionieren sollte.

Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Der politische Druck auf Arten wie Luchs, Biber, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com).

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz. Vor der Abstimmung 1974 hatte die Hobby-Jagd-Lobby behauptet, der Feldhase würde ohne Hobby-Jagd durch Beutegreifer ausgerottet. Das Gegenteil ist eingetreten.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.

– 2005 sprachen sich 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, also rund 2.40 Franken pro Einwohner. Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags. Ihr Ziel ist die Erhaltung gesunder Wildtierpopulationen, nicht die Maximierung der Abschusszahlen.

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind: Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, bauliche Schutzmassnahmen.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig. Die Hobby-Jagd stört diesen Prozess, indem sie Sozialstrukturen zerstört und Reproduktionsraten künstlich erhöht.

4. Warum Zug?

Zug eignet sich aus mehreren Gründen besonders für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:

Kleiner als Genf. Zug hat 239 km², Genf 282 km². Der Kanton Zug ist sogar kleiner als das Genfer Referenzmodell. Wenn professioneller Wildtierschutz auf 282 km² seit über 50 Jahren funktioniert, gibt es kein sachliches Argument, warum er auf 239 km² nicht funktionieren sollte.

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 150’000 bis 300’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Wohlhabendster Kanton der Schweiz. Zug hat die finanzielle Kapazität, professionelles Wildtiermanagement ohne spürbare Belastung zu finanzieren. Bei geschätzten Nettomehrkosten von rund 1.50 bis 2.50 Franken pro Einwohner und Jahr ist das Kostenargument, das in Zürich die Abstimmung entschied, in Zug wirkungslos.

Urban und verdichtet. Rund drei Viertel der Zuger Bevölkerung leben in den nahezu vollständig urban geprägten Gemeinden Zug, Baar, Cham und Risch-Rotkreuz. Die jagdkulturelle Tradition ist weniger tief verwurzelt als in Bergkantonen.

Nur 230 Hobby-Jäger. Im Verhältnis zur Bevölkerung von 130’000 sind 230 aktive Patentinhaberinnen und Patentinhaber eine verschwindend kleine Minderheit. Die politische Durchsetzbarkeit ist höher als in Kantonen mit Tausenden von Patenten.

Patentjagd als konzeptionell einfacherer Systemwechsel. Anders als in Revierjagd-Kantonen (BL, SH, AG, ZH) müssen in Zug keine Jagdpachtverträge aufgelöst und keine Gemeinden für entgangene Pachteinnahmen entschädigt werden. Die Patente erlöschen schlicht mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Der Systemwechsel ist damit administrativ und rechtlich weniger komplex.

«Laute Jagd» als kommunikative Schwachstelle. Die Zuger Rehwildjagd mit Laufhunden – bei der Hunde Rehe in Panik aus ihren Einständen treiben und die flüchtenden Tiere dann beschossen werden – ist eine Jagdform, die bei der nicht-jagdaffinen Bevölkerung auf wenig Verständnis stösst. Die Initiative bietet die Möglichkeit, diese Praxis durch professionelles, stressarmes Wildtiermanagement zu ersetzen.

5. Zum ersten Paragraphen: Professioneller Wildtierschutz

Absatz 1 – Verbot der Patentjagd

Das Verbot der Patentjagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell (Art. 162 der Genfer Kantonsverfassung). Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform.

Im Unterschied zu Revierjagd-Kantonen (BL, SH, AG, ZH) entfällt in Zug die Notwendigkeit, Jagdpachtverträge aufzulösen und Gemeinden zu entschädigen. Die bestehenden Patente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren werden anteilig rückerstattet. Der Systemwechsel ist damit administrativ und rechtlich weniger komplex als in Revierjagd-Kantonen.

Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement

Fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst übernehmen sämtliche Aufgaben der Wildtierpflege und, wo nötig, der Bestandsregulierung. Das bestehende Amt für Wald und Wild des Kantons Zug bietet die institutionelle Plattform für die Ansiedlung dieser Fachstellen.

Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio

Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. In Genf werden jährlich im Durchschnitt rund 250 Wildschweine durch Wildhüter erlegt, wobei Leittiere aus ethischen Gründen explizit geschont werden. Die Abschusszahlen sind damit erheblich geringer als in vergleichbaren Kantonen mit Hobby-Jagd.

Absatz 4 – Wildtierkommission

Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie stellt sicher, dass Entscheidungen evidenzbasiert erfolgen und nicht auf den jagdideologischen Mythen beruhen, mit denen die Hobby-Jagd-Lobby ihre Praxis legitimiert.

Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz

In Zug ist die Vernetzung von Lebensräumen zwischen dem Zugerberg, dem Zugersee und den angrenzenden Landwirtschaftsflächen besonders wichtig. Wildtierkorridore sind für die genetische Vielfalt und die natürliche Ausbreitung von Arten unverzichtbar. Das heutige Patentsystem bietet keine reviergebundene Koordination, die eine solche Vernetzung sicherstellen könnte (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Übergangsbestimmungen

Die Frist von zwei Jahren gibt dem Regierungsrat genügend Zeit, die Ausführungsgesetzgebung zu erarbeiten und professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager einzustellen. Im Unterschied zu Revierjagd-Kantonen entfällt die Auslaufklausel für Pachtverträge: Die Patente erlöschen direkt mit dem Inkrafttreten. Die anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Patentgebühren wahrt den Vertrauensschutz.

6. Zum zweiten Paragraphen: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Für Zug ist der zweite Paragraph relevant wegen der Präsenz geschützter Arten im Kanton: Der Biber ist am Zugersee und seinen Zuflüssen dokumentiert. Wasservögel überwintern in grosser Zahl auf dem Zugersee. Die Rückkehr des Fischotters in die Zentralschweiz ist absehbar. Das revidierte eidgenössische Jagdgesetz (Art. 7a JSG) ermächtigt die Kantone zur präventiven Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Der Kanton übt mit diesem Paragraphen lediglich seine Kompetenz aus, von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch zu machen (vgl. die Analyse der Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Zug

Für Zug mit 239 km² Fläche und rund 130’000 Einwohnern ergibt sich folgende Kostenschätzung:

Personalkosten: 240’000 bis 280’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 2 Vollzeitstellen für professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager. Zug ist flächenmässig kleiner als Genf (239 vs. 282 km²). Eine Vollzeitstelle im kantonalen Dienst kostet inklusive Nebenkosten rund 120’000 bis 140’000 Franken jährlich.

Sachkosten: 50’000 bis 80’000 Franken jährlich. Ausrüstung, Fahrzeuge, Vergrämungsgeräte, Monitoring-Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit.

Schadensvergütung: 20’000 bis 50’000 Franken jährlich. Der in Zug zu erwartende Wildschaden ist aufgrund der überschaubaren landwirtschaftlichen Fläche und der geringen Wildschweindichte begrenzt.

Gesamtkosten: 310’000 bis 410’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 2.40 bis 3.15 Franken pro Einwohner und Jahr.

Dem stehen Einsparungen gegenüber: Der Kanton muss keine Jagdprüfungen mehr abnehmen, keine Patente ausstellen und verwalten, keine Abschussplanung erstellen und keine Jagdaufsicht organisieren. Der Genfer Faunainspektor Dandliker weist darauf hin, dass die Organisation einer Patentjagd mindestens zwei Vollzeitstellen erfordert. Bereinigt um diese Einsparungen dürften die Nettomehrkosten bei 150’000 bis 250’000 Franken jährlich liegen, was rund 1.15 bis 1.90 Franken pro Einwohner entspricht. Für den wohlhabendsten Kanton der Schweiz ein marginaler Betrag.

8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Die Initiative ist bundesrechtskonform. Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt den Kantonen die Regelung der Jagdberechtigung, des Jagdsystems, des Jagdgebiets und der Jagdaufsicht ausdrücklich (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme – Patentjagd, Revierjagd und Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert seit 1974 die Regiejagd und hat in über 50 Jahren nie eine bundesrechtliche Beanstandung erfahren. Art. 7a JSG ermöglicht den Kantonen die präventive Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Die Initiative wahrt die Einheit der Materie.

9. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Die Zuger Jagd ist bereits streng reguliert – nur drei Jagdtage pro Woche»

Die Fakten: Die Beschränkung auf drei Wochentage ändert nichts am Grundprinzip: Es sind nach wie vor Privatpersonen, die als Freizeitbeschäftigung Wildtiere töten. Die Regulierung der Jagdtage ist eine organisatorische Massnahme, keine qualitative Verbesserung. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager würden flexibler und gezielter eingreifen, wann immer es ökologisch sinnvoll ist, nicht nach einem starren Wochenkalender.

Kommunikative Kurzformel: «Drei Jagdtage pro Woche sind immer noch drei Tage, an denen Hobby-Jäger Wildtiere töten. Professioneller Wildtierschutz braucht keinen Wochenkalender.»

«Das Hasen-Moratorium zeigt, dass die Jägerschaft verantwortungsvoll handelt»

Die Fakten: Das Hasen-Moratorium ist kein Beweis für Verantwortungsbewusstsein, sondern ein Eingeständnis, dass die Bejagung des Hasen nicht mehr vertretbar war. Dass die Hobby-Jägerschaft darauf verzichtet, eine bedrohte Art zu töten, ist kein Verdienst, sondern eine Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig stehen Wasservögel weiterhin auf der Abschussliste, und die «laute Jagd» mit Hunden auf Rehe wird als Tradition fortgeführt (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Zug).

Kommunikative Kurzformel: «Nicht zu töten, was man nicht töten sollte, ist kein Verdienst. Es ist eine Selbstverständlichkeit.»

«Zug hat keine Wildtierprobleme – wozu die Initiative?»

Die Fakten: Wenn Zug kaum Wildtierprobleme hat, dann ist der Systemwechsel umso einfacher, günstiger und risikoloser. Die Abwesenheit akuter Probleme ist das Argument für die Initiative, nicht dagegen. Professioneller Wildtierschutz ist präventive Infrastruktur (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).

Kommunikative Kurzformel: «Wenn es so wenig zu tun gibt, kostet professioneller Wildtierschutz noch weniger. Das Argument widerlegt sich selbst.»

10. Zusammenfassung

Diese Initiative ermöglicht der Zuger Bevölkerung, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement auszusprechen. Als erster Patentjagd-Kanton mit einem solchen Mustertext zeigt Zug, dass der Systemwechsel nicht nur in Revierjagd-Kantonen möglich ist. Mit 239 km² ist Zug sogar kleiner als Genf, und als wohlhabendster Kanton der Schweiz sind die Kosten von rund 1.15 bis 1.90 Franken pro Einwohner und Jahr kein Hindernis. Die «laute Jagd» mit Laufhunden auf Rehe gehört in ein Museum, nicht in eine moderne Wildtierpolitik.

Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»

[Name 1], [Name 2], [Name 3] …

(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton)

Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974.

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien-ueber-die-auswirkung-der-jagd-auf-wildtiere-und-jaeger – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen.

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/warum-die-hobby-jagd-in-der-schweiz-kein-naturschutz-ist – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Zug: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton ZG – Motive, Rechtfertigungen und soziale Dynamiken der Hobby-Jagd in Zug.

Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Analysen zu Motiven, Rechtfertigungen und sozialen Dynamiken der Hobby-Jagd.

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/dossiers/wolf-in-der-schweiz-fakten-politik-und-die-grenzen-der-jagd – Aktuelle Entwicklungen zur Wolfspolitik in der Schweiz.

Wildtiere und Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/wildtiere – Informationen zu Wildtieren, Beutegreifern und zur Koexistenz von Mensch und Wildtier.

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck zu den häufigsten Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby.

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt.

Hinweis zum Verfahren

Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext vor Beginn der Unterschriftensammlung der Staatskanzlei des Kantons Zug zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 2’000 gültige Unterschriften erforderlich. Eine gesetzliche Sammelfrist ist im Kanton Zug nicht vorgesehen. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem kantonalen Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (WAG).

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Zug Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Zug ist der erste Patentjagd-Kanton, für den ein vollständiger Initiativtext vorliegt. Mit 239 km² ist er kleiner als Genf (282 km²), und als wohlhabendster Kanton der Schweiz ist das Kostenargument wirkungslos. Die «laute Jagd» mit Laufhunden bietet eine kommunikativ starke Angriffsfläche. Der Systemwechsel ist administrativ einfacher als in Revierjagd-Kantonen, weil keine Pachtverträge aufgelöst werden müssen.

1. Warum Zug?

Kleiner als Genf. 239 vs. 282 km². Das Genfer Modell funktioniert auf einer grösseren Fläche seit 50 Jahren. Zug hat keinen Grund, es nicht zu übernehmen.

Wohlhabendster Kanton. Nettomehrkosten von 1.15 bis 1.90 Franken pro Einwohner und Jahr sind für Zug kein Argument. Zum Vergleich: Eine Tasse Kaffee in der Stadt Zug kostet rund 5 Franken.

230 Hobby-Jäger auf 130’000 Einwohner. Eine verschwindend kleine Minderheit. Die Bevölkerungsmehrheit profitiert von professionellem Wildtierschutz.

Patentjagd = einfacherer Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung. Patente erlöschen, fertig.

«Laute Jagd» als Schwachstelle. Hunde treiben Rehe in Panik, Hobby-Jäger schiessen die flüchtenden Tiere. Diese Jagdform ist in der öffentlichen Wahrnehmung kaum zu verteidigen.

2. Lehren aus Zürich

Zürichs Fehler 1: Konfrontativer Titel. Unser Titel «Für professionellen Wildtierschutz» ist positiv.

Zürichs Fehler 2: Kostenargument unbeantwortet. In Zug ist es wirkungslos: Der Kanton ist wohlhabend, die Fläche klein, die Kosten marginal.

Zürichs Fehler 3: Keine Parteiunterstützung. Kontakte zu SP, Grünen, GLP und Alternative – die grüne Fraktion müssen frühzeitig aufgebaut werden.

3. Gegneranalyse

Die 230 Patentinhaber bilden eine kleine, aber lokal verankerte Gruppe. In Zug sind sie weniger organisiert als Jagdgesellschaften in Revierjagd-Kantonen, weil das Patentsystem keine festen Revierstrukturen schafft.

Der kantonale Jägerverband wird die «laute Jagd» als Tradition verteidigen. Die Antwort: Traditionen, die auf der Panikreaktion von Tieren beruhen, gehören in ein Museum.

Das Amt für Wald und Wild wird auf die bestehende Regulierung verweisen (drei Jagdtage, Abschussplanung). Die Antwort: Regulierung der Hobby-Jagd ist kein Ersatz für professionellen Wildtierschutz. Das eine optimiert ein falsches System, das andere ersetzt es.

4. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften

«Zug ist kleiner als Genf. Was dort seit 50 Jahren funktioniert, funktioniert erst recht hier.»

«Professionell statt Hobby. Fachpersonen statt Freizeitschützen.»

«Weniger als 2 Franken pro Jahr. Für den reichsten Kanton kein Thema.»

5. Zeitplan

PhaseInhaltZeitrahmen
Komiteebildung & TextvorprüfungJuristin/Jurist beiziehen; Komiteemitglieder mit ZG-Wohnsitz rekrutierenMonat 1–3
Einreichung zur VorprüfungStaatskanzlei ZugMonat 3–4
Veröffentlichung & SammelstartSammelfrist prüfen (Zug kennt keine gesetzliche Sammelfrist.); Ziel: 2’500+ Unterschriften als PufferMonat 4
Parteienkontakte & KoalitionsaufbauFrühgespräche SP, Grüne, GLP, Alternative; Naturschutzverbände einbindenMonat 1–12
Einreichung der UnterschriftenStaatskanzlei, amtliche ÜberprüfungNach Sammelfrist
KantonsratsdebatteParlamentarische Verankerung; Medienarbeit intensivierenFolgemonate
AbstimmungskampagneFinale Mobilisierung, Infografiken, MedienpräsenzVor Abstimmung

6. Kampagnenmaterial

  • Das Genf-Dossier auf wildbeimwild.com als zentrales Argumentarium.
  • Die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Zug als Hintergrundmaterial für Medienkontakte.
  • Infografik: Flächenvergleich ZG/GE (239 vs. 282 km²), Kostenvergleich, «230 Hobby-Jäger auf 130’000 Einwohner».
  • Lokale Medien: Zuger Zeitung, Zentralplus, Tele 1, Radio Central.
  • Visuell: Die «laute Jagd» als Bild – Hunde treiben Rehe in Panik. Das ist die Realität, die hinter dem Wort «Jagdtradition» steht.

7. Weiterführende Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Zug angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →