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Tierwelt

Wird Aspartam als krebserregend eingestuft?

Der Süssstoff Aspartam, der in Cola, vielen Milchprodukten und Kaugummis enthalten ist, ist womöglich krebserregend.

Redaktion Wild beim Wild — 3. Juli 2023

Wird Aspartam als «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft?

Verschiedene Süssungsmittel, die etwa auf der Pflanze Stevia rebaudiana basieren, sind beliebte Ersatzmittel für Zucker.

Der seit Jahrzehnten verwendete Süssstoff Aspartam könnte bei der WHO bald unter Krebsverdacht stehen. Warum das dennoch nicht heissen soll, dass der Zuckerersatz krebserregend ist.

Die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO will Insidern zufolge den Süssstoff Aspartam als «wahrscheinlich krebserregend» einstufen. Die Entscheidung, die Anfang dieses Monats nach einer Sitzung externer Experten der Gruppe getroffen wurde, solle im Juli bekannt gegeben werden, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters von zwei mit der Sache vertrauten Personen.

Bei der Empfehlung wird offenbar nicht berücksichtigt, wie viel von einem Produkt ein Mensch gefahrlos zu sich nehmen kann. Die Ratschläge für Einzelpersonen stammen von einem separaten WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe, dem JECFA, sowie von den nationalen Regulierungsbehörden. Auch der JECFA prüft die Verwendung von Aspartam und will seine Ergebnisse am 14. Juli, am Tag der Veröffentlichung der IARC-Einschätzung, bekannt geben.

Das kalorienarme Süssungsmittel Aspartam ist in Europa für die Verwendung als Tafelsüssstoff und als Lebensmittelzusatzstoff in Nahrungsmitteln zugelassen – etwa in Getränken, Desserts, Süsswaren, Milchprodukten, Kaugummi, kalorienreduzierten Produkten und Erzeugnissen zur Gewichtskontrolle. Das Süssungsmittel wird seit Jahrzehnten umfassend untersucht. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA gilt Aspartam aufgrund eingehender Sicherheitsbewertungen als unbedenklich für den menschlichen Verzehr.

Im vergangenen Jahr zeigte eine französische Studie mit 100’000 Erwachsenen, dass Menschen, die grössere Mengen an künstlichen Süssstoffen – einschliesslich Aspartam – konsumierten, ein leicht erhöhtes Krebsrisiko hatten. Sie folgte auf eine Studie des Ramazzini-Instituts in Italien aus den frühen 2000er-Jahren, in der berichtet wurde, dass einige Krebsarten bei Mäusen und Ratten mit Aspartam in Verbindung gebracht wurden. Die erste Studie konnte jedoch nicht nachweisen, dass Aspartam das erhöhte Krebsrisiko verursacht, und die Methodik der zweiten Studie wurde infrage gestellt, auch von der EFSA, die die Studie bewertet hat. Die IARC erklärte, sie habe bei ihrer Überprüfung im Juni 1’300 Studien bewertet.

Der JECFA sieht den Verzehr von Aspartam innerhalb der akzeptierten Tagesmengen seit 1981 als sicher an. So müsste ein Erwachsener mit einem Gewicht von 60 Kilogramm jeden Tag zwischen zwölf und 36 Dosen Diätlimonade trinken – abhängig von der Aspartammenge im Getränk – um gefährdet zu sein. Diese Einschätzung wird von nationalen Regulierungsbehörden weitgehend geteilt, auch in den USA und Europa. Ein IARC-Sprecher sagte, dass die Ergebnisse der IARC und des JECFA-Ausschusses bis Juli vertraulich seien.

Statistiker: Einstufung sagt nichts über Höhe der Gesundheitsrisiken

Die Entscheidung der IARC könnte eine abermalige Debatte über die Sicherheit von Süssstoffen, aber auch über die Rolle der Krebsforschungsagentur auslösen. Deren Einschätzungen können grossen Einfluss haben, standen in der Vergangenheit aber auch als verwirrend für die Öffentlichkeit unter Kritik. In die Kategorie «wahrscheinlich krebserregend» stuft die IARC auch rotes Fleisch, heisse Getränke über 65 Grad ein oder etwa Nachtarbeit.

Der erfahrene britische Statistiker Kevin McConway, Emeritus der Open University warnt davor, die mögliche neue IARC-Einstufung als Hinweis für Verbraucher zu betrachten, inwieweit Aspartam möglicherweise krebserregend ist: «Diese Einstufung durch das IARC sagt nichts über die Höhe der Gesundheitsrisiken.» Sie besage nur, dass ein Stoff generell eine Gefahr darstellen kann oder ob etwas theoretisch ein Risiko darstelle, aber nicht, ob er auch im realen Leben mit den Konsumgewohnheiten tatsächlich gefährlich sei.

Die Neubewertung halte er deshalb nicht unbedingt für sinnvoll, wie bei vielen anderen Einstufungen in die betreffende Kategorie 2B. Da hinein fallen zum Beispiel auch Aloe-vera-Substanzen oder manche Reinigungszusätze, Haarmittel, oder Druckerzusätze. Von den 1’042 Substanzen, die von der Krebsagentur in vier Kategorien gelistet werden, fallen 322 in diese Gruppe. «Die Evidenz, dass diese Substanzen eine Gefahr darstellen könnten, ist wirklich nicht sehr stark und ebenso, dass die IARC-Einstufung etwas direkt etwas über die tatsächlichen Risiken aussagt, wenn man sich diesen Substanzen aussetzt.»

Die Folgen einer IARC-Einstufung bekam der deutsche Bayer-Konzern zu spüren, der die Glyphosat-Entwicklung von Monsanto übernahm und sich damit eine Klagewelle in den USA einhandelte. Behörden weltweit haben den Unkrautvernichter als nicht krebserregend eingestuft. Allein IARC bewertete ihn 2015 als «wahrscheinlich krebserregend». Auf diese Einschätzung beriefen sich die Kläger. Mehr zum Thema Ernährung und Umwelt & Naturschutz.

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