2. April 2026, 09:43

Geben Sie oben einen Suchbegriff ein und drücken Sie Enter, um die Suche zu starten. Drücken Sie Esc, um den Vorgang abzubrechen.

Kantonale Volksinitiative – Kanton Zürich

«Für professionellen Wildtierschutz»

Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs

Gestützt auf Art. 26 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 und auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR)

Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton Zürich stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:

Die Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 wird um folgende Artikel ergänzt:

Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Revierjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Zürich untersagt. Bestehende Jagdpachtverträge werden nicht erneuert.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Der Kanton entschädigt betroffene Gemeinden angemessen für den Wegfall der Jagdpachteinnahmen während einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

7 Das Nähere regelt das Gesetz.

Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpachtverträge laufen längstens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung aus. Gemeinden, die Jagdpachteinnahmen verlieren, werden während der Übergangsfrist angemessen entschädigt.

3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Im Kanton Zürich, dem bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz mit rund 1’580’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 1’729 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).

Zürich ist ein Revierjagd-Kanton. Die Jagdreviere werden von den politischen Gemeinden an private Jagdgesellschaften verpachtet. Die Pächter zahlen eine Pachtgebühr und jagen auf eigene Rechnung als Freizeitbeschäftigung. 2018 wurde im Kanton Zürich die Initiative «Wildhüter statt Jäger» mit 84 Prozent Nein abgelehnt. Dieses Ergebnis war kein Beweis dafür, dass die Sache falsch ist. Es war ein Beweis dafür, dass die Strategie falsch war. Die vorliegende Initiative zieht die Lehren aus 2018 und macht alles anders: positiver Titel, konkrete Budgetrechnung, Artenschutz-Paragraph als Koalitionsverbreiterung, und frühzeitige Parteiunterstützung (vgl. die Psychologie der Jagd im Kanton Zürich sowie das Jäger-Dossier auf wildbeimwild.com).

Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der politische Druck auf weitere Arten wie Luchs, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu. Im Kanton Zürich sind der Biber (an der Limmat, Sihl, Glatt und ihren Zuflüssen), der Luchs (am Albis und im Zürcher Oberland) und zahlreiche geschützte Vogelarten dokumentiert (vgl. die Analyse der Hobby-Jagd in der Schweiz und das Wolf-Dossier auf wildbeimwild.com).

Der Kanton Zürich hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene.

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.

Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren. Die Population bewegt sich in einer für die Waldfläche verträglichen Dichte.

– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.

– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.

Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, mit biologischer Ausbildung und im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags. Ihr Ziel ist die Erhaltung gesunder Wildtierpopulationen, nicht die Maximierung der Abschusszahlen (vgl. das Jäger-Dossier auf wildbeimwild.com).

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehören Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, Umsiedlung, Geschmacksrepellentien und bauliche Schutzmassnahmen.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert. Die Initiative verankert die Genehmigungspflicht verfassungsmässig.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Schutzgebieten und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig. Die Hobby-Jagd stört diesen natürlichen Prozess, indem sie Sozialstrukturen zerstört, Reproduktionsraten künstlich erhöht und Wanderungsbewegungen verändert.

4. Warum Zürich – und warum jetzt?

Zürich eignet sich trotz des Scheiterns von 2018 für einen neuen Anlauf, weil die Bedingungen sich fundamental verändert haben:

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Pachteinnahmen aus der Revierjagd von geschätzt 800’000 bis 1’200’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitärische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Niedrigste Pro-Kopf-Kosten aller Kantone. Zürich hat mit 1’580’000 Einwohnern die grösste Bevölkerung aller Kantone. Die Nettomehrkosten liegen bei 0.45 bis 0.85 Franken pro Einwohner und Jahr. Das ist ein Drittel des Genfer Niveaus (2.40 Franken) und macht das Kostenargument, das 2018 tödlich war, wirkungslos. Die angeblichen 20 Millionen Franken Mehrkosten, die die Zürcher Regierung 2018 behauptete, wurden nie belegt. Die Zürcher Jagdverwaltung blieb auf Anfragen gemäss Öffentlichkeitsgesetz eine erklärende Antwort schuldig. Die konkret berechneten Zahlen liegen jetzt vor.

Verändertes politisches Umfeld. 2018 existierte der zweite Paragraph zum Artenschutz nicht. Heute ist die Bedrohung geschützter Arten durch die Bundespolitik Realität: Der Wolf wird präventiv reguliert, der Biber darf seit Februar 2025 abgeschossen werden, der Gänsesäger steht unter Druck. Das mobilisiert Naturschutzverbände, die 2018 abseits standen.

Neuer Titel, neue Strategie. «Wildhüter statt Jäger» war ein konfrontativer Titel, der sich über den Gegner definierte. «Für professionellen Wildtierschutz» ist positiv formuliert und zwingt die Gegner, sich gegen «professionellen Wildtierschutz» zu positionieren, was kommunikativ schwierig ist.

Bevölkerungsreichster Kanton. Ein Erfolg in Zürich hätte die grösste Signalwirkung aller Kantone. Zürich ist der Kanton, der die nationale Debatte am stärksten beeinflusst.

6’000 Unterschriften in 6 Monaten. Die Hürde ist absolut hoch, aber bei 1’580’000 Einwohnern proportional tief (0.4 Prozent). In Zürich, Winterthur, Uster, Dübendorf, Dietikon und Wetzikon lässt sich effizient sammeln (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren).

Biber an Limmat, Sihl und Glatt. Der Biber ist an mehreren Zürcher Gewässern dokumentiert. Die Initiative schützt den Biber im Kanton (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren und Beutegreifern).

Luchs am Albis und im Oberland. Der Luchs ist im Zürcher Oberland und am Albis dokumentiert. Professionelles Wildtiermanagement schützt den Luchs und nutzt seine ökologische Funktion als natürlicher Regulator des Rehbestands.

5. Zum ersten Paragraphen: Professioneller Wildtierschutz

Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd und Auslaufen der Pachtverträge

Das Verbot der Revierjagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform. Der Zusatz «Bestehende Jagdpachtverträge werden nicht erneuert» stellt sicher, dass der Systemwechsel geordnet verläuft und bestehende vertragliche Verpflichtungen respektiert werden.

Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement

Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren. Der Genfer Faunainspektor Dandliker weist darauf hin, dass die Organisation einer Patentjagd mindestens zwei Vollzeitstellen erfordern würde, während für die Schwarzwildregulation in Genf rund eine Vollzeitstelle aufgewendet wird.

Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio

Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen haben Vorrang. In Genf werden jährlich rund 250 Wildschweine durch Wildhüter erlegt (gemäss BAFU-Jagdstatistik), hauptsächlich Jungtiere, wobei Leittiere explizit geschont werden.

Absatz 4 – Wildtierkommission

Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie stellt sicher, dass Tier- und Naturschutzverbände ein Mitspracherecht haben und verhindert, dass die Regierung eigenständig Ausnahmen bewilligt. Die Einbindung der Wissenschaft gewährleistet evidenzbasierte Entscheidungen (vgl. das Dossier Jagdverbot Schweiz auf wildbeimwild.com).

Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz

Die Förderung der Koexistenz umfasst in Zürich insbesondere die Sicherung und Vernetzung von Wildtierkorridoren (Limmat, Sihl, Glatt), die ökologische Aufwertung von Grünflächen im Siedlungsraum und die Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten gegenüber Wildtieren (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren).

Absatz 6 – Entschädigung für Gemeinden

Spezifisch für Revierjagd-Kantone. Die Zürcher Gemeinden erhalten Pachteinnahmen, die während fünf Jahren kompensiert werden. Die Pachteinnahmen pro Gemeinde sind im Verhältnis zu den Gemeindebudgets marginal.

Übergangsbestimmungen

Zwei Jahre für die Ausführungsgesetzgebung, fünf Jahre Auslaufklausel für Pachtverträge. Das bestehende Amt für Landschaft und Natur (ALN) mit der Fischerei- und Jagdverwaltung kann als institutionelle Basis dienen.

6. Zum zweiten Paragraphen: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Der zweite Paragraph ist die zentrale strategische Neuerung gegenüber 2018. Er existierte damals nicht. Heute mobilisiert er eine breitere Koalition: Nicht nur Tierschutzverbände, sondern auch Naturschutzverbände, BirdLife, Pro Natura, WWF und Bibergruppen werden durch den Artenschutz-Paragraphen angesprochen. Der Biber ist an Limmat, Sihl und Glatt dokumentiert. Der Luchs ist im Zürcher Oberland und am Albis präsent. Die «insbesondere»-Formulierung ist als dynamische Verweisung auf das Bundesrecht konzipiert und schützt auch künftige Rückkehrer (vgl. das Wolf-Dossier auf wildbeimwild.com).

7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Zürich

Das Genfer Referenzbudget

In Genf belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich: rund 600’000 Franken für Personal, rund 250’000 Franken für Prävention und rund 350’000 Franken für Schadensvergütung.

Hochrechnung für Zürich

Für Zürich mit 1’729 km² Fläche und rund 1’580’000 Einwohnern:

Personalkosten: 720’000 bis 980’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 6 bis 7 Vollzeitstellen. Zürich ist sechsmal grösser als Genf, aber überwiegend Mittelland und dicht besiedelt. Die Zahl der Konfliktzonen ist pro Flächeneinheit höher als in dünn besiedelten Kantonen, aber die Infrastruktur ist besser.

Sachkosten: 140’000 bis 200’000 Franken jährlich.

Schadensvergütung: 100’000 bis 200’000 Franken jährlich.

Gesamtkosten: 960’000 bis 1’380’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 0.60 bis 0.85 Franken pro Einwohner und Jahr.

Einsparungen

Dem stehen erhebliche Einsparungen gegenüber: Keine Jagdpachtverträge mehr verwalten, keine Jagdprüfungen, keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Die Nettomehrkosten dürften bei 400’000 bis 700’000 Franken jährlich liegen, was rund 0.25 bis 0.45 Franken pro Einwohner entspricht. Das sind die absolut niedrigsten Pro-Kopf-Kosten aller Kantone der Serie – ein Sechstel des Genfer Niveaus.

Die angeblichen 20 Millionen Franken Mehrkosten, die die Zürcher Regierung 2018 behauptete, sind nachweislich falsch. Die Zürcher Jagdverwaltung blieb auf Anfragen gemäss Öffentlichkeitsgesetz eine erklärende Antwort schuldig. Die konkret berechneten Zahlen liegen jetzt vor (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich auf wildbeimwild.com).

8. Zum Initiativprozess im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich ist für eine Volksinitiative auf Verfassungsebene die Sammlung von 6’000 Unterschriften innert 6 Monaten erforderlich (Art. 26 Abs. 2 KV ZH). Das Initiativkomitee muss bei der Staatskanzlei angemeldet werden. Bei Einreichung prüft der Regierungsrat die Initiative auf Zulässigkeit. Bei Gutheissung wird sie dem Kantonsrat und anschliessend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Die 6’000 Unterschriften können in Zürich, Winterthur, Uster, Dübendorf, Dietikon und Wetzikon gesammelt werden. Das sind die grössten Städte des Kantons Zürich. Mit einem professionellen Sammelsystem ist das erreichbar.

9. Strategische Einbettung

Die Zürcher Initiative ist Teil einer nationalen Strategie: In mehreren Kantonen werden koordiniert Volksinitiativen für professionellen Wildtierschutz lanciert. Koordinierte Massnahmen auf nationaler Ebene schaffen Synergien bei der Argumentation, der Medienarbeit und der politischen Positionierung. Der Kanton Zürich eignet sich als Leitkanton für die Deutschschweiz.

10. Weiteres Vorgehen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Zürich angepasst werden.

Der nächste Schritt ist die Bildung eines Initiativkomitees im Kanton Zürich, bestehend aus Personen aus verschiedenen Gemeinden des Kantons, mit stimmberechtigten Personen aus dem Kanton Zürich. Das Komitee stellt die Trägerschaft der Initiative sicher und gibt ihr politische Legitimität.

Die rechtliche Grundlage, die politische Argumentation, der kommunikative Rahmen und das Budget sind mit diesem Dokument gelegt. Das Initiativkomitee kann direkt mit der Umsetzung beginnen.

Kantonale Volksinitiativen – Weitere Kantone

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Zürich angepasst werden.

Fakten zur Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →