2. April 2026, 09:04

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IG Wild beim Wild fordert regelmässige Sehtests für Hobby-Jäger

Der Sehtest ist ein wichtiger Teil des Prozesses für die Erteilung von Waffenerwerbs- und Waffentragbewilligungen in der Schweiz, insbesondere für Hobby-Jäger.

Anlässlich der hohen Zahl an Jagdunfällen, Fehlschüssen und Nachsuchen fordert die IG Wild beim Wild verpflichtende Sehtests für Hobby-Jäger in regelmässigen Abständen. «Der Gesetzgeber darf nicht die Augen verschliessen», appellierte die IG Wild beim Wild. 

Die IG verlangt, dass nicht nur der Erwerb des Jagdscheins mit einem Sehtest einhergehen sollte. Danach müssten je nach Alter alle zwei bis vier Jahre Augenkontrollen durchgeführt werden. Es hat sich gezeigt, dass man hier nicht auf die Selbsteinschätzung und das Verantwortungsbewusstsein der Hobby-Jäger vertrauen kann.

Eine Karikatur zeigt zwei Szenarien: Oben wird der Terrorismus in der Schweiz seit 2000 mit null Verletzten und null Toten abgebildet. Unten wird die Jagd in der Schweiz seit 2000 dargestellt, mit 5'437 Verletzten und 62 Toten. Der Jäger in der Illustration zielt auf einen Vogel.
Stand 2018

Die Einführung von regelmässigen Sehtests müsste aber auch aufgrund des Jagdgesetzes landesweit erfolgen. 

Schon mit einer Fehlsichtigkeit von 0,5 Dioptrien sieht man alles ab zwei Metern Entfernung nur noch unscharf, argumentiert die IG Wild beim Wild. Deshalb sind regelmässige Augenkontrollen «ein Muss im Sinne der allgemeinen Sicherheit». 

Nur so und nebst einem Alkoholverbot auf der Hobby-Jagd kann ein wirksamer Schritt gesetzt werden, um die zahlreichen tragischen Hobby-Jagd-Unfälle, Fehlschüsse und Tierleid zu verringern, ist die IG Wild beim Wild überzeugt.

Reicht obligatorischer Schiesstest für Hobby-Jäger?

Seit 2015 muss der Hobby-Jäger in allen Kantonen periodisch zum Schiesstest antreten.

Der Hobby-Jäger gibt insgesamt acht Schüsse ab, je vier mit Schrot sowie vier mit Kugeln. Letztere werden aus einer Distanz von 100 Metern auf eine Zehner-Scheibe geschossen. Als Treffer gelten Achter, Neuner und Zehner. Mit der Flinte schiesst der Hobby-Jäger aus 30 Metern auf ein bewegliches Ziel, etwa eine Tontaube. Mit sämtlichen acht Schüssen hat der Schütze einen Treffer zu verzeichnen. Ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Allerdings stehen dem Hobby-Jäger beliebig viele Versuche offen. Will heissen: Wohl auch der Unbegabteste oder Blinde wird irgendeinmal genügend Treffer vorweisen können. 

Punkto Treffsicherheit gibt es aufgrund der Zahlen der Jagdunfälle und Nachsuchen keine grossen Veränderungen seit der Einführung des periodischen Schiesstests.

Gemäss Angaben der eidgenössischen Jagdstatistik wurden im Jahr 2023 landesweit 43 Rothirsche, 132 Rehe, 11 Gämsen, 30 Wildschweine, 57 Füchse, 8 Dachse, 1 Feldhasen als Fallwild mit Schussverletzung aufgefunden – 282 Tiere.

Bei diesen Totfunden handelt es sich naturgemäss bloss um einen Bruchteil des tatsächlich vorhandenen Fallwildes: Tote Wildtiere werden vornehmlich an Strassenrändern, im Bereich stärker frequentierter Wanderwege oder auf den Kontroll- und Pirschrouten von Wildhütern und Hobby-Jägern angetroffen. Anzunehmen ist, dass Wildtiere aber auch fernab der Strassen und Wege in für Menschen unzugänglichem Gelände (Hochgebirge, Dickicht) verenden und ihre Kadaver von Aasfressern rasch «entsorgt» werden. Daher widerspiegelt die Fallwild-Statistik auch bezüglich angeschossener Wildtiere nur die Spitze des Eisbergs.

Auch nicht alle in der Jagdstatistik als «erlegt» aufgeführten Tiere starben beim ersten Schuss. Allein im Kanton Graubünden werden jedes Jahr rund 450 bis 500 Nachsuchen nur bei Hirschen gemacht. Bis zu 50 % der angeschossenen Tiere werden bei der Nachsuche nicht gefunden. Es wird auch nicht bei allen Tierarten eine Nachsuche gemacht.

Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass jedes Jahr tausende empfindungsfähige Wildtiere von Hobby-Jägern angeschossen werden, die nicht durch die Nachsuche von ihrem Leid erlöst werden können – und alle diese Tiere schweren Belastungen (Angst, Schmerz, Stress) ausgesetzt sind.

Vorbild Kanton Genf

Obwohl im Kanton Genf durch die Wildhüter in der Dunkelheit geschossen wird, sind 99,5 Prozent der geschossenen Tiere sofort tot. Das Leiden ist «minim», wie auch der Stress für die nicht abgeschossenen Tiere. Es gibt fast keine Fälle, in denen Tiere einen Abschuss verletzt überlebten. Im Kanton Genf gibt es seit 1974 ein Jagdverbot für Hobby-Jäger, aber eine Kontrolle des Wildtierbestands durch professionelle Wildhüter. Es gibt somit keine Jagdzeiten für Hobby-Jäger, wie in den anderen Kantonen. Die Wildtiere haben im Kanton Genf in erster Linie eine ganzjährige Schonzeit. 

Sanitäre Abschüsse durch Wildhüter sind nicht dasselbe wie eine auf Jägerlatein oder falsch verstandener Naturerfahrung beruhende, sinnfreie Dezimierung von Wildtierarten durch Hobby-Jäger.

So werden in Genf pro Jahr im Schnitt ein paar Hundert Tiere von Profis, die täglich im Einsatz sind, erschossen, während es weit über 100’000 Wildtiere (die zum Teil von Amateur-Jägern nur schwer verletzt werden und oftmals tagelang in den Tod leiden müssen) in den übrigen Kantonen sind.