2. April 2026, 10:21

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Kriminalität & Jagd

Jagdszene im Kanton St. Gallen: Verurteilung wegen illegaler Dachsbejagung

In St. Gallen haben zwei Hobby-Jäger durch das Ausgraben eines Dachsbaues und das anschliessende Erschiessen von zwei Dachsen Strafbefehle erhalten.

Redaktion Wild beim Wild — 18. Juni 2025

Ein Hobby-Jäger im Alter von 39 Jahren entscheidet sich gemeinsam mit einem Jagdkollegen dazu, einen Dachsbau auszuheben, um die Population der Dachse zu dezimieren.

Ein Akteur verwendet einen Bagger, um ein Loch mit einer Tiefe von zwei bis drei Metern auszuheben. Anschliessend tötet der 39-jährige Jäger zwei Dachse mit insgesamt vier Schüssen aus einer doppelläufigen Bockflinte, Kaliber 12. Die erlegten Tiere lädt der Mann in sein Auto und entsorgt sie in der Tierkadaverstelle.

Auch ohne Jagd habe es nicht plötzlich zu viele Füchse, Hasen oder Vögel. Die Erfahrung zeigt, die Natur kann man sich selbst überlassen. Rein pragmatisch gesehen ist die Niederjagd nicht notwendig. Heinrich Haller, Ex-Nationalparkdirektor Graubünden und Wildbiologe

Nun wurde der Hobby-Jäger wegen Vergehens gegen das Jagdgesetz verurteilt. Er erhält eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 130 Franken, die bedingt ist. Wenn der Thurgauer in den nächsten zwei Jahren keine Straftaten mehr begeht, muss er die Geldstrafe nicht zahlen. Er muss jedoch 325 Franken für die Kosten der Polizei und Staatsanwaltschaft bezahlen. Der Fahrer des Baggers hat auch eine Strafe bekommen. Die Strafe des 33-Jährigen ist fast gleich der des Schützens. Für das gleiche Vergehen kassierte er eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 100 Franken. Auch er muss sich zwei Jahre lang in der Probezeit befinden, und die Verfahrenskosten belaufen sich ebenfalls auf 325 Franken.

Die Jagd fand am 13. Januar 2024, drei Tage vor Beginn der Schonzeit für Dachse, statt und verstiess gegen das Jagdgesetz, da das Ausgraben von Dachsen mit einem Bagger nicht erlaubt ist. Insgesamt wurden im Kanton St. Gallen im vergangenen Jahr 181 Dachse geschossen, weitere 253 starben aus natürlichen Gründen.

Einmal mehr zeigt sich, wie unnütz die Jagdausbildung ist. Sie nützt und schützt rein gar nichts. IG Wild beim Wild

Laut namhaften Biologen oder Jagdpräsidenten ist die Niederjagd eine sinnfreie Freizeitaktivität für Gewalttäter. Es ist auch nicht waidgerecht, Wildtiere in ihrer Behausung zu bejagen.

Gäbe es weniger Problemjäger, die Naturnutzungsgedanken hegen, könnten sich auch wieder mehr normale Menschen dem Naturschutzgedanken widmen – Menschen, die Arten mit Respekt, Anstand und Fairness pflegen und Wildtiere nicht zum Spass abschlachten.

Im Kanton St. Gallen wurden vergangenes Jahr gemäss der Jagdstatistik 181 Dachse von Hobby-Jägern erlegt. Weitere 253 Tiere starben als Fallwild, verendeten also ohne Gewalteinwirkung eines Hobby-Jägers – etwa durch Krankheit, Hunger, Kälte oder Verkehrsunfälle, schreibt das Tagblatt.

Offenbar sind diese Hobby-Jäger weder gut ausgebildet noch haben sie eine gesunde moralische Hygiene.

Insbesondere bei der Jagd und den Hobby-Jägern ist es elementar, dass die Bevölkerung ganz genau hinschaut. Nirgendwo wird so viel mit Unwahrheiten und Fake News manipuliert. Gewalt und Lügen gehören zur gleichen Münze. Die Hobby-Jagd ist seit Jahrzehnten nichts anderes als eine permanent kostenintensive Baustelle, Flickenteppich und Streitpunkt für Politik, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltungen, Justiz, Krankenkassen, Versicherungen, Tierschutz-, Umwelt- und Naturschutzorganisationen, Polizei, Bund, Medien, usw.

Jeder andere Verein mit so viel krimineller Energie wäre von der Bundesanwaltschaft längst ins Visier genommen worden!

Aktuelle Straftaten der Hobby-Jäger in der Schweiz sind hier gelistet: Link

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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