Rund 30’000 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger sind in der Schweiz aktiv. Viele von ihnen setzen heute Technologien ein, die noch vor einer Generation ausschliesslich dem Militär und Strafverfolgungsbehörden vorbehalten waren: Wärmebildkameras, die Körperwärme von Wildtieren in völliger Dunkelheit sichtbar machen, Nachtzielgeräte, die präzise Schüsse ohne jedes Tageslicht ermöglichen, Drohnen, die Wildtiere aus der Luft aufspüren und treiben, und digitale Lockrufe, die Instinkte missbrauchen, die Jahrmillionen alt sind.
Was von der Hobby-Jägerschaft als «zeitgemässe Jagdausübung» und «effizienter Wildtierschutz» vermarktet wird, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als ein System technologischer Überwältigung, das Wildtieren die einzigen verbleibenden Schutzzonen entzieht: die Nacht, den Bau, das Dickicht und das Narrativ von Tradition, Naturverbundenheit und «fairem Waidwerk» werden endgültig widerlegt.
Die Schweizer Rechtslage ist in diesem Bereich ein kaum kontrollierbarer Flickenteppich: Kantone regeln unterschiedlich, Vollzug ist strukturell kaum möglich, und auf Bundesebene fehlt jede kohärente Antwort auf die technologische Aufrüstung. Dieses Dossier dokumentiert die Fakten, benennt die Tierschutzprobleme und zeigt, warum technologisch aufgerüstete Hobby-Jagd das Gegenteil von Waidgerechtigkeit ist.
Was dich hier erwartet
- Wärmebildkameras: Wie Wildtiere bereits vor der Dämmerung aufgespürt werden, warum selbst die Jägerschaft im Wallis ein Verbot einforderte und was das über die Verhältnismässigkeit aussagt.
- Nachtzielgeräte: Warum der Nachtschuss aus Tierschutzsicht besonders problematisch ist, welche Verletzungsmuster entstehen und was mit angeschossenen Tieren in der Dunkelheit passiert.
- Drohnen: Wie Drohnen als «Treiber aus der Luft» eingesetzt werden, warum der Kanton Glarus bereits reagiert hat und wo die Grenze zwischen Rehkitz-Rettung und Jagdwerkzeug verläuft.
- Digitale Lockrufe: Wie die Hobby-Jagd evolutionäre Instinkte als Falle einsetzt, welche Geräte frei erhältlich sind und warum das Narrativ vom «fairen Wettbewerb» demontiert wird.
- Der Flickenteppich Schweiz: Warum 26 Kantone 26 verschiedene Regelungen produzieren, wie die parlamentarische Reaktion auf Bundesebene aussieht und warum Vollzug strukturell kaum möglich ist.
- Das Märchen vom fairen Waidwerk: Warum Hightech-Jagd und Waidgerechtigkeit ein unauflösbarer Widerspruch sind.
- Was sich ändern müsste: Sechs konkrete Forderungen für eine verhältnismässige Regulierung.
- Argumentarium: Antworten auf die häufigsten Rechtfertigungen der Hobby-Jägerschaft.
- Quicklinks: Alle relevanten Beiträge, Studien und Dossiers auf einen Blick.
Wärmebildkameras: Aus dem Schutz der Dunkelheit vertrieben
Die Wärmebildkamera hat sich von einem Spezialistenwerkzeug zu einem Standardgerät der Hobby-Jagd entwickelt. «Solche Nachtsichtgeräte haben einen regelrechten Boom erlebt. Fast jede Jagdgruppe hat eines dabei. Dadurch wächst die Konkurrenz unter den Jägern und der Druck auf das Wild steigt», sagt Sven Wirthner von der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere. Mit der Kamera werden Jagdgebiete bereits vor der Dämmerung nach Tieren abgesucht; die Schüsse fallen beim ersten Tageslicht auf die nachts identifizierten Rehe und Hirsche. Die Nacht, die für Wildtiere evolutionär die wichtigste Schutzzone ist, wird damit systematisch aufgehoben.
Selbst innerhalb der Jägerschaft ist die Akzeptanz dieser Praxis begrenzt. Der Kanton Wallis hat Wärmebildkameras auf Initiative der eigenen Jägerschaft verboten – nicht weil ein Gesetz es verlangte, sondern weil der Druck auf das Wild zu gross geworden war. «Tiere sollen auch ihre Chance haben, mit ihrem Instinkt den Jägern zu entkommen», lautet die Begründung aus Wallis. Es ist bemerkenswert: Wenn die Hobby-Jägerschaft selbst ein Werkzeug als zu wirksam und damit als unfair einstuft, müsste jede ernsthafte Tierschutzdiskussion genau das als Ausgangspunkt nehmen – und nicht als Einzelmeinung abtun.
Im Kanton Bern sind Wärmebildkameras zur Beobachtung legal, solange sie nicht direkt als Zielhilfe beim Schiessen eingesetzt werden. In anderen Kantonen gelten andere Regeln. Das Ergebnis ist ein technologischer Vorteil, der de facto rund um die Uhr Jagddruck erzeugt und Wildtieren keine Ruhephasen mehr lässt. Aus Tierschutzsicht ist chronischer Jagddruck kein Randproblem: Dauerstress erhöht Cortisolspiegel, stört Fortpflanzungszyklen, erhöht Unfallrisiken bei Fluchten und schwächt die Immunabwehr.
Mehr dazu: Psychologie der Jagd und Jagdmythen: 12 Behauptungen, die du kritisch prüfen solltest
Nachtzielgeräte: Wenn das Tier keine Chance mehr hat
Während Wärmebildkameras zur Aufklärung dienen, gehen Nachtzielgeräte und Wärmebildzielfernrohre noch einen Schritt weiter: Sie ermöglichen das direkte Schiessen in völliger Dunkelheit. Die jagdrechtliche Lage ist dabei in sich widersprüchlich. In Deutschland sind Wärmebildzielfernrohre als Vorsatzgeräte in mehreren Bundesländern zur Schwarzwildbejagung zugelassen; vollintegrierte Wärmebild-Zielfernrohre bleiben hingegen verboten. In der Schweiz regeln kantonale Vorschriften, was erlaubt ist – mit der Konsequenz, dass dasselbe Gerät im Kanton X legal und im Kanton Y verboten ist. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden existiert ein behördliches Merkblatt, das Nachzielgeräte explizit als verbotene Hilfsmittel aufführt. Andere Kantone schweigen.
Aus Tierschutzsicht ist der Nachtschuss besonders problematisch. Die sichere Bestimmung einer Tierart ist mit Wärmebildgeräten in der Dunkelheit deutlich schwieriger als bei Tageslicht, was Fehlabschüsse wahrscheinlicher macht. Noch gravierender ist die Situation bei angeschossenen, aber nicht sofort getöteten Tieren: Die Nachsuche kann in der Regel frühestens am nächsten Morgen beginnen. Das verletzte Tier verbringt Stunden im Todeskampf, allein, im Dunkeln, ohne jede Möglichkeit zur Hilfe. Wildtierschutz Deutschland hält fest: «Tiere, die in der Nacht angeschossen werden, können bei der Nachsuche oft nicht mehr gefunden werden – mit dem Ergebnis qualvollen Verendens.» Das ist kein Waidwerk. Das ist organisiertes Leiden.
Auf Bundesebene wurde im Schweizer Nationalrat eine Motion zum Verbot von Nachtsichtgeräten für die Jagd eingereicht. Sie zeigt, dass das Problem politisch angekommen ist. Eine kohärente eidgenössische Regelung fehlt dennoch. Die Lobby der Hobby-Jagd argumentiert, Nachtzielgeräte seien für eine «effiziente Schwarzwildregulation» unerlässlich. Das Argument dreht sich im Kreis: Die Hobby-Jagd schafft das Problem des zu regulierenden Schwarzwildes massgeblich mit, indem sie natürliche Beutegreifer dezimiert, und verlangt dann mehr Technik, um es zu lösen.
Mehr dazu: Dossier Wildtiere, Todesangst und fehlende Betäubung und Tierquälerische Jagdmethoden – geduldet und gefördert
Drohnen: Der «Treiber aus der Luft»
Drohnen auf der Jagd werden von Befürwortern als nützlich für die Rehkitz-Rettung vor Mähmaschinen vermarktet. Das ist legitim und aus Tierschutzsicht zu begrüssen. Doch der Einsatz von Drohnen als aktives Jagdwerkzeug ist eine völlig andere Kategorie. Im Kanton Glarus hat der Regierungsrat festgehalten, dass Drohnen als «Treiber aus der Luft» eingesetzt werden können, das Wild «unmittelbar stören», was gegen Weidgerechtigkeit verstosse, und eine Überprüfung der Jagdvorschriften angeregt. Das ist ein bemerkenswertes Eingeständnis: Der Staat erkennt an, dass Drohnen auf der Jagd problematisch sind – handelt aber nicht.
Drohnen ermöglichen das systematische Aufspüren, Aufscheuchen und Dirigieren von Wildtieren aus der Luft. Für die betroffenen Tiere bedeutet das ein weiteres Element totaler Überwachung ihres Lebensraums: Kein Dickicht bietet mehr Sicherheit, wenn eine Drohne darüber kreist. Gerade Rehe und Rehkitze, die bei Gefahr instinktiv «drücken» – also reglos im hohen Gras oder Unterholz verharren – sind durch Drohnen besonders exponiert. Das Drücken als evolutionäre Schutzstrategie wird von der Drohnenjagd gezielt ausgenutzt und entwertet.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) reguliert den Luftraum, nicht aber den Jagdeinsatz von Drohnen im Detail. Der Deutsche Jagdverband hat seinen Mitgliedern empfohlen, Drohnen nicht zum Treiben oder Beunruhigen von Wild einzusetzen – aber eine verbindliche Schranke ist das nicht. Es bleibt der Eigenverantwortung der Hobby-Jägerschaft überlassen, eine Technologie, die der Jagd einen erdrückenden Vorteil verschafft, nicht zu missbrauchen. Die Geschichte der Jagdtechnologie zeigt, dass auf freiwillige Zurückhaltung kein Verlass ist.
Mehr dazu: Dossier Jagd in der Schweiz: Faktencheck, Jagdarten, Kritik und Alternativen zur Jagd: Was wirklich hilft, ohne Tiere zu töten
Digitale Lockrufe: Täuschung als System
Digitale Lockrufe imitieren mit hoher Präzision die Laute von Beutetieren, Artgenossen oder Jungtieren in Not. Sie werden über Bluetooth-Lautsprecher abgespielt und können Tiere aus Hunderten Metern Entfernung anlocken. Der Fuchs, der einem digitalen Mäuseschrei folgt, hat keine Möglichkeit zu erkennen, dass es sich um eine Falle handelt. Der Rehbock, der auf einen Schreikitz-Ruf reagiert und sein Junges vermeintlich vor Gefahr bewahren will, wird genau in dem Moment getötet, in dem er einen Schutzinstinkt auslebt. Das ist keine Jagd auf Augenhöhe. Das ist die systematische Ausnutzung von Instinkten, die Jahrmillionen alt sind und keinen Schutz vor einem Lautsprecher vorgesehen haben.
In der Schweiz ist der Einsatz von Tongeräten zur Anlockung von Wild in vielen Kantonen verboten, aber kaum kontrolliert. Im Onlinehandel sind digitale Lockrufgeräte mit Hunderten von gespeicherten Tierstimmen frei erhältlich, inklusive Stimmen geschützter Arten. Die Kontrolle, ob ein Hobby-Jäger im Feld einen digitalen Lockruf verwendet, ist praktisch nicht möglich. Was nicht kontrolliert wird, findet statt.
Die Hobby-Jägerschaft rechtfertigt digitale Lockrufe als «naturnahes Instrument», weil Jäger ja auch früher Lockinstrumente verwendet hätten. Der Vergleich hinkt: Ein mundgeblasenes Blattinstrument erfordert Können, produziert eine begrenzte Schallreichweite und ist alles andere als präzise. Ein digitales Gerät mit GPS-Lautsprecher und 300 gespeicherten Tierlauten in HD-Qualität ist das Gegenteil von Naturnähe. Es ist der Einsatz von Konsumtechnologie gegen Tiere, die keine Chance haben, den Unterschied zu erkennen.
Mehr dazu: Jagdmythen: 12 Behauptungen, die du kritisch prüfen solltest und Hobby-Jäger und ihre Freude an der Tierquälerei
Der Flickenteppich Schweiz: Regulierung ohne Vollzug
Was die Schweiz bei der Jagdtechnologie besonders auszeichnet, ist die vollständige Regulierungsinkonsistenz. Die kantonale Hoheit über das Jagdrecht führt dazu, dass für dieselbe Technologie in 26 Kantonen bis zu 26 verschiedene Regelungen existieren können. Wärmebildkameras sind im Kanton Wallis auf Initiative der Jägerschaft verboten, im Kanton Bern zur Beobachtung erlaubt, in anderen Kantonen gar nicht erwähnt. Nachtzielgeräte sind in Appenzell Ausserrhoden als verbotene Hilfsmittel explizit aufgeführt, in anderen Kantonen schweigt die Gesetzgebung. Digitale Lockrufe sind kantonal teils verboten, teils geduldet, teils ungeregelt.
Vollzug ist strukturell kaum möglich. Wildhüter sind dünn gesät, die Jagdgebiete gross und die Dunkelheit, in der Nachtjagd stattfindet, schützt die Hobby-Jäger zusätzlich. Eine Kontrolle, ob nachts mit Wärmebildzielfernrohr geschossen wurde, ist ohne Tatbestandsaufnahme am Ort in Echtzeit kaum zu führen. Die Konsequenz ist eine Rechtslage, die auf dem Papier existiert, aber in der Praxis die technologische Aufrüstung faktisch duldet.
Auf Bundesebene wurde eine Motion zum Verbot von Nachtsichtgeräten für die Jagd eingereicht. Es bleibt abzuwarten, ob das Parlament handelt. Solange keine eidgenössische Regelung besteht, bleibt der Schutz von Wildtieren vor technologischer Überwältigung dem guten Willen einzelner Kantonalverbände überlassen. Das ist kein System. Das ist Zufall.
Mehr dazu: Mustertexte für jagdkritische Vorstösse in Kantonsparlamenten und Dossier Jagd in der Schweiz
Das Märchen vom fairen Waidwerk
Die Hobby-Jagd rechtfertigt sich öffentlich mit Tradition, Naturverbundenheit und dem Grundsatz, dem Wild eine faire Chance zu lassen. Der Begriff «Waidgerechtigkeit» ist dabei zentral: Er suggeriert einen respektvollen Umgang mit Wildtieren, eine ethische Grundhaltung, die die Hobby-Jagd von blosser Tötungsabsicht unterscheidet. Die technologische Realität widerlegt dieses Narrativ auf allen Ebenen.
Wärmebildkameras lassen Tiere schon vor Tagesanbruch aufspüren und nehmen ihnen die Nacht als Schutzraum. Nachtzielgeräte ermöglichen Schüsse in völliger Dunkelheit und machen Nachsuchen zu stundenlangem Todeskampf. Drohnen treiben Wild aus sicheren Verstecken, für die es evolutionär keine Abwehrstrategie gibt. Digitale Lockrufe missbrauchen Schutzinstinkte und Paarungsreflexe, die Hunderttausende Jahre alt sind. Kein einziges dieser Werkzeuge hat etwas mit Tradition oder Naturverbundenheit zu tun. Sie alle haben eines gemeinsam: Sie maximieren den Vorteil des Menschen und minimieren die Überlebenschance des Wildtieres auf null.
Der Kanton Genf zeigt seit 1974, Luxemburg seit 2015, dass Wildtiermanagement ohne jede Form der Hobby-Jagd funktioniert. Wer Tiere mit militärischer Technologie jagt, hat das Recht verwirkt, sich auf Tradition und Waidgerechtigkeit zu berufen.
Mehr dazu: Genf und das Jagdverbot: 50 Jahre ohne Hobby-Jagd und Jagdverbot Schweiz: Warum ein Ende der Hobby-Jagd überfällig ist
Was sich ändern müsste
- Eidgenössisches Verbot von Wärmebildzielfernrohren und Nachtzielgeräten für Hobby-Jäger: Die technologische Entwicklung hat die kantonalen Flickenteppiche überholt. Ein auf Bundesebene verankertes Verbot von Wärmebildzielfernrohren und Nachtzielgeräten würde eine schweizweit einheitliche Grundlage schaffen und Vollzug ermöglichen.
- Klare gesetzliche Definition von Drohnen als verbotenem Jagdmittel: Drohnen, die zum Aufspüren, Aufscheuchen oder Treiben von Wild eingesetzt werden, sind jagdrechtlich als verbotene Hilfsmittel zu qualifizieren, auf Bundesebene.
- Schweizweites Verbot digitaler Lockrufe: Der Einsatz digitaler Tongeräte zur Anlockung von Wildtieren ist in der gesamten Schweiz zu verbieten. Der Onlinehandel mit solchen Geräten ist nicht zu unterbinden, aber der Einsatz auf öffentlichem und privatem Jagdgebiet muss strafbewehrt sein.
- Meldepflicht für Nachtabschüsse und Nachsuchen: Jeder Abschuss in der Nacht ist zu melden, inklusive Beginn der Nachsuche und deren Ergebnis. Damit würde das tatsächliche Ausmass verendeter, nicht gefundener Tiere erstmals statistisch erfassbar.
- Verpflichtende Ausbildung für den Einsatz neuer Technologien: Wer Wärmebildgeräte zur Beobachtung einsetzen will, wo erlaubt, muss eine nachweisbare Ausbildung in der sicheren Tierbestimmung vorweisen. Das reduziert Fehlabschüsse auf geschützte Arten.
- Transparenzpflicht für die Jagdlobby: Hersteller und Händler von Jagdtechnologie sind zu verpflichten, Verkaufszahlen an Behörden zu melden. Nur so kann die Verbreitung neuer Technologien zeitnah reguliert werden. Mustervorstösse: Mustertexte für jagdkritische Vorstösse und Parlament.ch: Motion Verbot von Nachtsichtgeräten für die Jagd
Argumentarium
«Wärmebildgeräte machen die Jagd sicherer, weil Fehlabschüsse vermieden werden.» Das Gegenteil ist belegt: Die Bestimmung von Tierart und Geschlecht bei Temperaturen nahe null Grad, bei denen Wärmebildsignaturen ähnlich sind, ist fehleranfällig. Zudem verleitet die vermeintliche Präzision zu Schüssen, die bei Tageslicht nicht gewagt würden. Wildtierschutz Deutschland dokumentiert zunehmende Fehlabschüsse auf geschützte Arten unter Einsatz von Wärmebildgeräten.
«Nachtjagd ist notwendig für die Schwarzwildregulation.» Die Behauptung, mehr Abschüsse würden die Schwarzwildpopulation dauerhaft senken, ist wissenschaftlich nicht haltbar. Studien zeigen, dass Wildschweine Verluste durch erhöhte Reproduktion kompensieren. Die eigentliche Ursache des Schwarzwilddrucks – Intensivlandwirtschaft, Mais-Monokulturen, fehlende Beutegreifer – wird durch Nachtjagd nicht beseitigt, sondern kaschiert.
«Drohnen retten Rehkitze – das ist doch positiv.» Der Einsatz von Drohnen zur Rehkitz-Rettung vor Mähmaschinen ist ausdrücklich zu begrüssen. Das ändert nichts daran, dass dieselbe Technologie als Jagdwerkzeug zum Aufscheuchen und Treiben von Wild eingesetzt wird. Beides gleichzeitig zu verteidigen, ist eine Doppelmoral, die auf Kosten der Wildtiere geht.
«Digitale Lockrufe haben Jäger früher auch verwendet – das ist nichts Neues.» Ein mundgeblasenes Rehblatt und ein Bluetooth-Lautsprecher mit 300 gespeicherten HD-Tierlauten unterscheiden sich so grundlegend, dass der Vergleich nicht trägt. Der entscheidende Unterschied ist nicht die Absicht, sondern die Wirkung: Digitale Lockrufe sind so präzise und weitreichend, dass das Tier keine Möglichkeit hat, die Imitation zu erkennen. Das ist kein traditionelles Handwerk, sondern Technologieeinsatz gegen ein strukturell unterlegenes Tier.
«Die Hobby-Jagd reguliert sich selbst – das Wallis zeigt es.» Das Wallis zeigt das Gegenteil: Selbstregulierung funktionierte erst dann, wenn der Druck auf das Wild bereits so hoch war, dass die Jägerschaft selbst reagierte. Auf freiwillige Zurückhaltung ohne gesetzlichen Rahmen zu setzen, ist tierschutzpolitisch verantwortungslos.
«Technologie ist wertneutral – es kommt auf den Einsatz an.» Technologie ist nicht wertneutral, wenn sie asymmetrische Machtverhältnisse schafft. Zwischen einem Wildtier, das auf evolutionäre Instinkte angewiesen ist, und einem Hobby-Jäger mit Wärmebildzielfernrohr, Drohne und digitalem Lockruf besteht kein Wettbewerb mehr. Es besteht eine Hinrichtung.
Quicklinks
Beiträge auf Wild beim Wild:
- Tierquälerische Jagdmethoden – geduldet und gefördert
- Hobby-Jäger und ihre Freude an der Tierquälerei
- Jagd und Tierquälerei
- Die Schweiz jagt, aber warum eigentlich noch?
- Initiative fordert «Wildhüter statt Jäger»
- Zürich: Erster Kanton mit Alkoholverbot für Hobby-Jäger
- Mustertexte für jagdkritische Vorstösse in Kantonsparlamenten
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- Passjagd
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Unser Anspruch
Wildtiere sind keine Zielscheiben. Die technologische Aufrüstung der Hobby-Jagd ist kein Fortschritt, sondern eine Kapitulation vor dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit: Was Wildtieren als einzige Schutzzone verblieben war – die Nacht, das Dickicht, der Instinkt – wird durch Wärmebildkameras, Drohnen und digitale Lockrufe systematisch ausgehebelt. Die Schweizer Rechtslage ist ein unkontrollierbarer Flickenteppich, der auf Kosten der Wildtiere geht. Die Hobby-Jägerschaft inszeniert sich als naturverbunden und waidgerecht – doch wer Tiere mit militärischer Präzisionstechnologie jagt, hat das Recht auf dieses Narrativ verwirkt. Dieses Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue Daten, rechtliche Entwicklungen oder technische Trends es erfordern.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.