Baujagd bedeutet: Jagdhunde werden in Fuchs- oder Dachsbauten geschickt, um Beutegreifer unter der Erde zu bedrängen, damit sie draussen erschossen werden können. Was dabei passiert, entzieht sich der öffentlichen Kontrolle: unterirdische Konfrontationen, Bisse, Blockaden im engen Röhrensystem, schwere Verletzungen – für das Wildtier und für den Hund. Ein Rechtsgutachten der Stiftung Tier im Recht kommt zum Schluss: Die Ausübung der Baujagd kann tierschutzrechtlich mehrfach den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen.
Mehrere Schweizer Kantone haben daraus Konsequenzen gezogen. Thurgau verbot Baujagd als erster Kanton 2017 per Grossratsbeschluss. Zürich folgte per 1. Januar 2023 mit einem neuen kantonalen Jagdgesetz. Basel-Landschaft hat grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen. Bern beschloss 2024 ein weitgehendes Verbot mit eng gefassten Ausnahmeregelungen. Der Kanton Waadt verbot Baujagd per 15. Dezember 2021. Gleichzeitig läuft auf Bundesebene die Motion 23.3303 «Verbot der tierquälerischen Baujagd». Der Trend ist klar – und er lässt sich auch auf Kantone übertragen, die noch keine verbindliche Regelung haben.
Was dich hier erwartet
- Was Baujagd ist und wie sie abläuft: Methode, Ablauf, beteiligte Tiere und der Regierungsratsbeschluss Solothurn als Primärquelle.
- Das Hauptproblem: Unsichtbarkeit und fehlende Kontrolle: Warum Baujagd genau dort stattfindet, wo öffentliche Kontrolle am wenigsten möglich ist.
- Tierleid ist systembedingt, kein Einzelfall: Was das Rechtsgutachten von Tier im Recht konkret festhält.
- Schliefanlagen: Die Ausbildungs-Industrie der Baujagd: Was mit Füchsen in künstlichen Trainingsbauanlagen passiert – und was der Deutsche Tierschutzbund dazu sagt.
- Kantonale Rechtslage aktuell: Stand 2026 – wer verboten hat, wer noch nicht, und wo Ausnahmen das Verbot aushöhlen.
- Motion 23.3303: Baujagd als Bundespolitik-Thema: Wo die Bundesebene steht und warum das wichtig ist.
- JagdSchweiz-Argumente und ihre Widerlegung: Die Lobby-Positionen im Faktencheck.
- Forderungen der IG Wild beim Wild: Was ein echtes, lückenloses Verbot bedeuten würde.
- Was du tun kannst: Handlungsoptionen für Privatpersonen, Organisationen und politische Akteure.
- Quicklinks: Alle Belege, Gerichtsquellen, Medienberichte und Dossiersbeiträge.
Was Baujagd ist und wie sie abläuft
Baujagd ist eine Jagdform, bei der ein sogenannter Bodenhund in den Bau eines Fuchses oder Dachses geschickt wird. Der Hund dringt in den Bau ein – ein verzweigtes unterirdisches Röhrensystem –, bedrängt das Wildtier und treibt es durch die Gänge nach aussen. Draussen postieren sich Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger um den Bau und versuchen, den Fuchs oder Dachs beim Verlassen zu erlegen. Das beschreibt ein Regierungsratsbeschluss des Kantons Solothurn direkt und unverblümt.
Dachs und Fuchs sind die Hauptzieltiere der Baujagd. Der Dachs ist in der Schweiz nicht jagdbar – Baujagd auf Dachse ist bundesrechtlich grundsätzlich nicht zulässig. Beim Fuchs ist die Rechtslage kantonal unterschiedlich. Entscheidend: Baujagd ist nie eine Massnahmejagd mit nachgewiesenem Schaden als Voraussetzung. Sie wird als reguläre Jagdmethode eingesetzt – also als Freizeitjagd im Verborgenen.
Mehr dazu: Jagd in der Schweiz: Faktencheck, Jagdarten, Kritik und Fallenjagd in der Schweiz
Das Hauptproblem: Unsichtbarkeit und fehlende Kontrolle
Baujagd passiert unter der Erde. Was im Bau passiert, entzieht sich jeder öffentlichen Kontrolle. Kontakt zwischen Hund und Wildtier im engen Röhrensystem, Bisse, Blockaden, Erschöpfung und Panikzustände sind nicht nur möglich – sie sind strukturell wahrscheinlich, weil zwei Tiere unterschiedlicher Arten in einem minimalen Raum ohne Ausweichmöglichkeit aufeinandertreffen.
Selbst wenn jemand behauptet, Baujagd werde «sauber» ausgeführt: Die Methode produziert strukturell unkontrollierbare Situationen. Hunde bleiben im Bau stecken und ersticken – das ist kein Einzelfall, sondern ein anerkanntes Risiko, über das in Jagdkreisen intern gesprochen wird. Wildtiere sterben im Bau, verletzt und ohne Ausgang. Für die Öffentlichkeit, für unabhängige Kontrollstellen und für den Tierschutz ist all das unsichtbar. Das ist keine Eigenschaft, die sich mit besserem Training beheben lässt. Es ist das strukturelle Merkmal einer Methode, die im Verborgenen operiert.
Mehr dazu: Jagdgesetze und Kontrolle: Warum Selbstaufsicht nicht reicht und Jagd und Tierschutz: Was die Praxis mit Wildtieren macht
Tierleid ist systembedingt, kein Einzelfall
Das Rechtsgutachten «Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts» der Stiftung Tier im Recht – verfasst von Gieri Bolliger, Andreas Rüttimann und Vanessa Gerritsen – ist die grundlegende juristische Analyse zur Schweizer Baujagd. Es kommt zu einem klaren Befund: Die Ausübung der Baujagd kann tierschutzrechtlich mehrfach den Tatbestand der Tierquälerei nach Art. 26 Abs. 1 TSchG erfüllen.
Die Motion von Casimir von Arx (GLP) im Kanton Bern – unterstützt von SVP, EVP, FDP, SP, Grünen und Mitte – hält fest: «Die Durchführung von Baujagden ist in aller Regel nicht notwendig. Auch kann eine dauerhafte regulierende Wirkung auf den Fuchs- resp. Dachsbestand nicht belegt werden.» Der Berner Regierungsrat teilt diese Einschätzung: Baujagd werde nur noch selten ausgeübt, habe keine flächendeckende regulatorische Wirkung auf Bestände, und immer wieder komme es zu Verletzungen von Hunden und Wildtieren. Er empfiehlt die Motion zur Annahme.
Mehr dazu: Wildtiere, Todesangst und fehlende Betäubung und Baujagd – legale Tierquälerei im Namen der Jagdtradition
Schliefanlagen: Die Ausbildungs-Industrie der Baujagd
Baujagd hat eine eigene Ausbildungs-Industrie: Schliefanlagen. Das sind künstlich angelegte, unterirdische Röhrensysteme, in denen Jagdhunde auf den Einsatz in realen Fuchsbauten vorbereitet werden. Ein Fuchs dient dabei als «Reiz» – oft durch ein Gitter vom Hund getrennt, aber in direktem Kontakt mit dem bedrängenden Tier.
Der Deutsche Tierschutzbund stellt unmissverständlich fest: «Die Nutzung von Füchsen in Schliefenanlagen ist als tierschutzwidrig einzustufen. Beim Einsatz in den Schliefenanlagen wird ein Tier an einem anderen abgerichtet. Das verstösst gegen das Tierschutzgesetz. Auch wenn Fuchs und Hund durch ein Gitter voneinander getrennt bleiben, ist das Vorgehen mit grossem Stress für die Füchse verbunden, die zudem lebenslang in kleinen Gehegen ihr Dasein fristen müssen.» Das Gutachten von Tier im Recht hält fest, dass die Ausbildung von Bodenhunden am Kunstbau mit lebenden Füchsen für diese mit «enormen Leiden und Ängsten verbunden sein kann». Ein Fuchs in einer Schliefenanlage ist kein Trainingsgerät. Er ist ein fühlendes Tier, das dauerhaft in einer Situation gehalten wird, die für ihn strukturell Angst und Stress erzeugt.
Mehr dazu: Jagdhunde: Zwischen Einsatz, Leiden und Instrumentalisierung und Jagdmythen: 12 Behauptungen, die du kritisch prüfen solltest
Kantonale Rechtslage aktuell: Stand 2026
Der Trend ist eindeutig – in eine Richtung: weg von der Baujagd. Die aktuelle Übersicht:
| Kanton | Status Baujagd |
|---|---|
| Thurgau | Verboten seit 2017 (erster Kanton); Ausnahmen durch Departement möglich |
| Zürich | Verboten seit 1. Januar 2023 (neues kantonales Jagdgesetz) |
| Waadt | Verboten seit 15. Dezember 2021 |
| Basel-Landschaft | Grundsätzlich verboten per Jagdgesetz-Revision 2020; Ausnahmen mit Bewilligung möglich |
| Bern | Weitgehendes Verbot beschlossen; Ausnahmen nur mit behördlicher Genehmigung und kumulativen Bedingungen |
| Übrige Kantone | Keine schweizweite einheitliche Regelung; in vielen Kantonen noch erlaubt oder grau |
Entscheidend ist das Muster hinter den Ausnahmen: Ein «Verbot mit Ausnahmen» ist nur so gut wie seine Kontrollmechanismen. Wo Ausnahmebewilligungen nach weichen Kriterien erteilt werden, ohne unabhängige Überprüfung, kann das Verbot in der Praxis weitgehend wirkungslos bleiben.
Mehr dazu: Jagdgesetze und Kontrolle und Mustertexte für jagdkritische Vorstösse in Kantonsparlamenten
Motion 23.3303: Baujagd als Bundespolitik-Thema
Auf Bundesebene behandelt das Parlament die Motion 23.3303 «Verbot der tierquälerischen Baujagd». Sie ist nicht das erste Bundesgeschäft zu diesem Thema. Bereits 2002 wurde das Geschäft 02.3737 «Verbot der Baujagd und Verbesserungen bei der Nachsuche» eingereicht. Das zeigt: Die Baujagd-Debatte ist nicht neu. Sie wird wiederkehrend politisch adressiert und es braucht anhaltenden zivilgesellschaftlichen Druck, damit sie auch auf Bundesebene zu einem verbindlichen Ergebnis führt.
Kantone mit jagdfreundlichen Regierungen können Baujagd über Ausnahmen und Vollzugslücken de facto erhalten, solange es kein Bundesrecht gibt, das klare Mindeststandards setzt. Die Motion 23.3303 ist deshalb politisch wichtig: nicht als Abschlussdiskussion, sondern als Druckinstrument für ein Verbot ohne Hintertüren.
Mehr dazu: Verbot tierquälerischer Fallen- und Lockjagd (Mustervorstoss) und Aktiv werden gegen die Hobby-Jagd
JagdSchweiz-Argumente und ihre Widerlegung
«Baujagd ist nötig für Biodiversität.» JagdSchweiz argumentiert, Baujagd trage zur Regulierung von Prädatoren bei, die angeblich Bodenbrüter gefährden. Dieses Narrativ ignoriert, dass die Hauptursachen für Artenrückgänge – Lebensraumverlust, intensiver Landbau, Pestizide, Lichtverschmutzung – durch Baujagd nicht angegangen werden. «Biodiversität» wird als Etikett auf eine tierschutzproblematische Praxis geklebt, deren Wirkung auf Vogelbestände weder belegt noch quantifiziert ist. Der Berner Regierungsrat hält ausdrücklich fest: «Eine dauerhafte regulierende Wirkung auf den Fuchs- resp. Dachsbestand kann nicht belegt werden.»
«Es kommt kaum zu Kämpfen.» Selbst wo kein direkter Kampf stattfindet, ist die Methode strukturell riskant: Hund und Wildtier in einem minimalen Raum, ohne Ausweichmöglichkeit. Stress, Panik und Angst entstehen auch ohne direkten Kontakt. Und: Was tatsächlich im Bau passiert, ist nie öffentlich kontrollierbar. Weder die Behauptung «kaum Kämpfe» noch das Gegenteil lässt sich unabhängig überprüfen. Genau das ist das Problem.
«Das ist Tradition.» Tradition ist keine Rechtfertigung für Tierleid. Hahnenkämpfe, Bärenhetzen und Stierkampf sind ebenfalls alte Traditionen. Moderne Gesellschaften haben sie verboten, weil Tierschutz und gesellschaftliche Werte sich weiterentwickelt haben. Mehrere Schweizer Kantone haben diesen Schritt für Baujagd bereits vollzogen. Das ist kein Angriff auf Tradition, es ist gesellschaftliche Reife.
Forderungen der IG Wild beim Wild
- Schweizweites Verbot der Baujagd ohne Schlupflöcher: Ausnahmen sind nur möglich bei dokumentierter, schwerwiegender Notlage, unter Bewilligung einer unabhängigen Behörde und mit obligatorischer Erfolgskontrolle – nicht als Standardinstrument der Jagd.
- Verbot von Schliefanlagen: Jede Ausbildung, bei der Wildtiere als Trainingsobjekte eingesetzt werden, ist tierschutzrechtlich nicht tolerierbar. Das gilt auch für Wildschweingatter, Übungsgatter und vergleichbare Anlagen.
- Transparenzpflicht: Öffentliche Statistik zu Baujagd-Einsätzen, erteilten Ausnahmebewilligungen, Zwischenfällen, verletzten Hunden und Wildtieren sowie Nachkontrollen.
- Unabhängige Aufsicht: Kontrolle durch Stellen, die nicht jagdnah organisiert sind und keine strukturellen Interessenkonflikte mit der Jagdlobby haben.
Was du tun kannst
- Dokumentieren: Hinweise auf Baujagd-Einsätze oder Schliefanlagen in deiner Region mit Ort, Datum, Fotos und Beschilderung festhalten und melden.
- Kanton anschreiben: Klare Regeln fordern – kein «Verbot mit weichen Ausnahmen», sondern verbindliche Bedingungen, harte Kriterien und unabhängige Kontrolle.
- Political Monitoring: Die Motion 23.3303 im Bundesrat verfolgen und parlamentarische Vertreterinnen und Vertreter direkt ansprechen.
- Dossier teilen: Damit Baujagd nicht im Dunkeln bleibt – wortwörtlich.
Quicklinks
Beiträge auf Wild beim Wild:
- Baujagd – legale Tierquälerei im Namen der Jagdtradition
- Baujagd-Dossier: Originalbeitrag (Januar 2026)
- Verbot tierquälerischer Fallen- und Lockjagd (Mustervorstoss)
- Argumentarium gegen Hobby-Jäger
Verwandte Dossiers:
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- Bleimunition und Umweltgifte durch die Hobby-Jagd: Wie ein toxisches Erbe Greifvögel, Böden und Menschen belastet
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- Afrikanische Schweinepest: Wie eine Tierseuche zur Rechtfertigung der Hobby-Jagd wird
- Jagdunfälle in der Schweiz
- Jagd und Tierschutz: Was die Praxis mit Wildtieren macht
- Jagd und Waffen
- Treibjagd in der Schweiz
- Ansitzjagd: Warten, Technik und Risiken
- Baujagd
- Fallenjagd
- Passjagd
- Sonderjagd in Graubünden
Unser Anspruch
Baujagd ist eine Jagdform, die im Verborgenen stattfindet, unter der Erde, ausserhalb jeder Kontrollmöglichkeit. Genau deshalb konnte sie so lange bestehen: Was niemand sieht, kritisiert niemand. Das Rechtsgutachten von Tier im Recht hat klargestellt, was diese Methode juristisch bedeutet. Mehrere Kantone haben daraus die richtigen Schlüsse gezogen. Was noch fehlt, ist ein lückenloses Bundesverbot ohne Ausnahmen, die das Verbot im Vollzug aushöhlen.
IG Wild beim Wild dokumentiert den Stand der Debatte, die kantonale Rechtslage und die Argumente der Jagdlobby, damit politische Akteure, Medien und die Öffentlichkeit auf einer soliden Faktenbasis entscheiden können. Dieses Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue kantonale Entscheide, parlamentarische Vorstösse oder Gerichtsurteile es erfordern.
Call to Action: Du kennst Hinweise auf Baujagd-Einsätze oder Schliefanlagen in deiner Region? Melde sie mit Datum, Ort und Fotos: wildbeimwild.com/kontakt
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.