Bündner Wildhüter bestraft für Fehlabschüsse
Ein Bündner Wildhüter hat bei dem Wolfsmassaker Luchse mit Wölfen verwechselt. Nun wurde er zu einer kleinen Busse verurteilt.
Ein Bündner Wildhüter ist wegen Fehlabschüssen von der Staatsanwaltschaft zu einer Busse im vierstelligen Bereich verurteilt worden.
Der Mann hatte letzten November während des Wolfsmassakers versehentlich drei Luchse in der Surselva geschossen. Er zeigte sich danach selbst an.
Der Wildhüter habe den Strafbefehl akzeptiert, erklärte die Staatsanwaltschaft Graubünden. Der Strafbefehl sei daher rechtskräftig.
Der Wildhüter wurde wegen mehrfacher Übertretung des eidgenössischen Jagdgesetzes verurteilt und wegen fahrlässiger Tötung einer geschützten Tierart. Der Strafvorwurf lautet, der Wildhüter habe die Tiere vor dem Schuss nicht genügend klar identifiziert.
Falsche Identifikation führt zur Tragödie
Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei zum Abschuss freigegebene Jungwölfe während des Massakers an den Wölfen zu schiessen. Doch er erlegte ein Luchsmännchen und zwei junge Luchse. Der Vorfall geschah nachts, obwohl dies laut der Berner Konvention verboten ist. Die Tiere wurden mittels Wärmebildtechnik aufgespürt.
«Es macht es sicherlich nicht einfacher, aber ein Wildhüter kann Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden», sagte damals Arquint, der das Amt für Jagd und Blödsinn in Graubünden leitet.
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