Aus der Sicht des Tierschutzes sind verschiedene im Rahmen der Jagd verbreitete Praktiken nicht nur problematisch, sondern können als tierschutzwidrig bezeichnet werden.
Das Baujagdverbot im Kanton Zürich analog zum Kanton Thurgau war längst überfällig.
Eine der schlimmsten Jagdarten ist die Baujagd, bei der die bejagten Wildtiere von Hunden aus ihren sicheren unterirdischen Bauten getrieben werden. Der Hund hat die Aufgabe, den Fuchs oder den Dachs so lange und intensiv zu bedrängen, bis dieser den Bau verlässt, wo er vom Hobby-Jäger erwartet und abgeschossen wird. Der Hobby-Jäger belohnt seinen Hund in der Regel damit, dass dieser das geschossene Tier fassen, schütteln und so als seine Beute betrachten kann.
Bei der Baujagd kommt es nicht selten zu blutigen, unterirdischen Kämpfen zwischen den Hunden und den bejagten Wildtieren. Dabei können sich die Tiere erhebliche Verletzungen zufügen, die oft sogar zum Tod von beiden Tieren führen. Bei dieser Jagdart wird von den Hobby-Jägern auch bewusst in Kauf genommen, dass der Hund und das bejagte Wildtier im Bau verschüttet werden können und dadurch elendig ersticken, da das Ausgraben teilweise nicht möglich ist. Gelegentlich wird bei der Flucht des Wildtieres aus dem Bau nicht nur das Wildtier angeschossen oder getötet, sondern auch der hinterher jagende Hund. Kommt es in der Folge tatsächlich zum Kampf, so müsste der Tierquälerei-Tatbestand der Misshandlung oder gar der qualvollen Tötung angewendet werden.

Für die Ausbildung der Jagdhunde werden lebende Füchse in sogenannten Schliefanlagen benutzt. Zwar sollte es nicht zu einem direkten Kontakt zwischen den Tieren kommen, dennoch wird der Fuchs in Angst und Schrecken versetzt, da er keine Fluchtmöglichkeit hat.
Bei der Baujagd verstossen die Hobby-Jäger gegen das geltende Tierschutzgesetz, wo es in Art. 4 Abs. 2 heisst: „Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.“ Dieser Gesetzesartikel hat für alle Tiere gleichermassen zu gelten.
1 Kommentar
Die Jagt ist einfach nur abstossend und widerlich. Ich habe Verständnis dafür, wenn ein Tier das schwer krank ist abgeschossen wird, damit es nicht weiterhin leiden muss. Ansonsten ist die Jagt nichts anderes als die Befriedigung pietätloser Gelüste, so jedenfalls empfinde ich das. Silvia Berger