Baujagdverbot im Kanton Zürich
Seit Anfang des Jahres ist im Kanton Zürich die Baujagd verboten. Bei dieser Art von Jagd werden Hunde in Fuchs- oder Dachsbauen geschickt, um die Wildtiere aufzuscheuchen und direkt vor das Gewehr des Hobby-Jägers zu treiben.
Schlimmste Jagdart: die Baujagd
Aus der Sicht des Tierschutzes sind verschiedene im Rahmen der Hobby-Jagd verbreitete Praktiken nicht nur problematisch, sondern können als tierschutzwidrig bezeichnet werden. Das Baujagdverbot im Kanton Zürich war längst überfällig.
Bei der Baujagd werden bejagten Wildtiere von Hunden aus ihren sicheren unterirdischen Bauten getrieben. Es kommt nicht selten zu blutigen, unterirdischen Kämpfen zwischen den Hunden und den bejagten Wildtieren. Dabei können sich die Tiere erhebliche Verletzungen zufügen. Mehr zum Thema Tierschutzprobleme der Hobby-Jagd.

Verstoss gegen das Tierschutzgesetz
Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten.
Tierschutzgesetz Art. 4 Abs. 2
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