Denn im gleichen Atemzug, in dem der Bundesrat die Nachtjagd im Wald verbietet, öffnet er die Hintertür: Die Passjagd auf jagdbare Raubtiere im Winter bleibt erlaubt, insbesondere auf Fuchs, Dachs, Marder und Neozoen wie den Waschbären.
Während an der Limmat, im Rheintal oder in den Bündner Tälern Hobby-Jäger Füchse weiterhin nachts ins Visier nehmen dürfen, zeigt ein kleiner Kanton seit Jahrzehnten, dass es anders geht: Genf. In der letzten Jagdsaison wurden dort genau null Füchse zum Vergnügen von Hobby-Jägern erschossen, weil es solche Problemjäger schlicht nicht mehr gibt.
Nachtjagdverbot in der Schweiz: Schutz im Titel, Ausnahme im Kleingedruckten
Der Bundesrat begründet das Nachtjagdverbot damit, dass viele Wildtiere ursprünglich tag- oder dämmerungsaktiv seien, durch Freizeitdruck, intensive Landnutzung und Hobby-Jagd aber zunehmend in die Nacht gedrängt wurden. Ein Verbot der Nachtjagd im Wald solle diesen Tieren zumindest in der Dunkelheit mehr Ruhe verschaffen.
Doch derselbe Artikel der Jagdverordnung hält fest:
- Im Wald ist die Jagd in der Nacht verboten (eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang).
- Davon ausgenommen ist die Passjagd auf jagdbare Raubtiere im Winter, insbesondere Fuchs, Dachs, Marder und Waschbär.
- Die Kantone dürfen ausserdem Ausnahmen bewilligen, wenn sie angebliche Wildschäden verhindern wollen.
Was als Schutzmassnahme verkauft wird, ist also ein Verbot mit eingebautem Loch genau an der Stelle, wo sich die Jagdleidenschaft vieler Hobby-Jäger konzentriert: beim Fuchs.
Passjagd: Schweizer Standard für nächtliche Fuchsverfolgung
Passjagd ist die typische Form der winterlichen Nachtjagd auf Füchse in der Schweiz. Wildtierschützer beschreiben sie so: Tiere werden mit Futter wie Katzen- oder Hundefutter, Jagdabfällen und Innereien an Kirrungen gelockt, dort an menschliche Strukturen gewöhnt und dann im Vertrauen erschossen.
Mehrere kantonale Regelwerke machen klar, wie breit diese Praxis abgestützt ist:
- Der Kanton Graubünden zählt Fuchs, Dachs und Marder ausdrücklich zu den Arten, die auf der Passjagd bejagt werden dürfen.
- Der Kanton Aargau schreibt in einem Kreisschreiben 2025 unmissverständlich, das Nachtjagdverbot im Wald gelte zwar generell, ausgenommen sei aber die Passjagd auf Raubwild wie Fuchs, Dachs und Steinmarder im Winter.
- Jagdausbildungsunterlagen fassen die bundesrechtliche Lage so zusammen: Die Nachtjagd im Wald auf Wildschweine sowie auf Fuchs und Marder ist im Februar 2025 weiterhin zulässig.
Damit wird klar: Nicht ein einzelner Kanton, sondern die Jagdpraxis in grossen Teilen der Schweiz lebt von genau jener Ausnahme, die den Fuchs aus dem propagierten «Nachtruhe»-Konzept herausnimmt.
Zürich, Graubünden, Restschweiz: Formal Ruhe, faktisch freies Feld
Ob Zürich, Graubünden, Solothurn oder Aargau: Das Muster wiederholt sich.
- Offiziell gilt überall das Nachtjagdverbot im Wald.
- In den kantonalen Jagdbetriebsvorschriften werden Jagdzeiten so definiert, dass die Niederjagd tagsüber stattfindet, während die Passjagd den Winter und die Nächte abdeckt.
- Raubwild wird im Rahmen der Passjagd ausdrücklich als Zielgruppe genannt.
Für Füchse bedeutet das:
- Tagsüber werden sie in vielen Kantonen im Rahmen der Niederjagd geschossen.
- In der Nacht sitzen Hobby-Jäger an Kirrungen im und am Wald und warten auf das «Raubwild», das die Verordnung trotz allem angeblichen Schutz ausdrücklich freigibt.
So wird der Fuchs zum Tier im juristischen Niemandsland: öffentlich gern als Problemträger dargestellt, im Gesetz als Ausnahme vom Schutz definiert und in der Praxis permanent im Fadenkreuz.
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Genf: Null Füchse für Hobby-Jäger, trotzdem funktioniert es
Der Kanton Genf zeigt seit über 50 Jahren, dass eine andere Politik möglich ist.
- 1974 stimmte die Bevölkerung für ein allgemeines Jagdverbot für private Hobby-Jäger. Die Milizjagd wurde abgeschafft.
- Seither gibt es keine Hobby-Jagd mehr. Die Regulierung der Wildtierbestände übernehmen professionell ausgebildete Wildhüter des Kantons im Rahmen eines staatlichen Wildtiermanagements.
- Füchse, Dachse und Marder gelten in Genf nicht als jagdbare Arten. Eine laufende Freizeitjagd gibt es nicht; Eingriffe nimmt bei Bedarf nur die kantonale Wildhut im Rahmen von Spezialabschüssen vor.
Das heisst konkret:
In der vergangenen Jagdsaison wurden in Genf genau null Füchse zum Spass erschossen, weil es dort seit 1974 keine Hobby-Jäger mehr gibt. Wenn überhaupt eingegriffen wird, dann gezielt und durch staatliche Wildhüter, nicht als Freizeitspass.
Die Bilanz nach Jahrzehnten ohne Hobby-Jagd ist eindeutig:
- Die Biodiversität hat deutlich zugenommen. Gemäss Auswertungen leben in Genf trotz kleiner Fläche und hoher Bevölkerungsdichte über 20’000 Tierarten.
- Wasservögel und andere Wildtiere profitieren sichtbar von der ausbleibenden Jagdstörung durch die Hobby-Jäger.
Während die Jagdlobby Genf gern als Sonderfall abtut, wird der Kanton in Tierschutzkreisen immer wieder als Beispiel dafür genannt, dass sich Wildtierbestände weitgehend selbst regulieren, solange der Mensch sie nicht mit Gewehr und Hund unter Dauerbeschuss setzt.
Was die ganze Schweiz von Genf lernen könnte
Statt ein Nachtjagdverbot mit jagdlichen Ausnahmeregeln zu dekorieren, könnte sich die Schweiz an Genf orientieren. Konkrete Schritte wären möglich, ohne dass der Himmel einstürzt oder der Wald implodiert.
1. Nachtjagdverbot ohne Fuchs-Schlupfloch
- Streichung der Ausnahme für die Passjagd auf Raubwild aus der eidgenössischen Jagdverordnung.
- Klare Regel: Keine Nachtjagd im Wald, auch nicht auf Fuchs, Dachs oder Marder.
- Keine Sonderbewilligungen für die Problemjäger, wenn bessere, nicht tödliche Massnahmen zur Verfügung stehen.
2. Ausstieg aus der Fuchsjagd
Moderne epidemiologische und ökologische Erkenntnisse zeigen, dass Fuchsjagd weder Tollwut noch Fuchsbandwurm zuverlässig eindämmt, sondern Bestände eher destabilisiert und Wanderbewegungen verstärkt.
Konsequent wäre:
- Schrittweiser Verzicht auf Fuchsjagd in allen Kantonen.
- Fokus auf Hygiene, Entsorgung von Schlachtabfällen, Schutz von Haus- und Nutztieren sowie Information der Bevölkerung statt Schiesswut.
- Monitoring von Fuchsbeständen durch unabhängige Fachstellen statt durch die Lobby, die an der Jagd verdient.
3. Professionelle Wildhüter statt Freizeitjagd
Genf zeigt, dass professionell ausgebildete Wildhüter Eingriffe gezielt und transparent vornehmen können, wenn es ausnahmsweise nötig ist.
Ein Modell für die übrige Schweiz könnte sein:
- Reduktion der Milizjagd und schrittweiser Übergang zu kantonal angestellten Wildhütern.
- Trennung von Vollzug, Bestandserhebung und Interessenvertretung, damit nicht dieselben Akteure zählen, jagen und politisieren.
- Öffentliche Berichte über Eingriffe, deren Notwendigkeit und Wirksamkeit, statt intransparenter Abschusslisten.
4. Wildtierpolitik mit klaren Zielen statt Jägerwünschen
Eine glaubwürdige Wildtierpolitik muss sich an Zielen wie Biodiversität, Tierwohl und Konfliktminimierung orientieren, nicht an der Frage, welche Arten möglichst «attraktive Jagdstrecken» produzieren.
Das würde bedeuten:
- Ökologische Leitlinien auf Bundesebene, die nicht durch jagdliche Ausnahmen ausgehöhlt werden.
- Verzicht auf Spass- und Trophäenjagd, insbesondere auf Beutegreifer wie Fuchs und Dachs.
- Beteiligung unabhängiger Fachleute und Tierschutzorganisationen bei der Erarbeitung von Jagd- und Wildtierstrategien.
Genf beweist, dass «Null Füchse für Hobby-Jäger» funktioniert
Die Schweiz rühmt sich seit Februar 2025 eines Nachtjagdverbots im Wald. Für Füchse ist das in vielen Kantonen kaum mehr als ein Papiertrick. Die Passjagd-Ausnahme sorgt dafür, dass genau jene Tiere, die am stärksten verfolgt werden, weiterhin nachts an Kirrungen erschossen werden.
Genf zeigt seit einem halben Jahrhundert, wie es anders geht: keine Hobby-Jagd, professionelle Wildhut, klare Priorität für Biodiversität und Tierwohl. Ergebnis: In der letzten Jagdsaison wurden dort von Hobby-Jägern exakt null Füchse zum Spass getötet, weil dieses «Hobby» abgeschafft wurde.
Wenn Bundesrat und Kantone es ernst meinen mit Ruhe im Wald und Respekt vor Wildtieren, liegt der Weg auf der Hand: weniger Milizjagd, keine Nachtjagd auf Füchse, mehr Genf und weniger Passjagdromantik. Alles andere ist Marketing, nicht Tierschutz.
Luxemburg: Fuchsjagdverbot als Realitätstest
Luxemburg ist für die Schweiz ein weiterer Realitätstest. Dort ist die Fuchsjagd seit dem 1. April 2015 verboten, der Fuchs wurde aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen. Genau jene Horrorszenarien, mit denen die Jagdlobby hierzulande jede Einschränkung bekämpft, sind ausgeblieben. Weder eine «Fuchsexplosion» noch eine Seuche haben das Land überrollt. Im Gegenteil: Die zuständige Verwaltung und ausgewertete Monitoringdaten halten fest, dass sich die Bestände stabil entwickelt haben und keinerlei jagdpolitische Notlage besteht.
Besonders entlarvend ist der Blick auf den Fuchsbandwurm. Vor Einführung des Jagdstopps waren rund 40 Prozent der untersuchten Füchse infiziert, wenige Jahre später lag der Anteil bei etwa 20 Prozent. Die Jagd auf Füchse hat die Krankheit also nicht verhindert, das Verbot hat sie nicht verschlimmert. 2024 hat die luxemburgische Regierung den Bann ausdrücklich bestätigt und erklärt, dass die Entwicklung der Gesundheitslage keinen Anlass bietet, die Fuchsjagd wieder zu eröffnen. Während in benachbarten Regionen wie dem Saarland im gleichen Zeitraum zehntausende Füchse geschossen wurden, ohne messbaren Einfluss auf die Populationsdichte, zeigt Luxemburg, dass Nichtjagen ein funktionierendes Management sein kann.
Für die Schweizer Debatte ist das unbequem klar: Ein dauerhaftes Fuchsjagdverbot ist möglich, führt nicht zu Chaos und entzieht den gängigen Angstargumenten der Jagdlobby die Grundlage. Zusammen mit Genf beweist Luxemburg, dass «Null Füchse für Hobby-Jäger» kein Traum von Tierschützern ist, sondern längst gelebte Praxis in einem europäischen Nachbarland, Kanton Genf und zahlreichen Nationalpärken.






