Mustertext: Regulierung der Passjagd
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Passjagd grundlegend zu reformieren oder zu verbieten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass
- die Passjagd in Hochgebirgskorridoren, die als Wildtierkorridore dokumentiert sind, verboten wird
- die Passjagd in Wintermonaten (Dezember bis Februar) grundsätzlich untersagt wird
- die Artenliste der bejagbaren Wildtiere drastisch eingeschränkt wird und insbesondere Füchse, Marder und andere Beutegreifer ausgenommen werden
- die Passjagd bei Nacht, Nebel, Schneefall und Temperaturen unter −10 °C verboten wird
- die Ergebnisse vollständig öffentlich dokumentiert werden
- der Regierungsrat innert drei Jahren prüft, ob die Passjagd vollständig abgeschafft werden kann
2. Kurze Begründung
Im Winter befinden sich viele Wildtierarten in einem physiologischen Energiesparmodus. Jede Störung – Flucht, Schuss, Hetzjagd – kostet Energie, die nicht ohne Weiteres ersetzt werden kann. Die Passjagd findet häufig unter Bedingungen statt, die präzise Schüsse erschweren: grosse Entfernungen, wechselnde Lichtverhältnisse, Nebel, Schneetreiben. Die Bejagung von Beutegreifern im Rahmen der Passjagd ist ökologisch nicht gerechtfertigt.
- Dossier Passjagd
- Dossier Jagd und Tierschutz
