2. April 2026, 07:34

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Mustertext: Regulierung der Passjagd

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Passjagd grundlegend zu reformieren oder zu verbieten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass

  • die Passjagd in Hochgebirgskorridoren, die als Wildtierkorridore dokumentiert sind, verboten wird
  • die Passjagd in Wintermonaten (Dezember bis Februar) grundsätzlich untersagt wird
  • die Artenliste der bejagbaren Wildtiere drastisch eingeschränkt wird und insbesondere Füchse, Marder und andere Beutegreifer ausgenommen werden
  • die Passjagd bei Nacht, Nebel, Schneefall und Temperaturen unter −10 °C verboten wird
  • die Ergebnisse vollständig öffentlich dokumentiert werden
  • der Regierungsrat innert drei Jahren prüft, ob die Passjagd vollständig abgeschafft werden kann

2. Kurze Begründung

Im Winter befinden sich viele Wildtierarten in einem physiologischen Energiesparmodus. Jede Störung – Flucht, Schuss, Hetzjagd – kostet Energie, die nicht ohne Weiteres ersetzt werden kann. Die Passjagd findet häufig unter Bedingungen statt, die präzise Schüsse erschweren: grosse Entfernungen, wechselnde Lichtverhältnisse, Nebel, Schneetreiben. Die Bejagung von Beutegreifern im Rahmen der Passjagd ist ökologisch nicht gerechtfertigt.